Ist Prof. Deubel nur ein „Bauernopfer“?

Motor-KRITIK reißt nicht nur Themen an, die große „Klickzahlen“ versprechen, sondern verfolgt Entwicklungen auch weiter. Selbst dann, wenn sie scheinbar abgeschlossen sind. So ist z.B. Robertino Wild bei Motor-KRITIK weiter ein Thema, schon um sicher zu sein, dass wir ihm nicht irgendwann Unrecht getan haben. Wie uns – mir – von „regierungsnaher Seite“ vorgeworfen wurde! So verfolgen wir auch immer noch die Entwicklung, die das Urteil des Landgerichts Koblenz im so genannten „Nürburgring-Prozess“ nehmen muss, nachdem Prof. Deubel das Urteil nicht anerkannte, sondern Revision bei Bundesgerichtshof eingelegt hat. Wir haben nicht nur Kontakt zum Bundesgerichtshof aufgenommen, sondern auch zu Prof. Deubel. Wir sind nun auch im Besitz des „anonymisierten“ Urteils des LG Koblenz (im Anhang als pdf-Datei) und würden gerne von unserem Kontakt mit Prof. Deubel berichten, aus dem Urteil zitieren, aber auch den Standpunkt der Staatsanwaltschaft offen darstellen, den man als Journalist, der an einer umfassenden Information der Öffentlichkeit interessiert ist, nicht unbedingt versteht. Wir glauben auch die Meinung unserer Leserschaft zu kennen, denn wir haben sie damals zu ihrem Eindruck vom „Koblenzer Prozess“ befragt. Auch dieses Umfrageergebnis von 2012 finden Sie nachstehend. - Lässt man all' diese Eindrücke, die z.T. neu sind (s. BGH!) Revue passieren, kommt man automatisch zu der Frage:

Ist Prof. Deubel nur ein „Bauernopfer“?

Das hat Motor-KRITIK schon 2012 in einer Umfrage als Meinung seiner Leser zu ergründen gesucht.

Immerhin 61 Prozent unserer Leser (es stimmten aber „nur“ 432 ab) waren der Meinung, dass das laufende Verfahren nur „Alibifunktion“ hat, aber immerhin 25 Prozent hatten „den Glauben noch nicht verloren“. - Grund genug am Thema zu bleiben. Aber so ein Prozess braucht Zeit, wurde erst 2014 beendet.

Es schien Motor-KRITIK nicht sinnvoll, dem Prozess Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr zu folgen. Wir haben – aus bestimmten Gründen, über die noch zu sprechen sein wird – schon mal im Zuschauerraum des Koblenzer Landgerichts gesessen, waren auch am Urteil – als es dann endlich gesprochen wurde – interessiert, aber... -

Es gab am 9. September 2014 das, was auf der '“Presse“-Internetseite der Staatsanwaltschaft Koblenz dann so veröffentlicht wurde:

„05.09.2014

Gemeinsame Presseerklärung des Landgerichts Koblenz u. der Staatsanwaltschaft Koblenz

Keine Veröffentlichung d. schriftl. Urteils d. 4. Strafkammer d. LG Koblenz v. 16.04.2014 im Nürburgring-Komplex in anonymisierter Form (4 KLs 2050 Js 37425/10)

Motor-KRITIK-Leser sind mit einem Klick auf den Titel dieser Erklärung (oben) in der Lage, auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Koblenz die gesamte Veröffentlichung zu lesen. - Den wesentlichen

Satz findet man gleich zu Anfang:

„Die Medienstellen des Landgerichts Koblenz und der Staatsanwaltschaft Koblenz werden seit einiger Zeit von mehreren Medien um die Übersendung des noch nicht rechtskräftigen schriftlichen Urteils in anonymisierter Form gebeten. Nach umfassender Prüfung der Rechtslage kann diesen Bitten nicht entsprochen werden.“

Nun hat sich die Rechtslage im Jahr 2015 ein wenig geändert und Motor-KRITIK hat dann wieder einmal Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgenommen, weil – davon gingen wir aus – unsere Leser auch die Anklageschrift interessiert hätte.

