„Das ist in diesem Fall nicht relevant!“

In Düsseldorf gab es am Freitag, dem 19. Februar 2016 vor dem Landgericht eine Verhandlung, die zwar direkt Robertino Wild, den Eigner und Geschäftsführer einer Reihe von „capricorn“-Firmen betrifft, der als Käufer des Nürburgrings 2014 nicht nur ins Licht der Öffentlichkeit trat, sondern sich dann auch als „Lieblingskind“ der „rot-grünen“ Regierung entpuppte. Regierungschefin Malu Dreyer lieferte dazu spätestens am 30. April 2014 mit ihrem Auftritt in der Region des Nürburgrings den öffentlich wahrnehmbaren Beweis, als sie der geneigten Presse auch den Betrieb der Käufer-Gemeinschaft Wild/Heinemann, die Firmen GetSpeed und „capricorn COMPOSITE GmbH vorführte. Schon vor dem Nürburgring-Kauf im März hatte es ein „Geheimtreffen“ am 16. Januar 2014 in Mainz gegeben. Auch die Stellvertreterin der Mainzer Regierungschefin, die Wirtschaftsministerin Eveline Lemke gehörte zu den Fördern dieser „Vorzeige“-Unternehmer, die man wohl allgemein als „mittelständisch“ und damit schon als sympathisch empfinden sollte. Anders als russische Oligarchen oder arabische Ölscheichs, mit denen die Mainzer Politiker ihre Argumentation anreicherten. Auch von den damaligen Reaktionen und Aktionen der „Regierenden“ wird nachstehend die Rede sein müssen. Und vom Insolvenz-Sachwalter. Und von der Staatsanwaltschaft Koblenz. Wobei sich Motor-KRITIK, als Prozessbeobachter in Düsseldorf vor Ort – und nun mit neuen, eigentlich „sensationellen“ Informationen versorgt – am Ende der Verhandlung in einem Gespräch mit dem Anwalt der beklagten Partei ein „Schlüsselerlebnis“ hatte, als der auf einen Hinweis mit dem Satz reagierte:

„Das ist in diesem Fall nicht relevant!“

Bei Motor-KRITIK arbeiten weder Rechtsanwälte noch Richter. Darum war es auch der Journalist in mir, der mich schon am Freitag früh durch Schnee, Regen und Gischt in Richtung Düsseldorf unterwegs sein ließ.

Nein, es sollte keine Gerichtsberichterstattung geben, sondern ich wollte weitere Details sammeln, die das Puzzle aus Stücken um den „Nürburgring-Skandal“ (der den Verkauf einschließt!) dann – irgendwann einmal – ein richtiges Bild werden zu lassen. Als ich die breiten Treppen im Landgericht Düsseldorf - „der von Ihnen gesuchte Sitzungs-Saal liegt links“ - hinauf stieg, musste ich daran denken, dass – wäre ich nicht gewarnt worden – schon am 30. Oktober 2015 diesen Weg hierher vergebens gemacht hätte.

Zu diesem Termin war eigentlich eine Verhandlung unter dem Aktenzeichen 15 O 173/15 terminiert, die – weil der Rechtsanwalt des Beklagten sein Mandat in dieser Sache überraschend niedergelegt hatte – verschoben werden musste. Die neue Anwaltskanzlei „Bird & Bird“, Düsseldorf mit Filialen in Abu Dhabi, Beijing, Bratislava, Brussels, Budapest, Copenhagen, Dubai, Frankfurt, The Hague, Hamburg, Helsinki, Hong Kong, London, Lyon, Madrid, Milan, Munich, Paris, Prague, Rome, Shanghai, Singapore, Skanderborg, Stockholm, Sydney, Warsaw, die brauchte eben Zeit um sich in den Fall einzuarbeiten.

