CST, Nürburg: 83 Tage ohne Geschäftsführer

Vor wenigen Tagen habe ich auf diesen Seiten erst die Frage gestellt, wie man denn als Besucher die Dienstleistungen am Nürburgring am liebsten bezahlen möchte. Es gibt zwar noch nicht viele (40) Antworten, aber die wenigen sind eindeutig: rd. 90 Prozent möchten mit Geld (Euro) zahlen, 5 Prozent ist es egal und 5 Prozent wählen als Zahlungsmittel die „ring°card“. Zur Einführung der „ring-°card“, eines kartenbasierten einheitlichen Zahlungssystems auf dem Gebiet des Nürburgring, wurde die CST, die Cash Settlement & Ticketing GmbH gegründet, deren Sinn bei einer sinnvollen Betrachtung sich keinem normal Denkenden erschloss und die – koste es was es wolle – am Leben erhalten wurde. Natürlich wollte auch niemand für das was in, mit und um diese Firma passierte, die Verantwortung tragen und so muss ich bei Motor-KRITIK heute registrieren, dass die CST, die Cash Settlement und Ticketing GmbH im Jahr 2012, nach Eintritt der Nürburgring GmbH in die Insolvenz fast drei Monate ohne Geschäftsführer war. - Zufall? - Absicht? - Schluderei?

CST, Nürburg: 83 Tage ohne Geschäftsführer

Gerd Weisel beendete seine Zeit als Geschäftsführer der CST am 5. September 2012 und am 27. November fiel es den Teilnehmern bei Abschluss des so genannten „Vergleichsvertrages“ auf, dass es bis zu diesem Zeitpunkt auch keinen neuen Geschäftsführer für die von gewissen Leuten so wichtig erachtete CST mehr gab. Also hat man schnell einen ernannt und die Lücke geschlossen.

Was aber nicht erklärt, warum es die CST, die Cash Settlement und Ticketing GmbH, überhaupt noch gibt. - Ist sie überhaupt noch lebensfähig? - Gibt es einen Grund sie zu erhalten?

Ich habe aus diesem Grunde den Insolvenz-Geschäftsführer der neuen Nürburgring Betriebsgesellschaft, der auch der neue Geschäftsführer der CST ist, am 2. Januar 2013 einmal angeschrieben:

Sehr geehrter Herr Prof. Schmidt,
ich schreibe Ihnen - nicht Herrn Nuvoloni - weil ich gerne belastbare Antworten hätte. Natürlich liegt es bei Ihnen, ob Sie meine Fragen weiterreichen. - Die Beurteilung Ihrer Entscheidung liegt dann bei mir.
Basisfeststellung: Ich weiß natürlich wer Sie zum Insolvenzgeschäftsführer bestimmt hat. Nach der einstimmingen (!) Zustimmung des Gläubiger-Ausschusses (mit interessanter Zusammensetzung) zu der Wahl des Herrn Lieser ist darum an dieser Entscheidung zur Abwicklung der Insolvenz der NG in Eigenverwaltung auch durch ein Insolvenzgericht in personellen Details nicht mehr zu rütteln. (§ 56a Abs. 2 InsO)

1. Fragenkomplex: Sie haben die Nürburgring Betriebsgesellschaft (NBG) mit einem Stammkapital von 25.000 € zur Fortführung der Betreibergeschäfte gegründet. Die Geschäftsführung einer solchen Betreiberfirma ist ohne Betriebskapital nicht möglich.

a) Wie hoch ist das Betriebskapital im Fall der NBG?
b) Wo haben Sie es her erhalten?
c) Zu welchen Konditionen?

2. Fragenkomplex: Die insolvente NG ist zu 50 Prozent an der CST, der Cash Settlement & Ticketing GmbH beteiligt. Sie sind dort der verantwortliche Geschäftsführer. Über die CST, die offensichtlich in ihrer bisherigen Funktion auch von der NBG voll genutzt wird, wird von Ihnen bisher kein Wort in der Öffentlichkeit verloren.

a) Ist die CST aus Ihrer Kenntnis als Geschäftsführer derzeit voll funktionsfähig?
b) Wieso stand in der Vergangenheit die CST mehrfach vor der Insolvenz, ist aber derzeit trotz bedeutendem Gesellschafterteil durch die insolvente NG nicht "angeschlagen"?
c) Wird die "MI" demnächst als Gesellschafter aus der CST aussteigen?
d) Warum konnte die NAG über die Nutzung der Kunden-Restguthaben bei der CST durch Zahlung von Gehältern an ihre Angestellten durch Nutzung des kartenbasierten Zahlungssystems der CTS unkontrolliert verfügen?