Der Leitende Oberstaatsanwalt machte aber überzeugend klar, dass damit überhaupt nicht zu rechnen sei, obwohl wir ihm Beispiele – z.B. eins aus Bayern – nennen konnten, wo wir ohne große Anstrengungen umgehend z.B. in den Besitz der Klageschrift in Sachen Bernie Ecclestone kamen.

Aber Rheinland-Pfalz ist nicht Bayern, wie übrigens jedes unserer Bundesländer in Sachen „Transparenz“ und „Informationsfreiheit“ sein eigenes Süppchen zu kochen scheint. Aber man schwört auf ein vereintes Europa. - Politiker eben!

Die Staatsanwaltschaft versuchte Motor-KRITIK ihr – wie wir es empfinden mussten – eigenwilliges Verhalten, so zu erklären:

„Auch wenn wir uns selbstverständlich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht halten, darf ich zur erbetenen Erläuterung für unsere zurückhaltende Auffassung zu dieser Frage auf Folgendes hinweisen: Für Beschuldigte bzw. Angeklagte gilt bis zur Rechtskraft einer Verurteilung die Unschuldsvermutung. Werden nicht rechtskräftige Urteile veröffentlicht, kann der Eindruck entstehen, der Staat beeinträchtige diese Unschuldsvermutung im weiteren Verfahren. Nach Rechtskraft einer Verurteilung gilt zwar die Unschuldsvermutung naturgemäß nicht mehr. Allerdings dient eine verhängte Strafe dann u.a. dazu, dem Verurteilten Wege in ein straffreies Leben aufzuzeigen. Mit der Verbüßung der Strafe soll diese auch erledigt sein. Dem dienen u.a. auch Regelungen, dass z.B. Verurteilungen nach einer bestimmten Zeit im Bundeszentralregister gelöscht werden und auch hier vorhandene Akten vernichtet werden müssen. Stellt man dem die Möglichkeiten des Internets entgegen, das "nichts vergisst", liegt auf der Hand, dass die Resozialisierung eines Täters durch die dauerhafte Veröffentlichung des gegen ihn ergangenen Urteils deutlich erschwert werden kann. Dies gilt namentlich für Täter von Gewalt- und Sexualdelikten, die möglicherweise erfolgreich Therapien durchlaufen haben, oder auch für extremistische Täter, die sich aus ihrem Umfeld gelöst haben. Sie laufen Gefahr, gleichwohl nach Verbüßung ihrer Strafe immer wieder mit ihrer Tat konfrontiert werden, weil jeder, der sich dafür interessiert, die Urteilsgründe mit der Beschreibung der begangenen Tat(en) im Netz nachlesen kann. Ich hoffe, Sie stimmen mir danach zu, dass das Thema unabhängig von einer Entscheidung im Einzelfall mehr Facetten hat als die Frage, ob die Justiz hier etwas zu verbergen hat (was sie nicht hat).“

Wenn man dann an einen aktuellen Vorfall mit einem Ex-Terroristen in Berlin denkt (der seine Strafe abgesessen hatte), hat man schon den Eindruck, dass schon mal „mal so, mal so“ argumentiert wird. - Wie es gerade in die Argumentation z.B. der Politik passt, oder wie man es zur Beeindruckung möglicher Wähler als richtig empfindet. -

Also hat sich Motor-KRITIK um das Urteil, das allgemein mit dem Namen „Deubel“ verbunden ist bemüht. Gleichzeitig haben wir Kontakt zu Herrn Prof. Dr. Deubel aufgenommen, weil er von dem in Koblenz gesprochenen Urteil (auch wenn es noch nicht rechtskräftig sein kann!) sicherlich besonders betroffen ist und haben ihn um seine Zustimmung gebeten, das Urteil einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Motor-KRITIK war überrascht, umgehend von einem Ex-Minister Antwort zu erhalten, der die Arbeit eines Wilhelm Hahne in Sachen „Nürburgring 2009“ nicht gerade als „in seinem Sinne“ empfunden haben muss.

Prof. Deubel schrieb:

„Sehr geehrter Herr Hahne,

als Antwort wird die Staatsanwaltschaft Ihnen vermutlich eine Kurzfassung der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts vom 5.9.2014 senden und die Herausgabe des Urteils unter Berufung auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten verweigern.

