„DNP“: DMSB-Willkür mit ADAC-Segen?

„Die Lizenzen, die der DMSB ausstellt, bedeuten nicht, dass der Fahrer, der sie besitzt auch fahren kann. Und ein DMSB-Nordschleifen-Permit bedeutet nicht, dass der DMSB die Verantwortung dafür übernimmt, wenn sein Besitzer beim Fahren auf der Nürburgring-Nordschleife kläglich versagt.“ - Das war – und ist hier - seit dem 26. Januar 2016 in Motor-KRITIK zu lesen. Und weiter: „Aber demnächst wird der DMSB neue kostenpflichtige Lehrgänge und andere Zwangsmaßnahmen vorschreiben. Aber natürlich bedeutet das nicht, dass der DMSB danach für irgend etwas die Verantwortung übernimmt. Motor-KRITIK-Meinung: Alles reiner Aktionismus und – Geldschneiderei.“ - Am Ende dieser Geschichte, Anfang 2016 geschrieben, ist auf diesen Internetseiten zu lesen: „Motor-KRITIK tun alle die leid, die sich vom DMSB vor den Argumentations-Karren spannen lassen. - Und ließen!“ - Hier ist auch seit dem 19. Dezember 2015 zu lesen: „Erinnern wir uns mal an dieser Stelle daran, dass es ein Nissan GT3 war, der von einem vom DMSB mit einem Nordschleifen-Permit lizenzierten Fahrer (!) gesteuert wurde, der den Unfall auslöste.“ - (Das war der mit Todesfolge bei einem Zuschauer am 28. März 2015.) - Und nun sollte – und soll! - ein Nordschleifen-Permit, vom DMSB zwangsweise verordnet, in Zukunft mehr Sicherheit garantieren? - In Einzelgesprächen wurde zwar die Einstellung von Motor-KRITIK geteilt, dass das alles eigentlich nur „reiner Aktionismus und Geldschneiderei“ sei. - Aber, man gab zu bedenken: Mit Zustimmung des ADAC! - Ohne Zustimmung eines ADAC-Sportpräsidenten läuft beim DMSB gar nichts! - Der hatte auch das „Nordschleifen-Permit“ abgenickt. - Und so wurde es eingeführt! - Hinter den Kulissen rumorte es zwar, aber… - Trotzdem haben sich Kenner der Szene und der vorhandenen Gesetzmäßigkeiten aufgerafft und schon im Frühjahr 2016 eine „Gutachterliche Stellungnahme“ erarbeiten lassen. Natürlich unter größter Geheimhaltung. - Bis heute blieb diese objektive Untersuchung und Wertung „unter der Decke“. - Niemand – auch nicht kenntnisreiche Journalisten-Kollegen haben sich a) getraut, b) den zeitmäßig großen Aufwand treiben können und/oder waren c) nicht bereit, den kostenmäßigen Aufwand für die notwendigen Recherchen in dieser Sache zu übernehmen. - Motor-KRITIK hat nach langen Vorarbeiten jetzt mit etwas Glück und einigem Aufwand das Dokument „ausgegraben“ und hängt es der folgenden Geschichte, der sie als Basis diente, dann auch als pdf-Datei an. - Auf 26 DIN-A4-Seiten wird da eigentlich rein bezogen auf den DMSB versucht zu klären, ob der DMSB überhaupt zuständig für die Einführung bzw. den Erlass des DMSB-Nordschleifen-Permit sein kann. - Weil Motor-KRITIK weiß, wie stark der Einfluss des ADAC auf den DMSB – und damit auf den Motorsport in Deutschland ist – ist daraus die Frage entstanden, die zum Titel dieser Geschichte wurde:

„DNP“: DMSB-Willkür mit ADAC-Segen?

Der ADAC könnte mit der Feststellung werben: „Hinter uns stehen Millionen!“ - Im Hinblick auf die Vergangenheit unseres Landes würde sich das eigenartig anhören. Folglich vermeldet man in München erst mal für das vergangene Jahr dreistellige Millionenverluste. - Und hofft auf Mitleid.

