Airbags im Automobil: Sie werden in ihrer Wirkung von vielen Autofahrern meist überschätzt aber leider dann unterschätzt, wenn man z.B. über ihre "Sprengwirkung" sprechen muss. Beim Transport von Kleinkindern zum Beispiel.

Nein, man kann sich auch nicht auf die positive "Wirkung" von Airbags verlassen. Aber die meisten Autofahrer tun es. Sie fragen schon beim Kauf eines Automobils: "Und wieviel Airbags hat das Fahrzeug?". - Frei nach dem Motto: Je mehr, je besser.  Anders herum betrachtet:  je  mehr Airbags in einem Automobil sind, desto mehr Sprengstoff schleppt man mit sich herum. Wenn man die "Vorteile" dieser Airbags nutzen will, muss man im Falle eines Unfalls auch schon nach dem gedachten Unfallschema der Konstrukteure (sich) "ver-fahren". - Ein frontales Auftreffen auf den Unfallgegner garantiert (meist) ein einwandfreies Funktionieren. Man sollte aber nicht flacher als im Winkel von 45 Grad auftreffen, weil das konstruktiv nicht berücksichtigt ist. Man sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass viele Airbags auch bedeuten, dass man - nicht nur im Unfallfalle - sondern auch später, wenn das Automobil ein gewisses Alter erreicht hat, diese Airbags, wenn sie denn noch wirksam sein sollen, ersetzen, erneuern muss. Und dann übersteigen (wahrscheinlich) die "Ersatzkosten" den Zeitwert des Automobils. (Darum werden Airbags ja auch gestohlen.) - Das ist eben der Fluch des so genannten "Fortschritts", sind die Schattenseiten der "Innovationen". Aber man lernt die - auch im Falle der Airbags - schon früher kennen. Da das Durchschnittsalter der in Deutschland zugelassenen Automobile mehr als acht Jahre beträgt. Da gibt es eben noch nicht alle die "Novitäten", die als Kaufanreiz der neuesten Modelle angepriesen werden. - Aber es gibt immer noch (aber immer noch zu wenig) Kleinkinder. Wenn die eine Lobby hätten würden die fordern, was längst Realität ist:

Beifahrer-Airbag abschaltbar

08-11-14/02. - Lassen Sie mich einen aktuellen Fall schildern. Da fährt eine junge Frau als "ihr'" Automobil einen nicht mehr ganz jungen Polo. Immerhin hat der einen Beifahrer-Airbag. Der musste bisher niemals in Funktion treten. Zum Glück. In naher Zukunft soll er, darf er (!)  nicht mehr in Funktion treten. - ??? - Um ein Unglück zu vermeiden. - ??? - Die junge Frau erwartet ein Baby.

So wie "werdende Väter" dann das in Aussicht genommene Kinderzimmer schon mal in der passenden Farbe streichen (für "gedachte Jungen" in Blau, für "gedachte Mädchen" in Wolkenrosa), so bereiten sich werdende Mütter durch die entsprechende Anpassung ihres Automobils auf die Niederkunft vor: der Beifahrer-Airbag muss stillgelegt werden. Aber bei dem Polo dieses Alters gibt es keinen Schalter, den man - wo auch immer platziert - einfach umlegen kann, wenn man... -

Bei "modernen" Automobilen gibt es - zugegeben - tolle Lösungen. Als "Spitze" wird empfunden, wenn ein Sensor... - also als geradezu perfekt muss die Lösung empfunden werden, wo in einem Kindersitz ein Transponder eingebaut ist, der dann sicher stellt, dass automatisch der Beifahrer-Airbag abgeschaltet wird. 

Kann man sich darauf verlassen? - Nein. - Sage ich. Gerade sorgt ein Rückruf bei BMW-Automobilen in den USA dafür, dass bekannt wird, wie man vermeidet, dass  - überflüssiger Weise - im Unfallfalle ein Airbag ausgelöst wird, wenn der Beifahrersitz nicht belegt ist. Es gibt einen "Beleg-Sensor". Signalisiert der, dass der Beifahrersitz leer ist, dann öffnet der Beifahrer-Airbag auch nicht im Unfall-Falle. - Aber viele tausend, tausend, dieser Sensoren sind defekt. - Oder so. - Und darum gibt es für diese (3er)Automobile einen Rückruf.

Genauso ist das mit dem Transponder. Wenn er funktioniert, funktioniert er. Wenn nicht... - Zumindest war es von den Konstrukteuren gut gedacht. - Und immer wird jeder Fall  "nur" zu einem Einzel-Schicksal.

Also ist so ein "alter" VW-Polo nicht die schlechteste Lösung. Denkt unsere junge, "werdende Mutter" und fährt in Vorfreude auf ihr (kommendes) Baby schon mal zum freundlichen VW-Händler. Der will gerne helfen. Bei diesem Polo, wie bei vielen älteren VW-Modellen, muss in der VW-Vertragswerkstatt das Airbag-Steuergerät ein wenig verändert, sowie die Steckverbindung zum Beifahrer-Airbag gelöst werden. Das geht nicht im Handumdrehen. Und kostet darum Geld. In "unserem Fall" verlangt der VW-Vertragshändler (wer sonst?) exakt 120 Euro.  Sie erfährt das durch Nachfragen bei der Auftragsananhme. Und als der jungen werdenden Mutter dann klar gemacht wird - sie hat es zumindest so verstanden - dass, wenn sie nach rund einem Jahr den Beifahrer-Airbag wieder zuschalten lassen möchte, wiederum 120 Euro zu zahlen hat, da hat sie den technischen Eingriff - den ersten von zwei erforderlichen - nicht vornehmen lassen.