Von daher stellt sich die Frage einer Veröffentlichung zunächst noch nicht. Ich selbst habe natürlich ein vitales Interesse an einer solchen Veröffentlichung, denn für die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen wird dann unmittelbar erkennbar, in welch eklatanter Form das Gericht Aussagen erfunden, verfälscht oder (falls mich entlastend) einfach unterschlagen hat. Ein Teil dieser Manipulationen würde sich auch durch einen einfachen Vergleich der im Urteil behaupteten Zeugenaussagen mit der jeweiligen Presseberichterstattung belegen lassen. Deswegen bin ich mir auch sehr sicher, dass eine Herausgabe des Urteils auch weiterhin verweigert werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ingolf Deubel“

Es gab zwar zwischen dem Landgericht und Motor-KRITIK im Laufe unserer Bemühungen um den Erhalt des kompletten Urteils ein paar Missverständnisse, aber – gut Ding will Weile haben.

Und so hat es insgesamt etwas länger gedauert, bis wir im Besitz des Urteils - „Im Namen des Volkes“ (!) - waren.

In der Zwischenzeit hatten wir noch mal Kontakt zu Prof. Dr. Ingolf Deubel. Nachdem er in seiner ersten E-mail eine direkte Antwort auf meine Frage, ob er mit einer Veröffentlichung des Urteils einverstanden sei, mit seinen Einwänden umgangen hatte, habe ich ihm die Frage noch einmal gestellt und Prof. Deubel antwortete u.a. darauf so:

„...Selbstverständlich können Sie das Urteil veröffentlichen.

Noch spannender könnte es allerdings sein, wenn Sie noch etwas zuwarten und zugleich auch die in den nächsten Wochen (oder Monaten) zu erwartende Entscheidung des BGH über die Revision einstellen würden. Denn diese dürfte dazu führen, dass sich eine andere Kammer erneut mit dem Fall beschäftigen muss. Ich bin da sehr optimistisch.“

Motor-KRITIK hat daraufhin Kontakt mit dem Bundesgerichtshof aufgenommen um zu erfahren:

„in Sachen 3 StR 17/15 ist weder ein Beschluss ergangen noch ein Verhandlungstermin bestimmt worden. Bitte fragen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder an.“

Wir haben Prof. Deubel informiert, der darauf uns schrieb:

„Sehr geehrter Herr Hahne,

vielen Dank für die Information.

Sie überrascht mich in der Tat insofern, weil üblicherweise zwischen Urteil und Revisionsentscheidung nicht mehr als 12 - 18 Monate liegen. Bei mir sind es jetzt schon fast 22 Monate.

Ich habe natürlich kein Interesse an solchen Verzögerungen, muss aber wohl damit leben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingolf Deubel“

In der Zwischenzeit waren unsere Bemühungen um den Erhalt des Urteils zu einem Ende gekommen und nach Zahlen der geforderten Kopierkosten sind wir inzwischen im Besitz dieses Papiers. - Das Urteil hat einen Umfang von 223 Seiten!

In einem Anschreiben bei der Übersendung des Urteils erinnert die in diesem Fall zuständige Richterin daran:

„...dass das Bundesverfassungsgericht … festgestellt hat, dass 'unberührt von der grundsätzlichen Zugänglichkeit von Gerichtsentscheidungen … auch die allgemeinen gesetzlichen wie verfassungsrechtlichen Anforderungen an den weiteren Umgang der Medien mit der Entscheidung' bleiben. 'Wie' und 'ob' über die Entscheidung berichtet wird unterliegt nicht der Verantwortung des diese Entscheidung herausgebenden Gerichts. ...“

Zunächst haben wir also selbst mal das Urteil gelesen – und zu begreifen versucht. - Es ist keine einfache Lektüre. Es kostet sehr viel Zeit und – im Falle des Autors dieser Zeilen – zwei Flaschen guten Weins über mehrere Tage.

Und selbst ich – der offenbar mehr Insiderwissen hat als der Richter – habe immer wieder heftig den Kopf schütteln müssen.

Sie sollten das Urteil selbst lesen, selbst zu einem ganz persönlichen Urteil kommen. Die 223 Seiten des Urteils „im Namen des Volkes“ finden Sie im Anhang.

