Bitte jetzt beim Lesen - aber auch später danach - nicht vergessen: Deutsche Staatsanwälte arbeiten weisungsabhängig, können also nicht immer  - wie z.B. Richter - unabhängig von politischem Einfluss eine "richtige" Entscheidung treffen.

Ich - Wilhelm Hahne - gelte "in meinen Kreisen" als KRITIKER. Das muss etwas Unangenehmes sein, da mir das einige Leute mit einem Gesicht vorhalten, dem man schon ansieht, dass das etwas Verachtenswürdiges ist. Und sie verweisen auf meine Geschichten. Eigenartigerweise sind das  oft (bei "einigen" Leuten) meine Nürburgring-Geschichten, die mit einem solchen Hinweis angesprochen werden. Nach dem Motto: So was macht man doch nicht! - Was soll das? - Hier geschieht doch gesellschaftspolitisch... - Natürlich! - Und betriebswirtschaftlicher Blödsinn. - Sage ich. Und weise dann darauf hin, dass ein Kritiker, wenn er nun mal die Basis hat, ein Kritiker sein zu können, auch gerne (was mich betrifft: auch sehr gerne) mal positiv urteilt. Wenn meine Kritik oft negativ ausfällt, so liegt das nicht an dem Kritiker, sondern an den Fakten, die zu einem negativen Urteil führen. - So liegt es nicht an mir, wenn meine Schilderungen bei meinen Lesern letztendlich einen negativen Eindruck hinterlassen sollten. Es liegt an den Fakten. Auch an den Fakten, die andere "Beobachter" gerne übersehen. Ist Ihnen, lieber Leser, z.B. immer schon klar gewesen, was ich in meiner ersten Zeile zu dieser Geschichte unmissverständlich formuliere? - Aber es ist eine Tatsache. Und darum muss meine Geschichte auch ein wenig anders ausfallen, als wenn sie durch andere "Journalisten" in ihren Blättern ("meinungsfreudig, unabhängig") dargestellt würde. Wenn sie sich denn überhaupt um die Fakten bemüht hätten. Ist mir vorzuwerfen, wenn es anderen "Kollegen" an Basisvoraussetzungen fehlt? - Und so wird folgende Geschichte von mir auch gleich so überschrieben, dass man begreift, dass, wenn Zwei das Gleiche tun, das nicht Dasselbe ist.

Mal so - mal so:
Anzeige gegen Unbekannt

09-04-24/03. - Prof. Dr. Ingolf Deubel hatte vor Wochen die Faxen satt und klagte "über eine Verschwörung" gegen ihn. Was war passiert? - Der SWR hatte in einem Viertelstündchen (auf SWR2) nachgewiesen und erklärt, wer die Leute sind, die vom Herrn Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz als Investoren bezeichnet werden. - Haben der Herr Professor den falschen Umgang?

Es scheint so zu sein. Schließlich hatte ihm schon mal der Landesrechnungshof vorgehalten, bei der Auswahl seiner "Partner" nicht aufmerksam genug gewesen zu sein. Und der Herr Professor versprachen Besserung. (Wie im Bericht des Landesrechnungshofes nachzulesen.) Und nun kommt der SWR mit einer Sendung... - Da muss man ablenken. Wie wäre es mit: "Haltet den Dieb"?

So übergab dann der Herr Professor dem zuständigen Staatsanwalt Unterlagen, aus denen - so meint er - einwandfrei hervorgeht, dass bei der Nürburgring GmbH Unterlagen entwendet worden sind. Gibt es etwa dort Geheim-Unterlagen? - Sind nicht alle Basisunterlagen eigentlich so angelegt, dass man der Öffentlichkeit (die ja eigentlich bisher der Geldgeber der Nürburgring-"Landes GmbH" ist) jederzeit beweisen kann, dass alle Handlungen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Basis von korrekt erarbeiteten Zahlen und Gutachten vorgenommen werden?

Sollte man denken. Aber die Gutachten, die immer wieder - auch vom Herrn Prof. Deubel - zitiert werden, wenn es darum geht, das Bauvolumen am Nürburgring zu verteidigen, als Investition in die Zukunft darzustellen, die werden als geheime Verschlusssache behandelt. Als ich den Herrn Prof. um eine Einsicht bat, wurde mir das mit einem 08/15-Argument abgeschlagen. - Das wäre ja noch schöner, wenn ein Wilhelm Hahne mit den Zahlen aus einem teuer bezahlten Gutachten die ganze Argumentation hin zu einer "Erlebnisregion" zum Einsturz bringen würde. - Also gilt es diesen Mann "ruhig zu stellen". - Das ist mein Eindruck.

