24h-Rennen: Sprechen wir mal vom Geld!

Bei vielen Beiträgen in den „sozialen Medien“ spürt man die Begeisterung der Schreiber für den Motorsport, für bestimmte Kategorien und Klassen, für bestimmte Serien und Rennen. Man spürt die Freude darüber, dass „es bald wieder los geht“. - Bei den Teams, die heute oftmals als reine „Profitcenter“ angelegt sind, spürt man das genauso. - Man wartet auf den Moment, wieder gegenüber den Sponsoren, den Fans – der Öffentlichkeit – darstellen zu können, wie exakt man geplant, die Fahrzeuge vorbereitet hat und wie gut die Fahrerauswahl war. - Die allerdings heute oftmals von den Möglichkeiten der Fahrer bestimmt wird, „sich in das Team einzubringen“. - Oder aber die Werke… - Und damit sind wir z.B. dann automatisch bei einer Kategorie von Rennfahrzeugen, die von den Werken initiiert und auch von den Werken über die Zeit ins Nirwana geführt wurden – die GT3. - Der Begriff „Nirwana“ kann hier – wie im Buddhismus – als „losgelöst von Allem“ übersetzt werden. Auch mit: Losgelöst von der Realität. - Dazu gehören auch Entscheidungen der „Sportbehörde“, des DMSB, aber auch solche des Veranstalters. So auch die Ausschreibung zum 24h-Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife. - Die Fans finden dieses 24-Stunden-Rennen toll. Die Hersteller auch: Wegen der Werbewirkung. Der Veranstalter auch: Wegen der vielen Möglichkeiten - auch wegen des großen Werksinteresses - mal „absahnen zu können“. - Leider trifft das aber dann nicht nur die Werksteams, sondern auch die „kleinen Privaten“. - Aber auf die scheint es nicht mehr anzukommen. - Werfen wir doch mal einen Blick in die Ausschreibung zum 24h-Rennen 2017 auf dem Nürburgring. Befassen wir uns mal nicht mit dem Eindruck, den dieses Rennen nach außen vermittelt und die Fans begeistert. - Denken wir mal an die „Basis“.

24h-Rennen: Sprechen wir mal vom Geld!

In Verbindung mit dem 24h-Rennen redet und schreibt heute jeder vom Veranstalter ADAC Nordrhein. Dieser – zugegeben – mächtige ADAC-Regionalclub ist aber nicht „der Erfinder“ des 24-Stunden-Rennens. Das war der MSC Langenfeld, exakt, der Motorsportclub Langenfeld-Rheinland im ADAC.

In Wikipedia findet man das nicht. Man erfährt auch nirgendwo, dass es 1969 schon eine 24-Stunden-Veranstaltung dieses Klubs gab, die aber aus versicherungstechnischen Gründen (so war‘s billiger) eher eine Gleichmäßigkeits- und Zuverlässigkeitsveranstaltung war. Sie war aber der erste Versuch des Langenfelder Clubs ein 24-Stunden-Rennen zu etablieren.

In Wikipedia ist aktuell zu lesen:

„Die erstmalige Austragung war 1970 eine für Breitensportler erschwingliche Ergänzung zum eher professionellen Sportwagenrennen 1000 km Nürburgring.“

So war sie auch gedacht. Aber der Langenfelder MSC konnte das alleine nicht stemmen. So versuchte er den ADAC Gau Nordrhein (so nannte sich dieser Regionalklub damals) mit ins Boot zu bekommen. Das war einigermaßen schwierig, denn der damalige 1. Vorsitzende des Langenfelder MSC und der damalige Sportleiter des ADAC Gau Nordrhein, die „konnten nicht miteinander“.

Da ich beide gut kannte – und auch ihre gegenseitige Abneigung – ist man auf die Idee verfallen, notwendige gemeinsame Gespräche in meinem damaligen Arbeitsumfeld Düsseldorf – und nur in meiner Gegenwart – zu führen. So habe ich nicht nur das Entstehen der Ausschreibung mit erlebt, sondern Teile dieser Ausschreibung sind auch auf meiner Reiseschreibmaschine entstanden.

Das 24h-Rennen ist 2017 auch wieder international ausgeschrieben. Aus diesem Grunde wurde die Ausschreibung von Motor-KRITIK auch schon relativ früh erwartet, weil eine solche Ausschreibung zunächst auch von der FIA genehmigt werden muss. Da muss dann die Ausschreibung für ein Rennen spätestens Anfang Dezember des Vorjahres vorliegen.