Nun kommt das, was mir beim Lesen ein- und aufgefallen ist. Erwarten Sie aber bitte nicht eine Wertung des Urteils. Die steht – demnächst dann irgendwann – dem Bundesgerichtshof zu. Aber lassen Sie mich – in Motor-KRITIK – ein paar Anmerkungen zu bestimmten Seiten und dort zu findenden Passagen machen.

Auf Seite 51 wir der Landesrechnungshof von Rheinland-Pfalz wie folgt zitiert:

„Das Vorgehen der Nürburgring GmbH war in hohem Maße risikobehaftet und auch unter Berücksichtigung kaufmännischer Grundsätze (§ 92 Landeshaushaltsordnung) nicht vertretbar. ...“

Natürlich steht da noch mehr. Sie können es selbst nachlesen.

Auf Seite 103 ist dann etwas zur Meinung des Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zu lesen. U.a. das:

„...Angesichts von Angebotslisten verschiedener Ferienparks in der Eifel und einer Auswertung der größten in Deutschland tätigen Hotel- und Ferienhausbetreibergruppen für das Jahr 2007 sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns die angesetzten durchschnittlichen Zimmerpreise von 114,40 EUR für 2010 und 118,75 EUR für 2013 als deutlich zu hoch erscheinen. Auch die Belegungsquote von 57% im ersten vollen Betriebsjahr erscheint uns in dieser Mittelgebirgsregion recht ambitioniert zu sein.“ - Usw., usw. - Um dann zu dem Schluss zu kommen: „Aus diesem Grund halten wir die Besicherung einer Zwischenfinanzierung für das Ferienhaus-Resort nur am Objekt nicht für machbar.“

Auf der gleichen Seite lesen Sie dann im letzten Absatz:

„Der Angeklagte Prof. Dr. D. entschied, dass das Geld in Form einer weiteren stillen Beteiligung der RIM GmbH an der Mediinvest GmbH zur Verfügung gestellt wird. Durch diese Vorgehensweise wollte er in der Öffentlichkeit weiterhin den Eindruck erwecken, dass die Investitionen im Bereich II des Projekts 'Nürburgring 2009' von Privaten finanziert würden und verschleiern, dass in Wahrheit letztlich Landesgelder zur Finanzierung eingesetzt werden.“

Auf Seite 129 findet sich die Feststellung:

„Keine der stillen Beteiligungen wurde von der Mediinvest GmbH zurückgezahlt.“

In meinem 2010 erschienenen Nürburgring-Buch, das eine Reihe meiner von Anfang an zum Thema „Nürburgring 2009“ erschienenen Geschichten umfasst, habe ich immer versucht Klartext zu reden. Um auf das Unverständnis vieler Mitbürger zu stoßen. - Dieses Gerichtsurteil von 2014 zeigt in vielen Details, dass alles noch schlimmer war. - Meine Texte in dem Buch erinnern da mit den den Anmerkungen zur „Grünen Hölle“ mehr an die der Rosamunde Pilcher, die oft die „Meisterin der Liebesschnulze“ genannt wird, die oft an den „grünen Küsten“ Cornwalls spielten..

Anders gesagt: „Nürburgring 2009“ war eigentlich noch schlimmer, als von Motor-KRITIK geschildert. Wer nichts zu Sagen hatte, war selber schuld. Oft genug hat wohl auch der Aufsichtsrat ins operative Geschäft eingegriffen, was eigentlich nicht seiner Funktion entspricht, die er entsprechend den „geltenden Spielregeln“ auch einhalten sollte.

Andererseits blieb er auch ohne Informationen der Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH. So ist z.B. auf Seite 149 zu lesen:

„Die Nichteinbindung des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH in die Zahlung beruht auf den Bekundungen des Zeugen Landrat Dr. P.“

Landrat Dr. P. war stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und ist übrigens Mitglied der CDU, die hier im lokalen Umfeld des Nürburgrings auch bei der Umsetzung von „Nürburgring 2009“ auf manchen Positionen – z.B. des Verbandsbürgermeisters von Adenau - eine nicht unbedeutende Rolle spielte.

