Am 24. April 2008 findet in Hamburg im Congress Center die 48. Ordentliche Hauptversammlung der Volkswagen AG, Wolfsburg statt

Im Vorfeld dieser Hauptversammlung zeichnen sich ein paar "Störungen" ab, wie das vielleicht von einigen Managern der VW-Organisation empfunden werden wird. Die gehen von einer Initiative aus, die sich CLEANSTATE nennt. Das ist ein Zusammenschluss von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, überparteilicher Art. Sie haben es sich zum Ziel gesetzt, Kriminalität, Korruption, Vetternwirtschaft und Rechtsmissbrauch in Politik, Staat und Wirtschaft unseres Landes an die Öffentlichkeit zu bringen und mit legalen, demokratischen Mitteln zu bekämpfen. Sie möchten erreichen, dass unsere Gesetze wieder konsequent auch bei den Menschen zur Anwendung kommen, deren Position in Politik und Wirtschaft sie heute vor Verfolgung schützt. Die Mitglieder von CLEANSTATE recherchieren selbst und auf Basis von ihnen zugehenden Informationen, um konkrete Straftaten aufzudecken, an die Öffentlichkeit zu bringen und dadurch die Justiz notfalls zum Handeln zu zwingen. Sie sind überwiegend selbst in großen Unternehmen, Politik und öffentlicher Verwaltung tätig oder tätig gewesen und haben dort die - oft unglaublichen - Missstände erlebt, die sie nun bekämpfen. Daraus resultiert ihr persönliches Engagement und das ist auch die Basis für ihre Arbeit. - Motor-KRITIK informiert nachstehend durch die Wiedergabe des bedeutenden Teil des Textes der CLEANSTATE-Einwände, der auch verdeutlicht, dass bisher in Wolfsburg nicht nur Automobile entwickelt und gebaut wurden.

Anträge nach § 126 AktG auf Sonderprüfungen
und gegen die Entlastung von VW-Vorstand und -Aufsichtsrat

08-04-13/06. - Um den Lesern von Motor-KRITIK ohne weiteres Suchen im Internet einen Überblick und eine Vergleichsmöglichkeit zu geben, veröffentliche ich nachstehend die einzelnen Punkte der Tagesordnung zur Hauptversammlung, wie sie im Ablauf von der Volkswagen AG, Wolfsburg am 24. April 2008 in Hamburg geplant sind:

1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007

2)  Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen AG 

3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

5) Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 

6) Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

7)  Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Unternehmensvertrag

8) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2008

9) Erweiterung der Tagesordnung: Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung der Gesellschaft im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007 (Rs. C-112/05)


Hier folgt nun die Argumentation der oben im Vorspann näher beschriebenen Initiative (gleichzeitig VW-Aktionär, aber auch in Vollmacht des VW-Aktionärs Holger Sprenger handelnd), mit den Anträgen zur o.g. Tagesordnung, durch die eine Sonderprüfung mit folgender Beweisführung erreicht werden soll. Die offizielle Stellungnahme des VW-Konzerns dazu soll bereits nach dem 10. April auf deren Internetseiten abzurufen sein:

 

Gegenantrag A zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4:
Antrag auf Sonderprüfung der Buchführung und außervertraglichen Vergünstigungen für Verwaltungsmitglieder von VW

Es wird beantragt nach § 142 Abs. 1 des Aktiengesetzes, unverzüglich nach der Hauptversammlung vom 24.4.2008 die

Wengert AG
Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft
Friedinger Str. 2
D-78224 Singen

als Sonderprüfer für das Buchungssystem der Volkswagen AG im allgemeinen und als Sonderprüfer für die Vorstandskonten 1600, 1645, 1650, 1700, 1840, 1860, 1876, 1880, 1900, und die Konten bzw. Kostenstellen 1477, 1585, 1586, 1716, 1803, 1849, 1871, 1875, 1890, 1901, 1971, 1978, 6880 einzusetzen.