Am Montag dieser Oktoberwoche 2015 (44. KW) hatte ich noch beim LG Düsseldorf nachgefragt und bestätigt bekommen: Der Termin steht. - Am Dienstag wurde er dann – des Anwaltswechsel wegen – zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Beim LG konnte man mir keinen neuen Termin nennen. Man rechnete dort damit, dass der vielleicht erst in die zweiten Jahreshälfte 2016 gelegt werden könne. Auf Nachfrage nannte man mir die Zahl von mehr als 10.000 Verfahren, die im Moment beim LG Düsseldorf anhängig sind. - „Bitte fragen Sie doch Anfang 2016 einmal nach“, vertröstete man mich.

Das habe ich dann gegen Mitte Januar 2016 getan, um erfreut zu hören: Es gab schon einen neuen Termin.

Der Vorsitzende Richter der 15. Zivilkammer hatte wohl – um schnell zu einem Ende zu kommen – den neuen Termin für eine Verhandlung, obwohl seine Kammer derzeit mit rd. 700 aktuellen Verfahren belastet ist, auf den 19. Februar gelegt.

Der in diesem Verfahren Beklagte, ist übrigens Robertino Wild (den Doktor lassen wir mal weg) und eine seine „capricorn“-Firmen, die „capricorn DEVELOPMENT GmbH & Co. KG. Der Kläger ist die Pirol Holzstraße GmbH & Co. KG. - „Pirol“ ist nicht nur ein Vogel, sondern z.B. u.a. auch eine Stiftung in Liechtenstein. - Meine „alten“ Leser wissen, dass ich darüber schon mal berichtet habe.

Ich habe diese Verhandlung besucht, weil dort – wahrscheinlich – Informationen zu erlangen waren, die sich aus den Fragen des oder der Richter ergaben. Die Verhandlung war schließlich öffentlich. Beim direkten Befragen der Parteien wäre ich wahrscheinlich auf Granit gestoßen, da man „in einem laufenden Verfahren...“ - man kennt das ja! - Auf dem dritten Foto sehen Sie die anwaltliche Vertretung der „capricorn“/Wild-Fraktion, auf Foto vier dann nicht nur die Anwälte des Klägers, sondern auch – stehend – den Geschäftsführer der klagenden Pirol-Partei, Marc Büllesbach..

Das persönliche Erscheinen von Robertino Wild war nicht angeordnet. So war von deren Seite auch niemand erschienen. Wofür ich dann später auch aus der laufenden Verhandlung heraus ein gewisses Verständnis entwickelte. Die Seite des Beklagten hat offensichtlich kein Interesse an einer schnellen Abwicklung des Verfahrens.

So hatten die anwaltlichen Vertreter der Beklagten (s. Foto des Aushangs vor dem Sitzungsraum) noch am 11. Februar 2016, also wenige Tage vor der Verhandlung, der Klägerseite – und dem Gericht – eine mehr als 50seitige „Erläuterung“ (einschl. Anhänge) überreicht, die weder Richter noch die Anwälte der Kläger in der Kürze der Zeit bei ihrer Wertung weder berücksichtigen noch beantworten konnten.

Der Vorsitzende Richter hat deshalb der Klägerseite eine 4wöchige Frist zur Beantwortung eingeräumt. Es wurde aber aus einer bestimmten Frage des Richters deutlich, in welche Richtung die „capricron“/Wild-Entlastungsangriffe (ich nenne sie mal so) zielen, denn er zeigte ein Wissen, das er nur aus den letzten „Erläuterungen“ der Bird & Bird-Anwälte haben konnte.

