Nürburgring: Es ist “Druck im Kessel“!

Es ist auffallend, dass die aktuelle Wahlwerbung sehr stark die in den Parteien „gesetzten“ Politiker in den Vordergrund stellt. Man sieht im Vorbeifahren an den Laternenmasten überwiegend Gesichter, Köpfe, Personen. Die Parteinamen sind meist sehr klein gehalten. Der von der CDU ist im Vorbeifahren noch auszumachen, aber sonst... - Ach ja! - Die Grünen verfolgen eine andere Wahlkampfstrategie, weil sich offenbar mit deren Köpfen kein Staat machen lässt. Da findet sich – so empfinde ich das jedenfalls – nur Text auf grünem Hintergrund. Das Gesicht, den Kopf der so genannten „Spitzenkandiatin“, Eveline Lemke, habe ich noch nirgendwo entdecken können. Wahlveranstaltungen gibt es in vielen kleinen Orten von allen Parteien. Einen Ort scheint man aber zu meiden „wie der Teufel das Weihwasser“: Nürburg. Mir ist zumindest keine Wahlveranstaltung einer „führenden Partei“ in diesem Ort, der dem Nürburgring seinen Namen gab, bekannt geworden. Das Thema Nürburgring wird im Wahlkampf – soweit ich ihn verfolgen kann – sowieso totgeschwiegen. Der Nürburgring und seine Probleme scheinen von den Mainzer Politikern abgehakt zu sein. - Insolvenz, Verkauf, - aus dem Sinn! - Schließlich hat man doch mal ein Gesetz gemacht, mit dem der freie Zugang zur Nürburgring-Nordschleife gewährleistet ist. - Wenn man ihn sich auch zukünftig noch leisten kann! - Die Mainzer Politiker aller Parteien haben – gerade im Wahlkampf – das Thema Nürburgring vergessen. Das Thema passt offensichtlich nicht in ihre Wahlkampf-Strategie. Grund genug, der Regierungschefin von RLP mal ein paar Fragen zu stellen. - Und Überraschungen zu erleben. - Wie nicht nur Motor-KRITIK in diesen Wochen vor der Landtagswahl.

Nürburgring: Es ist „Druck im Kessel“

Am letzten Sonntag habe ich am Nachmittag mal der Regierungschefin, Malu Dreyer, eine E-mail geschrieben, damit sie meine Feststellungen und Fragen die ich darin untergebracht hatte, dann gleich zu Dienstbeginn am Montag auf dem Schreibtisch hatte.

Weil ich ein wenig weiß wie so etwas in Mainz abläuft – dachte ich – habe ich gleich diese E-mail auch der Sprecherin der Landesregierung, Monika Fuhr, zukommen lassen. Da gab es gleich eine automatische Antwort, dass sie auf einer Dienstreise sei und... - Ich dachte mir: Montag wird sie sicherlich wieder im Büro sein.

Hier meine E-mail vom 21. Februar 2016:

Betr.: Bilanz 2014, Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH, Nürburg

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Dreyer,

Sie bestimmen als amtierende Ministerpräsidentin nicht nur die Zukunft des Landes Rheinland-Pfalz mit, sondern Sie verwalten auch das Vermächtnis Ihres Vorgängers Kurt Beck, wie Sie der SPD zugehörig.

Eine aktuell deutlich werdende Entwicklung gibt mir als Journalist Anlass zu ein paar Feststellungen und Fragen, mit deren Antworten ich ein wenig Transparenz für die Öffentlichkeit herstellen möchte.