Der ADAC ist in seiner Basis auch nichts anderes als ein e.V., ein eingetragener Verein, dessen Gemeinnützigkeit jetzt schon mal in Frage gestellt war. Aber dieser Verein hatte alle „Geschäftstätigkeiten“ eigentlich auf „Profit-Center“ mit GmbH-Charakter ausgelagert. - Wie das übrigens der DMSB auch macht!

So hat auch das zuständige Münchner Gericht, wo die e.V.-Eintragung mal erfolgte, nach einer Überprüfung in 2016 festgestellt, dass der ADAC weiterhin als e.V. und gemeinnützig – mit den entsprechenden Steuervorteilen – auftreten darf.

Da passen dann die aktuell vermeldeten Verluste gut ins Bild. Was nichts daran ändert, dass der ADAC auf einigen Ebenen nicht nur seit gestern – vorsichtig formuliert - „geschummelt“ hat. Man hat Publikums-Abstimmungen „passend gemacht“, schon mal – weil es großen Anzeigenkunden sicherlich gefallen hat, mal einen Dacia „umfallen lassen“, was dessen Verkaufserfolg aber über die Jahre nicht bremsen konnte.

Ich persönlich habe das damals zum Anlass genommen, aus dem ADAC auszutreten, ihn nicht mehr mit meinem Mitgliedsbeitrag zu unterstützen!

Dieser „ehrenvolle“ Verein, der sich der Zukunft verpflichtet fühlt, der ist auch der bedeutendste Partner – Gründungsmitglied - des Deutschen Motorsport Bundes (DMSB), der vor einiger Zeit „aus Sicherheitsgründen“ auf der Nürburgring-Nordschleife das „DMSB-Nordschleifen-Permit“ einführte. Der ADAC bestimmt auch dort die Richtlinien der Politik. - Und das sind immer die, die dem ADAC und seinen Freunden bei der Industrie gut tun. - Man ist nett zueinander!

Natürlich gibt es auch eine Führungsmannschaft beim DMSB. Da wäre an der Spitze der Präsident zu nennen, der sich in direkten Gesprächen immer dem zugeneigt zeigt, der ihm direkt gegenüber steht oder sitzt. Neben seiner Präsidentenrolle muss er noch die einer „Rennsport-Legende“ ausfüllen, die ihn u.a. auch zu einem gut bezahlten Lobbyisten des Volkswagenkonzerns werden ließ.

Entsprechend den Plänen dieses Konzerns muss er zu unterschiedlichen Terminen unterschiedliche Jacken tragen. Mal ist es die von Porsche, dann die von Audi – oder auch die anderer Konzernmarken. Dass er gleichzeitig bei diesen Terminen dann auch als DMSB-Repräsentant, als dessen „Präsident“ auftreten kann, gefällt dem VW-Konzern gut, der auch mit den unterschiedlichsten Marken aus seinem Konzern im Motorsport aktiv ist.

Zusätzlich kann dieser DMSB-Präsident dann auch ein „Renn-Taxi“ auf der Nürburgring-Nordschleife fahren, der zufällig ein Audi ist. Zufällig ist auch der TÜV Rheinland ein Sponsor. So schließt sich der Kreis, in dem der ADAC via Sportpräsident dann die Hauptrolle, die eines Dirigenten, spielt.

Solange ein Christian Schacht beim DMSB (e.V.) Geschäftsführer war, wurde so lange nichts als definitiv verabschiedet, bis dass der ADAC-Sportpräsident den in den einzelnen Gremien gefallenen Entschluss abgenickt hatte. - Sonst wurde er eben passend gemacht, geändert.

Im Falle des DMSB-Nordschleifen-Permit hat man für dessen Entstehung bzw. Erhaltung „die Deckung“ von renomierten Rennfahrern und Persönlichkeiten des Motorsports gesucht, deren Gedankenansätze zu mehr Sicherheit auf der Nürburgring-Nordschleife man so lange in „die richtige Form gebracht hat“, bis dass für den DMSB (und ADAC) ein „passender Schuh daraus wurde“.