Für die Unterlagen inklusive der Unterlagen des Kontos 1860, die im Dezember 2003 dem Bundeskriminalamt und dem Landeskriminalamt Hessen in Wiesbaden übergeben wurden und die am 06.07.2004 von der Staatsanwaltschaft Braunschweig, ohne die angezeigten Vorgänge selbst zu prüfen, an die VW Mitarbeiter Arno Fischer und Dr. Frank Fabian weitergeleitet wurden, sowie speziell bei den Vorstandskonten und anderen relevanten Konten ist zu prüfen und darzustellen,

• inwieweit den Buchungen tatsächlich Bestellungen mit Auftragsnummern zu Grunde liegen
• welche Buchungen über das Konto 1880 (Piech/Pischetsrieder) und 1860 (Hartz) vorgenommen wurden, insbesondere die Jahre 1999 bis 2003 betreffend, zu denen den Justiz-Behörden im Dezember 2003 detaillierte Belege und Kontoaufstellungen übergeben wurden
• inwieweit Ausgaben nicht im Sinne des Unternehmens waren
• wofür die bestellten Gegenstände und Dienstleistungen bestimmt waren
• in welcher Höhe Projektgelder zweckentfremdet wurden,
• was mit den Projektgeldern im Einzelnen geschehen ist
• in welchem Umfang andere defizitäre Fehlentscheidungen durch Umbuchung geschönt wurden
• ob und in welchem Umfang die Jahresabschlüsse dadurch verfälscht wurden.
• wer die Buchungen veranlasst und unterzeichnet hat
• wer die Buchungen geprüft hat
• ob die Prüfung der Buchungen den konzerninternen Vorgaben oder wenigstens den handelsrechtlichen Vorschriften genügt.
• welche Personen im einzelnen an Reisen auf Kosten von Volkswagen teilgenommen bzw. davon profitiert haben.
• welche Gegenleistungen diese Personen im einzelnen erbracht haben Insbesondere sind die Reisekostenabrechnungen der Verwaltungsmitglieder auf Angemessenheit zu prüfen und ob dafür eine betriebliche Notwendigkeit bestand oder ob VW Privatausgaben übernommen hat. Es geht z. B. um
• zweiwöchige Hubschrauberflüge in Spanien für 60 ausgesuchte Personen
• Hubschrauberflüge von Salzburg nach Schladming Sporthotel Royer
• Unterbringung mehrerer hundert Personen im teuersten Hotel der Welt in Dubai
• Flüge nach Reus-Spanien
• Golfausrüstungen
• private Harvardmitgliedschaften
• Privatedinning, Minibar, Pay-TV und Wäsche bei Hotelaufenthalten
• Buchung von Luxusyachten
• Montechristo-Zigarren
• kostenlos mitgeführte Begleitpersonen
• Zahlungen an die Event-Agentur Conteam

Falls die Unterlagen, die dem Bundeskriminalamt im Dezember 2003 übergeben worden waren, nicht mehr bei VW vorhanden sind, stellt sie CLEANSTATE kurzfristig zur Verfügung. Die Sonderprüfung soll gesellschafts-, steuer-und strafrechtliche Aspekte sowie gegebenenfalls die Schadenersatzpflicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates gegenüber der Volkswagen AG berücksichtigen.

Über die gesetzlichen Anforderungen aus § 145 AktG hinaus soll der Prüfungsbericht unmittelbar nach Fertigstellung auf der Investor-Relations-Seite der Volkswagen AG im Internet publiziert werden. Der Vorstand soll gleichzeitig durch eine Presseerklärung auf das Vorliegen des Prüfungsberichtes hinweisen.

Begründung:
Der frühere VW-Mitarbeiter Holger Sprenger hatte den Strafverfolgungsbehörden Ende 2003 mehrere Aktenordner mit zahlreichen Buchungsbelegen zu dubiosen Buchungen sowie Rechnungsbelege zukommen lassen. Es handelt sich dabei u. a. um Projektgeldumbuchungen von über 185 Millionen Euro unter Verwendung von Auftrags-und Anforderungsnummern, zu denen keine tatsächlichen Aufträge existieren, sowie um Buchungen diverser Konten und Kostenstellen über ein und dieselbe Buchungsnummer in Höhe von über 3,2 Milliarden Euro, zu denen ebenfalls keine Aufträge existieren sowie um eine Vielzahl von Reise-und sonstigen Aufwendungen.

