RA Jens Lieser – der grosse Unbekannte

Wer hatte schon vor der Nürburgring-Insolvenz (in Eigenverwaltung!) von einem Rechtsanwalt Jens Lieser gehört? Auch ich nicht. Man hat ihn wirklich ganz unvoreingenommen als Insolvenz-Sachwalter, eingesetzt vom Insolvenzgericht Ahrweiler, akzeptiert. In der Kombination mit einem Prof. Dr. Dr. Schmidt ist er Motor-KRITIK doch dann schon sehr früh aufgefallen, weil er zum PR-Darsteller der gemeinsamen Arbeit, eine Agentur verpflichtet hatte, die von einem Herrn Pietro Nuvoloni bestimmt wird. Der hatte mich in Sachen Nürburgring dann im Fall der Insolvenz der Nürburgring GmbH (in Eigenverwaltung!) für „befangen“ erklärt, und so eine Einladung des DLF (Deutschlandfunk) an mich zu vereiteln gewusst. Das wurde auch durch Herrn Nuvoloni als (s)ein Erfolg dem Herrn Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser per E-mail verständlich gemacht. („DER SPIEGEL“ berichtete darüber.) Lieser hat auf meine Anfragen an ihn persönlich nicht geantwortet. - Was verständlich ist, wenn man dafür eine PR-Agentur bezahlt. - Aber auch diese PR-Agentur hat mich – wenn ihr es notwendig und richtig schien - „mit Verachtung gestraft“. - Weil ich, bzw. Motor-KRITIK zu den wenigen „Kennern“ der Nürburgring-Szenerie in der kritischen Phase gehörte? - Die Anregung der Staatsanwaltschaft Koblenz durch eine Anzeige, die wohl aus München einging, hätte deutlich machen können, was evtl. bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens (in Eigenverwaltung!) bei der Nürburgring GmbH so alles „schief gelaufen ist“. - Aber die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Prof. Dr. Dr. Schmidt u.a. - wie auf deren Internseiten nachzulesen – abgelehnt, wie man am 15. April 2015 in einer Presse-Erklärung dann die Öffentlichkeit informiert hat. - Das hat Motor-KRITIK dazu angeregt, einmal selbst in die Ermittlungen einzusteigen. Nicht unbedingt in Sachen Abwicklung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (!) der Nürburgring GmbH, sondern mehr, um das Dunkel um einen bedeutenden „Aktivisten“ im Fall Nürburgring vielleicht an einem anderen Beispiel ein wenig zu erhellen. Motor-KRITIK möchte die Öffentlichkeit und seine Leser an den Recherche-Ergebnissen teilhaben lassen.

RA Jens Lieser – der grosse Unbekannte

Es gibt viele, viele Insolvenzverfahren, die der Rechtsanwalt Jens Lieser (Koblenz) als Sachwalter für das Insolvenzgericht in Ahrweiler bearbeitet. Die Zahl der noch nicht abgeschlossenen Insolvenzen ist hoch, da – wie mich auch der Direktor des Insolvenzgerichts informierte – sich die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens evtl. über Jahre hinzieht. - Schreibt er.

Aber Jens Lieser unterhält auch in anderen Städten, in der Nähe von anderen Insolvenzgerichten, noch weitere Büros. Man findet die nicht unbedingt auf seinen Internetseiten. Da gibt es also auch noch weitere - viele, viele - Insolvenzverfahren, die auch nach vielen Jahren noch nicht abgeschlossen sind.

Eigentlich interessiert aber hier mehr die Insolvenz der Nürburgring GmbH mit ihren Satelliten (in Eigenverwaltung). Darum wäre auch das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz sehr wichtig gewesen, weil es entweder Eindrücke und umlaufende Gerüchte bestätigt oder widerlegt hätte.

Aber dazu kam es nicht, weil sogar die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wegen „des Fehlens eines Anfangsverdachtes“ abgelehnt wurde. Das erinnert mich an die Schilderung eines Kollegen einer Situation, in der einer der als „Investor“ offiziell bezeichneten „Investoren“ für das Projekt „Nürburgring 2009“ deutlich machte:

„Ich stehe unter dem Schutz der Regierung.“

Motor-KRITIK hat aktuell die Staatsanwaltschaft Koblenz angeschrieben. Hier die Anfrage vom 28. April 2015:

„Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Kruse,

zu dem oben näher bezeichneten Fall gibt es eine Presseinformation Ihres Hauses vom 15. April 2015, in der Sie zu der grundsätzlichen Feststellung kommen:

„Die Aufnahme von Ermittlungen ist abgelehnt worden, weil es an einem Anfangsverdacht fehlt.“

Sie stellen dann im Detail weiter fest:

„1. Für die durch die Anzeigeerstatterin aufgestellte Behauptung, der Gläubigerausschuss sei durch Täuschung zu einer Zustimmung zur Veräußerung der Assets der Ringgesellschaften an die Firma Capricorn bestimmt worden, fehlt es an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten.“

Meine Frage dazu:

a) Hat die Staatsanwaltschaft Koblenz dazu die einzelnen Mitglieder des Gläubigerausschusses (es sind fünf) persönlich befragt?