Denn natürlich hatte ich dem Herrn Prof. in den letzten Monaten auch Fragen gestellt, die er nicht erwartete. Er hatte auch keine Antwort darauf. Jede Antwort hätte die Salami-Taktik der Nürburgring GmbH - und seine! - entlarvt. (Prof. Deubel ist deren Aufsichtsratsvorsitzender). Also fand auch ein E-mail Eingang in die Unterlagen, die der Herr Prof. Deubel der Staatsanwaltschaft überreicht hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit. - Damit das E-mail vom 24. Januar 2009 nicht geheim bleibt, erlaube ich mir hier meine Erinnerung an eine Antwort an den "sehr geehrten Herrn Professor" - die bis heute ausblieb! - hier einzustellen:

Sehr geehrter Herr Professor,

leider haben Sie in den Finanzierungswirren der vergangenen Wochen die Beantwortung meiner Anfrage vom 8. Dezember 2008 vergessen. Zur Erinnerung füge ich sie noch einmal ein:

Sehr geehrter Herr Professor,

leider konnten Sie mir im Falle des Gutachtens meinen Wunsch auf Einsichtnahme (o.ä.) nicht erfüllen. Was mich schon ein wenig verwundert hat, da dieses Gutachten doch die Basis darstellt, mehr als 200 Millionen Euro des Steuerzahlers für eine ungewisse (?) Rendite auszugeben. - Inzwischen soll aber wohl - wie ich höre - eine Finanzierung "stehen". Bei meinen Recherchen, wie denn das Wunder einer "privaten Finanzierung" des Projekts geschehen konnte, bin ich auf folgendes Zitat gestoßen: „Auch und gerade vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise sind wir sehr froh und auch stolz, gerade jetzt das Ziel der einhunderprozentigen Privatfinanzierung für Nürburgring 2009 erreicht zu haben. Wir haben es bei dem Schweizer Fonds auch nicht
mit einer so genannten 'Heuschrecke' zu tun,
sondern mit einem sehr
erfahrenen Kreis von Immobilieninvestoren.
Die solide Finanzierung und auch die langfristige Absicherung des
Risikos sind gegeben“Diese Worte wurden im Oktober dieses Jahres notiert. Der Ausspruch wird Ihnen, sehr geehrter Herr Professor Deubel, zugeschrieben.
Mit einem kurzem zustimmenden JA oder einer Verneinung wäre ich zufrieden. Es wäre natürlich schön, wenn Sie es mit einem JA autorisieren würden. -Vielleicht haben Sie darüber hinaus auch noch eine Erklärung für den in diesem Zitat zum Ausdruck kommenden Optimismus. (Sie müssen mir da ja nicht gleich alle Argumente aus dem "geheimen" Gutachten nennen.)

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne
Natürlich habe ich in der Zeit danach nicht geschlafen. Nach meinen Feststellungen ist "damals" mehr als nur die 60 Millionen-"Blase" geplatzt. Es ist wohl auch noch ein "135-Millionen-Traum" zerronnen. Dabei hatte Ihnen der Landesrechnungshof schon vor langer Zeit geraten, bei der Auswahl von Geschäftspartnern in Zukunft (nach den Erfahrungen mit der "BikeWorld Nürburgring GmbH") vorsichtiger zu sein. Hinzu kommt, dass die Kette von "Auserwählten" inzwischen so groß ist, dass auch ihre Festigkeit gelitten hat. Zwar ist es noch (nicht ganz) so, dass viele - aber immerhin einige - nach dem "Rette-sich-wer-kann"-Prinzip verfahren. - Ich jedenfalls empfinde das in meiner Beobachterposition so. Und ich nehme ein wenig amüsiert zur Kenntnis, dass Sie mich den "alten Leuten in der Eifel" zurechnen. Andere gehen pfeifend durch den dunklen Wald.

Es wäre nett, wenn Sie meine nette Anfrage einmal zu einer Äußerung im Zusammenhang an mich nutzen würden. Was Sie dem Ausschuss am Donnerstag erzählt haben,  lässt mich ein wenig lächeln. Zum Beispiel, wenn Sie sich nicht des Kredit-Endtermins für die drei Millionen erinnern. Ich hätte Ihnen aushelfen können.

Sie könnten mir aber noch helfen, indem Sie mir zu den inzwischen vielen gegründeten GmbH's die geschlossenen Gewinnabführungs-Verträge zugänglich machen würden. Dann wäre mir nämlich - ohne weiter lange recherchieren zu müssen - "das System" definitiv klar. Wenn Sie mir nicht helfen wollen (oder können?), wird es eben noch etwas dauern. - Ich bin Ihnen gerne behilflich.

Herzliche Grüße aus der "Erlebnisregion"
Wilhelm Hahne

Aber so spricht man doch nicht mit einem Landes-Finanzminister, wird sich jetzt ein Staatsanwalt in Mainz denken. Aber vielleicht zuckt sogar ein Lächeln über seine Lippen. (Es guckt gerade niemand.)  - Aber natürlich ist die Frage zu klären: Wie kommt der Hahne an ein Zitat aus einer Pressemitteilung, die es nie gegeben hat? Die wurde doch nur so geschrieben, wie jetzt auch "nur so" mal ein paar Hallen gebaut werden. Für den Fall das mal etwas klappt. So ist wohl auch die Aussage des Herrn Finanzministers (die er niemals öffentlich geäußert hat, sondern nur "geheim" vorbereitet wurde!) zu verstehen. - Für den Fall, dass mal etwas klappen würde. Aber es klappte nicht. Und damit war auch die Aussage des Herrn Aufsichtsratsvorsitzenden und Finanzministers des Landes Rheinland-Pfalz hinfällig. (Aber sie stammt von ihm.)

