Der Nürburgring: Das unbekannte Wesen?

Für Oswalt Kolle war es – je nach Buch oder Film – mal der Mann oder die Frau. Ein „unbekanntes Wesen“ nämlich. Für andere war es „die Kuh“, der „Feminismus“ oder auch „Industrie 4.0.“ - Da soll hier einmal der Nürburgring dazu gemacht werden, bzw. beschrieben sein, so dass man, wenn man in Zusammenhängen denkt, ihn auch den „unbekannten Wesen“ zurechnen kann. Denn was von ihm bisher öffentlich dargestellt wurde – oder in seinem Umfeld auch geschah – blieb oft weitgehend unbekannt, weil es auch darum ging, den Nürburgring jeweils in einer „passenden Art“ ins Rampenlicht zu stellen. Aktuelle Versuche, dem Geschehen um die „Sache Nürburgring“ herum eine gewisse Stimmung zu geben, veranlasst Motor-KRITIK ein wenig den Vorhang zu heben, der „zur Abschirmung“ von den unterschiedlichsten Akteuren – und evtl. „Betroffenen“ - genutzt wird. - Also schauen wir doch mal zurück in eine Zeit, in der auch nicht alles besser war und vergleichen mit aktuellen Abläufen. Eigentlich hat sich wenig geändert: Die Einen schauen nicht genau hin; die Anderen schauen lieber weg. Weil es da sehr oft um persönlich Vorteile geht oder darum, keine persönlichen Nachteile zu erfahren. - So liegen eigentlich bis heute viele Details im geheimnisvollen Dunkel. - Da sei Motor-KRITIK dann die Frage erlaubt:

Der Nürburgring: Das unbekannte Wesen?

Die Frage kann eigentlich nur mit JA beantwortet werden, wenn man als Journalist mit offenen Augen (und Brille!) einmal das Geschehen um den Nürburgring in den letzten Jahrzehnten Revue passieren lässt. - Die gerade hier veröffentlichte „umfassende rechtliche Würdigung der Nordschleife“ durch die Landesregierung oder die auch auf diesen Internetseiten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte „Drucksache 17/2067“ sind Anlass genug, ein wenig an der „richtigen Darstellung“ des Nürburgrings mit zu arbeiten.

Es ist geradezu typisch – nicht nur für „unsere Zeit“ - dass bis heute bei Motor-KRITIK der Eingang einer umfassenden – und argumentativ untermauerten – Lesermeinung nach unserer Bitte vom 7. Februar 2017 nicht festgestellt werden konnte. Aber es gab natürlich Meinungsäußerungen. Die waren nicht immer druckfähig. Bei manchen muss man sich auch fragen, „ob‘s chön“ war, da sie obszön waren.

Da gab es auch „nettere Äußerungen“ wie:

  • „Ich denke, ich steh‘ im Wald!“ (am Telefon)
  • „Mainz bleibt Mainz, wie es singt und sinkt!“ (per WhatsApp)
  • „Ich lach‘ mich so schlapp, wenn der große Knall kommt!“ (per E-mail)

Es gab auch ernsthafte Anfragen, ob meine Veröffentlichung tatsächlich als eine offizielle Meinung aus der Landesregierung ernst genommen werden könne, da sie auf neutralem DIN-A4-Papier – ohne Briefkopf – und ohne jede Unterschrift veröffentlicht wurde. - War Motor-KRITIK vielleicht auf eine „Spam“ oder „Junk“ (engl. Für „Abfall“ und „Plunder“) hereingefallen?

Aus diesem Grunde ist hier einmal die E-mail als Screenshot dargestellt, mit der mich der veröffentlichte Anhang erreichte. Das geschah rd. zwei Wochen nach meiner Anfrage beim Verkehrsministerium von Rheinland-Pfalz, die wir bei Motor-KRITIK gerne abgewartet haben, weil wir an einer qualifizierten, belastbaren Argumentation interessiert waren, an der wir unsere Meinung überprüfen wollten.

Wenn man sich eine Meinung zu bestimmten „Zuordnungen“ bilden will, muss man z.T. - wie auch im „Fall Nürburgring“ - weit zurück in die Vergangenheit blicken. Das können zwar heute auch Computer, aber es braucht auch Menschen, die diesen Computern „den richtigen Weg weisen“.

Es ist zwar richtig, dass die Digitalisierung unserer Welt, auch die des Journalismus beeinflusst hat, aber sie kann den Journalisten nicht ersetzen, wenn der „nur“ Journalist ist und den Zusatz „PR“ nicht kennt. Oder auch nicht akzeptiert, dass in Redaktionen schon einige Abläufe in einer Art von „vorauseilendem Gehorsam“ in eine bestimmte Richtung beeinflusst werden.