Auf Seite 156 des Urteils („Im Namen des Volkes“) wird dann auch ein Einblick in die Welt der von der politischen Elite in Mainz geförderten Spesenritter am Beispiel von Zürich-Aufenthalten gewährt:

  • Hotel mit Zimmerpreisen von 490 SFR
  • plus Frühstück für rd. 100 SFR
  • genussvolles Nachtleben in der „Rotlichtzone“ von Zürich,

und es ist im Urteil auch wörtlich zu lesen:

„Es wurde auch Damenbesuch auf dem Hotelzimmer organisiert.“

Auf Seite 162 erfährt man, dass vor Gericht ein Vertrag verlesen wurde, der einem privaten Investor – der keiner war (!) - dann eine monatliche Vergütung "für Projektkoordination" von 50.000 Euro bescherte. Der Vertrag kam zwischen der Mediinvest und der MSR GmbH zustande.

Was nicht im Urteil steht, aber bei Motor-KRITIK nicht nur zu lesen war, sondern auch durch Vertragsausschnitte dokumentiert wurde:

  • Der Vertrag war von „beiden Seiten“ vom gleichen Geschäftsführer unterschrieben, exakt jenem „R.“, der lt. Handelsregister-Eintragung auch Geschäfte mit sich selbst machen durfte. - Und wer wollte abstreiten, dass das war er hier vertraglich mit sich selbst ausgehandelt hatte, ein Geschäft war?

Auf Seite 169 ist...

„von der Angst vor der negativen Presse“ zu lesen,

...die dann die Firmen des „Zeugen R.“ betroffen hätte.

Zeuge R. hat – samt Familie – die „negative Presse“ durch Motor-KRITIK damals so sehr gestört, dass er mehrfach geklagt hat. Er hat auch mehrfach gewonnen, weil ich – Wilhelm Hahne – z.B. seine „Persönlichkeitsrechte“ verletzt hatte. Und ich hatte Kinder erwähnt, deren Erwähnung zur Darstellung einer Situation nicht erforderlich gewesen wäre. - Sagte eine Richterin vor dem Landgericht Köln. - Sie weiß bis heute nicht, warum ich die Kinder erwähnt hatte. - Ich wollte die „Persönlichkeitsrechte“ des Herrn R. nicht verletzen! (Hört sich unverständlich an, stimmt aber!)

Die Mediinvest erzielte übrigens durch das „unauffällige Durchleiten“ von Krediten, mit denen gegenüber der Öffentlichkeit der Eindruck erwähnt werden sollte, das „Zeuge R.“ ein privater Investor wäre,

  • einen Gewinn von 897.710,00 Euro.

Und durch einen geschickt dargestellten "Deal" im Fall des „Feriendorfes in Drees“ erzielte der „Zeuge R.“, zusammen mit einem Bekannten in einer gemeinsamen Firma verbunden, noch einen Gewinn von rd. zwei Millionen Euro. - Alles normal? - Offenbar nicht zu beanstanden!

Da wurde auch immer wieder der „Liquiditätspool“ des Landes Rheinland-Pfalz bemüht. Zu lesen ist in dem Urteil:

„Der Landesrechnungshof spricht in diesem Zusammenhang von 'Finanzierungen ohne parlamentarische Legitimation'“.

Vielleicht haben das die verantwortlichen Politiker der Landesregierung von Rheinland-Pfalz anders gesehen. Vielleicht war das, was von der politischen Elite des Landes als „Liquiditätspool“ bezeichnet wurde, nichts anderes als das, was man in der Eifel – an der Theke stehend – als „Schwarze Kasse“ bezeichnet.

Und man muss auch Verständnis für die Situation der Mediinvest GmbH haben, wenn man auf Seite 194 des Urteils lesen kann:

„Die Mediinvest GmbH war bis auf geringe Einnahmen mittellos.“

Es steht vieles drin, in diesem Urteil, das ich nicht gelesen habe um zu untersuchen, ob diese oder jene Verurteilung – gleich in welcher Höhe – nun berechtigt ist oder nicht. Diese Beurteilung soll dem Bundesgerichtshof vorbehalten bleiben, denn das bis jetzt vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Prof. Deubel hat z.B. gegen dieses Urteil Revision eingelegt. (Davon war schon eingangs dieser Geschichte zu lesen.)

