Capricorn im „Nürburgring-Wunderland“!

Wer in Rheinland-Pfalz einen Realwert von um gut 700 Millionen Euro erstehen will, kommt mit einem Angebot von 77 Millionen – nur so als Beispiel – im März dieses Jahres ins Geschäft. Natürlich zahlt man nicht sofort, sondern erst zu Anfang des nächsten Jahres. - Zumindest in der Hauptsache. - Wenn man dann kann. Auch eine Ratenzahlung in monatlichen Teilbeträgen wird akzeptiert. Aber man stellt schon einen Geschäftsführer bis zum Termin dahin (1.1.2015) und bestimmt die Richtlinien des Geschäfts neu. Man trennt sich von einem Festival-Veranstalter, verunsichert Rennveranstalter, möchte z.B. eine Beteiligung bei einer anderen Veranstaltung realisieren – natürlich ohne mit ins wirtschaftliche Risiko zu gehen – schließt für Hotels und Feriendorf (die man noch nicht bezahlt hat!) einen Managementvertrag für „zunächst drei Jahre“ ab (mit der Möglichkeit den Vertrag für weitere drei Jahre zu prolongieren!), favorisiert z.B. Track-Days vor der DTM, lässt sich einen Nachlass auf die 77 Millionen-Kaufsumme einräumen und hat im Übrigen ein vertragliches Rücktrittsrecht, wenn die EU-Kommission in Brüssel dem Kauf aus einer Insolvenz nicht zustimmen sollte, weil die Ausschreibung z.B. nicht „offen, transparent und diskriminierungsfrei“ war. So weit ist die Öffentlichkeit informiert, die das alles nach und nach – mehr oder weniger - verständnislos registriert. Sie hat inzwischen aber wohl begriffen, dass hier irgendwie zwischen Politik, Insolvenz-Sachwaltern und Wirtschaft ein „gemeinsamer Wille“ umgesetzt oder anders gesagt, „ein besonderes Verhältnis herrschte“. - Denn normal verläuft eine Verkaufsabwicklung anders. - (Übrigens auch die Ausschreibung des „Bieterverfahrens“!) Bis man darauf stößt, dass es hier noch interessanter und „politischer“ (= undurchsichtiger) zugeht, als man ahnen konnte. Die Abläufe sind wie in einem schlechten Film. - Dessen Titel könnte sein:

Bluffer, Trickser – Insolvenz-Sachwalter!

Am 29. Juli 2014 veröffentlicht die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH gegen Mittag eine Pressemitteilung, mit der die Öffentlichkeit informiert wird:

„capricorn NÜRBURGRING schließt neuen Hotel-Managementvertrag ab“

Und weiter:

„Die capricorn NÜRBURGRING GmbH (CNG) hat die Weichen für die Zukunft über ihre diversen Hotelkapazitäten gestellt und einen neuen Managementvertrag mit der internationalen Lindner Hotels AG mit Sitz in Düsseldorf abgeschlossen. Ab dem 1. Januar 2015 wird der Betrieb des gesamten Hotel- und Gastgewerbes der CNG für zunächst drei Jahre von der Lindner Gruppe geleitet. Das 4-Sterne-Haus wird künftig 'Motorsport & Congress Hotel Nürburgring', das 3-Sterne-Haus 'Hotel Grüne Hölle Nürburgring' und die Ferienhäuser im benachbarten Drees 'Ferienpark Nürburgring' heißen. Über die Details des Managementvertrages haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart.“

Umgehend erreichte Motor-KRITIK der Anruf eines Bürgers aus der Region, der verständnislos anfragt:

