Sinnloses Handeln + sinnfreie Worte!

Beides passt zwar in der Addition zusammen, aber es ergibt sich in der Summe kein höherer Wert. Wie man am Beispiel des Nürburgrings sehen kann. Profilierungssüchtige Provinz-Politiker glaubten an die souveräne Umsetzung ihrer Worte, an die Bedeutung des Begriffs Grösse auch dann noch, als normal denkenden Bürgern längst klar war, dass Weniger Mehr sein kann, im Fall Nürburgring auch sein würde. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Nürburgring GmbH – und CDU-Landrat – Dr. Jürgen Pföhler, sozusagen der Prototyp des modernen Provinz-Politikers, stellte aber zu diesem Zeitpunkt klar: „Wir wollen, wir werden und wir müssen in der großen Liga spielen.“ - Er hatte sich in der Grösse des Sandkastens verschätzt, wie alle diese Herren Politiker, die erst ihre Niederlage zugeben mussten, nachdem ihr Spielpartner EU beschloss, ihnen die Förmchen wegzunehmen. - Und nun beginnt das Spiel auf anderer Ebene von vorn. Es geht um die Durchsetzung von provinzieller Souveränität. Ohne jede Rücksicht auf entstehende Schäden. - Und wenn es „nur“ die bei Handwerkern sind, die durch politische, wirklichkeitsfreumde Entscheidungen von den gleichen politischen Traumtänzern um ihren Lohn gebracht werden sollen.

Sinnloses Handeln + sinnfreie Worte!

Unsere Gesellschaft fürchtet „kriminelle Vereinigungen“, bestraft Firmen die mit Preisabsprachen auf Kosten der entsprechenden Märkte Gewinne maximieren, nimmt aber Handlungen von Politikern hin, die Volksvermögen verschleudern, um für sich selbst – und wenn es „nur“ bei Wahlen ist – bessere Voraussetzungen zu schaffen.

Man schaue sich doch nur einmal an, wie man z.B. am Nürburgring versuchte, die eigene Bedeutung zu erhöhen, indem man scheinbar eine Region unterstützte. Man hat eine landeseigene Gesellschaft zur Darstellung von Größe missbraucht, die den Niedergang einleitete. Man hat dann diesen Niedergang – und die unausweichliche Pleite – so lange verschoben, bis ein Zeitpunkt nach der Landtagswahl erreicht war.

Motor-KRITIK hat dieses Verschieben einer Insolvenz in einen für die verantwortlichen Provinz-Politiker genehmen Zeitpunkt gerade in einer Geschichte verdeutlicht, auch um klar zu machen, dass auch die aktuelle Argumentation dieser Politikergruppe eigentlich nur eine Attrappe ist.

Lesen Sie, lieber Leser, bitte noch einmal bewusst meine gar nicht so alte Geschichte mit dem Titel:

„Regierungsforderungen sind nachrangig!“

Motor-KRITIK wollte es nicht dabei belassen, sondern die Art dieser „Regierungstruppe“ noch einmal durch eine direkte Nachfrage an einen der mitverantwortlichen Politiker verdeutlichen, der schon vor 5 Jahren durch sein der Mainzer Politik angepasstes Verhalten aufgefallen war und – das ist bei dieser „Vereinigung“ kein Wunder – sich dann auch dadurch in eine bessere Position in der Regierungsmannschaft gebracht hat. - Was auch beweist, dass die durchgeführte Regierungsumbildung nur einen plakativen Charakter haben sollte. Sie sollte etwas verdeutlichen, was tatsächlich nicht passierte: Ein Umdenken!

  • Sie sollte zum Vergessen anregen!

Motor-KRITIK wollte noch einmal durch eine aktuelle Nachfrage prüfen, ob der eigene Eindruck falsch ist oder ob sich inzwischen so mancher „Saulus zum Paulus“ gewandelt hat. Was kann man da Besseres machen, als einen Politiker um seine Meinung zur aktuellen Situation zu bitten, der – wie schon gesagt – vor 5 Jahren z.B. die sich zu diesem Zeitpunkt am Nürburgring darstellende Situation so empfand:

„Die Fehler die gemacht wurden, sind durch Wirtschaftsminister Hendrik Hering korrigiert worden. Nur ein Fazit lässt sich wirklich seriös feststellen:

Das Land Rheinland-Pfalz hat sich um die touristische Entwicklung der Region auch mit dem Nürburgring verdient gemacht. Ein ähnliches Beispiel für eine Weiterentwicklung einer Region gibt es in ganz Deutschland nicht.“

Das ist kein Beispiel aus einer Büttenrede zum Kölner Karneval, sondern wurde in einer Pressemitteilung seiner Partei – der SPD – in dem Jahr veröffentlicht, in dem auch mein Buch, „Skandal“ - 'Nürburgring 2009' – Affäre?“ erschien, im Jahre 2010.

Aktuell habe ich diesen Herren auf meine o.g. Geschichte zur Klärung der Frage „Vorrangig oder nachrangig?“, aufmerksam gemacht und um Darstellung der Meinung der Regierung gebeten.

Dieser Herr hat sich nicht lange bitten lassen, sondern umgehend mit folgendem Text geantwortet, dem ich nur seine „freundlichen Grüße“ und seinen Namen entnommen habe. Denn diese persönliche Meinung steht für die Meinung der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz:

„Sehr geehrter Herr Hahne,

die Position der Landesregierung können Sie den früheren Äußerungen entnehmen. Diese besteht unverändert fort.