Schon am 15. Juni 2015 teilte mir der DMSB auf Anfrage mit, dass er vier Arbeitsgruppen eingesetzt hätte, die sich u.a. auch mit dem „Nordschleifen-Permit“ beschäftigen würden. - Hier deren vom DMSB vermeldete Zusammensetzung:

1. AG Nordschleife Sportreglement
Themenschwerpunkte: DPN-Bestimmungen, Ahndung sportlicher Verstöße, Strafenkatalog, Kontrollmechanismen
Leitung: Michael Günther (DMSB Leiter Automobil)
Mitglieder: Karl Mauer (VLN), Mirco Hansen (ADAC Nordrhein), Silvia Berthold (VLN-/24h-Technikausschuss), Wolfgang Siering (u. a. Leiter Streckensicherung 24h-Rennen), Harald Schmeyer (DMSB-Sportgericht)

2. AG Nordschleife Fahrer
Themenschwerpunkte: Fahrerverhalten, Disziplin auf der Strecke, Inhalte DPN-Fahrerlehrgänge
Leitung: Dirk Adorf
Mitglieder: Marc Lieb, Markus Oestreich, Arno Klasen, Christopher Bartz, Frank Stippler

3. AG Nordschleife Technik
Themenschwerpunkte: Fahrzeugspezifikation, Technisches Reglement
Leitung: Norbert Kreyer (VLN-/24h-Technikausschuss)
Mitglieder: Robert Maas (DMSB-Technik), Mike Gramke (VLN-/24h-Technikausschuss), Martin Marx (VLN-/24h-Technikausschuss), Volker Strycek (VLN), Vertreter von AMG, Audi, BMW und Porsche

4. AG Nordschleife Strecke
Themenschwerpunkte: Sicherheitseinrichtungen der Strecke, Zuschauersicherheit
Die Mitglieder stehen derzeit noch nicht fest. Es werden aber Vertreter des Rennstreckenbetreibers sowie des DMSB in dieser AG zusammenarbeiten.

Man kann beim DMSB auch in Zukunft also immer noch – wenn es notwendig sein sollte – Verantwortung deligieren. - Wie hätten Sie‘s denn gern?

Wichtig bei allen Entscheidungen waren immer die Interessen der Industrie. Die möchte nun mal viele teure GT3 verkaufen. Die sollen auch etwas Besonderes darstellen. Wie könnte man das besser verdeutlichen, als dass man für den Einsatz auf der Nürburgring-Nordschleife einen zusätzlichen „Nordschleifen-Führerschein“ fordert. - Um niemand zu „diskreditieren“, müssen nach den Vorstellungen des DMSB den nun alle Fahrer nachweisen können, selbst die, die die „Grüne Hölle“ schon viele Jahre befahren haben und besser kennen, als einige der „Lehrer“, die mit den nun zwangsweise verordneten Lehrgängen ihr Geld verdienen.

Aber man suchte auch nach einer Möglichkeit, die Fahrer am Nürburgring auch nach Ablauf einer Protestfrist noch bestrafen zu können. Dazu bot dann gerade die Einführung des „DMSB-Nordschleifen-Permit“ unauffällig eine Möglichkeit.

Und es waren gerade die GT3 und ihre oft unter dem „Druck der Werke“ stehenden Fahrer, die für grenzwertige Situationen in Rennen sorgten, die auch die jeweiligen Veranstalter nach gründlicher Prüfung der Umstände – die Zeit in Anspruch nimmt (!) - noch gerne geahndet hätten.

Die Fahrer, die in diesen Wochen in Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife unterwegs sind, mögen sich in diesem Zusammenhang bitte genau die Seiten 18, 19 und 20 in der anhängenden pdf-Datei ansehen, wo die Themen:

  • Entzug der DNP
  • DMSB-Strafpunkte-Register
  • Entzug der DNP durch Rennleiter
  • usw.

behandelt werden.

