Lieber DMSB, was nun korrelierend tun?

Ich lese gerne in den „Bulletins“ (in der Eifel gesprochen: Bullete‘ngs) des DMSB, des Deutschen Motor Sport Bundes. Dort ist man nicht etwa beschränkt, sondern kann sich vereinsmäßig (e.V.) noch voll entfalten. Beschränkt ist nur deren Wirtschafts GmbH in Bezug auf die Haftung. Man kann sich also in einem eingetragenen Verein noch wirklich voll entfalten. - Sprachlich zum Beispiel: „Bulletin“ ist französisch, was sich sicherlich daraus erklärt, dass der DMSB in Deutschland die FIA, die Fédération Internationale de l’Automobile, also die internationale Motorsport-Organisation, als nationale Motorsport-“Behörde“ vertritt. Da möchte man natürlich, dass in Paris schon verstanden wird, dass man in Frankfurt angepasst denkt. In Frankfurt sitzen die „Erfinder“ von deutschsprachigen „Reglements“ (kommt auch aus dem Französischen), die man dann durch „Bulletins“ ergänzt. - Ist doch klar! - Darum würde man beim DMSB auch niemals von einem Luftdruckprüfer sprechen, sondern immer von einem „Manometer“. - Manometer! - Selbst wenn man bei unter unterschiedlichen Bedingungen vorgenommenen Messungen darauf verweisen möchte, dass eine Wechselbeziehung bestehen sollte, wird man darauf hinweisen, dass die Daten „korrelierend“ sein sollten. Das kommt zwar aus dem Mittellateinischen, ist aber so romanisch wie Französisch. Man kann das auch einem „Dictionnaire latin-français des auteurs chrétiens“ entnehmen, den man wahrscheinlich in Frankfurt auch (nicht?) kennt. - Aber nicht nur ein reines Deutsch scheint dem DMSB als Sprache im Umgang mit deutschen Motorsportlern in schriftlicher Form schwer zu fallen, auch die Berücksichtigung der realen Umstände, unter denen sich z.B. Automobile in ihrem „statischen“ und „dynamischen“ Verhalten unterscheiden, was eigentlich im Motorsport besonders deutlich wird. - Motor-KRITIK möchte das mal an realen Beispielen – vom DMSB vorgegeben - seinen Lesern erklären und fragt in dieser Geschichte, die bewusst vor dem 2. VLN-Lauf am 8. April 2017 geschrieben wird:

Lieber DMSB, was nun korrelierend tun?

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass diese Geschichte nicht zum 1. April erscheint, aber auch, dass zu den Aufgaben der FIA und des DMSB die Förderung des Motorsports gehört.

Beim Schreiben dieses ersten Satzes fällt mir auf, dass ich diese Geschichte doch besser zum 1. April geschrieben hätte. - Aber kommen wir jetzt mal ernsthaft „zur Sache“. („Schätzchen“- habe ich hier weggelassen!)

Die Ausschreibung zur Langstreckenmeisterschaft am Nürburgring kam spät, aber sie kam. - Immerhin noch vor dem ersten Rennen!

Vorher hatte es einige „Bulletins“ gegeben, die durch eine Null vor Verwechselungen geschützt sind. Da gibt es nicht nur solche mit „01“ und „02“, sondern auch in der einfachen Schreibweise „1“ und „2“. - Motor-KRITIK möchte sich mal mit denen beschäftigen, die durch die „Null“ auffallen, was sich dann – bei näherer Beschäftigung mit den „Bulletins“ - auch als eine Aussage über den Inhalt erweist.

„01“ ergänzt das „DMSB Rundstreckenreglement Anhang 2“ und bezieht sich auf die „Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017“. - Wer die Nordschleife näher kennt, der weiß, dass diese Besonderheiten z.B. 2015 noch ein wenig anders waren.