„Ja, dürfen die dat denn? - Denen gehört doch nix!“

Richtig! - Aber man muss die Verträge kennen, die kaum jemand kennt und die vom Inhalt her absolut vertraulich behandelt werden. - Darum hatte – rein zufällig – Motor-KRITIK erst wenige Stunden vorher sowohl an das Bürgerbüro in Mainz (innerhalb der Staatskanzlei angesiedelt) als auch an die Kreisverwaltung Ahrweiler je eine Anfrage gerichtet, die sich nur geringfügig – der unterschiedlichen Anteile an der Nürburgring GmbH wegen – unterscheiden. Hier folgt der Text, den das „Bürgerbüro“ bei der Landesregierung in Mainz am 29. Juli 2014 um 9:07 Uhr erhielt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

lt. Gutachten der Insolvenz-Sachwalter vom 29. Oktober 2012 (IN 1166 JL 1116501 AJ), wie es dem Amtsgericht Ahrweiler (Insolvenzgericht) vorliegt, betrug das Stammkapital der Nürburgring GmbH zu diesem Zeitpunkt 20 Mio Euro, von dem das Land Rheinland-Pfalz einen Anteil von 90 Prozent hielt.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

1) Wer ist lt. Kaufvertrag vom März 2014 Vertragspartner der Firma CNG*?
2) Haben Sie den Kaufvertrag in vollem Umfang (mit Anhängen) einsehen können bzw. vorliegen?
3) Wer ist lt. Kaufvertrag Vertragspartner der CNG?

Die Fragen lassen sich ohne großen Aufwand beantworten, unterliegen auch sicherlich nicht einer "Vertraulichkeitsklausel", so dass ich spätestens am 30.Juli 2014 mit einer aussagekräftigen Antwort rechnen darf.

Ich bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

freier Motor-Journalist (im DJV)
Herausgeber von Motor-KRITIK

* capricorn NÜRBURGRING GmbH

Im Vorfeld hatte ich bereits zu diesem Thema recherchiert und war auf einige Ungereimtheiten gestoßen, die durch die Presseinformation der NBG (s.o.) nicht aufgelöst wurden, sondern die Sache nur noch undurchsichtiger machten. - Wobei das Doppeln einer Frage in meiner E-mail auch auffallend ist. - Die Auflösung musste im Kaufvertrag stecken, der – wie ich inzwischen zu wissen glaubte – zwischen den Insolvenz-Sachwaltern als Verkäufer und der Firma Capricorn als Käufer im März 2014 geschlossen wurde.

Wer des Lesens mächtig ist und in dem knapp 40seitigen Kauf-Vertragswerk blättert, der liest von Vereinbarungen, an die normale Menschen nicht in ihren kühnsten Träumen denken. Zunächst muss man feststellen, dass das Vertragswerk zurück datiert wurde. Danach ist Capricorn über eine im Düsseldorfer Handelsregister vorhandene „Vorrats-GmbH“ (Stammkapital 25.000 Euro) seit dem 1. Januar 2014 Besitzer. Zum 31.12.2014 wird dann die jetzt agierende Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH in Liquidation geschickt und ab 1. Januar 2015 regiert dann die aus der „Vorrats-GmbH“ hervorgegangene „cparicorn NÜRBURGRING GmbH“, die im Kaufvertrag immer wieder als „Betriebsgesellschaft 2015“ bezeichnet ist.

Der offiziell immer wieder genannte Kaufpreis von 77 Millionen Euro ist übrigens lt. Vertrag „einschl. der Baumängelforderungen“ zu sehen und entspricht im übrigen dem Wert, der als Verkehrswert in einem den Insolvenz-Sachwaltern vorliegenden Gutachten ermittelt wurde. - Was – wegen der Bäumängelforderungen - in Zukunft noch zu interessanten Auseinandersetzungen führen kann, denn nach letzten Erkenntnissen von Motor-KRITIK sind noch 6 Prozesse mit einem Streitwert von 4,5 Millionen Euro anhängig.