Die Industrie hat mit vielen guten Ideen aus dem Marketing, die GT3-Serie inzwischen in Richtung „Exodus“ gebracht. - Wenn sie dann wirklich am Ende ist, wird man die GT4-Serie nachschieben. Das wird ab 2019 erfolgen. Bis jetzt sind schon sieben Modelle vorgestellt, die eigentlich so sind, wie die GT3 einmal sein sollte: Relativ seriennah. - Um sie dann – die GT4 (!) - unter Marketing-Einfluss – auch wieder unbezahlbar zu machen?

Aktuell: Im Industrie-Interesse dürfen GT3 auch in 2017 am Nürburgring weiterhin 130 dB(A) laut sein, weil mit einer Geräuschabsenkung bei dieser „Elite-Klasse“ von GT-Fahrzeugen wohl eine Leistungsminderung verbunden sein würde. - Sagt man. - Das darf auf keinen Fall geschehen! - Darum sind auch die anderen, inzwischen vom DMSB verordneten Maßnahmen zur „Leistungssenkung“ als „reine Augenwischerei“ zu bezeichnen.

Auch zum „Reifenthema“ - nicht nur – im Falle der GT3 gibt‘s noch sehr viel zu sagen, bzw. zu schreiben, weil auch da der DMSB… - Oder anders gefragt: Was hat der aktive Motorsportler von einem in bestimmten Kategorien vorgeschriebenen Einheitsreifen?

Auf das Reifenthema hat Motor-KRITIK zwar auch schon in der Berichterstattung über die ersten beiden VLN-Läufe aufmerksam gemacht. Aber nicht alle Leser haben das so verstanden, wie es eigentlich gemeint war, weil – ich bekenne mich schuldig – ich manchmal einfach zu viel Detail-Wissen beim Leser voraussetze.

Aber zurück zum „Lärm“:

Damit das dem Nürburgring von den dazu bevollmächtigten Behörden zugeteilte „Lärmkontiengent“ in 2017 insgesamt nicht überschritten wird, hat man für diese Saison die Lärmwerte für alle Cup-Fahrzeuge (BMW, Opel, Toyota) sowie die aller V-Klassen auf 128 dB(A) reduziert.

  • Wer hier oben am Nürburgring nichts zu sagen hat, ist es eben selber schuld!

Das ist nun mal der normale „Breitensportler“, der den Motorsport mit Liebe und Enthusiasmus betreibt und nach den Vorstellungen der „Großkopferten“ immer mehr zur Kasse gebeten wird. Nach diesem Grundsatz ist wohl auch der DMSB verfahren, als er das „DMSB-Nordschleifen-Limit“ ins Leben rief. - Konnte er das überhaupt?

Ich möchte mir hier viele Sätze ersparen, die man vielleicht als Basis benötigt, wenn man weiteren Erläuterungen zu diesem Thema hier folgen will. Ich muss darum auf eine „alte“ Geschichte von mir aus dem Jahre 2015 mit dem Titel verweisen:

Wenn Sie diesen Titel hier anklicken, sind Sie schon da und finden am Ende dieser Geschichte auch die Satzungen dieses e.V. - eingetragenen Vereins – in seiner letzten Fassung.

Damit haben sich 2016 auch erfahrene Rechtsanwälte im Auftrag einer Reihe von interessierten – weil betroffenen - Gruppen beschäftigt, die insgesamt einen „Vertreter“ beauftragten, doch einmal in einer Untersuchung rennomierter Rechtsanwälte, mit dem Titel:

  • "Gutachterliche Stellungnahme"

klären zu lassen, ob der DMSB aufgrund seiner Position im nationalen Motorsport und seiner Abhängigkeit von der internationalen Gesetzgebung für die Einführung eines „Nordschleifen-Permits“ eigentlich die notwendigen Kompetenzen und Voraussetzungen besaß oder besitzt!.

