Eine neue Erkenntnis durch Erfahrungen mit unserem Rechtssystem: Tote können offensichtlich Lebende eher stören als Lebende Tote

Natürlich liegt der Unfall lange zurück. Wer erinnert sich noch daran, was am 1. Junli 2007 passierte? - Nun: Ich erinnere mich noch daran und war neugierig, weil sich offensichtlich niemand - außer mir - für die "alte Unfallgeschichte" interessierte. Also habe ich mal nachgefragt. Ohne jeden Hintergedanken. Es hätte ja sein können, dass ich etwas übersehen habe. Zunächst habe ich noch einmal den Unfallbericht gelesen, wie er damals von der Polizei verfasst wurde:

"Am 01.07.2007 nahmen in einem Übungsgelände für Geländewagenfahrten in der Nähe von Drees in der Eifel (Kreis Daun, Nähe Nürburgring) 132 Personen an einer Veranstaltung teil, bei dem von den Teilnehmern unter anderem amerikanische Armeetransport-Lkw geführt werden konnten.
Gegen 11.48 Uhr geriet die 48-jährige Fahrerin des Lkw nach Befahren einer Kuppe nach links vom vorgegebenen Weg ab, woraufhin das mit Allradantrieb ausgestattete Fahrzeug einen Hang hinauffuhr, nach rechts umkippte und am Fuß der Böschung in Entlage kam. Während der Fahrt hatten sich auf der Ladefläche und auf den Trittbrettern ca. 20 Personen befunden, die vom Fahrzeug geschleudert wurden. Drei Personen wurden unter dem Lkw begraben, zwei dieser Personen trugen schwere Verletzungen davon. Ein 26-jähriger Mann konnte nur noch tot geborgen werden. Im übrigen wurden 15 Personen verletzt, die teilweise mit Hubschraubern in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden.
Durch die Staatsanwaltschaft Trier wurden die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen."

Arbeiten das Landes-Justizministerium RLP
und ein zuständiger Staatsanwalt in der Sache Hand in Hand?

08-04-13/05. - Eigentlich begann auch diese Geschichte wie all' meine Geschichten: ich wollte etwas wissen, verstehen begreifen. Da lag ein Unfall schon viele Monate zurück und ich hatte nirgendwo etwas darüber gelesen. Es war so, als wäre dieser Unfall nie passiert.

Also habe ich versucht, im Nachhinein noch ein paar zusätzliche Fakten in Erfahrung zu bringen. Ich hatte zwar - "damals" - schon in der Sache recherchiert, musste aber jetzt bei meinen Nachrecherchen zu der Erkenntnis kommen: Es war alles viel schlimmer!

Ich müsste meine alte Geschichte also noch um folgende Fakten ergänzen:

Der leitende Instruktor fragte damals in die wartende Menge der Gäste: "Wer möchte diesen Lkw steuern?" Es meldete sich eine Frau, die natürlich mit einer Fahrt, wie sie dann durchgeführt werden sollte, keinerlei Erfahrung hatte. Der leitende Instruktor stand während des Ablaufs links auf dem Trittbrett des amerikanischen Armeelastwagens, dessen Herkunft übrigens auch "im Nebel liegt". Sonst würden sich wohl kaum amerikanische Behörden dafür interessieren. Das genutzte Fahrzeug war in keiner Weise für einen Personentransport auf einer solchen Geländestrecke ausgerüstet. Es gab also weder Überrollbügel noch irgendwelche Anschnallgurte. Wären allerdings z.B. Beckengurte angebracht gewesen, wäre die Anzahl der Opfer sicherlich noch größer gewesen, da eine Reihe der Mitfahrenden nur durch einen gewagten Sprung vom kippenden Fahrzeug überlebt haben.

Der Fahrgast der sofort tödlich verletzt war, hatte übrigens seinen Urlaub einen Tag früher abgebrochen, um bei diesem "Event" dabei sein zu können. Er hatte den Kauf eines Geländewagens, eines LandRover, in Auge gefasst und war darum an ein wenig "Geländeerfahrung" interessiert.