Ich kann nicht sagen, dass mir das Lesen dieses Urteils Spaß gemacht hat. Ich habe einiges erfahren, das für mich neu war, habe vieles bestätigt gefunden, was ich damals schon – aktuell – beanstandete.

Da ich z.B. auch aus einem besonderen Grund einem Verhandlungstag in Koblenz dem zwischen 2012 und 2014 laufenden Prozess beigewohnt habe, kann ich auch sagen, dass in diesem Urteil sicherlich vieles, aber nicht alles steht, was vor Gericht ablief. - Das Urteil hätte dann sicherlich auch mehr als 223 Seiten haben müssen.

Ich war z.B. an einem Tag Augen- und Ohrenzeuge beim Landgericht Koblenz, als der Ex-Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz (aber z.Zt. des „Nürburgring-Skandals“ in Amt und Würden), Heinz Georg Bamberger, als Zeuge vernommen wurde. Dabei wurde er auch zu dem Fall einer Hausdurchsuchung bei einem Journalisten – Wilhelm Hahne – im Jahre 2009 befragt. Herr Bamberger erinnert sich noch – irgendwie – daran, konnte sich aber nicht mehr an Details erinnern.

Politiker seines Schlages leiden sehr häufig schon sehr früh unter Gedächtnisverlust.

So hatte Herr Bamberger z.B. vergessen, dass er „damals“ - 2009 – vor dem Landtag gelogen hatte. Nachweisbar in einem SWR-Beitrag vom 25. Juni 2009. Da aber ein Justizminister nicht lügen darf, ist er "damals" bei seiner Lüge geblieben. - Die damit nicht zur Wahrheit wurde. - Und bei seiner Vernehmung als Zeuge vor dem Landgericht Koblenz hatte er alles vergessen.

Wilhelm Hahne – obwohl älter als der Herr Ex-Justizminister – ist übrigens der Vorfall von 2009 bis heute unvergessen!.

Gerade deshalb – und der „Transparenz“ wegen, von der die aktuelle Rot/Grün-Regierung so gerne spricht, ohne sich entsprechend zu verhalten – möchte Motor-KRITIK für seine Leser Transparenz herstellen. Darum veröffentlicht Motor-KRITIK heute das Urteil des Landgerichts Koblenz von 2014 im gesamten Umfang.

Sie finden die 223 Seiten „Im Namen des Volkes“ im Anhang als pdf-Datei. Nehmen Sie sich die Zeit zum Lesen und – zum Begreifen. Mir – und Motor-KRITIK geht es im Wesentlichen um die Darstellung von Zusammenhängen in Verbindung mit „Nürburgring 2009“.

Die Wertung, bezogen auf die Beteiligung einzelner Personen überlasse ich jedem Einzelnen - oder aber dem Bundesgerichtshof.

Eigentlich ist unfassbar, was bei „Nürburgring 2009“ alles an „kriminellen Handlungen“ abgelaufen ist. Aber sie können sicher sein: Auch wenn Sie mein Buch gelesen und nun ergänzend die Argumentationen aufnehmen können, die im Urteil des Landgerichts zu finden sind:

  • Sie werden niemals alles und umfassend erfahren.
MK/Wilhelm Hahne
Durchschnitt: 4.9 (bei 67 Bewertungen)

Kategorie: 

+ Hinweis für Leser – nicht nur an einem Abonnement Interessierte! +

 

Lieber Leser,

 

Motor-KRITIK ist vollkommen werbefrei, aber – darum – auch ein wenig abhängig von seinen Lesern. - Oder anders: Von Einnahmen. - Nicht alle Leser mögen sich gleich für ein Abo entscheiden.

Wenn Sie ab und an mal auf diesen Seiten vorbei schauen und Ihnen der hier gebotene investigative Journalismus gefällt, dann machen sie doch einfach ihre Zustimmung durch eine kleine Spende deutlich. - Auch kleine Beträge können – per Saldo – eine große Hilfe und Unterstützung sein!

Meine Kontendaten – auch wenn Sie Abonnent werden wollen - finden Sie HIER.

 

Danke!