Ich würde mich freuen, wenn es mir durch Ihre klaren und eindeutigen Antworten möglich wäre, auch umlaufende Gerüchte auflösen zu können - oder sie aber bestätigt zu bekommen.
Natürlich wünsche ich Ihnen für das neue Jahr 2013 viel Erfolg und die Unterstützung, ohne die eine Korrektur der gemachten Fehlleistungen beim Projekt "Nürburgring 2009" unmöglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

Ich habe bis heute, am 10. Januar 2013, keine Antwort erhalten. Eine Deutung dieser Nicht-Reaktion überlasse ich meinen Lesern.

Ich habe in meiner E-mail das umlaufende Gerücht angesprochen, nach dem durch die „alten“ Betreiber, die NAG, in der Vergangenheit schon mal Gehälter von Mitarbeitern durch Nutzung der „ring°card“ über die CST ausgezahlt wurden. Damit wurden – so die Erklärung die ich dazu erhielt – bei der CST vorhandene Kundenguthaben zu Gunsten der NAG aufgelöst. - ??? -

Nachdem die Herren Kai Richter und Jörg Lindner jeden Kontakt (wenn man von denen vor dem Landgericht absieht) zu mir vermieden haben, habe ich versucht diese bedeutende Frage durch den neuen, öffentlich bestellten verantwortlichen Geschäftsführer beantworten zu lassen.

Keine Antwort ist in diesem Fall auch eine Antwort.

So habe ich mich dann bemüht Antwort auf die Frage zu erhalten, wie es denn der CST wohl derzeit geht, ob man nach den vielen Versäumnissen in der Vergangenheit (in einer Prüfungsmitteilung des Landesrechungshofes Rheinland-Pfalz AZ.: 4-P-4450.18-32-2/2009 nachzulesen) nun ein wenig aufgeräumt hat oder mal wieder alle Augen zugedrückt hat, wenn man in Richtung CST blickte.

Es gab bis heute 5 Geschäftsführer bei der CST:

15. Juli 2008 – 16.12.2011: Kai Richter
23. Juli 2008 – 20.10.2010: Hans-Jürgen Lippelt
20. Oktober 2009 – 18. Mai 2011: Michael Nuss-Kaltenborn
18. Mai 2011 – 15. September 2012: Gerd Weisel

Dann gibt es eine - 83-Tage - Lücke bis zum

27. November 2012: Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt

Es gab schon alle möglichen Vorkommnisse bei der CST, die auch größtenteils vom Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz festgehalten wurden:

  • Darlehnsgewährungen
  • Rangrücktritte
  • Patronatserklärungen
  • Geschäftsbesorgung durch die Mediinvest GmbH
  • Fehler in Buchhaltung und Controlling
  • Geschäftsbesorgung durch die Nürburgring GmbH
  • Geschäftsbesorgung durch die payment solution AG
  • Verwaltungsbesorgungsvertrag mit der Nürburgring Automotive GmbH
  • Unverständliche Werbe- und Mietverträge
  • Unwirtshaftliche Vertragsabschlüsse
  • Überhöhte Abnahmevereinbarungen für Ring-Karten
  • Zu hohe Kosten für Promoter

Es wäre kein Problem diese Liste fortzusetzen. Nur ergibt das keine Antworten auf Fragen, die aus meiner Sicht dringend einer Antwort bedürfen.

Bei meinen aktuellen Recherchen bin ich auf eine interne Untersuchung gestoßen, die bisher auch der Öffentlichkeit vorenthalten wurde und die auf der Arbeit des Geschäftsführers Gerd Weisel beruht. Könnte das Ergebnis dieser Arbeit der pötzliche – und von der Öffentlichkeit garnicht wahrgenomme – Rücktritt dieses Mannes sein? - Hat man etwa bewusst die so entstandene Lücke dann für 83 Tage nicht geschlossen?