Im Strafprozess gegen den früheren VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert und gegen den früheren VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer wurde enthüllt, wie die Konzernrevision bei VW mit den Buchungsbelegen gearbeitet hat, die ihr über das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Prüfung übergeben wurden. Den Ermittlungsauftrag erfüllte die VW-Revision, indem sie die übergebenen Belege nur auf „Plausibilität“ prüfte. In dem Artikel „Der Mann aus Kassel und seine Briefe“ schreibt Henning Noske von der Braunschweiger Zeitung dazu am 17.1.2008: „Die VW-Revision hat dann die Plausibilität der Belege geprüft. Da war alles plausibel. Die Golftasche, die Zigarren, die Klubmitgliedschaft und die teuren Reisen bei Marken-Präsentationen. Nachgefragt bei den Verantwortlichen habe man aber nicht, räumt der zuständige Revisor ein. Für die Prüfung der Plausibilität habe eine Art Inaugenscheinnahme der Belege ausgereicht.“ (Quelle online: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/7838558/menuid/472005)

Entscheidend ist, welche üblichen Prüfungshandlungen diese ungewöhnlichen Gehilfen der Staatsanwaltschaft Braunschweig bei den Belegen von Herrn Sprenger unterließen:

• die Revision prüfte nicht die Anzahl der erforderlichen Unterschriften, das wären bei VW immer zwei gewesen
• die Revision kontrollierte nicht die Berechtigung der Unterzeichner zur Unterschrift, sei es im Hinblick auf den Wert oder im Hinblick auf die Art der zu bezahlenden Leistung
• die Revision hinterfragte nicht die Betriebsnotwendigkeit der Ausgaben
• die Revision checkte nicht die Angemessenheit der Rechnungshöhe
• die Revision untersuchte nicht den Verwendungszweck der Waren und Dienstleistungen
• die Revision klärte nicht den Verbleib der erworbenen Waren oder Dienstleistungen, z. B. wo sich die auf Firmenkosten erstandene Waren und Gegenstände befanden.

Der Strafprozess gegen den früheren VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert und gegen den früheren VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer brachte eine Erkenntnis: Weder die Konzernrevision noch die Staatsanwaltschaft Braunschweig haben bisher die Vorgänge
in der so genannten VW-Affäre geprüft. Deshalb sollen nun von unabhängiger Stelle die Vorgänge, Luxusreisen, Geschenke und dubiosen Buchungen geprüft werden.

Gegenantrag B zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4:
Antrag auf Sonderprüfung der Geschäftsbeziehungen von VW mit Unternehmen der Familien Piëch und Porsche

Es wird beantragt nach § 142 Abs. 1 des Aktiengesetzes, unverzüglich nach der Hauptversammlung vom 24.4.2008 die

Wengert AG
Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft
Friedinger Str. 2
D-78224 Singen

als Sonderprüfer für die Geschäftsbeziehungen der Volkswagen AG mit Unternehmen der Familien Piëch und Porsche und insbesondere mit der Dr.Ing. h.c. F. Porsche AG (jetzt: Porsche Automobil Holding SE) einzusetzen.

Speziell ist zu prüfen, inwieweit der Autohandel und Dienstleistungen um Fahrzeuge des VW-Konzerns in Österreich und Osteuropa über die Porsche-Holding in Salzburg zu marktüblichen Konditionen und nicht mit Nachteilen für den Volkswagen-Konzern durchgeführt wurden.

Ebenso ist besonders im Hinblick auf das Sport-Utility-Vehicles (SUV) Porsche-Cayenne zu prüfen, inwieweit die folgenden Geschäfte zu marktüblichen Konditionen und nicht mit Nachteilen für den Volkswagen-Konzern durchgeführt wurden:

1) Entwicklung des Fahrzeugs, insbesondere
• Verteilung der Investitionskosten zwischen VW und Porsche im Rahmen der Entwicklung und Erprobung des für Porsche völlig neuartiges Fahrzeugkonzeptes
• Nutznießer der Entwicklungsaufträge
• Verteilung der Nutzungsrechte/Lizenzen an den entwickelten Fahrzeugkomponenten
• Entwicklung des neuen Hybrid-Motors

2)
Fertigung des Fahrzeugs in Bratislava, insbesondere
• Verteilung der Investitionskosten zum Aufbau der Fertigungslinien
• Verteilung des Risikos, bestehende Fertigungskapazitäten auszulasten
• Verteilung der Qualitätsrisiken.

