Spielt die EU-Kom. „Russisch Roulette“?

Dass der Nürburgring-Verkauf eigentlich eine Farce war, ist allen Beobachtern klar, die die Aktionen über die Jahre verfolgt haben. Sie wird auch noch über Jahre die Gerichte beschäftigen. Wie die europäische Rechtsprechung darüber befinden wird, kann heute nicht vorhergesagt werden, aber es ist heute schon klar, dass auf dem Weg dahin noch manch seltsame Entwicklungen den ersten Eindruck unterstreichen werden. In diesen Tagen hat das Mitglied des Europäischen Parlaments in Brüssel, Dr. Werner Langen (CDU), eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – entsprechend Artikel 130 der Geschäftsordnung – an die Kommission eingereicht, die eigentlich keines Kommentars bedarf und deshalb auch nachstehend – ein wenig fassungslos fragend - einkopiert werden soll.

Spielt die EU-Kom. „Russisch Roulette“?

Für die Mehrheit der Leser, die dieses Spiel noch niemals gespielt haben, soll es hier mit einer Wiedergabe einer Erklärung aus „Wikipedia“ vorgestellt werden:

Russisch Roulette (auch: russisches Roulette) ist ein potenziell tödliches Glücksspiel, das mit einem Revolver gespielt wird. Die Trommel des Revolvers, in der sich nur eine Patrone befindet, wird so gedreht, dass die Position der Patrone den Beteiligten unbekannt ist. Der Spieler hält nun den Revolver an seine Schläfe und betätigt den Abzug. Je nach aktueller Position der Patrone kann dabei ein Schuss ausgelöst werden, was normalerweise zum Tod des Spielers führt. Bei mehreren Teilnehmern wird derselbe Revolver entweder so lange reihum gegeben, bis der Schuss fällt, oder man begrenzt das Spiel auf eine bestimmte Anzahl von Versuchen, wobei die Trommel vor jedem Versuch neu gedreht wird.“

Motor-KRITIK wurde unwillkürlich an dieses „Spiel“ erinnert, als wir aktuell auf den Internetseiten der Brüsseler Behörde folgende Zeilen entdeckten. Sie wurden am 17. November 2015 eingestellt:

"Parlamentarische Anfragen
4. November 2015
P-014460-15

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Werner Langen (PPE)

Betrifft: Klage des „Ja zum Nürburgring e.V.“ vor dem EuG

Der Verein „Ja zum Nürburgring e.V.“ hat vor dem Gericht der Europäischen Gemeinschaften gegen den Verkaufsentscheid der Rennstrecke „Nürburgring“ geklagt. Die Kommission hat für ihre Stellungnahme eine Fristverlängerung beantragt. Dies wird damit begründet, dass die Kommission erst durch eine weitere Klage von NeXovation von der Tatsache erfahren habe, dass der Nürburgring an einen russischen Investor weiterverkauft wurde. Diese Tatsache war der Kommission aber nachweislich schon vorher bekannt, wie Kommissionsmitglied Vestager in einem Schreiben vom 05. April 2015 bestätigte.

1. Warum hat die Kommission bzw. der beauftragte Anwalt behauptet, erst durch die Klage von NeXovation vom Einstieg des russischen Investors erfahren zu haben?

2. Wie die Kommission in ihren Fristverlängerungsantrag selbst schreibt, ist es erforderlich den Weiterverkauf „in der gebotenen Tiefe und Sorgfalt“ zu prüfen. Warum ist diese Prüfung nicht bereits erfolgt, obwohl die Kommission spätestens seit Anfang des Jahres Kenntnis vom Weiterverkauf hatte?

3. Welche konkreten Nachforschungen hat die Kommission in der Zwischenzeit angestellt, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen, die für die Beurteilung der Klagen von Bedeutung sein könnten?"

Man muss sich die Frage stellen:

  • Haben die Insolvenz-Sachwalter, haben die Vertreter der Landesregierung als Hauptanteilseigner der insolventen Nürburgring GmbH niemals mit den Vertretern der EU-Kommission über die „gestörten“ Abläufe beim Verkauf gesprochen?

Wenn doch:

  • Warum hat man in Brüssel inzwischen vergessen, dass „Capricorn“ inzwischen nur noch ein Wort, aber nicht mehr der Käufer des Nürburgrings – auf dem Papier (!) - ist?

Die Anfrage des Dr. Langen wird für Verwirrung sorgen. - In Deutschland. - In Mainz. - In Nürburg. - Und anderswo.

Wir alle dürfen auf die schriftliche Antwort der EU-Kommission gespannt sein.

Motor-KRITIK wird selbstverständlich darüber berichten.

MK/Wilhelm Hahne
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