Feststellungen:

  • Die landeseigene Nürburgring GmbH wurde durch Ihren Vorgänger, Kurt Beck, in eine Insolvenz in Eigenverwaltung überführt.
  • Nach den Gesetzmäßigkeiten dieser Art von Abwicklung einer Insolvenz bestimmt der bisherige Besitzer weiter die Richtlinien der Geschäftspolitik, die von einem Insolvenz-Sachwalter überwacht werden.
  • Als Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz sind Sie demnach auch verantwortlich für die insolvente Nürburgring GmbH, die durch einen von Ihnen bestimmten Geschäftsführer geleitet wird.
  • Sie – das Land RLP – hat zum Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Dr. Schmidt bestimmt, dessen Arbeitsleistung (s. „wiwo“) mit einem monatlichen Gehalt von 17.850 Euro entlohnt wird.
  • Sie – das Land RLP - als Besitzer der insolventen Nürburgring GmbH, bestimmen die geschäftliche Entwicklung und strategische Ausrrichtung.
  • Prof. Dr. Dr. Schmidt hat nicht – wie es sonst bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung üblich ist – dem Insolvenzgericht Ahrweiler einen Sanierungsplan vorgelegt.
  • Sie, als Ministerpräsidentin von RLP, haben den Verkauf des Nürburgrings forciert, vorgeblich auf Druck der EU-Kommission.
  • Sie haben in Brüssel – auch zusammen mit Ihrem SPD-Parteichef Sigmar Gabriel – Ihren Einfluss auf einen – zufällig auch sozialistischen – spanischen, leitenden EU-Kommissar geltend gemacht.
  • Sie haben den Verkauf aus meiner Sicht in eine bestimmte Richtung, in die Hände eines sogenannten „mittelständischen Unternehmers“ gesteuert und durch entsprechende Maßnahmen unterstützt (s. 16. Januar und 30. April 2014), ohne dass eine Finanzierung des Kaufpreises real gesichert war.
  • Am 10. Februar 2016 wurde die 2014er Bilanz der Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH im Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • Diese Bilanz wird lt. Unterschrift von „Ihrem Geschäftsführer“, Prof. Dr. Dr. Schmidt, verantwortet.

Hier folgen zwei Screenshoots, die einen Eindruck von der Bilanz vermitteln können:

Fragen:

Wie sehen Sie – als verantwortliche Verwalterin der landeseigenen Firma – die durch Ihren Geschäftsführer bilanziell dargestellte Situation dieser GmbH?

Sehen Sie zwischen der am 10. Februar 2016 überraschend erfolgten Entlassung des Geschäftsführers der CNG und der am gleichen Tag offiziell veröffentlichten Bilanz der Congress- und Motorsport Nürburgring GmbH einen Zusammenhang?

Da Sie als Ministerpräsidentin des Landes RLP immer versuchen vorausschauend zu planen: Gibt es bei der Landesregierung eine Vorausschau aus der sich ergibt, was der Nürburgring-Skandal den Steuerzahler insgesamt an Millionen Euro kosten wird?

Wann glauben Sie, bzw. Ihr Geschäftsführer Prof. Dr. Dr. Schmidt, in Zusammenarbeit mit dem öffentlich bestellten Insolvenz-Sachwalter, Jens Lieser, das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der landeseigenen Firmen abschließen zu können?

Ich wäre Ihnen für eine kurzfristige Antwort dankbar, damit wir nicht in die gleiche Situation geraten, wie „damals“ beim Nürburgring-Untersuchungsausschuss, der entsprechend den Bestimmungen zum Wahltermin 2011 – zusammen mit den Akten (!) - aber ohne ein Endergebnis veröffentlicht zu haben, aufgelöst wurde.

Ich bedanke mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

freier Motor-Journalist (im DJV)
Internet: www.motor-kritik.de

PS: Ich habe diese E-mail – wie Sie oben sehen können – zugleich der Pressesprecherin der Landesregierung und auch der Staatskanzlei zugeleitet, damit Ihnen intern sonst benötigte Zeit für Informationsaustausch und lange Abstimmungsgespräche erspart bleiben.

Am Dienstagmittag erhielt ich dann den Anruf einer jungen Dame, die sich bei mir im Auftrag der Sprecherin der Landesregierung, Frau Fuhr, meldete um mir mitzuteilen: Frau Fuhr hoffe mir am nächsten Vormittag, also am Mittwoch, eine Antwort zukommen lassen zu können. Ob es mir recht wäre?