Natürlich könnte dieser Hahne... - Nein, wieso? - Diese Aussage muss er gestohlen haben! - Oder nicht? - Was macht eigentlich ein Journalist, wenn er seinen Beruf ernst nimmt? - Kennen der Herr Minister nur Journalisten, die eigentlich - nach der unmaßgeblichen Ansicht des Herrn Hahne - keine sind, solche, die am liebsten nur Pressemitteilungen abschreiben? - Das soll doch - bitteschön - dann der Staatsanwalt klären. Schließlich kann man sich als Minister nicht um alles kümmern. 

Ist es eigentlich normal, dass wenn jemand etwas klaut, er dann dem das vorhält, dem er das geklaut hat, um ihn zu fragen, ob es ihm gehört. - Oder ist das nicht normal?  (Das sollte der Staatsanwalt mal den Herrn Minister fragen.)

Da hat doch dieser "alte Mann aus der Eifel" am 25. Februar 2009 die Frechheit besessen, dem Herrn Finanzminister folgendes E-mail zu senden. Über die Poststelle. Man muss sich das mal vorstellen! Jeder im Ministerium weiß nun, was dieser Hahne... - Oder denkt der vielleicht gar nicht? - Könnte man da nicht vielleicht...? - Aber das soll der Herr Staatsanwalt richten. Der weiß schließlich was er zu tun hat. (Damit ich es nicht vergesse: hier kommt jetzt wirklich das E-mail vom 25.02.09):

Betr.: 80 Mio.-Euro-Überweisung durch Prof. Deubel in die Schweiz

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider meldete Ihre Internetseite heute in der Frühe nur "Error .- Fw-1 at fw0301: Failed to connect to the WWW server."
Ich wollte Ihnen nämlich eigentlich ein Fax senden, aber mir fehlten die wesentlichen Daten. Per E-mail geht es aber sicherlich auch.

Wie ich einer ddp-rps-Meldung vom 17. Februar 2009 entnehme, machte Ihr Minister bei einer Befragung (in Saal 7 des Landtages) eine Reihe von Aussagen, die in der Meldung so dargestellt werden:

"...Deubel räumte am Dienstag im Wirtschaftsausschuss des Mainzer Landtags ein, dass die Nürburgring GmbH 2008 zur Ermöglichung eines Finanzierungsmodells 80 Millionen Euro als Sicherheit auf ein Schweizer Konto überwiesen habe. Der Minister betonte zugleich, das Geld sei im Rahmen eines seriösen Vertrages mit der Firma Pinebeck des Finanzberaters Michael Merten geflossen. Deubel musste aber auch einräumen, dass es gleichzeitig einen Beratervertrag mit Merten über 20 000 Euro pro Monat gegeben habe. CDU und FDP warfen dem Minister vor, Parlament und Öffentlichkeit über die wahren Finanzgeschäfte am Nürburgring zu täuschen. ...

Das Magazin «Stern» hatte auf seiner Online-Seite die 80-Millionen-Euro-Transaktion als gewagte Finanzierung mit angeblich windigen Geschäftspartnern dargestellt, bei der das Land das Geld riskiert habe. «Dies alles ist unrichtig und stellt die Tatsachen auf den Kopf», sagte Deubel und sprach von «Unfug». Die 80 Millionen Euro seien nie in Gefahr gewesen. Es habe stets die Vorgabe gegolten: «Null Risiko, egal was passiert.»

Zudem sprach Deubel von «Lecks» in der Nürburgring GmbH: Dort würden zurzeit «Papiere unters Volk gestreut». Es gebe «eine ganze Menge Leute hier im Land, die alles tun, um das Projekt Nürburgring zu beschädigen und Geschäfte zu verhindern», betonte der Minister.

Nach Darstellung Deubels flossen die 80 Millionen Euro tatsächlich im vergangenen Jahr aus dem Liquiditätsfonds des Landes an die landeseigene Nürburgring GmbH und von dort auf ein Konto der Gesellschaft in die Schweiz. Das Geld sei aber erst nach einer ausführlichen und «nach maximalem Standard» erfolgten Prüfung der Geschäftspartner überwiesen worden.

Die Summe habe zum Nachweis der Finanzstärke des Landes gedient, Dritte hätten nie Zugriff darauf gehabt. Da das geplante Geschäft dann doch nicht zustande kam, sei die Summe Anfang Dezember vollständig zurückgeflossen. Deubel räumte ein, dass dieser Vorgang ungewöhnlich sei, Landesbürgschaften würden sonst als ausreichend gelten. Das Pinebeck-Finanzierungsangebot sei aber für das Land «äußerst attraktiv» gewesen."

80 Millionen Euro sind also aus dem Liquiditätsfonds an die Nürburgring GmbH geflossen und dann von dort auf ein Konto der (Nürburgring-?)Gesellschaft in die Schweiz. Das Konto einer Liechtensteiner Bank, wie man anderswo erfahren kann.