Zum Zeitpunkt der Äußerung des Ministerpräsidenten a.D. Kurt Beck lag keine Rückforderungsentscheidung der Kommission vor. Die jetzige Landesregierung hat aber auch gegenüber der Europäischen Kommission bereits deutlich gemacht, dass sie im Rahmen des geltenden Rechts Gläubigern, die durch diese Konsequenzen einer beihilferechtlichen Rückforderung Nachteile erleiden sollten, helfen möchte und wird. Ob und in welchem Umfang dies erforderlich sein wird, kann aber erst bei weiter fortgeschrittenem Insolvenzverfahren und konkreter Kenntnis der Verteilungsmasse beurteilt werden. Mit dem Insolvenzverwalter ist vereinbart, die Rechtsfrage sodann auch gemeinsam an die Kommission zu adressieren.

Die Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 1. Oktober 2014 die Rückforderung u.a. von Gesellschafterleistungen an die insolventen Nürburgring- Gesellschaften angeordnet. Insoweit hat sie, worauf die Landesregierung stets hingewiesen hat, die Ursache für die Rückforderung dieser Beträge gesetzt. Der Umstand, dass es sich um eine europarechtlich begründete Forderung handelt, beeinflusst auch ganz entscheidend die Anwendung des nationalen Rechts. Der Bundesgerichtshof hat allein aus diesem Umstand in zwei Urteilen entschieden, dass Ansprüche von Gesellschaftern, die nach nationalem Recht gegenüber Forderungen anderer Gläubiger nachrangig zu bedienen sind, gleichrangig zu behandeln sind. Auf diesen Urteilen gründen auch die Hinweise des Bundeswirtschaftsministeriums zum Umgang mit solchen Fällen. Diesen Zusammenhang, auf den auch die zuständige Kommissarin Vestager in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Langen hingewiesen hat, verkennt die bisher verkürzte Darstellung. Deshalb erlaube ich mir, auf die Originalantwort der Kommission zu verweisen: http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=P-2015-01...

Die Landesregierung „versteckt sich nicht hinter der Kommission“, sie trägt nur dem Umstand Rechnung, dass eine solche Rückforderungsentscheidung der Kommission den Bundesgerichtshof veranlasst hat, von den insolvenzrechtlichen Grundsätzen der nachrangigen Befriedigung von Gesellschafterforderungen abzuweichen.

Da die Kommission die deutschen Behörden aufgefordert hat, diese Forderungen entsprechend durchzusetzen, kann die Landesregierung die gleichrangig und nicht wie zu Unrecht behauptet erstrangig angemeldeten Forderungen zur Zeit nicht zurücknehmen.“

Nun kennen wir dann den Unterschied zwischen „gleichrangig“ und „erstrangig“. Man sollte dazu aber auch noch mal meine o.g. Geschichte lesen, die sich mehr mit dem Thema „vorrangig“ und „nachrangig“ beschäftigt, zumal der Begriff „nachrangig“ schon seit Jahren in den Bilanzen der landeseigenen Nürburgring GmbH zu finden war.

Und wenn in der 2009er Bilanz der landeseigenen Nürburgring GmbH nicht nur zu lesen ist:

„Die rechtliche Überschuldung wird im Überschuldungsstatus, der auf Basis einer positiven Fortführungsprognose erstellt wurde, durch die Verpflichtungserklärung der Hauptgesellschafterin zur Gewährung nachrangiger Gesellschafterdarlehen vermieden.“,

sondern auch:

„Die Mittel aus dem Liquiditätspool wurden 2010 in ein langfristiges Darlehen bei der ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz GmbH) umgewandelt.“,

dann sei dazu noch die Frage gestattet:

  • Ist der Begriff „Liquiditätspool“ ein moderner Begriff für die altmodische Beschreibung „Schwarze Kasse“?

Ich weiß nicht, wann eine Staatsanwaltschaft durch die Aufnahme eines Ermittlungsverfahren das Interesse der Öffentlichkeit wahrnehmen sollte. Motor-KRITIK ist keine Staatsanwaltschaft. Vielleicht versteht man da auch unter „Insolvenzverschleppung“ etwas anderes als es bei der Nürburgring GmbH passierte.

In „Wikipedia“ kann man dazu lesen:

„Ist der Schuldner eine juristische Person ist die Insolvenzverschleppung in Deutschland eine Straftat, geregelt in § 15a Abs. 4 InsO. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch die Fahrlässigkeit ist strafbar ( § 15a Abs. 5 InsO). Diese einheitliche Regelung gibt es erst seit Inkrafttreten des MoMiGs am 1. November 2008.“

Es kann ja auch sein, dass diese Umstufungen von Forderungen als Gesellschafter gegenüber seiner GmbH ein „erstklassiger“ Trick war, mit dem man gesetzlichen Anforderungen genügte, die man jetzt wieder mit Argumentation auf eine EU-Gesetzgebung auf „gleichrangig“ korrigiert.

Um damit Handwerker-Forderungen gegenüber der insolventen landeseigenen GmbH auszuschalten? - Die man dann durch evtl. Wahlversprechen zum eigenen Vorteil zu nutzen versucht?

Politiker, die vor Jahren schon „seriöse Feststellungen“ trafen, die aufgrund der tatsächlichen realen Situation nicht ernst genommen werden konnten, treffen heute Feststellungen, die genauso „seriös“ sind, wie damals.

Nur: Man kann darüber nun wirklich nicht mehr lachen!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Meinungsäußerungen zu dieser Geschichte sind nicht nur willkommen, sondern auch erwünscht!

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