Wenn die Bayerische Motoren Werke AG einen gerichtlichen Vergleich schließen müssen...

... dann tut das offensichtlich sehr weh. Denn eigentlich gibt man damit zu, daß man in irgendeiner Sache nicht unbedingt richtig lag. So man das "rechtmäßig" beurteilt. Und so kann es dann zu etwas ungelenken Erklärungen und Erläuterungen kommen. Dabei hätte man das alles auch anders machen können. Motor-KRITIK schildert nicht nur nachstehend den Vorgang, zitiert aus der BMW-"Erläuterung", sondern schreibt auch nieder, wie man sich viele (unsinnige) Zeilen in einem Rundbrief an viele, viele BMW-Besitzer hätte ersparen können.

BMW warnt vor TÜV-geprüften Zubehörteilen

98-10-31/03. Eigentlich geht es nur um einen Text in den (vielen) BMW-Betriebsanleitungen. Dagegen hatte ein Hersteller (oder Lieferant) von Verschleißteilen wohl geklagt. Und da für BMW ein Sieg in dieser Rechtssache aussichtslos schien, hat man vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Nach dem hat wohl BMW auch die Auflage, seine Kunden, die Käufer von BMW-Automobilen, zu informieren. Und das geschieht zur Zeit in einem Brief, der - so wie er Motor-KRITIK vorliegt - so beginnt:

"Datum    Oktober 1998
Thema    Betriebsanleitungen

Sehr geehrter Herr ...,

die BMW AG ist aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches gehalten, aus Rechtsgründen in den Betriebsanleitungen für BMW Fahrzeuge in den Kapiteln Scheibenbremsen bzw. Bremsanlage (Bremsbeläge) nicht mehr zu behaupten, daß die Fahrsicherheit nicht gewährleistet ist und die Fahrzeugbetriebserlaubnis für ein BMW-Fahrzeug erlischt, wenn ein nicht von BMW freigegebener Bremsbelag verwandt wird."

Soweit, so gut. Jetzt hätte man noch eine kleine Erklärung anfügen können und der jeweilige BMW-Fahrer wäre nicht nur richtig informiert gewesen, sondern hätte auch einen guten Eindruck von BMW und seinen Managern erhalten. Aber den obigen - wenigen - Zeilen folgen dann im Originalbrief so um 21 Zeilen (á ca. 105 Anschläge) mit denen man versucht, den Leser zu verunsichern.

In unserem Falle wurde er verärgert. Denn verärgert griff der zum Telefon, um Motor-KRITIK gegenüber zu klagen, "was das doch bei BMW für kleine Lichter sein müssen, die solche Briefe schreiben".

Und so kam dann auch Motor-KRITIK in den Besitz dieses Briefes. Und wir sehen keine andere Möglichkeit, den Ärger des BMW-Kunden (und unsere Verwunderung) deutlich zu machen, als den weiteren Inhalt des Briefes komplett nachstehend wiederzugeben. Da heißt es also nach "...verwandt wird" (s.o.):

"Wir kommen dieser Verpflichtung hiermit nach und stellen klar, daß eine fehlende Freigabeerklärung unseres Hauses allein keine Ursache für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis oder eine Gefährdung der Fahrsicherheit ist.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen jedoch: Verwenden Sie nur Teile und Zubehörprodukte, die von BMW für Ihr BMW Fahrzeug freigegeben sind und zwar aus folgenden Gründen: Von BMW freigegebene Teile und Produkte wurden in langjährigen Versuchen auf ihre Sicherheit, Funktion und spezifische Tauglichkeit für Ihr BMW Fahrzeug geprüft. BMW übernimmt damit für diese Teile auch die Produktverantwortung.

Andererseits kann BMW für nicht freigegebene Teile oder Zubehörprodukte jeglicher Art weder die Verantwortung noch eine Haftung übernehmen. BMW kann nicht für jedes Fremdprodukt beurteilen, ob dieses bei BMW Fahrzeugen ohne Sicherheitsrisiko, also auch ohne Gefahr für Leib und Leben einsetzbar ist."

Und jetzt kommt es! - Attentione, Attentione! - In dem offiziellen BMW-Brief heißt es weiter (erinnern Sie sich, es geht um Leben und Tod):

"Diese Gewähr ist selbst dann nicht zwingend gegeben, wenn ein Technischer Überwachungsverein (TÜV) das Produkt abgenommen hat oder eine behördliche Genehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis - ABE) erteilt wurde."

Motor-KRITIK findet diese Argumentation zumindest beachtenswert! - Aber der BMW-Brief geht noch weiter:

"Deren Prüfungen berücksichtigen nicht immer alle Einsatzbedingungen für BMW Fahrzeuge und können deswegen teilweise unvollständig sein.