Ihre Behörde hat dann in der Presse-Info auch ausgeführt:

„2. Dessen ungeachtet ergeben sich auch keine zureichenden tatsächlichen Hinweise darauf, dass den insolventen Ringgesellschaften durch Handlungen der Angezeigten ein rechtlich relevanter Vermögensnachteil entstanden ist.“

Nach meiner Kenntnis haben zum Zeitpunkt der Entscheidung für den Käufer „Capricorn“, bzw. der Bieter Wild/Heinemann, weitere Gebote vorgelegen, die höher waren. Angeblich waren diese Gebote durch entsprechende Finanzierungszusicherungen (o.ä.) nicht abgedeckt.

Nach mir vorliegenden Unterlagen der Deutschen Bank – die ich auch auf meinen Internetseiten (www.motor-kritik.de) veröffentlicht habe - gab es aber auch für das Gebot von „Capricorn“ keine gesicherte Finanzierung. Meine Frage dazu:

b) Haben Sie die Zusage der Deutschen Bank im Original vorliegen gehabt?
c) Haben Sie die Unterzeichner dieses Papiers zu den dort ausgeführten Details befragt?

Wie Sie wissen, gilt bei einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft das allgemein gültige Schutzschild „Bankgeheimnis“ nicht mehr. Schon darum habe ich als Ergebnis von staatsanwaltlichen Ermittlungen, in dieser für die Höhe der am Nürburgring entstehenden Verluste entscheidenen Verkaufsphase, eigentlich eine Aufklärung erwartet.

Ich stelle meine Fragen erst jetzt, nachdem ich … (die hier folgende „Erklärung“ lasse ich aus Personenschutzgründen fehlen) … -


Aus diesem Zusammenhang ergeben sich auch meine Fragen - als Journalist - an Sie.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne“

Auf diese Fragen hat mir die Staatsanwaltschaft Koblenz am 29. April wie folgt geantwortet:

„Sehr geehrter Herr Hahne,
wie Sie zu Recht in Ihrer E-Mail vom 28.04.2015 feststellen, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Aufnahme von Ermittlungen gegen Prof Dr. Dr. Thomas Schmidt u.a. abgelehnt. Der Verpflichtung nach dem Landespressegesetz wurde durch die Presseerklärung vom 15.04.2015 nachgekommen. Auskünfte, ob und wenn ja welche Ermittlungen durchgeführt wurden, werden grundsätzlich nicht an Dritte, auch nicht an Vertreter der Presse erteilt. Der Information der Öffentlichkeit dient die Presseerklärung, der nichts hinzuzufügen ist.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen in der E Mail vom 28.04.2015 sehe ich mich daher außerstande, betreffen die Fragen doch ausschließlich den Verlauf des Ermittlungsverfahrens.“

Natürlich haben wir das bei Motor-KRITIK nicht so einfach hingenommen, sondern versucht zu klären, was die Staatsanwaltschaft denn eigentlich aufgrund der eingegangenen Anzeige zur Aufklärung der bestehenden Unklarheiten unternommen hat.

  • Hat man die Mitglieder des Gläubigerausschusses befragt?
  • Hat man die Deutsche Bank und die für die Finanzierung zuständigen Mitarbeiter befragt?

Das Gesamt-Ergebnis der Motor-KRITIK-Recherche insgesamt steht noch aus, tendiert aber schon jetzt gegen ein NEIN, bei der Beantwortung der o.g. Fragen.

Wenn das wirklich so wäre, würde das bedeuten, was oben schon mal in anderem Zusammenhang zitiert wurde:

  • Jens Lieser steht unter dem Schutz des Staates!

Hier wäre dann das verantwortliche Team der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, als ehemaliger 90-Prozent-Eigner der Nürburgring GmbH, unter der aktuellen Leitung von Frau Malu Dreyer gefragt. Die Frage die dabei auftaucht:

  • Würde bei einem evtl. „Spiel nach Drehbuch“ eigentlich ein RA Jens Lieser mitspielen?

Was ist das für ein Mann, dieser Jens Lieser? Natürlich kennen wir seinen Beruf: Rechtsanwalt. Aber was weiß man sonst von ihm? - Ist der Fall „Nürburgring“ ein Sonderfall? - Wie verhält sich Jens Lieser als Insolvenz-Sachwalter in anderen Fällen?