An den Pirol-Geschäftsführer Marc Büllesbach gerichtet: „Sie waren früher Mitarbeiter bei „capricorn“? - „Ja, das stimmt!“ - „Sie waren dort Geschäftsführer?“ - „Nein, Angestellter.“

Wer Robertino Wild, den vielfachen Geschäftsführer in „capricorn“-Firmen nur ein wenig kennt, der weiß, wie man von der Beklagtenseite weiter vorgehen wird. Wir haben alle Robertino Wild mit seinen Zusagen und Versprechungen – u.a. in der Graf-Ulrich-Halle in Nürburg erlebt, und auch, wie er mich – Wilhelm Hahne – öffentlich zu diskriminieren versuchte. - Ich habe darauf „vor Ort“ nicht reagiert, die Anschuldigungen aber wohl später in einer Geschichte richtig gestellt.

Aber eigentlich war die erste Überraschung in der Verhandlung am Freitag, dass die Anwälte von „capricorn“/Wild, auf die Frage des Vorsitzenden Richters, „Wo befinden sich denn die Kunstgegenstände jetzt?“ mit einem „Das wissen wir nicht!“ antworteten.

Weil ich bis jetzt noch nicht davon gesprochen habe: Es geht um die Kunstsammlung, die Robertino Wild als „seine“, u.a. zur Ruhigstellung des Insolvenz-Sachwalters, Jens Lieser, für eine Forderung aus dem Nürburgring-Verkauf übereignet hatte, bzw. ihm als Sicherheit angeboten hat.

In dem in Düsseldorf laufenden Prozess geht es darum, dass die Pirol-Stiftung, bzw. die Pirol Holzstraße GmbH & Co. KG behauptet, dass diese Kunstsammlung eigentlich gar nicht (zumindest nicht ganz) dem Herrn Robertino Wild zugerechnet werden kann, weil die Gelder dazu von der Pirol-Seite kamen und diese Kunstsammlung eigentlich in eine Firma gehört, aus der sie von Robertino Wild (als Geschäftsführer) ohne Wissen der Gesellschafter (oder des Kurators der Pirol-Stiftung) an eine andere „capricorn“-Firma (Geschäftsführer Robertino Wild) verkauft wurde.

Wie die „capricorn“/Wild-Anwälte ausführten, hatte der Geschäftsführer Wild diese „Kunstsammlung“ an den Geschäftsführer Wild – zwar der gleiche wie vor, aber für eine andere „capricorn“-Firma tätig, verkauft. - Lt. Handelsregistereintragung konnte er jederzeit auch „mit sich selbst“ Geschäfte abschließen.

Aber auch die Kunstsammlung einer Firma verkaufen, an der er selbst nur mit 25 Prozent beteiligt war, während der Pirol-Anteil 75 Prozent betrug? - Ohne die Gesellschafter zu informieren? - Das konnte man als aufmerksamer Zuhörer vor Gericht erfahren.

Und darum geht’s es jetzt in diesem Verfahren, wobei – wie zu hören – auch noch ein § 6 in einem Gesellschaftervertrag eine bestimmte Rolle spielen soll.

Der Vorsitzende Richter nannte auch den Kaufpreis, zu dem Wild – wie seine Anwälte erklärten – um Gewerbesteuer zu sparen, diese Firma aus der einen Firma an die andere verkauft hatte:

  • 556.533,85 Euro, plus MWSt.

Auf Nachfrage des Richters: Nein, es gibt keinen Buchungsbeleg, mit dem nachgewiesen könnte, dass die Zahlung dafür jemals von der einen „capricorn“-Firma an die andere geflossen ist. Lt. Anwälte gibt es da nur eine DATEV-Sammelbuchung, in dem dieser Betrag wohl enthalten ist. - Oder so.

Für mich war auch interessant in der Sitzung zu erfahren, wozu mir voher auf dem Gang Pirol-Geschäftsführer Marc Büllesbach keine Auskunft geben wollte.

  • Der Streitwert beträgt 1.014.000,00 Euro

Beginnt jemand einen Streit vor Gericht, dessen Kosten in der 1. Instanz von Motor-KRITIK auf wenigstens 50.000 Euro geschätzt werden, wenn er damit das Risiko eingeht zu verlieren?