Dieser Kaufvertrag ist voller kleiner Wunder. So gesteht man Capricorn den Betriebsgewinn aus dem Jahr 2014 in voller Höhe zu, der eigentlich von der NBG erwirtschaftet wurde. - Wie man im März 2014 den Gewinn des ganzen Jahres 2014 schon kennen konnte? - Nun, man hat ihn geschätzt. Also 6 Millionen Euro sollen das werden. Daran ist nicht zu rütteln. Selbst wenn es in der Realität nur 4 Millionen wären, erhält Capricorn 6 Millionen. - Vertrag ist Vertrag! - Und zwar angerechnet auf den Kaufpreis. Da stehen dann nur noch 71 statt 77 Millionen zu Buche. -

Wer denkt denn dabei an eine „verbotene Beihilfe“? Zumindest bei der Differenz zwischen realem und „vertragsgemäßen“ Gewinn? - Aber von den – jetzt – 71 Millionen, sollen dann 45 Millionen Euro finanziert werden, wobei – auch in diesem Vertrag - vereinbart ist, dass diese Belastung dann von Capricorn im Grundbuch zu Lasten des Kaufgegenstandes, dem Nürburgring, eingetragen werden darf.

Bei der den Kredit ausgebenden Bank handelt es sich wohl um die Deutsche Bank (oder einen „verbundenen“ Fonds in London), die so – früher oder später – in den Besitz des Nürburgrings kommt. - Oder nicht? - Oder doch? - Immerhin, so erzählt man sich in der Düsseldorfer Altstadt, gilt Capricorn auch ohne Nürburgring als sehr belastet. - Wer in deren Bilanzen im elektronischen Bundesanzeiger blickt, erhält einen Eindruck.

Aber Capricorn hat auch schon gezahlt. Am 31. März 2014 waren es 5 Millionen, morgen, am 31. Juli 2014 sind wieder 5 Millionen Euro fällig und vor Weihnachten, am 20. Dezember 2014 sind wieder 5 Millionen zu zahlen. - Und 6 im Sinn (s.o.) plus 45 macht... - es bleibt immer noch eine Lücke!

Nun, die zahlt man in kleinen monatlichen Raten á 250.000 Euro später aus den Gewinnen ab. - Wo ist das Problem? - Ach, das ist keine Finanzierung der Art, wie sie in der Ausschreibung vorgeschrieben war? - Wer wird denn so kleinlich werten?

Doch irgendwann – beim Blättern im umfangreichen Vertragswerk – stößt man dann auf „die böse 13“. Hinter dieser Ziffer verbirgt sich ein Pachtvertrag, den eigentlich bisher niemand zu kennen scheint – oder entsprechend gewertet hat.

Das Geheimnis steckt also nicht – und da muss ich mich korrigieren – im Kaufvertrag, sondern in einem „Anhängsel“ verborgen, von Juristen, wie z.B. Notare, auch als „Annex“ bezeichnet. Hier ist im Fall Capricorn festgehalten, dass der Nürburgring mit all seinen Teilen, falls der Verkauf von Capricorn von der EU-Kommission als „nicht als nach EU-Recht rechtmäßig abgewickelt“ gewertet wird, dann von der gleichen Firma capricorn NÜRBURGRING GmbH eben das Gesamtobjekt Nürburgring ab 1. Januar 2015 gepachtet wird. Oder anders formuliert:

Es gibt als „Annex“ zum Kaufvertrag einen Pachtvertrag, der wohl eine ähnliche Qualität als „Dienstleistungskonzessionsvereinbarung“ zu haben scheint, wie die s.Zt. mit Lindner/Richter abgeschlossene, also unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit hoher Wahrscheinlichkeit „ein Unding“ ist.

Dieser „Pachtvertrag“ wurde nach meinen Recherchen der EU-Behörde in Brüssel durch die Insolvenz-Sachwalter vollkommen verschwiegen. Man hat Brüssel – soweit ich das recherchieren konnte – auch keine Kopie des Kaufvertrages (mit Annex) zur Verfügung gestellt, sondern nur die wirtschaftlichen Eckdaten des eigentlichen Kaufvertrages übermittelt.

Die EU-Kommission wurde – wie auch die deutsche Öffentlichkeit - „hinters Licht geführt“. Abgesehen davon, dass dieser Pachtvertrag ohne jede Art von Ausschreibung – sozusagen „heimlich“ - erfolgte, indem man ihn intern (im Sprachgebrauch der „Insider“) als „Auffanglösung“ deklarierte.