Ich habe gesagt, dass es mir '“auf einen halben Tag nicht ankomme“. - Aber leider gab es keine Antwort am Mittwoch. Weder am Vor-, noch am Nachmittag. Auch der Donnerstag-Vormittag ging vorbei, ohne dass mein Computer eine Antwort registrieren konnte.

Aber dann gab es am späten Nachmittag des Donnerstag doch eine Antwort.

  • Keine Überraschung: Natürlich nicht von Frau Dreyer, der Ministerpräsidentin.
  • Schon eine Überraschung: Auch nicht von Frau Monika Fuhr, der Sprecherin der Landesregierung.

Es antwortete um 18:05 Uhr Herr Randolf Stich, Staatssekretär und Ständiger Vertreter des Ministers im Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz.

Da habe ich dann mal einen schnellen Blick auf die Internetseiten des Innenministeriums in Mainz geworfen um zu erfahren, dass Herr Stich Jurist ist, darum sicherlich etwas vom Insolvenzrecht versteht und im übrigen ist auf den Internetseiten des Ministerium zu lesen:

„Seit Juli 2015 übt Randolf Stich das Amt des Staatssekretärs im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur aus. Der Staatssekretär betreut die Themen Bevölkerungsschutz, Streitkräfte, Vermessung und Geoinformation, sowie Infrastruktur und IT-Management, Multimedia, eGovernment und Verwaltungsmodernisierung.“

Da fragt man sich dann schon, warum Frau Dreyer nicht nur die Antwort – wie von mir auch angenommen – auf Frau Fuhr verlagerte, sondern warum die Staatskanzlei meine Feststellungen und Fragen dann an Herr Stich weiter geleitet hat?

Also lesen wir mal, was Herr Stich so schreibt, nachdem sich Frau Fuhr im Auftrag von Frau Dreyer offenbar „nicht in die Nesseln setzen“ wollte:

Sehr geehrter Herr Hahne,

am 21. Februar 2016 haben Sie der Staatskanzlei vier Fragen zu Unternehmen zugeleitet, die am Nürburgring tätig waren bzw. sind. Die Staatskanzlei hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Wie Sie wissen, wurden im Jahr 2012 Insolvenzverfahren über die Vermögen der Nürburgring-Eigentumsgesellschaften eröffnet. Seit der Zäsur durch die Insolvenzverfahren liegen die Geschicke am Nürburgring nicht mehr in der Sphäre des Landes Rheinland-Pfalz. Der gerichtlich bestellte Insolvenz-Sachwalter und der Insolvenz-Geschäftsführer agieren im Rahmen des Insolvenzverfahrens eigenverantwortlich nach den Bestimmungen des Insolvenz- und des Europäischen Beihilfenrechts. Sie schlossen im März 2014 einen Kaufvertrag mit einer Käufergesellschaft, die unter Maßgabe europarechtlicher Vorgaben im Zuge eines strukturierten Investorenprozesses ermittelt wurde

Zu den Fragen 1 und 2:

Bei insolventen Unternehmen gibt es nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung die Funktion eines Insolvenzverwalters oder bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung eines Sachwalters. Die Funktion einer weiteren „verantwortlichen Verwalterin“ – wie von Ihnen geschrieben – ist dem Insolvenzrecht fremd.

Handelsgesellschaften haben nach den allgemeinen Regelungen des Handelsgesetzbuchs zu bilanzieren und ihre Jahresabschlüsse aufzustellen. Diese werden dann zur Offenlegung eingereicht.

Zum Jahresabschluss der Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH für das Geschäftsjahr 2014 äußert sich die Landesregierung aus den oben genannten Gründen nicht.

Die Kündigung von Geschäftsführer Schumacher ist die Personalentscheidung der CNG. Personalentscheidungen  kommentieren wir grundsätzlich nicht.