Schon beim 1. VLN-Lauf 2017 unter diesen „Reglement-Ergänzungen“ war im Qualifying aufgefallen, dass die „Barriere-Freiheit“ - auf die heute überall so großen Wert gelegt wird – im Fall der Fahrzeuge der Klassen SP9 (FIA-GT3), SP-X und SP-Pro am Nürburgring nicht gewährleistet war.

So hat man dann auf eine im „Bulletin 01“ vorgesehene Nutzung „eines geeigneten Messsystems zu Überprüfung der dynamischen Fahrhöhe“ durch eine in der Einfahrt zur Boxengasse erfolgte Installation im Rennen verzichtet.

Die vom DMSB vorgeschriebene Einfahr- und Höchstgeschwindigkeit (60 km/h) ist einfach zu hoch, so dass ein „Hakenschlagen“ z.B. eines GT3 in die Fahrspur, in der das „geeignete Messgerät“ installiert war, einem erschwerten „Elchtest“ gleichgekommen wäre. - Und es drohte dort auch noch das „stumpfe Ende“ einer Leitplanke.

Also wird man das „geeignete Messsystem“ für den 2. VLN-Lauf an anderer Stelle installieren (müssen!). Der DMSB Sportdirektor, Michael Günther hat direkt nach der festgestellten praktischen Unmöglichkeit seiner Anweisungen vom 24.02.2017, einen neuen Platz für den Einbau vorgegeben. - Trägt also die Verantwortung? - (Schau‘n mer mal!)

Der 2. Versuch der DMSB-Diktatoren (nach Diktat verreist?) des „ergänzenden Reglements“ wird auch scheitern müssen, weil man Dinge nur deshalb kompliziert beschreiben kann, weil man sie einfach nicht bedacht hat. - Und es fehlt auch vielleicht ein wenig Praxiserfahrung. - Wie wär‘s mit einem „Permit“ für DMSB-Sachbearbeiter?

Vielleicht muss man aber zunächst einmal „Bulletin 01“ mit „Bulletin 02“ abgleichen, um zu begreifen, mit welcher Präzision man beim DMSB an „alle Feinheiten“ denkt. Man hat sie auch visuell verdeutlicht, in dem „Änderungen/Ergänzungen“ jeweils „kursiv“ (kommt aus dem Lateinischen, laufen, rennen) – also „schräg“ - gedruckt wurden.

Da gibt es in „02“ z.B. den Hinweis (in kursiv), dass das nun beim Nachtanken vorgeschriebene zweistufige Sicherheits-Klappenventil mit Rückschlagfunktion z.B. ein „Manthey-TZN Capless 2-3“ sein kann. - Das ist doch eine große Hilfe, zumal es weiter heißt:

„Das Sicherheits-Klappenventil muss per Musterteil und Zeichnung inkl. Funktionsbeschreibung dem Technik-Ausschuss/DMSB zur Genehmigung vorgelegt werden.“

Eine weitere Hilfestellung gibt der DMSB, indem er sein Reglement durch eine weitere Vorschrift in „01“ dann in „02“ durch den Hinweis ergänzt:

„An der Fahrzeug-Tankanlage muss direkt am Tank ein für das betreffende Fahrzeug homologiertes FIA-Tankbelüftungsventil/Roll-Over-Valve verbaut sein. Darüber hinaus müssen 2 weitere Entlüftungsventile mit DMSB-Zulassung (z.B. Sobek) verbaut werden.“

Die Wichtigkeit dieser Art von „Hilfestellung“ für die Motorsportler, diese moderne Art der Motorsport-Förderung, wird dann durch den Anordnung verdeutlicht:

„Eine Prinzipskizze oder CAD-Daten des Tanksystems mit Entlüftung muss dem Technik-Ausschuss/DMSB zur Genehmigung vorgelegt werden.“

Wenn man weiß, wie lange der DMSB zur Genehmigung der VLN-Ausschreibung gebraucht hat, dann sind diese Hinweise auf mögliche Lieferanten von bestimmten Teilen – am 13.03.2017 – (das erste Rennen war am 25.03.2017!) doch eine wertvolle Hilfe.