Die Verhandlung dauerte – einschl. einer 25minütigen Pause, in der sich das Gericht zur Beratung zurückzog – mehr als eine Stunde, in der der Vorsitzende Richter am Ende den Termin für eine „Entscheidung“ mit dem 5. April 2016 festlegte.

Motor-KRITIK-Einschätzung: Das wird nur ein „Zwischenstop“, nach dem sich Kläger und Beklagte noch einige Monate intensiv „beharken“ werden. - Mal sehen, wer mehr „Federn lässt“.

Am Ende der Verhandlung waren der Pirol-Geschäftsführer und seine Anwälte „schnell aus der Tür“. Der „leitende“ Anwalt des Beklagten wandte sich – während wir hinunter ins Foyer des Landgerichts schritten – mit der Frage an mich: „Wofür schreiben Sie?“

Ich habe ihm kurz zu erklären versucht, dass ich für meine Leser, für meine Internetseite unterwegs bin, habe die Internetadresse genannt und wir haben noch kurz vor dem Ausgang stehen bleibend ein paar Worte gewechselt.

Als ich dabei z.B. die für mich bis heute ungeklärte Frage nach dem Doktor-Titel eines Robertino Wild erwähnte, da kam es – nachdem er einen schnellen Blick mit seinem Kollegen gewechselt hatte – zu dem aus meiner Sicht bedeutenden Satz:

„Das ist in diesem Fall nicht relevant!“

Es ist – für diesen Fall – sicher auch nicht relevant, dass bei der Staatsanwaltschaft Koblenz derzeit immer noch ein Ermittlungsverfahren gegen Robertino Wild läuft. Das ist nämlich eine strafrechtliche Sache. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte sich aber – so die Motor-KRITIK-Info – in der durch die Mandatsniederlegung eines Anwalts in Düsseldorf (s.o.) erzwungene Pause bei der Bearbeitung des Zivilrechtsverfahrens, die dazu in Düsseldorf vorliegenden Akten angefordert.

Die Meinung des Bird & Bird-Anwalts dazu am 19. Februar 2016 im Foyer des Landgerichts:

„Strafrecht und Zivilrecht sind zweierlei. Und Sie wären erstaunt wenn Sie wüssten, wie schnell man ein strafrechtliches Ermittelungsverfahren bei einer Staatsanwaltschaft auslösen kann.“

Dazu habe ich nur sagen können, dass ich andere Erfahrungen gemacht habe. Allerdings in Rheinland-Pfalz. Und auch, wieviel Zeit, Mühe und Geld es braucht, um ein Ermittlungsverfahren in Rheinland-Pfalz gegen einen Journalisten (mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Arbeitsgeräten) zu einer Einstellung zu bringen. Der staatsanwaltlich vorgegebenen Grund für die Einstellung des Verfahrens gegen mich: „Zu geringes Interesse der Öffentlichkeit“. - Dagegen ist kein Einspruch möglich.

Damit man in Düsseldorf um die Argumentation für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Robertino Wild weiß, sei hier die Presseinformation der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 23. Januar 2015 einkopiert:

„Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Firma Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH

Erstmitteilung vom 23.01.2015 (2050 Js 70737/14)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen einen früheren Geschäftsführer der Firma Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des Kreditbetrugs.

Die drei insolventen Firmen Nürburgring GmbH, Motorsport Ressort Nürburgring GmbH und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH verkauften durch notariellen Vertrag vom 11./13.03.2014 im Wege eines asset deals sämtliche Verwertungseinheiten der insolventen Gesellschaften an die Firma Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH.  Die zweite Rate des Kaufpreises in Höhe von 77 Mio. EUR betrug 5 Mio. EUR und war am 31.07.2014 fällig. Durch Vertrag vom 13.08.2014 stundeten die insolventen Gesellschaften diese Rate bis zum 31.10.2014. Zur Sicherheit übereignete der Geschäftsführer der Firma Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH unter anderem eine private Kunstsammlung, die jedoch bereits vor dem 13.08.2014 an einen anderen Gläubiger sicherungsübereignet worden sein soll.

