Diesel-Affäre: Ohne Risiko aus der Restwertfalle!

Als ich im Frankfurter Hilton-Hotel, auf der Suche nach einem Meetingraum unterwegs, von einem freundlichen Hotel-Bediensteten darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das dort stattfinden sollende Pressegespräch, kurzfristig in einen anderen Raum verlegt worden wäre, da wurde mir klar, wie richtig es gewesen war, gerade diesen Einladenden meine Kommen-Zusage gegeben zu haben. Diese Ahnung wurde nach Betreten des Raumes, fünf Minuten vor dem festgesetzten Termin, dadurch bestätigt, dass gerade eine Handvoll eingeladener Pressevertreter hier einer Handvoll Vertreter einer Kooperation von Rechtsanwalts-Sozietät und Prozess-Finanzierer gegenüber stand. Das Thema ist offenbar so brisant, dass es eine Vielzahl der eingeladenen Medien vorgezogen hatte, nicht evtl. durch eine objektive Berichterstattung einen Anzeigen-Großkunden verärgern zu müssen. - Motor-KRITIK hat sich jedenfalls kundig gemacht, dazu gelernt und kann so hoffentlich seinen Lesern – sofern sie z.B. eine Firmenflotte mit VW-Dieselfahrzeugen der „Euro 5 und 6-Kategorie“ unterhalten, die sie aus geschäftlichen Gründen – weil man so kein Kapital bindet und die Raten voll abgeschrieben werden können – von einem Leasingpartner geleast haben, einen Tipp geben, der sich auch aus dem Titel zu dieser Geschichte ergibt, aber auch Leasing-Einzelkunden einen Weg aufzeigt, wie man zukünftige Verluste vermeiden kann, indem man jetzt -  kurzfristig(!) - dafür die Weichen stellt. Vielleicht hat man auch die besondere Problematik, die für Leasing-Kunden von Diesel-Fahrzeugen anderer Fabrikate – nicht nur – des VW-Konzerns besteht, einfach übersehen bzw. (noch) nicht erkannt.

Diesel-Affäre: Ohne Risiko aus der Restwertfalle!

Die meister Automobilhersteller und Importeure bauen nicht nur Automobile, sondern betreiben eine eigene Bank, eine eigene Versicherungs- und natürlich auch eine eigene Leasinggesellschaft. Mit deren Hilfe werden auch Verkaufsstatistiken – wenn es denn sein muss – geschönt. Genauso wie man z.B. Exportstatistiken „beeinflusst“, in dem man auf großen Lagerplätzen in Deutschland „wartende“ Neuwagen, schon mal ins europäische Ausland auf - dort angemieteten – großen Plätzen „auslagert“. - Und sich die Mehrwertsteuer gutschreiben lässt.

Deutsche Automobilfirmen tun alles, um gegenüber ihren Aktionären – und der Öffentlichkeit – gut auszusehen. Alles ist aber so ausgerichtet, dass es möglichst dem eigenen Vorteil dient. So kann man z.B. auf der Internetseite der Leasinggesellschaft der Volkswagen AG lesen:

„Für den Fall, dass die Einsatzbedingungen und/oder Fahrleistungen der einzelnen Fahrzeuge variieren und somit nicht vollständig von Ihnen abgeschätzt werden können, empfiehlt sich ein Leasing-Vertrag mit Gebrauchtwagenabrechnung. Wir kalkulieren vorher den Wert Ihres Fahrzeugs zum Vertragsende. Wenn Sie den Wagen zurück geben, vergleichen wir diesen Wert mit dem tatsächlichen Verkaufserlös. Ein Mindererlös ist von Ihnen zu tragen. An Mehrerlösen werden Sie selbstverständlich beteiligt.“

Man bietet den Kunden nur Vorteile. „An den Mehrerlösen werden Sie selbstverständlich beteiligt.“ Wenn Rechtsanwälte einen solchen Text lesen, übersetzen die das in ihrem Jargon mit:

    • „Kfz-Leasing mit Restwertabrechnung“

Das geht dann nach Darstellung einer Frankfurter Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft Nieding + Barth so:

„Zu Verhandlungsbeginn wird der kalkulierte Restwert des Fahrzeugs für das Ende des Leasingvertrages festgelegt. Ist der tatsächliche Wert des Fahrzeugs bei Vertragsende dann, verglichen mit dem bei Vertragsbeginn kalkulierten Restwert geringer, muss regelmäßig der Leasingnehmer die Differenz ausgleichen, also an den Leasinggeber zahlen.“

Wenn es sich nun bei den Leasingnehmern um solche handelt, die aus wirtschaftlichen Gründen VW‘s mit dem im Fall des Diesel-Skandals bekannt gewordenen Motor mit der internen Entwicklungs-Nummer EA 189 handelt, dann sitzen sie derzeit – wie die Frankfurter Rechtsanwälte meinen - in der „Dieselfalle“:

„Leasingnehmern drohen hohe Nachzahlungen“

Denn ohne Frage: Der Marktwert von gebrauchten Diesel-Automobilen hat durch den Abgasskandal (zunächst nur bei VW) gelitten. So haben die Frankfurter Anwälte versucht die Frage zu beantworten:

  • „Was können die Leasingnehmer dagegen tun?“

Diese Rechtsanwälte wissen, das Deutschland das teuerste Rechtssystem auf der Welt besitzt und kennen darum auch das schnell daher gesagte Argument der evtl. nur mit einem oder wenigen Leasingfahrzeugen vom Diesel-Skandal Betroffenen:

„Ich werfe doch mein gutes Geld nicht schlechtem Geld hinterher!“

So hat einer der Inhaber der Frankfurter Rechtsanwalts AG schon seit Frühjahr 2017 mit einem Prozesskosten-Finanzierer – Jawohl, so etwas gibt es! - darüber verhandelt, wie man die jetzt durch den entstehenden Minderwert automatisch entstehenden Verluste von Leasingnehmern mit VW-Dieselfahrzeugen (aber auch anderen Fabrikaten) mindern kann.