Nur so wird aber auch die schon arrogant wirkende Sicherheit der Herren Robertino Wild, Dr. Alex Heinemann und Adam Osieka, dem „Dream-Team“ des Käufers Capricorn, verständlich, die immer wieder betonten, dass sie zu 99 Prozent damit rechnen, den Nürburgring übernehmen zu können. - Motor-KRITIK möchte das mit aktuellem Wissen so ergänzen: Entweder als Käufer oder als Pächter!

Nach Aufdecken dieser Situation hat die EU-Behörde eigentlich gar keine andere Möglichkeit mehr, als nach der Sommerpause (aber dann bitte zum richtigen Zeitpunkt – s.u.) die Gesamtabwicklung der Insolvenz in Eigenverwaltung durch die Insolvenz-Sachwalter für nicht rechtmäßig (nach EU-Recht) und damit für nicht rechtsgültig zu erklären und darauf zu bestehen, dass das Gesamtverfahren neu abgewickelt werden muss. - Bei Null beginnend! - Aber bitte nicht mit Insolvenz-Sachwaltern, die inzwischen nicht mehr als glaub- und vertrauenswürdig eingestuft werden können!

Auch das Verhalten der Landesregierung von Rheinland-Pfalz in Sachen Nürburgring ist mehr als kritikwürdig. Es sei daran erinnert, dass die Regierungsspitze am 11. März 2014 mit den Damen Dreyer und Lemke, der Regierungschefin und deren Stellvertreterin, sowie Herrn Lewentz, dem Innenminister, am Ort der Entscheidungsfindung durch den Gläubigerausschuss waren, den man zeitlich „unter Druck gesetzt“ hatte. - Was hatte die Spitze des Landesregierung zu diesem Zeitpunkt in Koblenz zu suchen?

Und wenn dann die Regierungschefin von Rheinland-Pfalz am 30. April 2014 den Nürburgring besuchte, um der Firma Capricorn, dem angeblichen Käufer des Nürburgrings seine Aufwartung zu machen und vor der Nürburgring-Belegschaft und Bürgern der Region zu verkünden:

„Der Nürburgring blickt nun mit dem neuen Investor in eine neue Zukunft“,

dann waren das genauso wertlose „Worthülsen“ wie sie bei anderen „Neubeginnen“ am Nürburgring von anderen Politikern geäußert wurden und die sich später als „inhaltsleer“ erwiesen.

Bezeichnend für die Situation der Landesregierung ist, dass auf mein eingangs zitiertes E-mail innerhalb der aus Aktualitätsgründen gesetzten Frist von der Kreisverwaltung Ahrweiler überhaupt nicht, vom Bürgerbüro in der Staatskanzlei zwar auch nicht, aber von der Pressestelle des Innenministeriums intelligent – wie folgt - geantwortet wurde:

Sehr geehrter Herr Hahne,

Ihre Anfrage an das in der Staatskanzlei angesiedelte Bürgerbüro der Landesregierung wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur weitergeleitet.

Und da sie ja als Journalist anfragen, antworten wir Ihnen auch gern von der Pressestelle aus.

Das Bietverfahren zur Veräußerung der Vermögensgegenstände im Insolvenzverfahren der Nürburgring-Besitzgesellschaften wurde von den Verwaltern – den vom Insolvenzgericht eingesetzten Sachwalter und der Sanierungsgeschäftsführer - eigenverantwortlich durchgeführt. Dazu gehört auch die entsprechende vertragliche Gestaltung.

Die Antwort zu Frage 2 laut „Nein“. Etwaige Fragen in diesem Kontext richten Sie bitte an die Pressestelle der Verwalter.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Winkler
Pressesprecher

MINISTERIUM DES INNERN, FÜR SPORT UND INFRASTRUKTUR
RHEINLAND-PFALZ

Um es noch einmal kurz zusammen zu fassen: Man hat den Kaufvertrag nicht vorliegen und kann ihn auch nicht einsehen. Sagt man. Da können nur die Insolvenz-Sachwalter helfen. - Oder anders: Malu Dreyer weiß von nichts. Darum kann sie auch so naiv tun, wie sie – als Juristin (!) - nicht ist. - Oder noch anders:

Entweder wurde auch die Regierungsmannschaft von den Insolvenz-Sachwaltern „hinters Licht geführt“ oder aber es wurde in Gemeinschaft mit diesen Rechtsanwälten nicht nur die deutsche Öffentlichkeit, sondern auch die EU-Behörde – und damit die Wettbewerbs-Kommission - in Brüssel vorsätzlich getäuscht.