Nach ca. einem Jahr kann man nämlich die speziellen Kleinkinder- oder Säuglings-Autositze nicht mehr benutzen. Und die Spezialsitze für "ältere" Kinder sind für die Rückbank gedacht.  Und da gibt es dann wieder tolle Sicherungssysteme, die auch von Fachzeitschriften - die sich selber ernst nehmen - immer wieder ernsthaft getestet und geprüft werden. Was  aber nichts über die Wirksamkeit im Falle eines Falles aussagt. - Denn nicht nur jeder Jeck, sondern auch jeder Unfall ist anders. Und es gibt keine Garantie auf Unverletzbarkeit.

Es gibt Automobile, bei denen ist - und ich sagte es schon weiter oben - der Beifahrer-Airbag nur dann zugeschaltet, wenn der Beifahrersitz belegt ist. Ist er belegt - aber die Person muss ein gewisses Gewicht haben - dann würde der Airbag... - OK. - Wenn aber eine Gefahr besteht, dass der Airbag nicht auslöst, weil die Person zu leicht... oder so.... - jedenfalls leuchtet dann eine Warnlampe. Ich habe persönlich schon erlebt, dass der Beifahrersitz mit einer erwachsenen Person besetzt war und die Warnlampe in bestimmten Situationen trotzdem aufleuchtete. - Aus Produkthaftungsgründen. - Warum? - Weil ich mit diesem Automobil nach einer Bergauf-Kehre dann weiter so schwungvoll beschleunigte, dass sich wohl das Gewicht der mitfahrenden Person so nach hinten verlagerte, dass der dumme Sensor (wohl auch ein wenig fehlplatziert) dachte, die Dame wäre wohl gerade ausgestiegen.

Was ich damit sagen will? - Verlassen Sie sich bitte nicht auf die "innovative Elektrotechnik". - Aber zurück zur Kindersitz-Problematik:

Da gibt es tatsächlich spezielle Kindersitze für den Beifahrersitz. Der Transport von Kindern mit diesem Sitz ist aber nur erlaubt, gestattet, nicht verboten, wenn der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist. Ist er eingeschaltet, knallt er Airbag mit der "Sprenggeschwindigkeit" von ca. 200 km/h gegen den Sitz, schleudert ihn zurück und der Säugling kann getötet werden.  Einen solchen Airbag-Crash überlebt ein Säugling meist nicht. 

Wobei relativ ungekannt ist, dass auch Erwachsene bei einem Unfall, bei dem sie sich durch einen Airbag geschützt glauben, schmerzhafte Verletzungen erleiden könne. Zum Beispiel durch Verbrennungen. Denn bei der "Entspannung" des Airbags treten heiße Gase aus, die Verbrennungen verursachen können. Natürlich kann man sagen: besser ein paar Verbrennungen als tot. - Aber diese Alternativen gibt es eigentlich selten. Airbags können im günstigen Fall Unfallfolgen mildern, aber nicht Personenschäden völlig verhindern.

Und was den Transport von Kindern betrifft: sie gehören eigentlich auf die Rückbank. Was aber wahrscheinlich auch schon zu einer Reihe von Unfällen geführt hat. Wie ich - leider - immer wieder beobachten kann, kümmern sich Mütter - nach vorne fahrend - immer wieder nach hinten schauend (und manchmal auch beruhigend nach hinten greifend) um ihren auf dem Rücksitz "gesicherten" Kinder eben das Gefühl der Sicherheit zu geben. Und fahren in Schlangenlinien über die Straße, gefährden den Gegenverkehr und nicht nur sich selbst, sondern eben auch ihre Kinder.

Der "sichere Platz" auf der Rücksitzbank ist also nur so lange sicher, wie die Mutter (oder der Vater) auch das Fahren und Lenken eines Automobils als eine Aufgabe für sich begreifen. Und sich entsprechend verhalten: Hände ans Lenkrad und den Blick nach vorn. Denn das wirklich sichere Unfallschutz-System ist immer der Fahrer. Was die Industrie anbietet, sind immer nur Hilfsmittel, nur in der Theorie perfekt und manchmal auch nur so ausgelegt, dass sie Ansprüche der Nutzer mit dem Argument "Produkthaftung" vermeiden.

Zurück zum tatsächlich existierenden Beispiel einer "werdenden Mutter" mit VW Polo: sie wird ihr Baby bekommen. Sie wird damit im Kinderwagen fahren. Sie wird sich nicht mit dem Säugling zusammen im VW Polo fortbewegen. Ihr Baby wird so einen VW nicht schon in seiner frühkindlichen Phase kennen lernen. Dieses Kind wird sich später sicherlich als erstes Fortbewegungsmittel - keinen VW kaufen, weil es von Mutter, Oma und Opa dann schon so oft gehört hat, was damals bei dem VW-Händler in der Auftragsannahme geschah - Vielleicht gibt es dann aber auch diese Marke nicht mehr, weil sich auch das herkömmliche Automobil überlebt hat, dann vielleicht auch "von gestern" ist.

MK/Wilhelm Hahne


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