"Wissen Sie schon,
dass man ein weiches Ei
nicht als Zahnstocher benutzen soll?"

(Karl Valentin)

Verhandlung vor dem Kölner Landgericht am 11. Mai 2011 aus der Sicht eines Beklagten zu 2): Der hehre Auftritt eines gelernten Juristen in der Rolle des Rache-Engel für einen beschuldigten unschuldigen Kläger, mit lehren Behauptungen und überzeugender Dramaturgie.

Der Beklagte zu 2) war ich, Wilhelm Hahne. Und ich war geladen. Wirklich. Warum ich geladen war, ist mir nicht klar geworden, weil ich eigentlich in dieser Verhandlung keine Rolle spielte. Wenn man es genau nimmt, hatte ich allerdings eine tragende Rolle: Ich durfte am Ende den Zeugenstuhl, den mir mein Anwalt zu Beginn der Verhandlung zugeschoben hatte, wieder an den eigentlich vorgesehenen Platz zurück tragen. Aber sonst schien für mich im Drehbuch zu stehen: ...und sagte kein einziges Wort. - Obwohl ich manchmal fast geplatzt wäre. Ich hatte mir bisher immer eine Gerichtsverhandlung als eine sachliche Auseinandersetzung mit Fakten vorgestellt. Ich bin belehrt worden: Emotionalität scheint gefragt. Und der Anwalt des Herr Kai Richter hat wirklich das Zeug für eine Hauptrolle in einer der Fernsehfolgen ohne Begrenzung der Sendeanzahl. Möglicher Obertitel - und ich erlaube mir damit einen seiner starken Sprüche zu verwenden: "Mediales Stalking". Mit solchen Titel kann man vielleicht kein Gericht, kein Fachpublikum beeindrucken, aber sicherlich Fernsehzuschauer. Wenn man z.B. - mit entsprechender Mimik - einen Darsteller theatralisch ausrufen lässt:

"Nach normalen Maßstäben
ist die Recherche miserabel!"


11-05-23/01 - Der Titel ist die Wiedergabe eines Ausspruchs des Anwalts, der in der Sache Kai Richter, den 50 Prozent-Gesellschafter der neuen privaten Betreibergesellschaft, Nürburgring Automotive GmbH, vertritt. Dazu werde ich sicherlich hier etwas schreiben dürfen. Vor Gericht hat mich niemand gefragt. Ich saß dort so rum, wie ich schon als kleines Kind am Tisch der Großen gesessen habe. Jetzt saß ich als deutlich Älterer in der Runde von jungen Dynamikern. Schon als kleines Kind habe ich gelernt: Man spricht nicht mit vollem Mund - und außerdem nur, wenn man gefragt wird. - Ich war offensichtlich Teil einer Ausstattungsrevue, in der z.B. gegen Ende ein erregter Anwalt mit in der ausgestreckten Hand flatternden DIN A-4-Seiten zum Richtertisch  und zu seinen Gegner-Kollegen eilte, um ihnen eine Kopie einer Internetseite in die Hand zu drücken, mit der er beweisen wollte, wie sehr ich - der Beklagte zu 2), mich aktuell schon wieder daneben benommen habe.

Nun, ich hatte tatsächlich - wie man meiner Entschuldigung in meinem letzten "Guten Tag" entnehmen kann - den vielleicht rechtlich guten, aber für einen juristischen Laien unverständlichen Versuch der gegnerischen Anwaltsseite nicht verstanden  - mich als Beklagten zu 2) in eine Klage einzuführen, die gar nicht mir galt. - Wie sich dann herausstellte. (Oder habe ich das wieder falsch verstanden?)

Mein Anwalt hat den Versuch wie folgt beschrieben: "Parteierweiterung mit nachträglicher Klagehäufung". - Das versteht doch jeder, oder?

Wenn ich einen Blick auf die Kopie der Internetseite geworfen habe, die der gegnerische Anwalt ihm - und den anderen "Interessenten" - übergeben hatte, dann habe ich da schon wieder einen dramaturgisch perfekten Ansatz erkennen können:  Er hat nur einen Ausschnitt kopiert (bzw. kopieren lassen) und damit meine Formulierungen aus einem Gesamtzusammenhang gerissen. Es fehlten vorher und nachher wesentliche Sätze, die die Ankündigung im (von ihm vorlegten Mittelteil) erst erklärbar machen.