1) Seit wann unterhält die Nürburgring GmbH (die als "landeseigen" bezeichnet wird) ein Konto in der Schweiz?
2) Wenn das Konto nicht der Nürburgring GmbH gehört: Ist es dann richtig, dass das Konto einer Liechtensteiner Bank zugerechnet werden muss?
3) Wenn es aber das Konto einer Liechtensteiner Bank ist: Wieso waren die 80 Mio Euro dann "nie in Gefahr"? (Aussage Prof. Deubel)
4) War - wie zu hören - bei der Überprüfung "der Geschäftspartner" nach "maximalem Standard" u.a. das Landeskriminalamt beteiligt?
5) Da nach meiner Kenntnis derartig hohe Beträge zur Überweisung in ein Nicht-EG-Land angemeldet werden müssen: Wem wurde diese Transaktion gemeldet?
6) Wenn das Geld "Anfang Dezember (2008) vollständig zurückgeflossen" ist: Wieso waren bei der Hin- und Rücküberweisung keinerlei Gebühren fällig, die doch eigentlich die Gesamtsumme - wenn sie das Startkonto wieder erreicht - mindern müssten?
7) Wie hoch waren die Überweisungskosten und evtl. Provisionen und Bearbeitungsgebühren beim Hin- und Her-Verkehr?
8) Interessant ist noch die Tatsache, dass die 80 Millionen Euro "zum Nachweis der Finanzstärke des Landes gedient" haben. Wieso musste das Land hier "Finanzstärke" beweisen?

Ich würde gerne der Öffentlichkeit Ihre Antworten ergänzend und erklärend zu den bisherigen Veröffentlichungen in dieser Sache zugänglich machen. - Es wäre nett, wenn ich möglichst schnell von Ihnen hören würde.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

Also wirklich, wenn mal so als Politiker darüber nachdenkt. (Ich versuche mich in dessen Lager zu versetzen): Dieser Wilhelm Hahne ist noch nicht einmal Parteimitglied der SPD. Wie kann der derart verständliche Fragen stellen? - Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft. - Der muss aber nun dringend... - Schließlich ist ein Minister ein Minister! - Und da traut sich dieser - äh, alte Mann aus der Eifel - sogar die Liechtensteiner Bank in Zürich anzuschreiben. Was denkt der sich eigentlich dabei? - Schließlich gibt es das Bankgeheimnis. (Zu dem übrigens gerade auf den Internet-Seiten des Bundestages eine Notiz zu finden ist, nach der man auch als Liechtensteiner Briefkastenfirma in der Schweiz ein Bankkonto eröffnen kann.) Muss man da nicht - lieber Herr Finanzminister, den Deutschen Bundestag einfach auflösen? (Sie sollten mal  mit Herrn Schäuble sprechen!)

Ich habe wirklich die Liechtensteiner Bank angeschrieben. Das am 22. März 2009 und zwar so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Finanzierung - oder Vorbereitung notwendiger Finanzierungsmaßnahmen - wurden in den letzten Monaten, ausgehend vom Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz, größere Summen auf Konten Ihrer Bank transferiert. Im ersten Fall handelt es sich um 80 Mio Euro, die wohl von einem Ihrer anderen Kunden, einem Schweizer Staatsbürger (wohnhaft in Dubai, wo Sie auch eine Niederlassung unterhalten) so gewünscht war. Nach Angaben des Mainzer Finanzministeriums ist das Geld wieder zurück geflossen.

In den letzten Wochen erfolgte dann eine weitere Groß-Überweisung, die allgemein als "Zweiter Versuch" empfunden wurde. Hier handelt es sich um 95 Millionen Euro, die von einem deutschen Konto auf einem Konto bei Ihrer Bank landeten. Das ist Fakt.

Am Freitag letzter Woche äußerte sich der Hauptgeschäftsführer der Nürburgring GmbH, Dr. Walter Kafitz, in einer "offenen Diskussion" mit Schülern einer 11. Jahrgangsstufe eines regionalen Gymnasiums dazu mit der Bemerkung:

"...wurden auf unser Konto bei einer Schweizer Bank..."

Ich war als zu diesem Treffen eingeladener (freier) Journalist Ohrenzeuge dieser Aussage und hätte dazu gerne eine Frage von Ihnen kurz mit JA oder NEIN beantwortet:

1) Ist die Aussage des Herrn Dr. Kafitz korrekt, wenn man "unser Konto" auf eins der Konten folgender Firmen und GmbHs bezieht, zu denen die "Basis-Firma" des Herrn Dr. Kafitz auf unterschiedliche Art (Beteiligungen, Einfluss auf die Geschäftsführung, u.a.) verbunden ist?
a) Nürburgring GmbH, Nürburg (D)
b) MI-Haus AG, Cham (CH)
c) MI-Haus GmbH, Düsseldorf (D)
d) Mediinvest GmbH, Düsseldorf (D)
e) Motorsport Resort Nürburgring GmbH, Kirsbach (D)
f) Pinebeck Nürburgring GmbH, Usingen (D)
g) Cash Settlement & Ticketing GmbH, Nürburg/Kirsbach (D)
h) IPC International Projekt Realisation GmbH, Wiesbaden (D)
i) Geissler & Trimmel Holding GmbH, Innsbruck (A)
Wie auch von Herrn Dr. Kafitz zu hören, ist das Geld (95 Mio. Euro) inzwischen auf dem Konto einer Frankfurter Bank gelandet, wo dann ausschließlich "seine" Firma, die Nürburgring GmbH, Zugriff hat, die das Geld dort verzinst bekommt, für das sie selbst Zinsen beim Liquiditätspool des Landes RLP zahlt.
2) Können Sie diesen Vorgang - soweit er Ihnen durch eigenes Handeln bekannt ist - grundsätzlich so bestätigen?
Ich wäre Ihnen für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

freier Journalist (im DJV)
Talstraße 24
56729 Virneburg
Tel.: 02656 555
Fax: 02656 8282
Mobil: 0170 20 16 558
E-mail (auch): motor-kritik@rz-online.de

