Airbags im Automobil: Sie werden
in ihrer Wirkung
von vielen Autofahrern meist überschätzt aber leider dann unterschätzt,
wenn man z.B. über ihre "Sprengwirkung" sprechen muss. Beim Transport
von Kleinkindern zum Beispiel.
Nein, man kann sich auch nicht auf
die positive "Wirkung" von Airbags verlassen. Aber die meisten
Autofahrer tun es. Sie fragen schon beim Kauf eines Automobils: "Und
wieviel Airbags hat das Fahrzeug?". - Frei nach dem Motto: Je mehr, je
besser. Anders herum betrachtet: je mehr
Airbags in einem Automobil sind, desto mehr Sprengstoff schleppt man
mit sich herum. Wenn man die "Vorteile" dieser Airbags nutzen will,
muss man im Falle eines Unfalls auch schon nach dem gedachten
Unfallschema der Konstrukteure (sich) "ver-fahren". - Ein frontales
Auftreffen auf den Unfallgegner garantiert (meist) ein einwandfreies
Funktionieren. Man sollte aber nicht flacher als im Winkel von 45 Grad
auftreffen, weil das konstruktiv nicht berücksichtigt ist. Man sollte
sich auch darüber im Klaren sein, dass viele Airbags auch bedeuten,
dass man - nicht nur im Unfallfalle - sondern auch später, wenn das
Automobil ein gewisses Alter erreicht hat, diese Airbags, wenn sie denn
noch wirksam sein sollen, ersetzen, erneuern muss. Und dann übersteigen
(wahrscheinlich) die "Ersatzkosten" den Zeitwert des Automobils. (Darum
werden Airbags ja auch gestohlen.) - Das ist eben der Fluch des so
genannten "Fortschritts", sind die Schattenseiten der "Innovationen".
Aber man lernt die - auch im Falle der Airbags - schon früher kennen.
Da das Durchschnittsalter der in Deutschland zugelassenen Automobile
mehr als acht Jahre beträgt. Da gibt es eben noch nicht alle die
"Novitäten", die als Kaufanreiz der neuesten Modelle angepriesen
werden. - Aber es gibt immer noch
(aber immer noch zu wenig) Kleinkinder. Wenn die eine Lobby hätten
würden die fordern, was längst Realität ist:
Beifahrer-Airbag abschaltbar
08-11-14/02.
- Lassen Sie mich einen aktuellen Fall schildern. Da fährt eine junge
Frau als "ihr'" Automobil einen nicht mehr ganz jungen Polo. Immerhin
hat der einen Beifahrer-Airbag. Der musste bisher niemals in Funktion
treten. Zum Glück. In naher Zukunft soll er, darf er (!) nicht mehr in Funktion
treten. - ??? - Um ein Unglück zu vermeiden. - ??? - Die junge Frau
erwartet ein Baby.
So wie "werdende Väter" dann das in Aussicht genommene Kinderzimmer
schon mal in der passenden Farbe streichen (für "gedachte Jungen" in
Blau, für "gedachte Mädchen" in Wolkenrosa), so bereiten sich werdende
Mütter durch die entsprechende Anpassung ihres Automobils auf die
Niederkunft vor: der Beifahrer-Airbag muss stillgelegt werden. Aber bei
dem Polo dieses Alters gibt es keinen Schalter, den man - wo auch immer
platziert - einfach umlegen kann, wenn man... -
Bei "modernen" Automobilen gibt es - zugegeben - tolle Lösungen. Als
"Spitze" wird empfunden, wenn ein Sensor... - also als geradezu perfekt
muss die Lösung empfunden werden, wo in einem Kindersitz ein
Transponder eingebaut ist, der dann sicher stellt, dass automatisch der
Beifahrer-Airbag abgeschaltet wird.
Kann man sich darauf verlassen? - Nein. - Sage ich. Gerade sorgt ein
Rückruf bei BMW-Automobilen in den USA dafür, dass bekannt wird, wie
man vermeidet, dass - überflüssiger Weise - im Unfallfalle
ein Airbag ausgelöst wird, wenn der Beifahrersitz nicht belegt ist. Es
gibt einen "Beleg-Sensor". Signalisiert der, dass der Beifahrersitz
leer ist, dann öffnet der Beifahrer-Airbag auch nicht im Unfall-Falle.
- Aber viele tausend, tausend, dieser Sensoren sind defekt. - Oder so. - Und
darum gibt es für diese (3er)Automobile einen Rückruf.
Genauso ist das mit dem Transponder. Wenn er funktioniert, funktioniert
er. Wenn nicht... - Zumindest war es von den Konstrukteuren gut
gedacht. - Und immer wird jeder Fall "nur" zu einem Einzel-Schicksal.
Also ist so ein "alter" VW-Polo nicht die schlechteste Lösung. Denkt
unsere junge, "werdende Mutter" und fährt in Vorfreude auf ihr
(kommendes) Baby schon mal zum freundlichen VW-Händler. Der will gerne
helfen. Bei diesem Polo, wie bei vielen älteren
VW-Modellen, muss in der VW-Vertragswerkstatt das Airbag-Steuergerät
ein wenig
verändert, sowie die Steckverbindung zum Beifahrer-Airbag gelöst
werden. Das geht nicht im Handumdrehen. Und kostet darum Geld. In "unserem
Fall" verlangt der VW-Vertragshändler (wer sonst?) exakt 120 Euro.