Die Entwicklung dieser Geschäfte ist in den letzten 10 Jahren nach Umsatz p. a. darzustellen. Ferner ist detailliert zu beschreiben, wer die zugehörigen Verträge geprüft hat und Nachteile für VW zu verantworten hat. Es ist darzulegen, dass die gleichen Geschäfte bei VW auch mit Dritten außerhalb des Umfeldes von Porsche üblich sind, also z. B. beim Autohandel in Westeuropa oder bei der Fahrzeugentwicklung mit Daimler (VW Crafter).

Die Sonderprüfung soll gesellschafts- und strafrechtliche Aspekte sowie die Schadenersatzpflicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die Schadenersatzpflicht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gegenüber der Volkswagen AG berücksichtigen, insbesondere

• ob verdeckte Gewinnausschüttungen im Sinne von § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftsteuergesetz vorliegen und damit strafbare Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung
• ob die für VW nachteiligen Geschäfte mit den Unternehmen der Familien Piëch und Porsche als verbotene Unterstützung des Aktienerwerbs nach § 71 a AktG zu bewerten sind
• ob die für VW nachteiligen Geschäfte mit Porsche als verbotene Einlagenrückgewähr im Sinne von § 57 AktG zu bewerten sind
• ob trotz des Großaktionärs Land Niedersachsen Porsche schon heute VW im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG beherrscht und ob nach § 312 AktG ein Abhängigkeitsbericht zu erstellen ist.

Über die gesetzlichen Anforderungen aus § 145 AktG hinaus soll der Prüfungsbericht unmittelbar nach Fertigstellung auf der Investor-Relations-Seite der Volkswagen AG im Internet publiziert werden. Der Vorstand soll gleichzeitig durch eine Presseerklärung auf das Vorliegen des Prüfungsberichtes hinweisen.