Ich hatte in meinem "Guten Tag" - wie jeder Leser anklicken kann - unseren Landesvater Kurt Beck mit seinen Worten zum "Tag der Pressefreiheit" am 3. Mai 2011 zitiert, zu dem er gesagt hatte:

"Freie Medien und das Recht, die eigene Meinung zu äußern und zu verbreiten, fördern eine umfassende Information, Transparenz und Öffentlichkeit."

Und außerdem - direkt vor dem Anfang der vom Rechtsanwalt dem Gericht überreichten Ausschnitt (!) meiner Geschichte = seiner Kopie, wo dann nicht zu lesen war:

"Die Pressefreiheit ist ein hohes, gesellschaftliches Gut. Sie muss jeden Tag erkämpft und verteidigt werden. Dazu gehört neben unabhängigen Medien vor allem der Schutz derjenigen, die hinter den Meldungen stehen und sich für eine freie und kritische Presselandschaft engagieren."

Ich empfand dieses Auftreten als schon befremdlich, da der Rechtsanwalt eigentlich schon etwas zu spät zur dieser um 12:10 Uhr angesetzten Verhandlung erschien (aber trotzdem noch rechtzeitig, weil sich der Termin durch Veränderungen vorher wohl verschoben hatte) so dass er eigentlich Zeit gehabt hätte noch mal schnell einen Blick auf den Bildschirm seines Computers zu werfen. Er hatte offenbar Wichtigeres zu tun. Wozu dann seine oben im Titel genannten Worte gepasst hätten, denn seit 7:10 Uhr stand meine Entschuldigung für jeden Internet-Interessenten deutlich sichtbar im Netz. Aber wie schon der kopierte Ausschnitt beweist: Alles verdeutlicht eine Richtung, zu denen natürlich die Worte des rheinland-pfälzischen Landesvaters überhaupt nicht passen.

Das ist mein Empfinden, meine Meinung.

Mein Eindruck von der Einstellung des Gerichts, von der sachlichen Einstellung her, unbeeindruckt von - auch die unbeteiligten Zuhörer - beeindruckenden emotionalen Entladungen - zu einer rechtgemäßen Grundeinstellung zu finden, zeigten die Ausführungen der Vorstizenden, die sich darüber, wie man es in diesem Falle z.B. mit den Kumulationsgedanken halten solle, wie das Berichterstattungs-Interesse der Öffentlichkeit in dieser Sache zu bewerten ist, zusammen mit den beisitzenden Richtern eine Menge Gedanken gemacht hatte.  - Wenn ich das richtig verstanden habe, kam sie zu der Feststellung, dass ein großes öffentliches Interesse an einer umfassenden Berichterstattung zum Thema "Nürburgring 2009" besteht.

Der Anwalt des Geschäftsmannes Kai Richter, "der nicht in Frage gestellt wird" (Feststellung seines Anwalts) hielt uns - den Journalisten (von denen nur ich geladen war) - vor, dass wir (ich?) den Kläger in "Verbindung mit kriminellen Handlungen" bringen würden, dass "fortwährend" mit falschen Tatsachenbehauptungen gearbeitet würde. Er äußerte in der Zusammenfassung seinen Eindruck: Kai Richter solle als Geschäftsmann "zerstört" werden. Und er schilderte Kai Richter als einen Menschen, der sich hilfesuchend an ihn gewendet hatte: "Was soll ich jetzt noch machen?"

Wenn der "gegnerische" Rechtswalt dann z.B. meine Berichterstattung über eine Motoryacht des Geschäftsmannes Kai Richter als Angriff gegen die Privatsphäre bezeichnete, weil ich nicht nur den Liegeplatz, sondern auch den Namen der Yacht genannt hätte, dann habe ich innerlich - Entschuldigung für meine emotionale Anteilnahme - schon ein wenig lächeln müssen. Ich hatte deswegen schon die Liegeplatz-Nummer im Titel meiner Geschichte genannt, weil ich eine weitere Einstweilige Verfügung - mit allem damit verbundenen Aufwand - vermeiden wollte, indem ich dem 50 Prozent-Gesellschafter der Betreibergesellschaft am Nürburgring unmissverständlich verdeutlichen wollte, dass dieser Geschichte eindeutige Recherche-Ergebnisse zugrunde liegen.