Motorsportler sollten eben schnell reagieren lernen. Der DMSB ist da zwar kein Beispiel, aber er gibt immerhin Hilfestellung! - Und fordert die Sportler!

Er kann also, wenn er will. - Aber manchmal will er wohl, aber kann nicht.

So ist schon in „Bulletin 02“ - übrigens schon am 15.03.2017 veröffentlicht – zu lesen:

„Jegliche Systeme zum Zwecke der automatischen Änderung der Fahrzeughöhe während der Fahrt oder im Stillstand des Fahrzeugs sind verboten.“

So eine Anordnung könnte auch vom Bundesverkehrsministerium kommen, wo auch kein Fachmann, sondern ein Laie als Fachminister das Amt “bekleidet“. Verkehrsminister Alexander Drobrindt ist z.B. Soziologe. Nun gibt es da auch „so‘ne und solche“ Soziologen. Die einen bewegen sich im Reich der Ideen, die anderen im Reich der Wirklichkeit. - Alexander, wo bist du?

Der obige Ausschnitt aus einer Ergänzung zum DMSB-Rundstreckenreglement könnte nämlich auch von einem Soziologen stammen. Der hätte auch noch niemals von dynamischen Achslastverlagerungen beim Automobil gehört, wie sie beim Beschleunigen bzw. Bremsen auftreten. Die führen nämlich zu einer „automatischen Änderung der Fahrzeughöhe“ (bei allen Automobilen!) und – die sind lt. DMSB verboten!

Auch die vom DMSB genehmigte Aerodynamik an den betroffenen Fahrzeugen verändert die „dynamische Fahrhöhe“ automatisch!

Und wenn nun auf der Strecke ein Frontspoiler beschädigt wird, oder ein Schaden bei den vom DMSB lizenzierten Reifen auftritt (dazu wird noch mal später bei Motor-KRITIK zu lesen sein), dann wird das Fahrzeug in jedem Fall das an der Einfahrt Boxengasse verbaute „geeignete Messsystem“ zerstören. (Von Schäden an den Automobilen nicht zu sprechen.)

Und wenn kein Schaden einen Schaden auslöst – und es wird eine „Minderhöhe“ gemessen? - Was passiert dann?

Das steht schon in „Bulletin 01“:

„Fahrzeuge, die die korrelierende Höhe unterschreiten, werden mithilfe der statischen Messmethode (7.1a) überprüft.“

Da staunt man selbst als Laie. Und der Fachmann wundert sich. - Die betroffenen Teilnehmer machen sich aber da wohl keine Gedanken. - Hier die eines Laien:

  • Wie wird die „Minderhöhe“ beim Überfahren verdeutlicht?
  • Geht eine Sirene an, leuchtet eine „rote Lampe“?
  • Und dann?

Schon in „Bulletin 01“ ist zu lesen:

„Die Überprüfung erfolgt auf der vom DMSB festgelegten Messfläche, welche in der Veranstaltungsausschreibung bzw. per Bulletin bekannt gegeben wird.“

Aha! - Und das während des Rennens? - Und wenn dann festgestellt wird, nachdem - exakt nach Vorschrift - „der Reifendruck aller vier Räder von einem Teammitglied auf 2.0 bar erhöht“ und mit einem „offiziellen Manometer“ gemessen und sich eine Rolle – entsprechend „Bulletin 01“ mit „den Abmaßen von 300 mm (Breite) x 70 mm (Durchmesser) frei unter dem Fahrzeug herschieben ließ, wenn dann feststellt wird, dass dass Fahrzeug „i.O.“ ist… - Was geschieht dann?

Wenn das Rennen dann noch nicht beendet ist:

  • Darf der Teilnehmer dann mit welcher Zeitgutschrift rechnen?
  • Oder zahlt der DMSB dann die bis dahin entstandenen Einsatzkosten in fünfstelliger Höhe?