Andere an diesem Tag eingesetzte Instruktoren waren über die Absicht, eine solche Fahrt - mit "fremden" Fahrern - mit dem vorhandenen Armeelastwagen durchzuführen, bei den Vorgesprächen zu dieser Veranstaltung übrigens nicht informiert worden. Sie wurden erst durch die Schreie der Zuschauer und Betroffenen auf den Unfall aufmerksam. In den Vorgesprächen wurde eindeutig gesagt, dass der entsprechende Instruktor (auch der Besitzer des Fahrzeugs) "wie immer" am Steuer seines Armee-Lastwagens sitzt. Der übrigens nicht über eine Servolenkung verfügt.

Im Vorfeld wurde immer wieder betont, dass "nichts schief gehen dürfe". - "Safety first!" - Eigentlich waren auch alle Stationen so ausgelegt, dass unter normalen Bedingungen auch gar nichts passieren konnte.

Stunden nach dem Unfall wurde dem "Personal" der Unfall als so genanntes "Restrisiko" dargestellt und im übrigen jede Diskussion zu dem Thema abgelehnt.

So viel zu den ergänzenden Fakten, die meine Geschichte von damals nun komplettieren.

Natürlich war ich nun neugierig zu erfahren, was denn die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ergeben haben. Und so habe ich in Trier bei der Staatsanwaltschaft angerufen.

Um die Sache abzukürzen - und für meine Leser zu vereinfachen: Ich bin mit meinen Bemühungen um Auskunft erfolglos geblieben und habe dann die Pressestelle des Justizministeriums in Mainz angeschrieben. Ich lasse hier den Originaltext meines E-mail vom 2. März 2008 folgen, weil aus dem auch all' meine bis dahin unternommenen Bemühungen hervorgehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. November 2007 habe ich mich telefonisch bei der Staatsanwaltschaft Trier nach dem Stand des Verfahrens erkundigt, das m.W. nach dem Unfall (entsprechend der Polizeimeldung) durch die Staatsanwaltschaft Trier eröffnet wurde.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos, der zu diesem Zeitpunkt auch die Pressestelle leitete, sagte mir zu, die entsprechende Akte ziehen zu lassen und mich dann zu informieren. - Ich habe ihm unser Gespräch per E-mail vom 6. Dezember 2007 bestätigt.

Am 16. Dezember 2007 habe ich - auch per E-mail - an seine Zusage erinnert, ohne jedoch ein direktes Echo zu erfahren.

Am 3. Januar 2008 hat sich dann der Leitende Oberstaatsanwalt, Horst Roos, bei mir telefonisch gemeldet, um mir mitzuteilen, dass in der o.g. Sache noch ein Gutachten ausstehen würde. Erst nach dessen Eingang - gegen Ende des Monats Januar 2008 - könne er mich dann zur Sache informieren.

Ich habe versucht den Termin zu einer solchen Information einzugrenzen: Herr Roos hat mir dann die letzte Januar-Woche genannt.

Am 3. Februar 2008 habe ich ihn dann per E-mail an seine Zusage erinnert. Nachdem das ohne jeden Erfolg blieb, habe ich am 28. Februar noch einmal ein E-mail gesendet. Auch ohne Erfolg.

Ich empfinde ein solches Verhalten als ungewöhnlich.

Darum habe ich heute noch einmal versucht festzustellen, welchen Formfehler ich begangen haben könnte. Dabei bin ich darauf gestoßen, dass es eine Pressestelle bei der Justiz des Landes RLP nicht mehr gibt. Um keinen weiteren Fehler zu machen, wende ich mich darum heute an Sie: an die Medienstelle des Justizministeriums RLP.

Sie sollten doch sicher in der Lage sein, eine Information in der Sache - zu der ich übrigens auch keinerlei Pressemeldungen Ihres Ministeriums feststellen konnte - für mich sicher zu stellen.

Mir liegt bis heute nur eine Polizeimeldung vor, nach der bei dem o.g. Unfall ein Toter und mehrere Schwerverletzte zu beklagen waren.