Ich habe in meiner Geschichte auch - anders als vom gegnerischen Anwalt dargestellt - nicht den Namen der Yacht genannt, sondern bestenfalls umschrieben. Der Anwalt scheint ein guter Kenner von Walt Disney-Filmen zu sein. - Respekt!

Was einen anderen Vorwurf gegen mich betrifft: Ich hatte da die Info von einem Landtagsabgeordneten, habe noch mal nachgehakt. Der hat sein Wissen noch einmal am Wissen eines anderen Landtagsabgeordneten überprüft. Die Quelle war übrigens die gleiche. Und ich habe keinen Grund sie zu verschweigen: Prof. Deubel. Da das gute Verhältnis von Kai Richter und Prof. Deubel mehrfach auch im Fernsehen optisch deutliche wurde, weil sich Kai Richter nach dem Rücktritt von Prof. Deubel noch einmal mit ihm (natürlich zufällig) auf Sylt getroffen hatte, musste ich die mir genannten Fakten eigentlich nicht anzweifeln. Trotzdem habe ich dieses Rechercheergebnis zu überprüfen versucht. Bei der Spanischen Botschaft in Berlin. Die hat mich an ihre Konsulate verwiesen. Ich habe dann das Spanische Konsulat in Düsseldorf angeschrieben und - keine Antwort erhalten. Ich habe dann noch einmal erinnert. Dann schließlich die Antwort erhalten, dass man aus Datenschutzgründen...bla, bla, bla. - Da mir in der Zwischenzeit eine Wirtschaftsauskunft vorlag, in der noch eimal (noch deutlicher) ausgesprochen wurde, was ich schon zu wissen glaubte und da die Antwort des Spanischen Konsulates den Rückschluss zuließ, dass man Unterlagen zu Kai Richter (* 01.06.1967) vorliegen hatte; nachdem außerdem der spanische Gesetzestext zu dem Thema aus meiner Sicht eindeutig war, da habe ich dann geschrieben, was mir dann hier am 11. Mai 2011 immer und immer wieder vorgehalten wurde.  - "Miserable Recherche", Herr Rechtsanwalt Lehr? 

Auch bei anderen seiner Argumentationen hätte ich sicherlich etwas zu sagen gehabt und gerne eingegriffen, aber ich wollte nicht die Stimmung weiter anheizen.Der "gegnerische" Rechtsanwalt stellte z.B. fest, es habe keine Nachfragen gegeben. Ich hätte sagen können, dass es auf meine Anfragen keine Antworten gab.

So habe ich z.B. Herr Kai Richter um das Manuskript zu einem Vortrag gebeten, den er schon am 9. September 2008 (!) vor einer interessierten Zuhörerschaft  in der Allianz-Arena in Münche gehalten hatte. Die drei folgenden Sätze sind ein wörtliches Zitat, das ich der entsprechenden Ankündigung entnommen habe. Titel des Vortrages war wohl: "Erlebnispark Nürburgring: Die Karte als zentrales Zahlungs- und Kommunikationstool". Die drei Sätze aus der Ankündigung lauten:
Wie gesagt: Keine Antwort. (Nachzulesen übrigens in meinem Buch, Seite 397). Und wenn es z.B. mal eine Antwort an einen Journalisten-Kollegen gab, dann war der Inhalt - aus meiner Sicht - eine Lüge. - Beachten Sie aber bitte auch die Formulierung in der offiziellen Ankündigung: "Warum Mediinvest 100 Millionen Euro investierte". Und das zu einem Zeitpunkt, wo von 100 Millionen eigentlich noch nicht - nirgendwo -  die Rede war. - Hat Kai Richter etwa eine solche Darstellung veranlasst, dazu Anlass gegeben - hat sie seiner Selbstdarstellung dienen sollen?