Begründung:
1) Falsche Darstellung im Jahresabschluss 2006 oder 2007
Laut Geschäftsbericht 2006, S. 179, betrug das Gesamtvolumen der Leistungen, die VW für Porsche-Firmen in Salzburg, Budapest, Prag, Belgrad, Bratislava, Bukarest und Ljubljana erbrachte, 2006 insgesamt 2,628 Mrd. Euro, dazu kommen 0,71 Mrd. Euro mit der Porsche AG in Stuttgart, das macht in Summe 3,338 Mrd. €. Der Geschäftsbericht 2007, S. 252, weist für das Geschäftsjahr 2006 bei den Geschäften mit Porsche 4,183 Mrd. € aus, das sind 845 Mio. € mehr als im vorigen Jahr.
2) Volumen und Intransparenz der Geschäftsbeziehung
Im Geschäftsjahr 2007 wurden laut Geschäftsbericht 2007, S. 252, „Lieferungen und Leistungen“ im Umfang von 5,528 Mrd. € für „Porsche“ erbracht. Der Betrag wird nicht wie noch 2006 nach den einzelnen Unternehmen des Porsche-Konzerns aufgeschlüsselt. Die Darstellung ist angesichts des riesigen Geschäftsvolumens extrem intransparent.
3) Vergabe des Ukraine-Geschäfts an Porsche Holding
Laut Geschäftsbericht 2007, S. 115/116, wuchs die Pkw-Nachfrage in der Ukraine mit 46,2 % mit Abstand am stärksten in der Welt. Die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ meldet am 27.3.2008 unter der Überschrift „Porsche Holding vertreibt VW in der Ukraine“, dass ab 1.4.2008 die Porsche Holding die Importeursfunktion für Volkswagen in der Ukraine übernimmt. Darüber hinaus gründet der VW-Verkauf von Porsche Leasing mit Finanzdienstleistungen „unterstützt“.
Frage: Ist der VW-Vorstand unfähig, das Geschäft im boomenden Markt Ukraine mit 46,3 Mio. Einwohnern selbst zu führen? Warum werden dort zusätzlich die margenstarken Finanzdienstleistungen für VW-Fahrzeuge an Porsche abgegeben?
4) Porsche als „strategisch –industrieller Partner“
Im Porsche-Geschäftsbericht 2006/2007 heißt es auf Seite 4: Porsche sieht sich bei Volkswagen nicht nur als Investor, sondern als strategisch-industrieller Partner. Unser Engagement nutzt uns und Volkswagen gleichermaßen. Die Zusammenarbeit, die heute schon wichtige Technologiefelder wie die Entwicklung der Folgegeneration unseres sportlichen Geländewagens und eines Hybridantriebs umfasst, werden wir auf weitere Bereiche ausweiten. Da Porsche kein gewöhnlicher Aktionär ist, müssen die Geschäfte gesondert geprüft werden.
5) Besetzung des AfGA
Der „Ausschuss für Geschäftsbeziehungen mit Aktionären“ (AfGA) hat als Vorsitzenden Herrn Roland Oetker. In seiner Funktion als Aufsichtsrat der IKB Deutsche Industriebank AG hat Herr Oetker seine Qualität als Aufsichtsorgan zu Genüge unter Beweis gestellt.
In der VW-Pressemeldung „Volkswagen liefert an Porsche Karosserie für neuen Panamera“ vom 19. Mai 2006 heißt es: „Der vom Aufsichtsrat der Volkswagen AG eingerichtete Ausschuss für Geschäftsbeziehungen mit Aktionären der Volkswagen AG hat die geplante Kooperation zwischen Volkswagen und Porsche zur Kenntnis genommen.“ Da ist nicht von Prüfung der Verträge die Rede, für die Kooperation existiert keine Kontrolle der wirtschaftlichen Ausgewogenheit.
Der Geschäftsbericht 2007 nennt auf Seite 7 nur die Aufgabe des Ausschusses und nicht die konkrete Tätigkeit: „Der AfGA überwacht unter anderem die Geschäftsbeziehungen der Volkswagen AG und ihrer Konzerngesellschaften zu Aktionären der Volkswagen AG, die über mindestens 5% der Stimmrechte verfügen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des AfGA ist die Überwachung der Einhaltung der durch den Vorstand eingerichteten Geschäftsprozesse für die vertragskonforme Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu den Aktionären. Der Ausschuss traf sich im Berichtsjahr vier Mal.“ Die einzige Information, die sich nicht aus dem Geschäftsauftrag ergibt, ist das viermalige Treffen. Das ist kein Bericht über die Tätigkeit des AfGA, sondern eine ausgesprochene Frechheit gegenüber den Aktionären.
6) Verzicht auf Abhängigkeitsbericht
Laut Geschäftsbericht 2007, S. 8, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 29.2.2008 beschlossen, keinen Abhängigkeitsbericht zu erstellen. Laut Focus Online vom 6.3.2008 hatten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einen Abhängigkeitsbericht für 2007 verlangt. „Der VW-Vorstand sollte in diesem Bericht genau dokumentieren, welche Geschäftsbeziehungen die Wolfsburger im vergangenen Jahr zum Porsche-Konzern unterhalten haben, und ob dabei Volkswagen möglicherweise benachteiligt wurde.“ Erst in der dritten Abstimmung wurde der Antrag der Arbeitnehmervertreter abgelehnt, und zwar nur dank des doppelten Stimmrechts, das der Aufsichtsratsvorsitzende Piëch ausübt. Warum haben sich die Porsche-Vertreter im Aufsichtsrat bei diesem Beschluss nicht ihrer Stimme enthalten, wie sie es bei Sitzung vom 11.5.2008 zum Öffentlichen Pflichtangebot getan haben? Laut Geschäftsbericht S. 8 tat man das, um „jeden Anschein eines Interessenkonflikts und einer Einflussnahme zu vermeiden“. Hier liegt ein außerordentlich schwerer Verstoß gegen die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex zu Interessenkonflikten im Aufsichtsrat (Abschnitt 5.5) vor.

                                                                                            ***

Man darf auf die Stellungnahme zu diesen "Gegenanträgen" der CLEANSTATE-Initiative durch die Volkswagen AG, aber auch auf den Ablauf der VW-Hauptversammlung in Hamburg am 24. April 2008 sehr gespannt sein.

MK/Wilhelm Hahne


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