In einem Schreiben Anfang März 2014 ließ die amtierende Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, einem Beschwerdeführer durch einen ihrer Mitarbeiter – auch Jurist – erklären:

„Der Landesregierung ist seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits aus rechtlichen Gründen eine Einflussnahme untersagt. Dem entsprechend hat sie auch zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf den Veräußerungsprozess genommen. Ihre die rechtlichen Grundlagen des Verfahrens nicht berücksichtigende Forderung nach staatlicher Einflussnahme weise ich zurück.“

Sie versuchte also den Eindruck zu erwecken (erwecken zu lassen), dass sie bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung (!) der von ihr beherrschten Landes-GmbH, ohne alle Informationen über Details war, obwohl sie aufgrund der Insolvenzbestimmungen z.B. den Insolvenz-Geschäftsführer bestimmen konnte.

Auffallend ist jedoch, dass sie und die sie umgebenden Mitglieder der Landesregierung bei jeder Gelegenheit in der Öffentlichkeit die Firma Capricorn favorisiert haben. Nach Informationen von Motor-KRITIK, die einer der Gesellschafter der capricorn NÜRBURGRING GmbH, Dr. Alex Heinemann, nicht bestätigen wollte, kam es bereits am 16. Januar 2014 zu einem Abstimmungsgespräch (oder ähnliches) bei einem Treffen in Mainz.

Oder man denke daran, zu welchem Zeitpunkt – in Übereinstimmung mit Capricorn – das neue Abkommen mit „Bitburger“ gestaltet und abgeschlossen wurde.

Alle Aussagen zum Thema der regierenden Kaste in Mainz wirken also nicht gerade glaubwürdig. Selbst die Feststellung von heute aus dem Innenministerium, dass man den Vertrag nicht vorliegen hat, nicht kennt und auf die Insolvenz-Sachwalter verweist, lässt einfach nur lächeln. - Wir leben hier in Rheinland-Pfalz offensichtlich in einem „Land des Lächelns“. - Trotzdem möchte Motor-KRITIK hier deutlich formulieren, was viele Bürger hier in der Region denken:

Die aktuelle Landesregierung von Rheinland-Pfalz sollte geschlossen zurücktreten und Platz machen für eine neue, glaubwürdige Regierungsmannschaft! - Wieso wird z.B. das Thema Nürburgring aktuell beim Innenministerium, nicht beim Wirtschaftsministerium behandelt?

Und bei der NBG sollte ab sofort der auch für die capricorn NÜRBURGRING GmbH tätige Geschäftsführer, Carsten Schumacher, seinen Posten zur Verfügung stellen. Der übrigens lt. Handelsregistereintrag „mit sich selbst Geschäfte abschließen“ darf.

Ab sofort sollte eine Firma wie Capricorn mit ihren Figuren Wild, Heinemann, Osieka und Schumacher am Nürburgring keine Rolle mehr spielen dürfen.

Im Hinblick auf Renntermine in der Saison 2015 geht im Moment nichts mehr voran. Es gibt keinen Vertrag für ein 24-Stunden-Rennen, keinen für den Truck-Grand-Prix, keine Termine für 10 VLN-Läufe. Den RCN möchte man mit jeweils zwei Halbtages-Terminen (statt einem ganzen Renntag) vertrösten. - Überall trifft man auf überraschte, verstörte Menschen, die eigentlich in ihren Vorstellungen davon ausgingen, dass sie nun wie vertrauensvolle, langjährige Vertragspartner, wie „liebe Kunden“ von einem „privaten Dienstleister“ behandelt würden.