Das Ergebnis dieser umfangreichen und sehr detailliert dargestellten Untersuchung ist leider bis heute der Öffentlichkeit verborgen geblieben. - Wer auch immer der Auftraggeber war – sein Name wurde von Motor-KRITIK in der pdf-Datei „geschwärzt“ - er – und auch die anderen „Interessierten“ haben den Inhalt nicht genutzt, sondern die deutschen Motorsportler weiter „unter der Knute“ von „Selbstdarstellern“ leiden lassen, die sich als DMSB-Mitarbeiter offensichtlich als „Nabel der Motorsportwelt“ empfinden, aber eigentlich nicht mehr sind, als z.B. einfache Vereinsvorsitzende.

Wären sie es in einem deutschen Gesangverein, wurde das die Motorsportler nicht stören. Aber diese Herren repräsentieren mit ihrem e.V. die nationale Vertretung der internationalen Sport-“Behörde“ FIA, die den internationalen Motorsport organisiert und ihm vorsteht. Und können sich auch ihm Rahmen der dort vorgeschriebenen Bestimmungen des ISG (Internationalen Sport Gesetzes – der FIA) bewegen.

Ohne FIA, ohne DMSB (und ADAC, München?), lässt sich zwar ohne weiteres Motorsport – nur so zum Spaß – auch in Deutschland betreiben, aber dann nicht, wenn man auf einer internationalen Karriereleiter in diesem Sport weiter nach oben klettern will. - Dann geht ohne FIA – und DMSB – nichts! - Das ist diesen Herren bewusst und entsprechend arrogant ist ihr Auftreten.

Schau‘n wir mal – anhand der „Gutachterlichen Stellungnahme“ nach, was eigentlich von der Basis her so „echt“ ist, dass es einer Überpüfung der Frage standhält:

  • Gibt es für den DMSB eine Rechtsgrundlage zur zwanghaften Einführung eines Nordschleifen-Permit?

Lassen Sie Motor-KRITIK hier kurz aus der „Gutachterlichen Stellungnahme“ die passende Antwort zitieren:

„Hierfür besteht keine Rechtsgrundlage. Eine solche ergibt sich auch insbesondere nicht aus den folgend dargestellten Kompetenzen des DMSB.“

Schon in einer E-mail vom 10. Januar 2016 an den DMSB, bzw. seine Akteure, Hans-Joachim Stuck, Christian Schacht und Michael Günther, wurde vom Verein „Ja zum Nürburgring“ festgestellt:

„Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass der DMSB für derartige veranstaltungsbezogene Zulassungseinschränkungen überhaupt zuständig ist.“

Es wäre aber falsch, würde man nun davon ausgehen, dass erst hier die Geschichte um die Entstehung des „DMSB-Nordschleifen-Permit“ Fahrt aufgenommen hat. Denn das Thema begann eigentlich schon gegen Ende 2014 hochzukochen, als der DMSB den Teilnehmern am RCN-3h-Rennen kurzfristig – nennen wir es – einen Nachweis über die Kenntnis von den Schwierigkeiten der Nürburgring-Nordschleife verlangen wollte.

Das konnte damals – auch weil eine Lösung in der Kürze der Zeit kaum möglich war – abgeschmettert werden, „kochte“ dann aber zum gleichen RCN-Rennen Ende 2015 wieder hoch. - Es wurde ein „volles“ „DMSB-Nordschleifen-Permit“ auch von diesen Amateuren gefordert, was das Ende dieser Breitensport-Veranstaltung bedeutet hätte.

Zu diesem Zeitpunkt war aber eigentlich schon durch den o.g. Unfall am 28. März 2015 deutlich geworden, welche Bedeutung die Einführung des „DMSB-Nordschleifen-Permit“ für die Sicherheit eigentlich hatte: Nämlich Keine!

So tauchte dann auch als Frage auf, was sich in der oben wiedergegebenen Passage einer E-mail an den DMSB artikuliert. Den DMSB hat das nicht gestört, so dass einige Veranstalter – darunter auch solche, die das „Nordschleifen-Permit“ als positiv empfanden (!) zum „Halali“ geblasen haben.