Mein Anwalt hat da in seinem mündlichen Vortrag vor Gericht das Beispiel mit der Antwort an einen Journalisten-Kollegen angeführt. Und der Anwalt des Herrn Kai Richter hat das dann als "Informationsversehen" dargestellt, für die er - bzw. die Anwalts-Sozietät (oder der Partnerschaftsgesellschaft?) für die er tätig ist - die Verantwortung übernehmen müsse. - So einfach erklärt man den "Irrtum", der dann zu einer Hausdurchsuchung bei mir führte und mich zwang den Rechtsweg zu beschreiten - und vor dem LG Koblenz zu gewinnen. Das alles hat mich (zwar sicher belastet) aber genauso wenig beeindruckt, wie das jetzt Abmahnungen oder EV's tun, die in vielen Fällen keine Basis haben, zu denen es auch nur kommen kann, weil das Gericht nicht umfassend - oder falsch - informiert wird. (Wie z.T. noch zu beweisen ist.) - Ich bin Journalist mit einer gewissen Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, kein Kaufmann. Und wenn auf der Rückseite meines Buches davon die Rede ist, dass ich über ein "vorhandenes starkes Rechts- oder Unrechtsbewusstsein" verfüge, so resultiert das vielleicht aus meinen Erlebnissen im Dritten Reich. - Die fehlen manchen Leuten offensichtlich.

Interessant war für mich, dass bei dieser "Parteierweiterung mit nachträglicher Klagehäufung" dann von Seiten des Klägers, Kai Richter, auch Vorwürfe eingeführt wurden, die noch garnicht - nach einem Widerspruch von mir - verhandelt worden sind. Aber hier geht es wohl mehr um die "moralische Wirkung", Beeinflussung und Stimmungsmache - "Klageanhäufung" eben.

Mein Anwalt hat - über die "Lüge" gegenüber der Redaktion einer Illustrierten hinaus - dann einmal den "Kontrast" zwischen den Aussagen eines Kai Richters zu einem Bericht des Landesrechnungshofes über die CST (Cash Settlement & Ticketing GmbH) und der Darstellung des Landesrechnungshofes hingewiesen. Das wurde mit dem Gemeinplatz gekontert, der Landesrechnungshof wäre nicht objektiv. - Eine solche Einschätzung wird deren Präsidenten, Herrn Behnke sicherlich freuen.- Gehören die Vorwürfe des Landesrechnungshofes im Fall Kai Richter vielleicht auch nach Einschätzung des Herrn Kai Richter zur "medialen Verfolgung"? - "Wer attakiert hier eigentlich wen?", hat mein Anwalt gefragt.

Ich hatte am Tag der Verhandlung in Köln noch einmal - zur Sicherheit - bei der Staatsanwaltschaft Koblenz nachgefragt, was eigentlich aus dem gegen acht Personen eingeleiteten Ermittlungsverfahren Mitte 2010 geworden ist. - Man hat mir am gleichen Tag - direkt vor dem Zeitpunkt der Eröffnung der Verhandlung in Köln - noch geantwortet: "Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen."  - Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Gegenüber allen acht Personen, die ich darum auch hier nicht namentlich erwähne.

Ich hatte aber auch vor kurzer Zeit noch einmal aktuell bei der Nürburgring Automotive GmbH (Presseabteilung) nachgefragt, welche Position nun eigentlich Herr Kai Richter innerhalb der vorgenannten Firma bekleidet, da ich gerüchteweise davon hörte, dass er als "Geschäftsführer" oder - von anderer Seite - als "Generalbevollmächtigter" bezeichnet wurde. Von  der Presseabteilung wurde mir bestätigt...

Am 03.05.2011 09:07, schrieb Hohn Stefanie:

Guten Morgen Herr Hahne –

 

Herr Richter ich nach wie vor Gesellschafter der Nürburgring Automotive GmbH, während Herr Lindner alleiniger Geschäftsführer ist.

 

Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben?!

 

Beste Grüße

 

Mit freundlichen Grüßen / With kind regards,

i. A. Stefanie Hohn
Pressesprecherin
Press Officer/ Public Relations





Nürburgring Automotive GmbH
Nürburgring Boulevard 1
53520 Nürburg
Germany

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M +49 (160) 90696344

stefanie.hohn@nuerburgring.de
www.nuerburgring.de

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...dass Kai Richter Gesellschafter, Herr Jörg Lindner Geschäftsführer ist. - Also alles, wie es auch im Handelsregister eingetragen und nachzulesen ist.

