Wie weit kann man Presseinformationen trauen?

Ich habe immer wieder in letzter Zeit über amüsante, gute, schlechte Presseinformationen berichtet. Und die Leser von Motor-KRITIK so - zumindest zum Teil - zu aufmerksamen Lesern dieser besonderen Gattung von Information gemacht. Und so erhalte ich schon mal per e-mail oder Brief "Fundsachen". Dieses Mal war eine dabei, die ich fast so lustig fand wie die Tatsache, daß oben im Kopf des täglichen Opel-Pressespiegels etwas von Presse- und Meinungsfreiheit steht, und dass man das Recht habe... - Bravo, Herr Borghs. Sie sind lernfähig. Sie respektieren sogar die Presse- und Meinungsfreiheit dann, wenn sie der Adam Opel AG Vorteile verspricht. - Aber jetzt nur kurz den Abspann, der unter der Pressemitteilung einer amerikanischen Firma zu finden war.

Eine vorbildliche Absicherung

99-10-16/08. Diese Geschichte ist nur kurz. Weil selbst mir dazu kaum noch etwas einfällt. Da verschickt also eine Firma (ich habe sie im Text unkenntlich gemacht) Presseinformationen, von denen sie erwartet, daß von den Journalisten als verbindliche Aussagen eines bekannten Werkes in ihre Arbeiten mit einfließen, als Tatsachen, Fakten,aufgenommen werden. Aber es gibt bei dieser Presseerklärung einen Abspann. Dagegen sind die Beilagen, die "Warnungen",  in Arzneimittelpackungen ein "kalter Kaffee".

Lesen Sie bitte selbst:

Die in dieser Presseerklärung enthaltenen Aussagen können
möglicherweise zukunftsbezogene Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 beinhalten, die auf den
derzeitigen Erwartungen, Einschätzungen und Projektionen des
Managements beruhen. Begriffe wie "erwartet", "antizipiert",
"beabsichtigt", "plant", "glaubt", "schätzt", Variationen solcher
Begriffe und ähnliche Ausdrücke sollen solche zukunftsbezogenen
Aussagen kennzeichnen. Die zukunftsbezogenen Aussagen unterliegen
Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsbezogenen
Aussagen vorhergesagten oder implizierten abweichen. Zu derartigen
Risiken und Unwägbarkeiten gehören Fluktuationen in der nationalen
oder der ausländischen Automobilproduktion, die anhaltende Verwendung
von Drittlieferanten durch die Hersteller von Originalausrüstung,
Fluktuationen in der Nachfrage nach Fahrzeugen, die die
Firmenprodukte von -...XXX...- enthalten, die allgemeinen
wirtschaftlichen Bedingungen sowie weitere Risiken, die in den
Firmenunterlagen bei der Securities and Exchange Commission
(US-Börsenaufsicht) aufgeführt sind, darunter die als Exhibit 99.1
zum Formular 10-K eingereichten Cautionary Statements für das
Fiskaljahr, das am 31. Dezember 1998 endete.
Alles klar? - Das ist die einzige klare Aussage in der Presse-Erklärung. Und sie macht den ganzen anderen Inhalt so unerhört wertvoll. - Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein.
MK/Wilhelm Hahne