Schon auf Seite 1 der „Berichterstattung“ benannten Durchleuchtung durch Herr Gerd Weisel, der diesen Bericht auch handschriftlich unterzeichnet hat, findet man eine interessante Anmerkung:

„Die Cash Selttlement & Ticketing GmbH wird als e-Geldinstitut klassifiziert und verfügt über eine Freistellungserklärung gemäß § 2 Abs.5 Kreditwesengesetz, wonach aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit keine vollumfängliche Aufsicht erforderlich ist.“

Anders als das der Landesrechnungshof in seinem schon erwähnten Bericht tut, wird von Herrn Weisel das Stammkapital der CST mit 25.000 Euro angegeben. Der Landesrechnungshof sprach von 50.000 Euro.

In dem Bericht des Herrn Weisel, der vom 15. März 2012 datiert, wird die zu diesem Zeitpunkt bestehende Vertragssituation so geschildert:

„Daher wurde ebenfalls der Geschäftsbetrieb der Cash Settlement &Ticketing GmbH im Dezember 2010 zum 01.01.2011 an die Nürburgring Automotive GmbH verpachtet. In diesem Zusammenhang wurden weitere Verträge geschlossen, die im Wesentlichen die Umstellung der Geschäftsführungsbefugnisse von einer Einzel- in eine Gemeinschaftsvertretung, sowie eine Rückführung von Gesellschafterdarlehen festlegten. In diesem Zusammenhang erwarb die Nürburgring GmbH Zutrittssysteme zu den Anlagen, Schließanlagen sowie Netzwerkkomponenten und eine Telefonanlage mit einem Gesamtwert von 3,2 Mio Euro.“

Es findet sich dann auf Seite 3 der interessante Hinweis:

„Die Cash Settlement & Ticketing GmbH weist zum 31.12.2011 einen kumulierten bilanziellen Verlust von -4.615.000 Euro aus. Die Monate Januar bis Februar 2012 schlossen mit einem Verlust von -32.000 Euro ab. Die Ergebnisse beinhalten die vertraglich geschuldeten und geleisteten Pachtzahlungen der Nürburgring Automotive GmbH von 500.000 Euro für das Jahr 2010, 1.000.000 Euro für das Jahr 2011 sowie 83.000 Euro für den Monat Januar 2012.“

Und zu den Vorschlägen des Landesrechnungshof, dass zu prüfen wäre, ob nicht wieder zur Bargeldzahlung übergegangen werden sollte, was wohl auch den Vorstellungen einer Mehrheit der Leser dieser Internetseiten entsprechen würde, stellt Herr Gerd Weisel fest:

„Aus den bereits oben dargelegten Gründen ist das bargeldlose Zahlungs- und Ticketsystem zwingend für einen effektiven Geschäftsbetrieb notwendig. Es ist zu beachten, dass ein Rückschritt zur Bargeldzahlung der Cash Settlement & Ticketing GmbH die Geschäftsgrundlage entziehen würde, was dazu führen würde, dass die Fortführungsprognose der Gesellschaft entfällt. In der Konsequenz würden die Darlehen der Nürburgring GmbH komplett wertberichtigt werden müssen.“

Wenn das keine überzeugende Argumentation ist... - Eine Wertberichtigung wird so und so stattfinden müssen. Oder was ist die Antwort des aktuellen Geschäftsführers der Cash Settlement & Ticketing GmbH, Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt, auf meine Fragen vom 2. Januar 2013?

Herr Prof. Dr. Dr. Schmidt, wir erwarten mit Interesse Ihre Einschätzung der Situation der von Ihnen verantworteten GmbH!

Haben Sie nicht auch eine Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, soweit das die Firmen betrifft, die durch eine Insolvenz geschädigt sind? - Und das ist die CST doch sicherlich auch durch die Insolvenz der Nürburgring GmbH.

Wir hören gerne von Ihnen!

MK/Wilhelm Hahne

 

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