Es ist schwer, hier zu Ergebnissen zu kommen. Zwar sind Insolvenzen öffentlich, werden öffentlich bekannt gemacht; der Ablauf wird auch von den Insolvenzgerichten überwacht. - Aber wie?

Motor-KRITIK ist auf der Suche zur Beantwortung dieser Frage auf einen Insolvenz-Fall gestoßen, der vom Insolvenzgericht in Bad Kreuznach „überwacht“ wird. Hier gibt es auch eine sehr eigenartige Abfolge von Ereignissen, die – in diesem Fall - einen Gläubiger (!, exakt den Hauptgläubiger, veranlasst haben, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um dem Wirken u.a. eines Jens Lieser als Insolvenz-Sachwalter Einhalt zu gebieten.

Motor-KRITIK liegt der Schriftsatz des Anwalts vor, der im Übrigen nicht bereit war – obwohl eine Zustimmung der Veranlasser vorlag – den Schriftsatz direkt Motor-KRITIK zuzustellen. Argument:

  • Wir müssen bei dem betroffenen Sachwalter trotzdem mit Reaktionen rechnen, die nicht unbedingt normal sind. Wir möchten ihm dazu keinen Anlass bieten. - ??? -

Folglich hat sich Motor-KRITIK die schriftlichen Unterlagen durch die Veranlasser direkt zukommen lassen.

Wir wollten uns nicht auf die in einm Gespräch zusammentragenen Details verlassen, sondern haben den Eingang der schriftlichen Unterlage abgewartet, wie sie auch dem zuständigen Insolvenzgericht inzwischen nach vorheriger Vorabzustellung per Telefax nun per Briefpost zugestellt, vorliegen sollte und sicherlich inzwischen auch Herrn RA Lieser bekannt ist.

Die Eingabe an das zuständige Insolvenzgericht umfasst insgesamt 34 Seiten und passt vom Inhalt her in einen Krimi, wie er – würde er im Fernsehen ausgestrahlt – als unglaublich, „realitätsfern und erfunden“ empfunden werden würde.

Eigentlich war wohl zunächst eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen den (oder die) Rechtspfleger des zuständigen Insolvenzgerichts vorgesehen, aber man hat nun aktuell ein „Ablehnungsgesuch“ eingereicht, in dem u.a. folgender Antrag gestellt wird:

„Herrn Rechtsanwalt Jens Lieser gem. § 59 Abs. 1 InsO aus wichtigem Grund als Insolvenzverwalter zu entlassen.“

Und man fordert:

„Bestellung eines neuen Insolvenzverwalters.“

Man fordert weiter:

„Herrn Rechtsanwalt Jens Lieser anzuweisen, Handlungen und Maßnahmen, die den Volzug des Kaufvertrages vom 21.07.2011 nebst Zusatz und Änderungsvereinbarung zum Ziel haben, zu unterlassen und bereits eingeleitet Vollzugsmaßnahmen sofort einzustellen.“

Tatsächlich hat Jens Lieser als Insolvenz-Sachwalter in dieser Sache die vorhandene Insolvenzmasse in Form von Grundstücken und Gebäuden verkauft. Aber unter welchen Umständen? - In dem anwaltlichen Schreiben an das zuständige Insolvenzgericht ist der Ablauf auf 34 Seiten so dargestellt, wie Motor-KRITIK das mit einer Kurz-Zusammenfassung der Fakten aus dieser rechtsanwaltlichen Darstellung nachstehend seinen Lesern vermitteln möchte:

  • In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat das zuständige Amtsgericht die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens über die Zahlungsfähigkeit angeordnet und den RA Jens Lieser zum Insolvenz-Sachwalter bestellt.
  • In einem weiteren Beschluss wurde der Termin für eine erste Gläubigerversammlung mit den Tagesordnungspunkten: Person des Insolvenz-Sachwalters und Besetzung des Gläubigerausschusses ánberaumt.
  • Dieser Beschluss, bzw. eine Einladung zu dieser Gläubigerversammlung ist weder dem Hauptgläubiger, noch der ihn vertretenden Rechtsanwaltskanzlei zugestellt worden.
  • Einziger Gläubigervertreter auf dieser ersten Gläubigerversammlung war der Mitarbeiter einer Sparkasse.
  • Auf dieser ersten Sitzung wurde dann u.a. - soweit das bekannt wurde – folgende Beschlüsse gefasst:
  • > Es soll kein Gläubigerausschuss bestellt werden.
  • > Es soll kein Insolvenzplan erstellt werden
  • > Der Insolvenz-Sachwalter wird ermächtigt, notwendige Prozesse nach eigenem Ermessen zu führen.
  • > Er wird auch ermächtigt, den vorhandenen Grundbesitz, sowie den Geschäftsbetrieb nach den – wie es heißt - „für die Masse sinnvollsten und ertragreichsten Aspekten zu verwerten“.
  • In einer weiteren Gläubigerversammlung – ohne den Hauptgläubiger - wurde dem Verkauf der wesentlichen Insolvenzmasse an einen Herrn für einen Preis zugestimmt, den Motor-KRITIK mit 100 Prozent bewerten möchte.