Es wurde bei Motor-KRITIK aber lächelnd registriert, dass man es mit dem Vorverkauf von Karten an mögliche Zuschauer beim ADAC Nordrhein schon sehr eilig hatte. Man wollte schon sehr früh – nämlich ab 1. September 2016 – daran erinnern, dass Karten für ein 24h-Stunden-Rennen Ende Mai 2017 schon ein nettes Weihnachtsgeschenk sein können.

In diesem Zusammenhang wurde dann die Notiz in „MOTORSPORT TOTAL.COM“ vom 26. November 2016 schon als etwas ungewöhnlich empfunden, wo zu lesen war:

„Da das Bündel der geplanten Maßnahmen sehr komplex ist, wird sich die Veröffentlichung der Ausschreibung länger als in den vergangenen Jahren hinziehen. ‚Wir vermeiden so aber, dass wir wichtige Teile des Reglements im Nachhinein noch einmal anpassen müssen‘, ergänzt Hornung. ‚Bis zum 24-Stunden-Rennen ist es noch ein gutes halbes Jahr hin - aber schon jetzt bin ich sicher, dass wir uns auf einen noch spannenderen Wettbewerb einrichten dürfen.‘“

Tatsächlich wurde die Ausschreibung erst in den ersten Januartagen des Jahres 2017 veröffentlicht. Wie zu lesen, wurde sie vom DMSB auch erst am 23. Dezember 2016 genehmigt.

Sind in dieser Ausschreibung denn nun auch alle wichtigen Teile enthalten? - Haben die Teams nun mit dieser sehr spät erscheinenden Ausschreibung eine Planungssicherheit? Wir wollen uns einmal die Ausschreibung aus der Sicht der Besitzer/Teams von GT3-Fahrzeugen genau ansehen, weil die von den Zuschauern als besonders attraktiv empfunden werden.

Der Rennleiter des 24h-Rennens, Walter Hornung, hatte dem oben schon erwähnten Fach-Medium Ende November 2016 auch etwas zum „Rückgrat“ des 24h-Rennens gesagt, was sich dann insgesamt so las:

„Die Privatteams und Gentleman-Driver bilden beim 24-Stunden-Rennen das Rückgrat des Starterfeldes. ‚Sie zu fördern ist ein wichtiges Anliegen für uns‘, unterstreicht Rennleiter Walter Hornung.“

Was auffällt: Das „Rückgrat“ muss mit den Jahren schwächer geworden sein. Während „früher“ beim 24h-Rennen zum Training 230 und zum Rennen 210 Fahrzeuge zugelassen waren, die dann in drei Startgruppen á 70 Fahrzeugen starten mussten, sind in der Ausschreibung 2017 auch diese drei Startgruppen á 70 Fahrzeuge erwähnt. Doch dann folgt als Ergänzung: „Jedoch nicht mehr als 180“.

  • Um Vergleichszahlen zu haben: 2016 waren 158 Fahrzeuge am Start! - Es sind 101 davon in Wertung angekommen.

Man arbeitet offensichtlich lieber mit großen Zahlen! - Aber man erwartet wohl eigentlich – und das ist nicht unrealistisch - gegenüber früheren Jahren deutlich weniger Starter. - Denn das ist Motor-KRITIK aufgefallen:

Der ADAC Nordrhein hat den Pächter des Nürburgrings genötigt, nur zwei VLN-Läufe vor dem eigenen 6h-Qualifikations-Rennen (vor dem 24-Stunden-Rennen) zu genehmigen, weil nämlich sonst – vielleicht – ein dritter VLN-Lauf die Starterzahlen beim Qualifikations-Rennen gemindert hätte. Und wenn dann in diesem Jahr bei einem solchen "Vor"-Rennen wieder so wenig Fahrzeuge starten, wie im letzen Jahr, so dass man als Veranstalter Geld dazu legen muss… - na klar, dann gibt‘s in 2018 dieses Rennen nicht mehr.

Darum gibt‘s also in diesem Jahr nur 9 – statt bisher 10 – VLN-Läufe auf der Nürburgring-Nordschleife. Denn der neue Geschäftsführer des Nürburgring-Pächters, Mirco Markfort, hatte ein „Einsehen“!