Sie erfährt das durch Nachfragen bei der Auftragsananhme. Und als der jungen werdenden Mutter dann klar gemacht wird -
sie hat es zumindest so verstanden - dass, wenn sie nach rund einem
Jahr den Beifahrer-Airbag wieder zuschalten lassen möchte, wiederum 120
Euro zu zahlen hat, da hat sie den technischen Eingriff - den ersten
von zwei erforderlichen - nicht vornehmen lassen.
Nach ca. einem Jahr kann man nämlich die speziellen Kleinkinder- oder
Säuglings-Autositze nicht mehr benutzen. Und die Spezialsitze für "ältere" Kinder sind
für die Rückbank gedacht. Und da gibt es dann wieder tolle
Sicherungssysteme, die auch von Fachzeitschriften - die sich selber
ernst nehmen - immer wieder ernsthaft getestet und geprüft werden. Was
aber nichts über die Wirksamkeit im Falle eines Falles
aussagt. - Denn nicht nur jeder Jeck, sondern auch jeder Unfall ist
anders. Und es gibt keine Garantie auf Unverletzbarkeit.
Es gibt Automobile, bei denen ist - und ich sagte es schon weiter oben
- der Beifahrer-Airbag nur dann zugeschaltet, wenn der Beifahrersitz
belegt ist. Ist er belegt - aber die Person muss ein gewisses Gewicht
haben - dann würde der Airbag... - OK. - Wenn aber eine Gefahr besteht,
dass der Airbag nicht auslöst, weil die Person zu leicht... oder so....
- jedenfalls leuchtet dann eine Warnlampe. Ich habe persönlich schon
erlebt, dass der Beifahrersitz mit einer erwachsenen Person besetzt war
und die Warnlampe in bestimmten Situationen trotzdem aufleuchtete. -
Aus Produkthaftungsgründen. - Warum? - Weil ich mit diesem Automobil
nach einer Bergauf-Kehre dann weiter so schwungvoll beschleunigte, dass
sich wohl das Gewicht der mitfahrenden Person so nach hinten
verlagerte, dass der dumme Sensor (wohl auch ein wenig fehlplatziert) dachte, die Dame wäre wohl gerade
ausgestiegen.
Was ich damit sagen will? - Verlassen Sie sich bitte nicht auf die
"innovative Elektrotechnik". - Aber zurück zur Kindersitz-Problematik:
Da gibt es tatsächlich spezielle Kindersitze für den Beifahrersitz. Der
Transport von Kindern mit diesem Sitz ist aber nur erlaubt, gestattet,
nicht verboten, wenn der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist. Ist er
eingeschaltet, knallt er Airbag mit der "Sprenggeschwindigkeit" von ca.
200 km/h gegen den Sitz, schleudert ihn zurück und der Säugling kann
getötet werden. Einen solchen Airbag-Crash überlebt ein
Säugling meist nicht.
Wobei relativ ungekannt ist, dass auch Erwachsene bei einem Unfall, bei
dem sie sich durch einen Airbag geschützt glauben, schmerzhafte
Verletzungen erleiden könne. Zum Beispiel durch Verbrennungen. Denn bei der "Entspannung" des Airbags treten heiße Gase aus, die
Verbrennungen verursachen können. Natürlich kann man sagen: besser ein
paar Verbrennungen als tot. - Aber diese Alternativen gibt es
eigentlich selten. Airbags können im günstigen Fall Unfallfolgen
mildern, aber nicht Personenschäden völlig verhindern.
Und was den Transport von Kindern betrifft: sie gehören eigentlich auf
die Rückbank. Was aber wahrscheinlich auch schon zu einer Reihe von
Unfällen geführt hat. Wie ich - leider - immer wieder beobachten kann,
kümmern sich Mütter - nach vorne fahrend - immer wieder nach hinten
schauend (und manchmal auch beruhigend nach hinten greifend) um ihren auf
dem Rücksitz "gesicherten" Kinder eben das Gefühl der Sicherheit zu geben. Und fahren in Schlangenlinien über
die Straße,
gefährden den Gegenverkehr und nicht nur sich selbst, sondern eben auch
ihre
Kinder.
Der "sichere Platz" auf der Rücksitzbank ist also nur so lange sicher,
wie die Mutter (oder der Vater) auch das Fahren und Lenken eines
Automobils als eine Aufgabe für sich begreifen. Und sich entsprechend
verhalten: Hände ans Lenkrad und den Blick nach vorn. Denn das wirklich
sichere Unfallschutz-System ist immer der Fahrer. Was die Industrie
anbietet, sind immer nur Hilfsmittel, nur in der Theorie perfekt und
manchmal auch nur so ausgelegt, dass sie Ansprüche der Nutzer mit dem
Argument "Produkthaftung" vermeiden.
Zurück zum tatsächlich existierenden Beispiel einer "werdenden Mutter"
mit VW Polo: sie wird ihr Baby bekommen. Sie wird
damit im Kinderwagen fahren. Sie wird sich nicht mit dem Säugling
zusammen im VW Polo fortbewegen. Ihr Baby wird so einen VW nicht schon
in seiner frühkindlichen Phase kennen lernen. Dieses Kind wird sich
später
sicherlich als erstes Fortbewegungsmittel - keinen VW kaufen, weil es
von Mutter, Oma und Opa dann schon so oft gehört hat, was damals bei
dem VW-Händler in der Auftragsannahme geschah - Vielleicht gibt es dann
aber auch diese Marke nicht mehr, weil sich auch das herkömmliche
Automobil überlebt hat, dann vielleicht auch "von gestern" ist.
MK/Wilhelm
Hahne
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