Bei Capricorn spricht man derweil eher von einem neuen Fünfjahres-F1-Vertrag mit Ecclestone, von dem der allerdings nichts weiß. Er verhandelt wohl gerade in München um die Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn. Mit 25 Millionen Euro als Sonderangebot für eine bayerische Bank. - So setzt jeder seine Akzente.

Die Grenzen der möglichen Toleranz im Geschäfts- und politischen Leben wurden und werden derzeit aber von Capricorn – also durch den Beinahe-Käufer und Quasi-Pächter – (aber nicht nur von dem) klar überschritten! - Ein Nürburgring-Fan empfindet das alles „als sittenwidrig“!

Jetzt ist Brüssel am Zug! - Wahrscheinlich müssen neue Vorlagen erstellt werden, die sicherlich zum Thema Capricorn nun deutlich umfassender angelegt sein müssen als bisher. - Das dauert. - Weil die juristische Argumentation absolut „wasserdicht“ sein muss. Und Joaquin Almunia scheidet im Oktober in Brüssel aus. Der „Neue“ muss – und sollte sich – einarbeiten. Also wird eine Entscheidung „zur Sache“ sinnvoller Weise erst in den ersten Tagen des neuen Jahres 2015 gefällt werden können. Dass das auf eine Neuausschreibung hinaus läuft, daran kann mit heutigem Wissen um die bisherigen Abläufe kein Zweifel bestehen.

Und eine neue Sachwalter-Crew hätte praktisch dann ein ganzes Jahr Zeit, das neue Bieterverfahren abzuwickeln. Denn die EU-Bestimmungen sehen in einem solchen Fall, wie er hier vorliegt – und es sich zeitlich anbietet – eine Ausnahmeregelung vor. Aber bis zum 31. Dezember 2015 müsste die Nürburgring-Insolvenz in Eigenverwaltung dann durch einen Verkauf entsprechend der EU-Richtlinien abgewickelt sein und die Rückzahlung des aus dem Verkauf des Nürburgrings resultierenden Restbetrags (nach Befriedung der erstrangigen Gläubiger u.a.) an die Landesregierung erfolgt sein.

Was sicherlich möglich ist, da interessierte Bieter schon bereit stehen. Motor-KRITIK kennt zumindest fünf ernsthafte Interessenten. Vier davon werden deutlich mehr bieten als 77 Mio Euro. - Und was wird dann aus dem geheimen Pachtvertrag ab 1. Januar 2015?

Capricorn wird versuchen, aus dem vorhandenen Vertragswerk Millionen Euro zu machen. Wie das – und man hat wieder etwas zu lächeln - der Tradition einer Düsseldorfer Clique entspricht. - Und bei der Deutsche Bank lehnt man sich seinerseits zufrieden lächelnd zurück.

Aber wie geht es am Nürburgring weiter, nachdem dort bisher anscheinend nur in verantwortungsloser Weise Vertragswerke gestaltet wurden, aber niemals – wie man es einfach erwartet hatte – ein Sanierungskonzept entwickelt wurde?

Ob jemand auch an die Interessen der rheinland-pfälzischen Steuerzahler denkt? - Oder an die Interessen einer Eifel-Region?

MK/Wilhelm Hahne
Durchschnitt: 4.8 (bei 93 Bewertungen)

Kategorie: 

+ Hinweis für Leser – nicht nur an einem Abonnement Interessierte! +

 

Lieber Leser,

 

Motor-KRITIK ist vollkommen werbefrei, aber – darum – auch ein wenig abhängig von seinen Lesern. - Oder anders: Von Einnahmen. - Nicht alle Leser mögen sich gleich für ein Abo entscheiden.

Wenn Sie ab und an mal auf diesen Seiten vorbei schauen und Ihnen der hier gebotene investigative Journalismus gefällt, dann machen sie doch einfach ihre Zustimmung durch eine kleine Spende deutlich. - Auch kleine Beträge können – per Saldo – eine große Hilfe und Unterstützung sein!

Meine Kontendaten – auch wenn Sie Abonnent werden wollen - finden Sie HIER.

 

Danke!