Verkauft wurde aber schließlich (lt. Vertrag) an die Ehefrau jenes Herrn zu den o.g. 100 Prozent.

Der Hauptgläubiger, in vielen Fällen überhaupt nicht – oder per Zufall – informiert, hatte aber für die zum Verkauf kommende Insolvenzmasse inzwischen wesentlich mehr, nämlich 130 Prozent (von den o.g. 100 Prozent ausgehend) geboten.

Außerdem hatte er in der Zwischenzeit auch erklärt, bzw. erklären lassen, dass er die Ansprüche aller anderen Gläubiger zusammen mit einer weiteren Person zu 100 Prozent befriedigen, deren Forderungen ausgleichen möchte, um die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 213 InsO zu ermöglichen. Er hat die Einstellung des Verfahrens auch vom Insolvenzgericht gefordert.

Nach Feststellung des Gläubigeranwalts hat der Insolvenz-Sachwalter diese Forderung schon dadurch boykotiert, dass er für die Jahre seiner Verwaltung der Insolvenzmasse dem Finanzamt gegenüber keine Steuererklärungen abgegeben hatte. Das Finanzamt hatte darum Schätzungen vorgenommen und aufgrund dieser dann entstandenen Forderungen schon eine Einstellung des Verfahrens verhindert.

Motor-KRITIK möchte sich auf die Wiedergabe dieser Fakten beschränken. Es wären noch mehr anzufügen, wenn man den gesamten Inhalt des Rechtsanwaltschreibens an das Insolvenzgericht als Basis nimmt.

Auffallend scheint hier, dass auch in diesem Insolvenzfall gezielt auf den Kaufabschluss mit einem bestimmten Käufer – wie am Nürburgring Capricorn – hingearbeitet wurde. - War das – hier wie da – eine normale, offen und transparent durchgeführte Art der Insolvenz-Abwicklung?

Man könnte es auch so beschreiben: Auch in dem oben geschilderten weiteren Fall wurde die Abwicklung so „offen und transparent“ durchgeführt, wie es auch die Öffntlichkeit im Fall Nürburgring erleben durfte.

Jedenfalls werden so, durch ein zufälliges Beispiel, eine Reihe von Eindrücken verstärkt und so mancher Einwand entkräftet.

Die rücksichtsvolle Art, mit der hier ein Insolvenzgericht (nicht) reagierte, erinnert leider auch ein wenig an die Art, in der das Insolvenzgericht in Sachen der Nürburgring-Insolvenz in Eigenverwaltung prüfend und überwachend tätig war und ist. - Irgendeine Reaktion auf die manchmal ungewöhnlichen Entwicklungen beim Nürburgring-Verkauf konnte jedenfalls in der Öffentlichkeit nicht registriert werden.

Motor-KRITIK hat evtl. da wohl einiges verpasst, weil uns – trotz, wie wir dachten, aufmerksamer Beobachtung – irgendeine Reaktion entgangen ist.

Und da auch die Staatsanwaltschaft Koblenz... - Aber das ist wieder eine andere Geschichte, die zu einem anderen Zeitpunkt noch mal auf diesen Internetseiten aufgegriffen wird.

Motor-KRITIK möchte dazu den Ausgang von noch laufenden Recherchen und deren Ergebnis abwarten.

Jens Lieser wird auch durch das Ergebnis der neuen Ermittlungen für Motor-KRITIK fast (!) so „durchsichtig“ wie ein „alter Bekannter“.

Das macht „große Unbekannte“ eben so reizvoll: Dass man niemals alles von ihnen weiß!

MK/Wilhelm Hahne

Anmerkung: Die vorstehend geäußerten Vorwürfe und Forderungen wurden dem Schreiben einer Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei vom 24. April 2015 an das zuständige Amtsgericht (Insolvenzgericht) im Auftrag der Hauptgläubigerin entnommen, das den zugrunde liegenden Insolvenzfall unter dem Aktenzeichen 3 IN 68/10 bearbeitet und überwacht. - Motor-KRITIK wird selbstverständlich in der Folge auch über die Reaktionen der Gegenseite berichten und hofft hier auf eine umfassende Information durch die von Herrn RA Jens Lieser beauftragte PR-Agentur unter Leitung des Herrn Pietro Nuvoloni, der leider in der Vergangenheit mit Informationen zum Insolvenzfall Nürburgring – zumindest Motor-KRITIK gegenüber – sehr zurückhaltend war.

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