Ich würde gerne das Aktenzeichen kennen, unter dem das Verfahren geführt wird und auch den derzeitigen Stand der Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

PS: der Herr Leitende Oberstaatsanwalt in Trier kennt meine persönlichen Daten als (freier) Journalist, Telefon-Nummern usw. -

Daraufhin habe ich dann am 12. März 2008 folgenden Antwort erhalten:

Unfall am 01.07.2007 in Drees/Eifel
Ihr E-Mail-Schreiben vom 02.03.2008

Sehr geehrter Herr Hahne,

mit Ihrem vorbezeichneten Schreiben bitten Sie um Auskunft über ein laufendes Ermittlungsverfahren. Für die Erteilung derartiger Auskünfte an Vertreter von Medien ist jedoch die Staatsanwaltschaft zuständig, die die jeweiligen Ermittlungen führt, da nur diese entscheiden kann, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang sie Informationen weitergeben kann. Ich habe daher Ihr Schreiben der Staatsanwaltschaft Trier mit der Bitte um Prüfung und weitere Veranlassung übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Dr. Kai Hempelmann

Beglaubigt

Ich habe nun einige Tage abgewartet, um evtl. dem Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier Gelegenheit zu geben, eine Antwort auf meine Anfrage zu formulieren. - Leider hat auch die "Bitte um Prüfung und weitere Veranlassung" des Justizministeriums in Mainz nichts am Verhalten der Staatsanwaltschaft in Trier geändert. - So habe ich dann noch einmal ein E-mail an das Justizministerium gerichtet, mit dem dann auch deutlich wird, was ich von  der "Unabhängigkeit" deutscher Staatsanwälte weiß. Mein E-mail datiert vom 31. März 2008 und hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Straub,

Sie informierten mich im Auftrag des Herrn Dr. Kai Hempelmann am 12.03.2008 über den Standpunkt des Justizministeriums RLP in der Sache.

Ich möchte mich - einerseits - für die Unterstützung herzlich bedanken, andererseits hat sie mich etwas erstaunt.

Um die Dinge nicht zu komplizieren, habe ich nun wieder einige Wochen auf eine Reaktion der Staatsanwaltschaft in Trier gewartet, zumal sie mir durch den dortigen Leitenden Oberstaatsanwalt schon für spätestens Ende Januar 2008 zugesagt war. - Leider bis heute vergebens.

Andererseits hat mich Ihre Argumentation erstaunt. Nach meiner Kenntnis arbeiten Staatsanwälte (im Gegensatz zu Richtern) weisungsgebunden. Ich habe mir das noch einmal durch amtierende Richter bestätigen lassen, die erstaunlicherweise zunächst das Gegenteil behaupteten und erst nach meinem Hinweis auf ziemlich aktuelle "Wünsche" des Deutschen Richterbundes dann die mir bekannte Realität bestätigten.

Ihnen, der Landesjustizverwaltung, steht also die Dienstaufsicht zu. Sie schreiben mir aber, dass Sie keinen Einfluss auf das Verhalten des Leitenden Oberstaatsanwalts in Trier haben. Vielleicht möchte der vor seiner Pensionierung keine Fehler mehr machen. Möglich. - Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten.

Ihr Minister, Dr. Heinz Georg Bamberger, ist (im Gegensatz zu mir) sicherlich in allen Justizsachen als Fachmann zu bezeichnen. Ihm wird auch § 146 bekannt sein. (Ich habe mich aufgrund Ihrer Reaktion erst "schlau machen" müssen.)

Es wäre nett, wenn es nun zu dem käme, was eigentlich auch im Interesse der Öffentlichkeit ist: eine Auskunft (mit Aktenzeichen) zu einem Unfall mit einem Toten und mehreren Schwerverletzten, der vor nunmehr exakt neun Monaten stattfand und über den bisher Tücher des Schweigens gebreitet wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

 

Bis heute - viele Wochen nach diesem E-mail - gab es darauf keine Antwort. - Ich werde noch kurze Zeit warten und dann die nächsten Schritte unternehmen. - Vorher wollte ich aber Sie, meine Leser, in Kenntnis setzen und vielleicht auch mit meiner obigen Darstellung ein paar Journalisten-Kollegen von mir ermuntern, in dieser Sache - im Interesse der Öffentlichkeit - tätig zu werden.

MK/Wilhelm Hahne


  • Jetzt sind Sie gefragt!

    Ihre Meinung zu obigem  Beitrag
    können Sie mit einem Klick
    und ein paar Sätzen loswerden:
    Senden Sie mir ein e-mail

    Danke, für Ihre Mitarbeit!