Natürlich hat das 24h-Rennen den Status „International“. - Wenn man die Ausschreibung gelesen hat, begreift man nicht, was denn wohl der FIA zur Genehmigung vorgelegt wurde, weil – aus der Sicht von Motor-KRITIK – die inzwischen im Internet eingestellte endgültige Ausschreibung eigentlich in der Praxis nur das Fragment einer Ausschreibung ist. Es sind aber dieser Ausschreibung einige Eckdaten zu entnehmen, die es Motor-KRITIK erlauben einmal grob überschlägig auszurechnen, was denn wohl der Start eines GT3-Fahrzeuges in diesem Jahr einem Team kosten wird.

Gehen wir zunächst einmal davon aus, dass ein GT3-Fahrzeug rennfertig, mit den notwendigen Ersatzteilen, Felgen usw., mit den notwendigen Werkzeugen, einem Renntransporter und was sonst noch dazu gehört, einen Wert von um 1,5 Millionen Euro darstellt.

Damit wären wir beim Nenngeld. Die hier genannten Zahlen betreffen nicht nur GT3-Fahrzeuge, sondern alle Teilnehmer. Auch die, die lt. Rennleiter Hornung das „Rückgrat“ bilden. Die Privatteams und Gentleman-Driver.

Aber die haben es – vielleicht – gegenüber den GT3-Teams etwas einfacher. Aber bitte beachten:

„Der Veranstalter behält sich das Recht vor...“ (!!!)

Für die GT3 ist es dagegen Pflicht, wenn man an dem 24h-Rennen teilnehmen will!

Sie müssen mindestens einen VLN-Lauf und das ADAC-Qualifikationsrennen vor dem 24h-Rennen bestreiten. Das wären dann insgesamt so um 250 Runden in Rennen und Training. Und die Reifen kosten. Und das Benzin. Und, und, und. -

  • Damit werden die Kosten für den Einsatz eines GT3-Fahrzeugs beim 24h-Rennen 2017 auf dem Nürburgring zwischen 350 – 400.000 Euro betragen.

Die hier genannten Zahlen, die aber auch den „Gentleman-Driver“ belasten, sind bezogen auf die Gesamtkosten, die auf die GT3-Teams zukommen, als „klein“ zu betrachten, vermitteln aber in der Addition bei Normalverdienern den Eindruck, dass das 24h-Rennen inzwischen – nach 1970 - nicht mehr „eine für Breitensportler erschwingliche Ergänzung“ (s.o.) ist.

Ein „Profi“-GT3-Team wird 2017 gut 6.000 Rennkilometer zurückgelegt haben, wenn es um den Gesamtsieg beim 24-Stunden-Rennen des ADAC Nordrhein 2017 mitfahren will! - Da braucht man nicht nur zwingend das DMSB Nordschleifen-Permit A, sondern auch das der Bundesbank zum Gelddrucken.

Motor-KRITIK hatte aber schon im November 2016 festgestellt:

So darf man auf das diesjährige Nennungsergebnis sehr gespannt sein. Nachdem Mercedes im letzten Jahr die Konkurrenz mit einem Vierfachsieg „ganz alt aussehen ließ“ und das nicht gerade auf eine „gentlemanlike Art“ passierte, ist kaum damit zu rechnen, dass in der GT3-Klasse mehr als 10 Fahrzeuge antreten. - Zum Vergleich: 2016 sind in der gesamtsiegverdächtigen Klasse SP9 insgesamt 38 Fahrzeuge an den Start gegangen!

Wenn man diese Passagen liest, begreift man eigentlich nicht, warum sich das Papier, in dem das geschrieben ist, überhaupt Ausschreibung nennen darf und von den Sportbehörden abgesegnet worden ist. Da wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter bis vor der Veranstaltung „Performance relevante Parameter ändern“ kann. Da ist von einer „Mindestfahrhöhe“ die Rede, die irgendwann, irgendwie – sozusagen „willkürlich“ - verändert werden kann. Und unter „8.2.“ wird auf das „Rundstrecken-Reglement 2017 Anhang 2 – Besonderheiten Nordschleife“ verwiesen.