Auch Journalisten sind mehrheitlich nur Menschen, die die Fähigkeit sich anzupassen, auch im Beruf gerne nutzen, wenn diese Fähigkeit Nachteile vermeiden hilft oder – sogar Vorteile verschafft. - „Das ist nun einmal im Leben so“, werden mir viele Leser bestätigen. Dabei greifen sie dann auf eigene Erfahrungen zurück. - Und sprechen gleichzeitig – weil das derzeit „cool“ ist – von „Lügenpresse“?

Jeder hat die Freiheit, sich seine Informationsquellen selber zu suchen. Aber wer macht sich schon die Mühe? - Gibt es ihn noch, den glaubhaften Journalismus? - Ja! - Aber er ist – natürlich – nicht flächendeckend vorhanden. 

Um nun zum eigentlichen Thema Nürburgring zurück zu kehren:

Auch hier habe ich nette – und eigentlich gute – Journalisten erlebt, die bestimmte Dinge zu diesem Thema nicht aufgreifen konnten, weil sie sich z.B. - durch einen Beratervertrag verbunden – gegenüber diesem Thema in eine bestimmte Richtung verpflichtet fühlten. Aber sie haben dann nach einem Weg gesucht, ihr „geheimes“ Wissen dennoch an den Mann zu bringen.

So habe ich – bzw. Motor-KRITIK – nicht nur einmal und nicht nur in Sachen Nürburgring, Informationen erhalten, die einer meiner Kollegen redaktionell „nicht unterbringen konnte“. Aus welchen Gründen auch immer.

Gerade gestern habe ich eine gut geschriebene Kolumne bei SPIEGEL-online gelesen, mit dem intelligent gestaltetem Titel:

Journalismus
"Okay, Frau Merkel, das schreib ich so!

Wenn man die Vita der Autorin liest, begreift man, dass sie davon überzeugt ist, was sie in dieser Geschichte schreibt, die so endet:

„Viele der genannten Fragen könnte man mit einem einfachen Besuch und einer Fragerunde klären. Die Leute aus dem Betrieb würden medienmäßig mündiger werden, und die Leute aus der Redaktion würden womöglich etwas Vertrauen zurückgewinnen. Eine Win-win-Situation. Nur fragen Sie nicht nach mir, ich schreibe von zu Hause.“

Wenn Sie die ganze Kolumne lesen wollen, müssen Sie nur oben auf deren Titel klicken.

Ich – Wilhelm Hahne – habe nicht nur „von zu Hause“, sondern auch in einer Redaktion gearbeitet und dort schon den aller-aller-aller-ersten Teil des „Diesel-Skandals“ bei VW mitbekommen. Und auch die Fortsetzung erlitten. Weder diese Erfahrung, noch die einer Klage-Serie eines Automobilherstellers, noch eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft (ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz!) haben meine persönliche Einstellung zum Journalismus verändern können.

Ich habe in diesem Zusammenhang auch erleben müssen, dass ein Minister lügt! - Übrigens nachweisbar!

Aber ich würde in Kenntnis vieler Zusammenhänge auf der anderen Seite niemals den Begriff „Lügenpresse“ verallgemeinern, wie das heute oft auch mit anderen Zuordnungen geschieht, mit denen man dann „in einer Schublade“ abgelegt wird. Das ist zwar zeitgemäß, aber wie vieles andere „Zeitgemäße“ – unsinnig!

Das war übrigens schon zu „analogen“ und nicht nur zu „digitalen“ Zeiten so!

Manchmal sind Menschen eben „blauäugig“! (Ich habe übrigens braune Augen.)

Heute steht übrigens ein Dreißigzeiler in der „Rhein.Zeitung“. Kleiner ging‘s wohl nicht. - Es wird unter dem Titel

„Ringpleite: Geld für Handwerker“

vermeldet, ẃas auf diesen Internetseiten schon vorgestern zu lesen war. Und gestern in der „Rhein-Pfalz“. Dort war von der Kollegin Karin Dauscher recherchiert und formuliert zu lesen, was nun auch durch andere Kollegen einfach abzuschreiben war:

„...Erst Ende 2015 hatte die Landesregierung zusammen mit den Insolvenzverwaltern Jens Lieser und Thomas B. Schmidt eine Vereinbarung mit der EU-Kommission getroffen, um insbesondere den Handwerkern die Rechnungen zu bezahlen, ohne erneut einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu riskieren. Formal hat das Land nun die Forderungen aufgekauft, die Zahlung der jeweiligen Rechnung wird als sogenannte „De-minimis“-Beihilfe verbucht. So hatte es der damalige Finanz- und heutige Wirtschaftsstaatssekretär Salvatore Barbaro (SPD) vor etwas mehr als einem Jahr angekündigt. Ein Gläubiger, dessen Forderung über die zulässige „De-minimis“-Obergrenze von 200.000 Euro hinausgeht, klagt laut Finanzministerium allerdings gegen die Regelung. ...“

Das ist alles sachlich richtig, aber richtig ist wohl auch, dass bei einer Insolvenz die Gläubiger normalerweise aus der Insolvenzmasse bezahlt werden sollten. Aber ich muss immer wieder darauf hinweisen:

  • Es ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung!

Das macht man dann – weil es die Politiker so wünschen – und weil man nicht an Einfluss verlieren will. Weil man gegenüber den Wählern gut aussehen möchte, kommt es so zu „Sonderlösungen“ in Absprache mit der EU-Behörde in Brüssel. Und der Insolvenz-Geschäftsführer, der für seine „Funktion“ vom Land – aus der Insolvenzmasse(?) - jahrelang ein fünfstelliges Gehalt (pro Monat!) bezog und sein „Kollege (ohne Professoren- und zwei Doktor-Titel) lassen sich nun dafür loben.

Was nirgendwo zu lesen ist:

  • Nicht nur kleine Handwerker erhielten so Ende Januar 2017 ihre Forderungen an eine landeseigene GmbH durch die Landesregierung beglichen, sondern auch kleine Gemeinden z.B. ihre Steuerforderungen aus der Grundsteuer B.

Bei dieser Gelegenheit sei die Feststellung erlaubt:

  • Der neue Käufer des Nürburgrings hat da - nach meinen Informationen - noch nichts bezahlt!

Warum auch? - Er ist ja nicht Eigentümer! - Er wartet nach Entrichten des Kaufpreises inzwischen 10 Monate (in Worten: zehn Monate!) auf eine Umschreibung im Grundbuch, die ihn zum Besitzer machen würde. Aktuell ist immer noch die Nürburgring GmbH – und damit das Land Rheinland-Pfalz – nach deutschem Recht der aktuelle Besitzer des Nürburgrings!

Weil es mir bei dieser Gelegenheit einfällt:

  • Wer gab den Umbau der Rennstrecke – z.B. am „Flugplatz“ in Auftrag?
  • Wer bezahlte die Rechnungen?
  • Wer trägt die Kosten für die nicht genutzten Gebäude auf der „anderen Seite“ der B 258?
  • Wer trägt z.B. deren Heizkosten?

Merke: Pächter können an fremdem Eigentum keine Veränderungen vornehmen!

Werden hier dann auch die höheren Rechnungen in Teil-Rechnungen á 199.999 Euro gesplittet, damit diese Forderungen, von irgendeinem Auftraggeber ausgelöst, dann von der ausführenden Firma an das Land Rheinland-Pfalz abgetreten werden können, wo dann diese Forderung als

„Über- und außerplanmäßige Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung (§ 37 Abs. 4 zweiter Halbsatz der Landeshaushaltsordnung – LHO –)“ - s. „Unterrichtung durch die Ministerin der Finanzen“, wie Drucksache 17/21067,

fast unauffällig in den Landeshaushalt eingefügt wird?

Eine andere Frage, die hier schon einmal gestellt, aber nirgendwo beantwortet wurde:

  • Wie kann im Bilanzjahr 2015, bei einer Firma, die sich seit 2012 in Insolvenz in Eigenverwaltung befindet, ein Jahresfehlbetrag vom 13.720.795,01 Euro ausgewiesen werden?

So etwas ist doch nur durch ein geschicktes Management eines profilierten Insolvenz-Geschäftsführers möglich, der eng sowohl mit den Inhabern dieser Firma, der Landesregierung von RLP, als auch mit dem offiziell eingesetzten Insolvenz-Sachwalter zusammen arbeitet. - Teamwork eben!

Was sicherlich auch an der Lösung auszumachen ist, die man gemeinsam fand, um der EU-Behörde in Brüssel die Zustimmung zu einer Lösung abringen zu können, die – wie man oben lesen kann – die Bezeichnung „De-minimis“ trägt. - Die „Rhein-Zeitung“ schreibt am Ende ihrer Berichterstattung zu diesem Thema heute auf Seite 3 als Schlusssatz:

„Das seit 2012 laufende Insolvenzverfahren könnte sich noch lange hinziehen.“

Es stecken da wohl auch noch viele Möglichkeiten drin, die man noch lange nicht alle ausgeschöpft hat. - Oder? - Da wurde doch auch dieses Mal der Steuerzahler wieder unauffällig zur Kasse gebeten. - Und niemand hat‘s gemerkt?