Natürlich gab es keine Antwort. Man stellt so überzeugend den Faktor "Bankgeheimnis" dar. Während - davon bin ich überzeugt - natürlich die Herren Prof. Deubel und Dr. Kafitz längst von der Bank über meine Anfrage informiert wurde. - Was zuviel ist, ist zuviel. - Prof. Deubel fühlt sich verfolgt. Denke ich. Denn er hat die Staatsanwaltschaft in Mainz eingeschaltet und denen passende Unterlagen übergeben.

Und dann stellt sich heraus, dass die 95 Mio noch gar nicht wieder in Deutschland sind. Aber sie lagern sicher in der Schweiz. Und niemand "Fremdes" hat dort einen Zugriff darauf. Sagt Dr. Kafitz. - Der übrigens auch der Meinung ist, dass dieser Hahne "böswillig" ist. - Oder galt sein "böswillig" gar nicht mir?

Nun wäre zu überdenken: Was macht in einem solchen Fall die Staatsanwaltschaft? - Die schaltet die Polizei ein, ihren "verlängerten Arm". - Weil ich (vielleicht) als "staatspolitscher Gegner" einzustufen bin, wäre es vielleicht auch angebracht, das Landeskriminalamt einzuschalten. Die Polizei "vor Ort" ist natürlich informiert.. Das LKA zusätzlich kann nicht schaden. - Und ab sofort "rauscht" mein Telefon wieder. Zufällig.

So bin ich denn garnicht überrascht, als ich mit meiner Frau vom Friedhof in Nürburg kommend, wo wir auf dem Grab meiner Schwiegereltern (ihrer Eltern) die Blumen gegossen haben, auf meinen Wunsch an meiner normalen Tankstelle, wo ich immer tanke und auch meine Zeitungen und Zeitschriften kaufe, anhalten, um noch mal nach aktuellen neuen Zeitschriften zu schauen; dass mich da der Tankwart anspricht, weil da gerade zehn Minuten vorher die Kriminalpolizei Mayen angerufen hat, um nach mir zu fragen.

Erster Gedanke: Ist die Krimninalpolizei in Mayen so dämlich? - Und ich frage nach Details. Ohne weiteren Kommentar. Um zu Hause mal ins Internet zu schauen, was man dort wohl zur Arbeit der Kripo in Mayen findet. Viel "Kleinkram", aber auch - das liegt mit 1991 aber schon lange zurück, betrifft das Thema "Daum-Prozess" (es stand wohl in DIE WELT):

Der Staatsanwalt wies die "einzigartigen, ungeheuren Vorwürfe" am Dienstag, dem vierten Verhandlungstag, energisch zurück: "Es gab keine illegale Telefonüberwachung." Daums Verteidigung habe sich durch ihre Behauptung "in die Nähe der Straftatbestände Beleidigung und falsche Verdächtigung" begeben. Angerer betonte, dass für alle von der Kriminalpolizei Mayen abgehörten Telefonate der beiden Mitangeklagten Daums richterliche Beschlüsse vorgelegen hätten. Illegal abgehörte Telefongespräche seien sinnlos, weil sie gar nicht in ein Gerichtsverfahren eingeführt werden könnten. Ergo: kein Eigentor der Staatsanwaltschaft.

Daums Anwalt Rolf Stankewitz nannte Angerers Argumentation "falsch, überzogen und anmaßend". Er bleibe bei seinem Vorwurf, die Staatsanwaltschaft lasse das Gericht teilweise mit unvollständigen und widersprüchlichen Akten arbeiten, und verwies auf die erste Zeugenvernehmung. Der Mayener Kriminalhauptkommissar Markus Hilger hatte kurz zuvor eingestanden, dass in die Unterlagen der Telefonüberwachung aus Versehen teils falsche Datumsangaben und Aktenzeichen gekommen seien. Stankewitz nannte dies "eine grobe Schlamperei".

Die verstehen also ihr Geschäft. Und ich kenne auch Leute vom LKA, die ebenfalls (manchmal) so am Rande des Gesetzes vorbei ratschen. (Natürlich haben die gegen das Dienstgeheimnis verstoßen, aber die wussten ja auch nicht mit wem sie sprachen. Denen wird dazu auch nicht mehr einfallen, als dem Herrn Finanzminister: Ein alter Mann aus der Eifel war es.) - Und wenn ich daran denke, dass ich nun seit rd. vier Monaten auf eine definitive Antwort der Deutschen Telekom gewartet habe, ob mein Telefonanschluss (meine Anschlüsse) überwacht werden... - Man hat mich immer wieder vertröstet, so dass ich nun - um weiter zu kommen - den Vorstandsvorsitzenden, Herrn René Obermann, angeschrieben habe. Und es gibt aus seinem "Serviceteam Vorstand" eine (aus meiner Sicht) dümmliche Antwort, auf die ich entsprechend reagiere und um eine definitive Antwort bitte. Die erreicht mich am 31. März 2009, wurde am 30. März in Bonn aufgegeben und lautet so:

"Sehr geehrter Herr Hahne,

vielen Dank für Ihre Schreiben. Sie befürchten, dass Ihre Festnetzanschlüsse und Ihr T-Mobil Anschluss überwacht werden und wünschten die Information, wer Sie und in welchem Zeitraum mit einer richterlichen Genehmigung abhören durfte. Zunächst entschuldigen wir uns, dass Sie so lange auf unsere Antwort warten mussten.