Zu den Fragen 3 und 4:

Das Insolvenzverfahren wird mit der Schlussverteilung an die Gläubiger beendet. Auf die Höhe der Ausschüttung und auf deren Zeitpunkt, wann diese durch den Sanierungsgeschäftsführer erfolgt, hat die Landesregierung keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Randolf Stich
Staatssekretär

Ständiger Vertreter des Ministers

MINISTERIUM DES INNERN, FÜR SPORT UND INFRASTRUKTUR
RHEINLAND-PFALZ

Schillerplatz 3-5
55116 Mainz

Telefon 06131 16-3815
Telefax 06131 16-173815
Randolf.Stich@isim.rlp.de
www.isim.rlp.de

Der Herr Staatssekretär widerspricht meinen „Feststellungen“ nicht, vermischt dann aber wieder – wie er es empfinden wird – sehr geschickt das Insolvenz- mit dem Europäischen Beihilferecht. Er vermittelt den Eindruck, als würde er den § 270 der Insolvenz-Ordnung nicht kennen. Zu seiner Information füge ich ihn hier ein und markiere eine Stelle durch „anfetten“, damit sie nicht überlesen wird:

㤠270
Voraussetzungen

(1) Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet. Für das Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Die Vorschriften dieses Teils sind auf Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 nicht anzuwenden.

(2) Die Anordnung setzt voraus,

1. daß sie vom Schuldner beantragt worden ist und
2. dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.

(3) Vor der Entscheidung über den Antrag ist dem vorläufigen Gläubigerausschuss Gelegenheit zur Äußerung zu geben, wenn dies nicht offensichtlich zu einer nachteiligen Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners führt. Wird der Antrag von einem einstimmigen Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses unterstützt, so gilt die Anordnung nicht als nachteilig für die Gläubiger.

(4) Wird der Antrag abgelehnt, so ist die Ablehnung schriftlich zu begründen; § 27 Absatz 2 Nummer 4 gilt entsprechend.“

Man kann im Internet dazu auch die Darstellung von Prof. Dr. Thomas Zerres, Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Erfurt finden, der so übersetzt, was der Gesetzgeber meint:

„Nach Auffassung des Gesetzgebers können mit der Anordnung einer Eigenverwaltung insbesonders die Erfahrungen und Kenntnisse der bisherigen Geschäftsleitung besser genutzt werden, Kosten für einen Insolvenzverwalter gespart und Anreize für eine Antragstellung bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit geschaffen werden, da der Schuldner seine Verwaltungs-und Verfügungsbefugnis u.U. beibehalten kann.“

Wenn meinen aufmerksamen Lesern die Stelle

  • ...“Kosten für einen Insolvenzverwalter gespart...“

aufgefallen ist: Das ist der Unterschied zwischen einem Insolvenzverwalter, der bei einer normalen Insolvenz tätig wird und einem „Insolvenz-Sachwalter“, der bei einem vom Insolvenzgericht genehmigten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingesetzt wird und lediglich 6o Prozent der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters erhält, weil es noch einen Geschäftsführer gibt, der vom Besitzer... -.

Oder um es zusammenfassend – ganz vorsichtig - darzustellen:

  • Herr Staatssekretär Stich hat sich mit den unterschiedlichen Arten des deutschen Insolvenzrechts nicht auseinander gesetzt.

Eigentlich hat die damalige SPD-Regierungsmannschaft die landeseigene Nürburgring GmbH bewusst in die Insolvenz geschickt (sie wurde anwaltlich so beraten!), um die Rückforderungen der EU zu vermeiden. Und eine Insolvenz in Eigenverwaltung bot eben die Möglichkeit, dabei „die Zügel nicht aus den Händen zu geben“.

Prof. Dr. Dr. Schmidt ist als Insolvenz-Geschäftsführer also einer, der nicht nur von der insolventen GmbH sehr gut bezahlt wird, sondern auch einer, dessen Anstellungsvertrag vom Eigentümer der Nürburgring GmbH, dem Land Rheinland-Pfalz, bzw. dessen Regierung, unterschrieben sein müsste. Wäre das anders, wäre die Umsetzung einer „Insolvenz in Eigenverwaltung“ nicht regelgerecht erfolgt.