Michael Günther, jetzt Sport-Direktor beim DMSB, hat das nicht dabei gestört, auch für die reinen Amateursportler am Nürburgring inzwischen eine „C-Version“ des „DMSB-Nordschleifen-Permit“ einzuführen.

Insgesamt ist es den „Betroffenen“ zu viel geworden, und sie haben schon vor der Einführung der „C-Version“ ein Gutachten, bzw. eine Gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben, an deren Kosten sich alle beteiligten, die an einer begründeten Antwort (?) zur Frage,

„...ob der DMSB zuständig für die Einführung bzw. den Erlass der DNP ist...“

ein Interesse hatten.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ein hochrangiges Mitglied des ADAC (München) das zum Anlass nahm, seine Mitgliedschaft bei JzN zu kündigen!

Als die „Gutachterliche Stellungnahme“ dann zum 1. März 2016 erstellt war, hat man sie auch dem DMSB zugestellt, der die Argumentation also in allen Details kennt. Die Reaktion des DMSB auf das bisher geheim gehaltene Dokument:

  • Man hat die Gutachterliche Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
  • Man hat ein anderes Verständnis zu den Dingen geäußert.
  • Man empfindet den eigenen e.V. als berechtigt, ein solches streckenbezogenes „Permit“ einzuführen.
  • Man wird ein Gegengutachten erstellen lassen.

Dabei ist es bis heute geblieben. Von einem Gegengutachten hat bis heute niemand etwas gehört. Aber es rührt sich auch niemand. Man nimmt das „arrogante Übersehen“ von rechtlichen Argumenten des DMSB einfach so hin. - Obwohl die „Gutachterliche Stellungnahme“ mehreren Dutzend Insidern bekannt ist und das Thema auch wohl in diesen größeren Kreisen schon diskutiert wurde, ist bis heute davon nichts an die Öffentlichkeit gedrungen. - Das Schweigen der Lämmer?

Motor-KRITIK möchte nun mit der Veröffentlichung der „Gutachterlicher Stellungnahme“ die Diskussion entfachen, die eigentlich schon lange überfällig ist. Die Crux ist eigentlich, dass nicht irgendein Verein nun gegen den DMSB klagen kann, sondern eigentlich nur direkt Betroffene! Das wären also:

a) Veranstalter von Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife.
b) Fahrer, die an Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife teilnehmen möchten.

Die Veranstalter werden von etwas gebremst, was man im Nürburgring-Umfeld immer wieder vorfindet und eine wirkliche Lösung so mancher motorsportlicher Probleme erschwert:

  • Die „Partikular-Interessen“! - Einzel-, minderheitliche, persönliche Interessen!

Meine Leser kennen sicherlich den „dummen Spruch“:

„Jeder denkt an sich. - Nur ich denke an mich!“

Die Fahrer kannten bisher ihre Möglichkeiten nicht, hatten keine Kenntnis davon, dass der DMSB zur Einführung eines DNP keine rechtliche Basus hatte, bzw. sie werden nun Angst haben, darunter leiden zu müssen, wenn sie den DMSB – und damit auch den ADAC (?) - mit einer Klage gegen das DMSB-Nordschleifen-Permit angreifen, die „Mächtigen“ zu einem Gegner machen, der ihre motorsportliche Zukunft gefährden könnte.

Motor-KRITIK möchte nachfolgend für seine Leser zunächst in lockerer Folge aus der „Gutachterliche Stellungsnahme“ zitieren, die – wie gesagt - vom 1. März 2016 datiert, aber leider jetzt erst, ein gutes Jahr später, von Motor-KRITIK an‘s Licht der Öffentlichkeit gezerrt wird:

„...so dass sich schon aus diesem Grund keine Zuständigkeit des DMSB für den Erlass der DNP nach Art. 1.8 ISG ergeben kann.“

„...ergibt sich – mangels Rechtsgrundlage – keine Erlasskompetenz des DMSB.“

„Der DMSB greift somit – ob gewollt oder ungewollt – in die Wettbewerbe ein und kann diese lenken. Es kommt zudem zu einer Verzerrung der Wettbewerbe in verschiedener Hinsicht.“