Während das allgemeine Interesse derzeit wohl mehr dem Verkauf des Flughafens Hahn gilt, ist mein Interesse weiter auf den Nürburgring ausgerichtet. So kam es auch zu meiner Anfrage in Mainz, als was man denn nun die Nürburgring-Nordschleife betrachten soll: Als Privatstraße oder eine öffentliche Landstraße?

Die Antwort habe ich unkorrigiert (es sind auch noch die Original-Schreibfehler drin!) vor Tagen hier eingestellt worden. So kennt denn inzwischen jeder Motor-KRITIK-Leser die

„Straßenrechtliche Einstufung des Nürburgrings“

aus der Sicht des aktuellen Besitzers! - Dem Land Rheinland-Pfalz!

Wenn man einmal den Begriff

„Reichsversuchsstraße“

bei Google eingibt, wie ich das gerade gemacht habe, werden Titel zu fünf Geschichten von Motor-KRITIK genannt. Denn tatsächlich war ich wohl das erste Medium, das darauf hingewiesen hat, welche Widmung durch die Reichsregierung die Nürburgring-Nordschleife noch während des Baus – und das ganz zu Anfang - erfuhr.

In der aktuellen Darstellung aus dem Verkehrsministerium von Rheinland-Pfalz ist davon nirgendwo die Rede. Man kommt im „Ergebnis“ gegen Ende zwar zu einer scheinbaren Feststellung, die man aber mit einem

„...soweit ersichtlich...“

dann deutlich abwertet. Motor-KRITIK hat mit einem Dokument nachgewiesen, was sich auch durch die unterschiedliche Bauart der Nordschleife als Straße selbst erklärt, dass dieser bedeutende Teil des Nürburgrings, die Nordschleife

  • ...als Reichsversuchsstraße deklariert bzw. gewidmet wurde.

So müsste sie inzwischen – s. Artikel 90 Grundgesetz – zu einer Bundesstraße geworden sein.

Dort heißt es:

„(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen.

(2) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.

(3) Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung übernehmen.„

Daran dürfte sich nichts geändert haben, auch wenn der Besitz vom Bund dem Land RLP übertragen wurde. - Selbst der Verkauf an „Privat“ dürfte daran nichts ändern!

Besonders eindrucksvoll ist die Erklärung aus dem Verkehrsministerium in Mainz dann, wenn man feststellt, dass sie eigentlich nur eine „Privatstraße“ sein kann, weil...

„...zum anderen der Eigentümer die Nutzung durch die Allgemeinheit jederzeit ganz ausschließén oder beschränken kann.“

Erstaunlich! - Man kennt innerhalb der Regierungsmannschaft – im Verkehrsministerium – nicht das „Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings“, das den jeweiligen Pächter (oder Eigentümer) in seinen Beschränkungen beschränkt.

Wie beschränkt ist das denn?

Oder mit einem anderen Beispiel sei mal dumm erinnert: Lt. Nutzungsordnung des privaten Betreibers ist im Touristenverkehr das Rechtsüberholen verboten. Offenbar auf einer Bundesstraße.

Denn schon vor Jahren gab es eine Polizeiaktion, bei der mit Einsatz eines Polizeihubschraubers an einem Wochenende die Einhaltung dieser Vorschrift überwacht und evtl. bestraft wurde. Einer der damals Betroffenen war z.B. Olaf Manthey, der von dieser Polizeiaktion auf einer „Privatstraße“ (?) überrascht wurde.

Mit diesen kleinen „Anmerkungen“ zu dem, was vom Verkehrsministerium in Mainz großartig als

„Straßenrechtliche Einstufung des Nürburgrings“

bezeichnet wurde, möchte Motor-KRITIK nun – bitte - eine ernsthafte Diskussion in Gang setzen:

  • Ist der Nürburgring eine Privatstraße?
  • Ist der Nürburgring eigentlich eine Bundesstraße?

Darf ich meine Leser noch einmal um eine Meinungsäußerung bitten? - Vielleicht gibt es neue Argumente!

So schön sich emotionsgeladene Beiträge auch lesen: Zu diesem Thema sollten die Beiträge faktenlastig, argumentativ überzeugend sein. - Sowohl in die eine, wie – vielleicht – auch in die andere Richtung.

Motor-KRITIK dankt im Voraus!

MK/Wilhelm Hahne
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