Was ebenso stutzig macht ist, dass niemals vom Insolvenz-Geschäftsführer über den Insolvenz-Sachwalter ein „Sanierungsplan“ erstellt wurde, wie das eigentlich in solchen Fällen üblich ist. - Das ist kein Zufall, da niemals von Seiten der Landesregierung eine „Sanierungsabsicht“ bestand. Man wollte sich – koste es den Steuerzahler was es wolle – in jedem Fall von dem „Ballast Nürburgring“ trennen, der es auch schwer machen würde, bei der nächsten Wahl an der Macht zu bleiben.

Immerhin hatte man es gerade noch geschafft eine Insolvenz vor den letzten Landtagswahlen zu verhindern. Aber nun stehen die nächsten Wahlen vor der Tür und die so geschickt eingefädelte Aktion scheint nicht gelungen. Obwohl man alles tut, um die aktuelle Problematik am Nürburgring totzuschweigen.

Der „Wochenspiegel“ hatte mir zur Monatsmitte zwei Fragen gestellt, deren Antworten man dann am 17. Februar mit einer kleinen Geschichte in die Adenauer-Ausgabe übernommen hat.

Hier die zwei Fragen, die ich schriftlich gestellt bekam und meine entsprechenden Antworten:

  • Wie bewerten Sie die Kündigung von Herrn Schumacher?

„Sie kam nicht nur überraschend, sondern wirkt - aus meiner Sicht - wie eine Kurzschlusshandlung, weil man nicht zum gleichen Zeitpunkt einen Nachfolger offiziell präsentieren konnte.“ 

  • Wie könnte es nach Ihrer Meinung am Ring weitergehen?

„Nach meiner Kenntnis hat das Gremium der NR Holding AG die Kündigung des Herrn Schumacher am 9. Februar beschlossen, am 10. Februar ausgesprochen und am 11. Februar in einem erweiterten Gremium über eine mögliche Nachfolge verhandelt. - Ohne zu einem Abschluss zu kommen! Die Situation ausnutzend, versuchen nun clevere Clubmanager ihre Interessen durchzusetzen.

So wie sich die aktuelle Situation darstellt, ist in naher Zukunft eher ein Chaos, als geordnete Verhältnisse zu erwarten. - Zumal die russische Holding nun auf eine schnelle Klärung der Besitzverhältnisse  am Nürburgring drängt, ohne auf bestehende EU-Einwände o.ä. Rücksicht nehmen zu wollen. - Jetzt rächen sich die jeweiligen Kurzschlusshandlungen des Insolvenz-Sachwalters, die den Eintritt des Chaos nur verschoben haben.

Doch wir sollten die Ausgangsposition nicht vergessen: Der Nürburgring laboriert jetzt an Symptomen, die zu 1) durch den "Größenwahn" einer SPD-Landesregierung und zu 2) durch die Darstellung einer Ideallösung durch Verkauf an einen "mittelständischen Unternehmer" durch die Rot/Grünen Nachfolger zur jetzigen Situation führte. - Wir verdanken das Nürburgring-Dilemma dem Versagen von politischen Gruppierungen, die sich selbst als "Elite" empfinden, aber am Nürburgring bei allen immer wieder präsentierten "Endlösungen" kläglich versagt haben! - Bisher auf Kosten ihrer Wähler.“

An dieser persönlichen Einschätzung und Meinung hat sich seit dem 15. Februar 2016 nichts geändert. Leider war auch die Antwort des Herrn Staatssekretär Stich auf meine „Feststellungen und Fragen“ nicht überzeugend.

Die verantwortlichen Politiker sollten gerade vor den Wahlen bestehende Probleme weder zu verniedlichen noch zu verschweigen suchen. Gewählte Volksvertreter haben die Verpflichtung, im Interesse ihrer Wähler evtl. entstandene Probleme zu lösen, sie offen zu diskutieren und nicht „unter den Teppich zu kehren“.

Den Lesern von Motor-KRITIK sei eine eigene Wertung der aktuellen Situation am Nürburgring empfohlen - und deren Umsetzung in der Wahlkabine. - Am 13. März 2016!

Um mit einem Kalauer zu enden:

„Bestimmte Parteien sollten keinen Stich bekommen.“

MK/Wilhelm Hahne
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