Um den Hintergrund solcher Gerüchte bemüht, bin ich dann bei meinen "miserablen Recherchen" (Urteil des Herrn Rechtsanwalt Lehr) z.B. auf eine offizielle Erklärung der Nürburgring Automotive GmbH gegenüber der Öffentlichkeit gestoßen, bei der sowohl Jörg Lindner als auch Kai Richter als "Geschäftsführer der Nürburgring Automotive GmbH" unterschrieben haben.


(Ich habe aus den zwei Din A4-Bogen der NAG-Mitteilung einen gemacht,
um ein wenig Platz zu sparen, aber trotzdem auch den Inhalt der Mitteilung
deutlich werden zu lassen, der von zwei GF'n (!) unterschrieben wurde.)


Außerdem gibt es eine nicht unterschriebene offizielle Pressemitteilung der neuen Betreibergesellschaft zur (neuen) Eröffnung des "Historischen Fahrerlagers" in der Kai Richter als "Generalbevollmächtigter" der Firma bezeichnet wird.



- Beide Infos wurden mir übrigens von der NAG (Nürburgring Automotive GmbH) nicht direkt zugestellt. (Ich bin offenbar nicht in deren Verteiler, da ich Presseinformationen nicht vervielfältige.) Ich habe sie mir "irgendwo" besorgen müssen.

So entstehen Gerüchte. - Und: Wer lügt da? - Alles Zufälle, kommunikative Missverständnisse oder - noch einfacher - eine "miserable Recherche" von mir, Herr Rechtsanwalt? - Oder "nur" eine versuchte Irreführung der Öffentlichkeit durch eine von Politikern anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens? - Kann man da den Kollegen von der "Rhein-Zeitung" böse sein, wenn sie in einer aktuellen Geschichte (am 19. Mai 2011) in ihrer Druckausgabe von Kai Richter als "Generalbevollmächtigten" schreiben

In einer(auch relativ neuen) Presse-Information der NAG (vom 18.5.2011) wird Kai Richter dann als "General-Manager" bezeichnet. "Zirkusdirektor" wäre genauso stimmend. - Was sollen diese Versuche, einem Kai Richter eine Bedeutung zu geben, die er lt. Vertrag (s. Handlsregister) nicht hat?

Ich glaube inzwischen eine Erklärung für das - aus meiner Sicht - etwas eigenartige (auffällige) Verhalten von Kai Richter gefunden zu haben. Nach weiteren Recherchen in diese Richtung werde ich zu gegebener Zeit darüber informieren.

Ich werde dem Bonner Anwalt, der von seinem äußeren Erscheinungsbild her (perfekt gebügelter Anzug) einen guten Eindruck machte, gerne beweisen, dass meine "miserable Recherchen" irgendwann doch zu einem Ergebnis führen, das dann auch von der politischen Führung des Landes akzeptiert werden muss. Es könnte auch zu einem kleinen Erdbeben in der politischen Landschaft führen. (Dabei denke ich gerade an das Erdbeben in Spanien, dass für exakt den 11. Mai 2011 von einem Mann - lange vor seinem Tod - für die Umgebung von Rom vorhergesagt worden war. - Darüber wurde gelacht. Über das Erdbeben in Spanien am vorhergesagten Termin lacht dann niemand mehr, obwohl schon zwischen Italien und Spanien ein paar Kilometer liegen.)

Wie ich oben schon darzustellen versucht habe: Kurt Beck scheint an meiner Arbeit interessiert. Schon um "Transparenz" zu schaffen. - Meine Leser können versichert sein: Ich bin darum bemüht. - Vielleicht kann Kurt Beck dann mal wieder - ein wenig zu spät - die Reißleine ziehen.

Die Verhandlung vor dem Landgericht in Köln konnte an diesem 11. Mai 2011 wegen des späten Einreichens der Erwiderung meines Anwalts (den ich neu beauftragen musste, nachdem der "alte" das Mandat niedergelegt hatte) nicht zu Ende geführt werden. Sie wird jetzt schriftlich weiter geführt, indem nun die Parteien via Gericht noch Schriftsätze austauschen. Das Urteil wird - so wie ich das im Kopf habe - am 13. Juli 2011 verkündet werden. -

Auch gegen mich, den "Beklagten zu 2)".
MK/Wilhelm Hahne

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