„Auch hinsichtlich der Gleichbehandlung der Wettbewerbsteilnehmer bestehen erhebliche Bedenken.“

„Es ist sehr fraglich, wie dieser Eingriff des DMSB in die Wettbewerbe der Förderung des Motorsports dienen soll.“

„Hinsichtlich der Einordnung als ‚Nordschleifen-Neuling‘ gibt es keine Kriterien oder sonstige vom DMSB genannten Voraussetzungen, so dass es auch hier zu nicht nachvollziehbaren Einzelfallentscheidungen kommen kann, die völlig willkürlich vom DMSB getroffen werden können.“

„Der in Art. 24 Abs. 6 LB geregelte Entzug der DNP steht nicht im Einklang mit dem oben dargestellten üblichen Verfahren bei nicht regelkonformen Verhalten eines Wettbewerbsteilnehmers.“

„Es ist daher nicht klar, unter welchen Voraussetzungen ein endgültiger Entzug der DNP erfolgen soll, wie der Betroffene sich dagegen wehren kann und ob eine erneute Erteilung einer DPN möglich ist. Auch ergibt sich hieraus nicht, was nach einem vorläufigen Entzug der DNP erfolgt.“

Und so könnte ich weiter und weiter zitieren. - Ich muss aber wohl, damit man die Argumente im Zusammenhang lesen kann und dann auch besser begreift, auf die Kopie verweisen, die meine Leser – wie schon gewohnt – im Anhang zu dieser Geschichte als pdf-Datei finden.

Interessant ist aber schon, dass auch die

„Versicherung im Zusammenhang mit der DNP“

eine Rolle in der vorliegenden Argumentation spielt. - Achten Sie bitte darauf!

Das „Gesamtergebnis“ der „Gutachterlichen Stellungnahme ist:

„Im Ergebnis ist unserer Ansicht nach der DMSB weder für den Erlass bzw. die Einführung einer Regelung mit dem Inhalt der DPN zuständig, noch genügt die Ausgestaltung des Art. 24 LB inhaltlich – insbesondere hinsichtlich der Aspekte des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz – den Anforderungen des ISG und der Satzung des DMSB. Daher ist ein rechtliches Vorgehen gegen die Einführung bzw. den Erlass der DPN erfolgversprechend.“

Aber damit wären wir aber erst auf Seite 22 von 26 Seiten. - Diese letzten vier Seiten sollten Sie – wenigstens - schon von der unten anhängenden Kopie in vollem Umfang lesen, um eine Ahnung davon zu erhalten, warum bis heute in der Sache von keiner Seite her etwas passiert ist. - Das aber auch aus Gründen, die hier vorher schon genannt wurden.

Jetzt – mit diesem Beitrag - ist aber etwas von Motor-KRITIK-Seite her passiert. Und ich habe unter AKTUELL (vor dieser Geschichte) deutlich gemacht, dass jeder Verlag, jede Redaktion, jeder Journalist honorarfrei die in dieser Geschichte und im Anhang zu findenden Informationen nutzen kann, um daraus „seine DMSB-Geschichte“ (o.ä.) zu machen.

Schau‘n wir mal, was in den nächsten Tagen und Wochen zu diesem Thema passiert!

Die „Crème de la Crème“ der deutschen Motorsport-Szene trifft sich schließlich in diesen Wochen zum „Vorspiel“ und zum eigentlichen „24h-Reigen“ am Nürburgring.

MK/Wilhelm Hahne

Damit meine Leser nicht bei „Wikipedia“ nachschlagen müssen: Hier die Definition zum Thema „Gutachten“ und „Gutachterliche Stellungnahme“:

„Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen auf.“ ...

„Abzugrenzen ist ein Gutachten jedoch von der sogenannten gutachtlichen (gutachterlichen) Stellungnahme, die oft sprachlich im Geschäftsverkehr mit Gutachten vermengt wird. Im Gegensatz zu einem Gutachten kann sich eine gutachtliche Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung konzentrieren und muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren.“ - Muss nicht, aber - … s.o.

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