Wer muss sich da Gedanken machen?

„Leasingnehmer von Pkw-Flotten und Einzelkunden, deren Leasingfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind und die in ihrem Leasingverträgen eine so genannte Restwertklausel vereinbart haben.“

Was die Bemühungen der Frankfurter Rechtsanwalts AG in Zusammenarbeit mit dem Prozesskosten-Finanzierer „FORIS AG“ glaubhaft macht ist, dass man nicht der Öffentlichkeit eine selbstlose Hilfsaktion vorzugaukeln versucht. Man ist da ganz offen. Beide AG‘s, die hier zu einer Partnerschaft zusammen gefunden haben, wollen Geld verdienen und dabei den betroffenen Leasingnehmern in der Weise helfen, dass...

  • ...die Prozessführung ohne jedes Risiko für sie ist!

Von Vorteil ist dabei, dass im Vorfeld eine Prüfung erfolgt, ob aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen eine Prozessführung überhaupt Erfolgsaussichten hat. Diese Prüfung ist eine zweifache Prüfung, da nicht nur die Rechtsanwalts AG, sondern auch der Prozess-Finanzierer jeweils die Erfolgsaussichten des jeweiligen Falles – kostenlos für den Leasingnehmer(!) - überpüfen. Und dann wird man die einzelnen Fälle , wenn sie erfolgversprechend sind – von der FORIS auch organisatorisch unterstützt - zu einer so genannten „Streit-Genossenschaft“ zusammfügen, praktisch als eine „Sammelklage“ mit einem entsprechend hohen Streitwert dem Gericht einreichen.

Natürlich entstehen bei einer solchen Prozessführungauch hohe Kosten, für die aber dann die FORIS AG gerade steht. Im Erfolgsfall – der wie man aus Erfahrung weiß – über mehrere Instanzen mehrere Jahre dauern kann, kassiert dann die FORIS von den Gewinnern einen Anteil, der in der Regel um 30 Prozent liegt.

Und wenn ein Erfolgt nicht eintritt?

  • Dann bleibt der klagende Leasingnehmer unbelastet, die Verluste trägt die FORIS AG!

Um das mögliche Geschäft für die FORIS AG zu verdeutlichen:

Allein die Anzahl der vom Abgasskandal bei VW betroffenen Fahrzeuge beträgt 3.800.000!

Wenn man aufgrund der vorliegenden Statistiken davon ausgehen kann, dass davon rd. 40 Prozent geleast sind, kommt am auf eine Zahl von 1.520.000 Fahrzeugen. Geht man von einem durchschnittlichen Neupreis von 40.000 Euro aus und nimmt einen durch den Abgasskandal eingetretenen Minderwert von 4.000 Euro an (so rechnet derzeit die Nieding + Barth AG), dann kommt man auf eine Summe von über 6 Milliarden Euro.

Nun wird nicht jeder der betroffenen VW-Diesel-Leasingnehmer das von Nieding + Barth in Zusammenarbeit mit FORIS entwickelte „Bündel“-Angebot annehmen, aber mit dieser Rechnung soll nur verdeutlicht werden, dass beide Firmen nicht ohne Eigennutzen den Leasingnehmern aus der „Dieselfalle“ helfen wollen.

  • Aber immerhin: Diese Lösung ist ohne jedes Risiko für die Leasingnehmer!

Nur müssen jetzt rechtliche Fristen eingehalten werden, die überwiegend zum Jahresende 2017 auslaufen. Die Leasingnehmer müssen sich also jetzt schnell entscheiden und die Rechtsanwälte müssen schnell handeln.

Das hier sind die handelnden Personen, die ihr „Klagemodell“ gestern in Frankfurt vorgetragen haben. Das Foto wurde hier eingestellt, damit meine Leser eine Vorstellung haben, wer hinter dieser Idee steht. Es sind im Grunde die zwei links auf dem Foto sitzenden Personen:

Außen: Dr. Volker Knoop, Vorstand der FORIS AG, Bonn und Jurist.
In der Mitte: Klaus Nieding, einer der Namensträger der Frankfurter Rechtsanwalt AG.

Rechts außen sitzt das Mitglied  der Rechtsanwalt AG, Andreas M. Lang, der in einem anderen Fall – aber auch gegen die VW AG und die Porsche SE - die Interessen von Investoren vertritt.

Man ist also im „Diesel-Skandal“ und in Sachen VW durchaus kenntnisreich und – wie zu hören war – sich darüber im Klaren, dass man gegen VW z.B. vor dem Landgericht in Braunschweig nur sehr schwer gewinnen kann. ‚“Aber spätestens in Karlsruhe...“ - Na ja, wenn die FORIS AG das Risiko trägt!

Hier die Kontaktanschrift:

Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt
Tel. 069 – 238538-0
E-mail: recht@niedingbarth.de

MK/Wilhelm Hahne
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