Wenn die Mindesthöhe aber nicht den Vorschriften entsprach:

  • Welche „Strafe“ erhält der Teilnehmer dann?

Davon ist weder in „Bulletin 01“, noch in „Bulletin 02“ die Rede.

  • Langer Rede, kurzer Sinn: Alles Unsinn!

Beim DMSB sind schon Fachleute mit dem Sinn für „Sondereffekte“ tätig. Nachdem man – bestimmt aus Sicherheitsgründen - nun den „Sprunghügel“ im Streckenabschnitt „Fluplatz“ entgegen aller lautstark getätigter Aussagen abtragen ließ, findet man nun zum Thema „Front-Aerodynamik“ schon im „Bulletin 01“ folgende „Ausnahme“-Regelung:

„Zur Wiederherstellung der Aerobalance aufgrund des reduzierten Abtriebs am Fahrzeugheck (sh. 7.3) dürfen die Flics in ihrer Fläche um 30% reduziert werden. Sind am Fahrzeug 2 Flics pro Seite zugelassen, so darf ein Flic je Seite vollständig entfernt werden.“

So kommt man dann auch wieder vorne „leichter“ über den „Flugplatz“. - Mit Sicherheit? - Nun, damit hat das nichts zu tun. Aber so werden dann die GT3 – wie schon in VLN-Lauf 1 bewiesen – auch „mit Sicherheit“ wieder schneller als sie vorher waren.

Natürlich sind solche Vorschriften nur auf der Nordschleife und nur im Umfeld des DMSB gültig.

Aber man hat beim Thema „b) Dynamische Messung“ auch noch ein „Hintertürchen“ eingebaut:

„Über Ausnahmen entscheidet der Technik-Ausschuss Nürburgring Nordschleife abschließend.“

In welchem Jahr? - Das alles korrespondiert sehr gut mit den korrelierenden Höhen der miteinander kopulierenden (gemeint ist: zueinander passenden) Vereine DMSB und ADAC, die beide lieber z.B. den Begriff „korrelierend“ verwenden, als dass sie darauf hinweisen, dass sie zueinander in einer „Wechselbeziehung“ stehen.

Das könnte leicht missverstanden werden. Man nehme doch nur einmal das Beispiel des DMSB-Präsidenten. Der steht nicht nur in einer, sondern in vielen Wechselbeziehungen. (Das ist nicht privat, sondern geschäftlich gemeint!) - Motor-KRITIK möchte da als Beispiel anführen:

Ausgangsbasis - DMSB-Präsident in Wechselbeziehung zu:

  • ADAC
  • VW
  • Porsche
  • Audi
  • Skoda
  • Seat
  • FIA
  • Hapag-Lloyd
  • u.a.

Manchmal kollidieren die auch, d.h. sie können auch kollidieren. Es ist schon gut, dass da der Eine von dem Anderen nicht alles – manchmal auch überhaupt nichts - weiß!

Aber so lange solche inhaltsschweren und in sich unschlüssigen „Bulletins“ von den Motorsportlern unseres Landes akzeptiert werden, ist doch alles gut! - Mit „Einheitssreifen“ werden dann die Ergebnisse, die mit der „BoP“ schon vergleichbarer wurden, dann besonders "sportlich". - Wir nähern uns langsam der Situation, wo man besser um den Sieg knobeln sollte. - Aus Sicherheitsgründen!

Darüber dann – und besonders zum Thema „Einheitsreifen“ - demnächst hier mehr!

Und bitte nicht vergessen! - Ich bin Journalist, kein Grillmeister. Der grillt große Tiere und kleine Würstchen. - Ich schreibe nur darüber!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Die „Bulletins“ können meine Leser auf den VLN-Internetseiten unter „Infos/Teilnehmer“ (Spalte ganz links) nachlesen.

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