Zwar erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Ihr Fahrzeug nicht automatisch, wenn Änderungen des Ausrüstungsumfanges mit Teilen vorgenommen werden, die nicht von BMW für Ihr BMW Fahrzeug freigegeben sind. Falls jedoch Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, kann dies zum Entzug der ABE führen. Schließlich konnte bei einer Verwendung von Teilen, die nicht von BMW für Ihr BMW Fahrzeug freigegeben sind, die Funktions- oder Fahrsicherheit sowie die Werterhaltung Ihres Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Original BMW-Teile und Zubehör sowie sonstige von BMW freigegebene Produkte bieten somit eine optimale Gewähr für einen einwandfreien und sicheren Einsatz in Ihrem BMW. Die entsprechenden Teile sowie die dazugehörende qualifizierte Beratung erhalten Sie bei Ihrem BMW Service.

Mit freundlichen Grüßen
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Niederlassung ....

gez. ppa.   ................."

Sprachlos? - Wir waren es auch. - Was sagt eigentlich das für den Vertrieb verantwortliche Vorstandsmitglied, Dr. Wolfgang Reitzle, zu so einer gequirlten Sch....? -

Damit wir unser eingangs gegebenes Versprechen halten: das wäre der Motor-KRITIK-Text für das notwendige Schreiben an die BMW-Kunden gewesen:
 

Datum    Oktober 1998
Thema    Eine notwendige Korrektur im Text unserer Betriebsanleitungen

Sehr geehrter Herr .....,

wir hatten es gut gemeint, aber falsch formuliert. Ein Zubehörhersteller hat uns - vor Gericht - darauf aufmerksam gemacht. Wir haben es eingesehen. Vergessen Sie also, daß in unseren Betriebsanleitungen steht, "... daß die Fahrsicherheit nicht gewährleistet ist und die Fahrzeugbetriebserlaubnis für ein BMW Fahrzeug erlischt, wenn ein nicht von BMW freigegebener Bremsbelag verwandt wird."

Selbstverständlich können Sie alle die Bremsbeläge nutzen, die entweder vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) für das Fahrzeug abgenommen wurden oder denen aber eine behördliche Genehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis - ABE) erteilt wurde.

Mit unserer - sicherlich überzogenen - bisherigen Darstellung in der Betriebsanleitung wollten wir eigentlich nur verdeutlichen, daß in Sachen Bremsen unsere BMW-Normen weit über den gesetzlichen Anforderungen liegen und nur durch eine Freigabe der Bremsbeläge durch uns (wie z.B. bei Original-BMW-Ersatzteilen der Fall) die Gewähr gegeben ist, daß Sie die Sicherheit eines optimal kurzen Bremsweges (ohne beängstigendes Fading) genießen können, die wir in die Bremsanlage Ihres BMW hineinkonstruiert haben. Zu Ihrer Sicherheit. - Und weil wir ungerne einen so netten BMW-Kunden wie Sie verlieren möchten.

Entschuldigung! - Wir hatten es nur gut gemeint.

Herzliche Grüße aus Bayern,
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Niederlassung ....

ppa. .......

Wir glauben zu wissen: das hatte BMW mit seinem Brief eigentlich sagen wollen. Weniger wäre also hier tatsächlich einmal mehr gewesen.

Wir haben übrigens den TÜV gebeten, uns doch einmal eine Stellungsnahme zu dem tatsächlichen BMW-Brief zukommen zu lassen. Leider waren dieses Mal die Verantwortlichen "vor Diktat verreist", ließen uns aber telefonisch wissen, daß wir ihre Meinung zur Meinungsäußerung von BMW in den nächsten Tagen erhalten.

MK/Wilhelm Hahne
PS: Wir werden dann die TÜV-Stellungnahme einfach hier unten anhängen. - Alles wird gut!

Was lange währt... - Heute, am 5. November, exakt um 16 Uhr und 9 Minuten, ging die Antwort vom

TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Am Grauen Stein

51105 Köln

bei Motor-KRITIK in der Eifel ein. Und es ist zu lesen:
 

"Sehr geehrter Herr Hahne,

hier unsere Stellungnahme zu Ihrer Anfrage:

'Natürlich haben wir Verständnis dafür, daß die BMW AG - auch unter wirtschaftlichen Aspekten - an der Vermakrtung ihrer Originalersatzteile und ihres Original-Zubehörs interessiert ist. Wir bedauern allerdings, daß das Schreiben der BMW-Niederlassung München vom Oktober 1998 zum Thema 'Betriebserlaubnis' den Eindruck suggerieren kann, vom TÜV abgenommene Produkte würden ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bergen. Dieser Eindruck entspräche nicht den Tatsachen. Selbstverständlich stehen auch die TÜV zur Qualität ihrer Arbeit. Diese Qualität ist bestimmt auch ein Grund für die enge Zusammenarbeit zwischen der BMW AG und dem TÜV auf vielen Gebieten.'

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rainer Strang

Kurzer Kommentar von Motor-KRITIK: Achten Sie bitte auf die Anführungszeichen, mit denen der "Erklärungsblock" versehen ist. Rainer Strang zitiert also hier offensichtlich. Aber wen? - Und die "enge Zusammenarbeit ... auf vielen Gebieten" ist sicherlich auch ein Grund für die verbindliche Art der Stellungnahme. - Des Brot ich esse... -
MK/W.H.