Motor-KRITIK hat da mal reingeklickt:

Hier erfährt man u.a., dass für die GT3 bestimmte Reifen zwingend (!) vorgeschrieben sind. Details dazu soll man den…

  • „DMSB-Bestimmungen ‚Musterreifen-Prozedere für VLN und 24h-Rennen 2017“

entnehmen können. - Doch wo soll man die finden? - Ich habe mit Leuten telefonieren müssen, von denen ich annehmen musste, dass sie diese Bestimmungen kannten…

...nachdem ich sie im Internet, auf der offiziellen Seite des DMSB, nicht gefunden hatte. - Aber auch diese Leute konnten mir nicht helfen. Zum Teil kannten sie aber – natürlich ohne Garantie – ein paar Details, die – wahrscheinlich – dann zum 24h-Rennen greifen sollen. Aber mit Bestimmtheit… -

„Tut mir leid! - In schriftlicher Form habe ich diese DMSB-Bestimmungen auch noch nicht gesehen!“

Wir haben weiter telefoniert und festgestellt, dass es am 6. Dezember 2016 beim DMSB in Frankfurt ein Meeting gab, zu dem auch Vertreter der Reifenfirmen eingeladen und erschienen waren. Dort soll man sich dann auf etwas geeignet haben, was nun in einem offiziellen DMSB-Dokument als „Prozedere“ bezeichnet wird und für alle VLN-Läufe und das 24h-Rennen 2017 Gültigkeit haben soll.

  • Ein Prozedere ist eine Art und Weise, wie eine Aufgabe bewältigt werden kann!

Da kommt wohl etwas „Besonderes“ auf die GT3-Teams zu. Nachdem ich nur Bruchstücke kenne, ist mir nicht klar, wie man mit welchen Nachprüfungen feststellen will, dass man beim Thema Reifen nicht „aufs Kreuz gelegt worden ist“.

Der DMSB vermittelt auch bei diesem Thema – soweit mir Details bekannt wurden – den Eindruck, dass hier über Dinge entschieden wird, von denen man eigentlich nichts versteht. - Aber vielleicht haben wir bei Motor-KRITIK einen falschen Eindruck, weil uns wichtige Passagen des „Prozedere“ nicht bekannt sind.

Wahrscheinlich geht es bei diesem Reifenthema – nur die GT3 betreffend – um die Frage:

  • Ist ein gebrauchter Rennreifen z.B. durch eine Untersuchung der „Gummi“-Mischung noch mit der auf einem neuen, noch nicht gefahrenen Reifen befindlichen, zu vergleichen?
  • Oder haben sich dann – durch partitielle Erhitzung/Überhitzung/Abkühlung nicht Werte, die die chemische Zusammensetzung betreffen, verändert?
  • Was ist z.B. mit den Trennölen, die in der Mischung eines Neureifens noch vorhanden sind, während sie bei Erhitzung austreten, um dann bei Rennbelastung des Reifens abgerieben zu werden?

Die Bekanntgabe eines Rennergebnisses wird sich also – wenn ich die Hinweise in der Ausschreibung und von der DMSB-Internetseite ernst nehme – in Zukunft erst einige Tage nach dem Rennen – eben erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung des/der verwendeten Rennreifen – vornehmen lassen.

Da kommt dann bei den Zuschauern Freude auf, die schon bei DTM-Rennen kaum noch begreifen, warum sie diese Rennen besucht haben, weil sie das Rennergebnis zu kennen glaubten, aber frühestens Montags dem Sportteil ihrer Zeitung entnehmen mussten, dass nicht richtig war, was sie erlebt hatten.

Und jetzt gut vier Monate vor dem 24h-Rennen wissen die Teams trotz Ausschreibung – die schon sehr spät erschien – immer noch nicht, was man beim GT3 darf oder nicht darf. Wie soll man eine Fahrwerkeinstellung vornehmen, wenn man z.B. die endgültig vorgeschriebene Standhöhe nicht kennt, die z.B. auch ganz wesentlich die Fahreigenschaften mit beeinflussen kann?

Und was wird in Sachen „BoP“ (Balance of Performance) noch evtl. kurz vor dem Start entschieden werden?

In diesem Jahr werden sich eigentlich nur Werke den Einsatz eines GT3 – bei den vorhersehbaren Kosten (s.o.) - leisten können. Aber warum sollte man überhaupt noch einen GT3 einsetzen? - Die neuen GT4 stehen praktisch „vor der Tür“!

Vielleicht hatte Papst Johannes XXIII. recht, der einmal gesagt hat:

„Wo die Pferde versagen, schaffen es die Esel.“

Manche Esel haben auch einen Namen. - Warten wir also auf das Nennungsergebnis zum 24h-Rennen des ADAC Nordrhein in 2017 auf der Nürburgring-Nordschleife.

MK/Wilhelm Hahne
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