Die Deutsche Telekom und T-Mobile sind gesetzlich verpflichtet, Telekommunikationsmaßnahmen, die von staatlichen Stellen auf entsprechender gesetzlicher Grundlage (Strafprozessordnung, G-10 Gesetz) angeordnet worden sind, umzusetzen. Auskünfte darüber, ob ein Kunde konkret von einer solchen Überwachungsmaßnahme betroffen ist oder war, sind den Telekommunikationsunternehmen nach § 17 G-10 Gesetz nicht gestattet und wären auch nach § 18 G 10-Gesetz strafbar.

Sollten Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein Richter oder Staatsanwalt die Überwachung Ihrer Telekommunikation angeordnet hat, so empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft für den Bereich Virneburg zu wenden. Als betroffener Bürger haben Sie das Recht über die angeordneten Maßnahmen benachrichtigt zu werden, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszweckes möglich ist (§ 101 StPO). Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen dann Auskunft darüber geben, ob eine Überwachungsmaßnahme an Ihrem Anschluss vorgenommen wurde.

Sehr geehrter Herr Hahne, wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir Ihnen aus den oben genannten Gründen die gewünschte Auskunft nicht erteilen können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. i.A. xxx                     gez. i.A. xxx"

Achten Sie bitte mal darauf, dass hier zweimal "i.A." unterzeichnet wurde. Schade, dass die Bemerkung fehlt: "Putzfrau nach Diktat verreist". - Die Deutsche Telekom wird also für den Inhalt dieses Briefes niemals gerade stehen, immer eine Ausrede haben. Denn aus dem Inhalt geht eigentlich - für mich ganz klar - hervor: Sie werden abgehört, lieber Herr Hahne. Sonst hätte man doch schreiben können: Sie werden nicht abgehört. Aber man hat bei der Deutschen Telekom in Sachen "Telefon-Abhörmaßnahmen" derzeit wohl "die Hosen gestrichen voll". So ist man so ehrlich wie möglich, ohne aber gegen bestehende Gesetze zu verstoßen.

Also habe ich den Staatsanwalt angeschrieben. Der residiert in Koblenz. Hier der Inhalt meiner Anfrage:

Betr.: Überwachung meiner Festnetzanschlüsse und meines T-Mobil-Anschlusses

Sehr geehrter Dr. XXX,

ich hatte am 8. Dezember 2008 eine entsprechende Anfrag an die Deutsche Telekom gerichtet, die meine Anfrage prompt bestätigte und mich „um ein wenig Geduld“ bat. Ich habe dann mehrfach erinnert, um dann schließlich Ende Februar (inzwischen des Jahres 2009) – nachdem nichts passierte – den Vorstandsvorsitzenden der Telekom anzuschreiben.

Vom Serviceteam Vorstand (KBZ M1-10) kam dann eine intelligente, ausweichende Antwort, so dass ich noch einmal, mit einem Schreiben vom 10. März 2009, an meine eigentliche Frage erinnern musste.

Auf diese „Erinnerung“ hin erhalte ich dann heute (30. März 2009) die Antwort, dass ich mich doch an die Staatsanwaltschaft Koblenz wenden möchte, da es der Deutschen Telekom nach § 17 GH-10 Gesetz nicht gestattet wäre, eine Auskunft zu erteilen.

Aber Sie, sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt, dürften, wenn dies „ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist (§ 101 StPO)“, schon eine Auskunft erteilen. -

Weshalb ich mich heute mit der Bitte um eine Auskunft an Sie wende.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz antwortet praktisch umgehend und bitte mich um die Zusendung des gesamten Schriftwechsels mit der Deutschen Telekom: "Im Moment kann ich Ihre Anfrage nicht recht zuordnen." - Schöner kann man kaum Zeit gewinnen. - Ich antworte umgehend:

Betr.: Überwachung meiner Festnetzanschlüsse und meines T-Mobile-Anschlusses
            Ihr Schreiben vom 02.04.2009 – Aktenzeichen: 2001 AR 120/9

Sehr geehrter Herr Dr. XXX,

offenbar können Sie sich nicht vorstellen, dass man sich bei der Telekom so verhält, wie ich es in meiner „Anfrage zu Überwachungsmaßnahmen“ beschrieben habe.

Darum finden Sie als Anlage Kopien, die meinen Schriftverkehr mit der Telekom von Anfang Dezember 2008 bis Ende März 2009 wiedergeben.

Eigentlich gibt es noch eine interessante Beobachtung von mir, die ich Ihnen ohne jede Wertung kurz darstellen möchte:

Mein Computer, noch relativ jung, zeigt seit einiger Zeit „Ladeschwierigkeiten“. Besonders mein Sicherheitsprogramm („Bitfender Internet Security 2008“) wird verspätet geladen bzw. es bedarf dazu einer besonderen Aufforderung.

Ich habe darum einen Computer-Spezialisten (der seinen Job als Beruf ausübt) gebeten, sich meinen Computer einmal anzuschauen und den von „Bitfender“ in der jüngsten Vergangenheit gesammelten „Schrott“ zu orten und zu vernichten und so sicherzustellen, dass sich nichts „Krankes“ auf meinem Computer befindet.

Das wurde gemacht. Doch die Ladeschwäche bleibt. Der Computerspezialist stellte nur fest, dass die Festplatte meines Computers auch ohne jegliche Veranlassung unsererseits arbeitete, wie man am Flackern der Festplattenkontrollleuchte beobachten konnte.

Ich habe dazu keinen Kommentar abgegeben. Das mache ich auch heute nicht. Aber vielleicht können Sie sich vorstellen, was ich mir gedacht habe.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Hahne

Anlage: Kopien des Schriftverkehrs mit der Telekom von 12.08 – 03.09

Und - Zack - erhalte ich schon eine Antwort:

Ihre Anfrage zu Überwachungsmaßnahmen

Sehr geehrter Herr Hahne,

vielen Dank für Ihr vorbezeichnetes Schreiben und die beigefügten Unterlagen. Ich hatte mich schon gewundert, wieso die Telekom Sie an die Staatsanwaltschaft Koblenz verweisen kann. Aus dem Schreiben vom 30.03.2009 ergibt sich, dass Sie nur auf die Wohnortzuständigkeit verwiesen wurden.

Mir liegen keine Informationen über Sie betreffende Überwachungsmaßnahmen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Alles klar? - Na ja, mir vielleicht auch. -  (Auf meine "Computerlerlebnisse" - unter Zeugen! - ist er erst gar nicht eingegangen.)

Nun kommt - für mich - "belastend" hinzu, dass ich in diesen Tagen noch mal folgende Anfrage an die Pressestelle des Finanzministeriums des Landes Rheinland-Pfalz gerichtet habe:

Betreff: Geschäftsführervertrag Nürburgring GmbH

Sehr geehrter Herr XXX, (ich lasse den richtigen Namen des entsprechenden Herrn weg, weil der wirklich "nichts dafür kann".)

bei mir sind zum im Betreff genannten Thema zwei Informationen aufgetaucht, die sich zu widersprechen scheinen:

1) Der derzeitige Geschäftsführer, Dr. Walter Kafitz, scheidet zum 31. Dezember 2009 aus der Geschäftsführung der Nürburgring GmbH aus.
2) Der Geschäftsführervertrag des Herrn Dr. Kafitz endet in diesem Jahr. Er wurde aber relativ aktuell für weitere vier Jahre verlängert.
Meine Frage:
Welche Version ist Fakt?
a) Die 1)
b) Die 2)
c) Oder kam es zu einer "zusätzlichen" Vertragsverlängerung, obwohl der Vertrag noch nicht in diesem Jahr auslaufen würde?
Es ist sicherlich für Sie recht einfach, meine Fragen schnell zu beantworten. Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne
Journalist (DJV)
Talstraße 24
56729 Virneburg
Tel. 02656 - 555
Fax 02656 - 8282
Mobil: 0170 20 16 558

Das war am 2. April 2009. (Am 1. April - wie passend - hatte übrigens der Herr Hauptgeschäftsführer sein 15jähriges Dienst-Jubiäum!) Bis heute habe ich keine Antwort. - Wenn man davon absieht, dass die Kriminalpolizei in Mayen... - Halt! - die war es nicht, die hat nicht bei der Tankstelle angerufen, denn... - Ich erzähle Ihnen einfach mal, wie das weiter ging:

Da ruft mich der Tankstelleninhaber ein paar Tage nach dem Vorfall (mit dem Anruf der Kripo bei der Tankstelle) an um mir zu sagen, dass er gerade bei der Metro in Koblenz beim Einkaufen von einem Angestellten dort angesprochen worden wurde, ob er vielleicht auch von der Kripo in Mayen... - "Wieso? - Bist du angerufen worden." - "Ja, nicht nur ich, sondern noch andere Leute aus unserem Dorf." (Dieser Metro-Mitarbeiter wohnt in Virneburg.)

Nun ist mir klar, dass nicht die Kripo angerufen hat. Hier versucht jemand einer breiteren Öffentlichkeit klar zu machen, dass es nicht gut ist, mit mir Gespräche zu führen. Wer von der Kripo verfolgt wird... - Und so rufe ich die Kripo Mayen an und fahre nach einem Rückruf sofort zu deren Dienststelle, um Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Jetzt verstehen Sie sicherlich auch den Titel meiner Geschichte: Prof. Deubel und ich erstatten "Anzeige gegen Unbekannt". - Mal so, mal so. (Wobei - das vermute ich mal - Prof. Deubel keine Anzeige erstattet hat, sondern das dem Staatsanwalt aus "staatspolitischen Gründen" überlässt. Dann kann der Herr Staatsanwalt das Verfahren auch wieder "still" einstellen, ohne jemanden - oder die Öffentlichkeit - zu informieren. Und im Zweifelsfall kann der Herr Prof. immer noch behaupten, niemals... - Wie man das so macht, als Politiker.)

Im Nachhinein stelle ich dann fest, was sicherlich die Kripo bei Ihren Untersuchungen (vor Einstellung des Verfahrens!) auch feststellen wird: Die Anrufe sind einer bestimmten Gruppierung zuzuordnen. Das ergibt sich aus einem bestimmten Vorfall, auf den die Kripo - die ist ja helle - auch noch stoßen wird. (Ich habe versucht sie darüber zu informieren, aber nach acht Versuchen an zwei aufeinander folgenden Tagen aufgegeben.) - Vielleicht hat die Kripo ja auch Angst vor einem Anruf von einer Telefonanlage, von dem ein Staatsanwalt sagt, dass ihm keine Informationen vorliegen, dass die überwacht wird.

Und dann gab es schon vorher - nur wenige Wochen voher - einen Vorfall, den ich nicht ernst genommen habe: Da macht ein Politiker einen Kollegen (von mir) darauf aufmerksam, dass man mit Informationen, die von mir kommen, sehr vorsichtig umgehen müsse. So hätte ich z.B. über eine Sache geschrieben, die einen Besuch bei "seinen Leuten" erforderlich gemacht hätte. Ich hätte auch behauptet diesen Besuch gemacht zu haben. - Aber "seine Leute" würden mich nicht kennen.

Ich habe mich darüber amüsiert, als ich von diesem "Geschwätz" hörte. Ich habe meinem Kollegen  noch einmal bestätigt, dass ich tatsächlich die Leute durch persönliche Besuche kenne, die angeblich - lt. Aussagen ihres Chefs - mich nie "live" erlebt haben. - Vielleicht war das ja "damals" (vor Wochen) der Beginn einer besonderen Art von "Schmutzkampagne", die jetzt mit den so genannten "Anrufen der Kriminalpolizei Mayen" ihre Fortsetzung findet.

Sie, liebe Leser, hätten mal mitbekommen müssen wie man sich bei der Kripo Mayen "gewunden" hat, als ich da ganz direkt fragte: "Ermitteln Sie eigentlich gegen mich?" - 

Aber die haben praktisch "die Finger gehoben" als es um die Antwort zu der Frage ging: "Haben Sie bei der genannten Tankstelle oder in Virneburg als Kripo Mayen angerufen?" - Mann, die waren richtig beleidigt. So dumm könne man doch nicht sein. - Und das glaube ich denen. Die Leute die ich dort kennen lernen durfte, waren richtig "helle".

Aber ich warte derzeit immer noch auf die Antworten auf meine Anfragen beim Finanzminister in Mainz (s.o.). - Wenn er nicht antwortet? - Nun, dann wissen auch Sie, liebe Leser, was man von Ministern einer Landregierung zu halten hat. Und wie ernst die die Presse und die Öffentlichkeit nehmen. 

Aber natürlich wird es schon irgendein Gesetz geben, dass einem Minister verbietet... - Siehe Telekom-Auskunft. - Wussten Sie übrigens, dass es G-10 Gesetze gibt? (Wie sich aus dem Telekom-Schreiben ergibt.) - Die Bezeichnung G 10 betrifft das Grundgesetz, Artikel 10:

Art  10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Es steht also schon alles drin. - Nur: Wer kennt schon "Art 10" im Wortlaut? Und in meinem Fall: die Auskünfte der Telekom? Und die der Staatsanwaltschaft? Und die Anrufe der Kripo, die nicht von der Kripo kamen?

Übrigens erfolgte meine "Anzeige gegen Unbekannt" wegen "Amtsanmaßung". So etwas ist nämlich nach Aussage der Kripo Mayen strafbar. Wenn  man dagegen als Journalist den Finanzminister eines Landes im Falles eines Millionen-Transfers - den keiner versteht - danach fragt... - Keine Antwort. - Es geht um Steuergelder. - Macht das nichts? - Es ist ja für einen guten Zweck? - Es geht um... - Na ja, das Ende des Geschäftsführervertrages würde mich auch interessieren. Aber: Keine Antwort. Dabei ist dieser Finanzminister immer noch im Amt, auch als Aufsichtsratsvorsitzender eigentlich verantwortlich. - Da kann man doch mal antworten, oder? 

Oder sollte ich besser mal seine Frau fragen? - Oder doch vielleicht besser seinen Sohn?

Noch nicht einmal ein "alter Mann aus der Eifel" erhält auf eine einfache Frage eine einfache Antwort. - Ja, wo leben wir denn? 

Unter uns: Ich lebe in der "Erlebnisregion Nürburgring". (So nannte sich "Nürburgring 2009" auch mal.)

Und Politiker sind ganz feine Leute. - Vor allen Dingen im Wahljahr.

MK/Wilhelm Hahne

Jetzt sind Sie gefragt!

Ihre Meinung zu obigem  Beitrag
können Sie mit einem Klick
und ein paar Sätzen loswerden:
Senden Sie mir ein e-mail

Danke, für Ihre Mitarbeit!