Heute wurden insgesamt fünf Objekte, zwei davon in Düsseldorf, zwei am Nürburgring und ein Objekt in Koblenz durchsucht. Die dabei sichergestellten Asservate bedürfen der Auswertung.

Das hier geführte Verfahren betrifft ausschließlich den Verdacht des Kreditbetruges im Zusammenhang mit der möglichen Doppelübereignung der Kunstsammlung, nicht jedoch den Verkaufsprozess „Nürburgring“ als Ganzes. Diesbezüglich ist hier kein Ermittlungsverfahren anhängig.

gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt“

Der Satz: „Das ist in diesem Fall nicht relevant“, macht eigentlich wunderbar deutlich, nach welchem System auf dieser gesellschaftlichen – und politischen – Ebene miteinander umgegangen wird. Es ist so eine Art „Schneeballsystem“, aber von anderer Art als wir es zu kennen glauben.

Man achtet darauf, dass die einzelnen Schneebälle möglich „Schneebällchen“ bleiben. Bei einer Zusammenballung von „Schneebällen“ könnte zu einer nicht kontrollierbaren „Lawine“ kommen!

Da hilft in jedem Fall der Hinweis, dass der Fall in diesem Fall nicht relevant sei.

Die „Kunstsammlung“ um die es beim Düsseldorfer Prozess (AZ: 15 O 173/15) geht, handelt es sich zufällig um die gleiche Kunstsammlung, bei der es nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Koblenz zu einer „möglichen Doppelübereignung“ kam.

  • Hätte der Insolvenz-Sachwalter die Besitzverhältnisse bei dieser Kunstsammlung nicht überprüfen müssen, bevor er sie sich übereignen ließ?
  • Und was sagt Jens Lieser zun „internen Kaufpreis“ in Relation zu dem ihm gegenüber dargestellten Wert?

Ich habe es schon wieder im Ohr: Das ist in diesem Fall nicht relevant!

  • Aber warum hatte „capricorn“ als Kaufanwärter für den Nürburgring zufällig die gleiche Anwaltskanzlei, die vorher für die Landesregierung bei der EU tätig war?
  • Warum wurde den „Kaufanwärtern“ für den Nürburgring schon vor dem Kauf, am 16. Januar 2014 eine Sonder-Audienz bei der Mainzer Regierungschefin Malu Dreyer gewährt?
  • Warum konnten sich die „Kaufanwärter“ beim ersten Motor-KRITIK-Kontakt mit ihnen Ende Januar 2014 nicht daran erinnern?
  • Warum wurde der endgültige Verkaufstermin so überraschend angesetzt, dass einige Mitglieder des Gläubigerausschusses darauf bestehen mussten, dass dieser Termin nicht in Mainz (wie vorgesehen), sondern in Koblenz stattfand?
  • Warum waren an diesem Tag sowohl Malu Dreyer als auch ihre Stellvertreterin, Eveline Lemke, nach Koblenz gekommen?
  • Warum wurde der Gläubigerausschuss durch den Insolvenz-Sachwalter bei diesem Termin davon zu überzeugen versucht, dass die Finanzierung des Nürburgring-Verkaufs gesichert war, obwohl keine entsprechende Finanzierungszusage der Deutschen Bank vorlag?
  • Warum hat Malu Dreyer den Nürburgring-Verkauf mit einer eintätigen PR-Reise mit einer Lobhuddelei auf das „capricorn“-Käufer-Duo deutlich gestützt?
  • Warum wurde der Verkauf der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH durch den Insolvenz-Sachwalter nicht als ein „Zweitverkauf“ gewertet, weil doch eigentlich nur noch die Firmenhülle – wohl als Argument gegenüber der EU – existiert?
  • Warum wurde dem russischen Käufer ein anderes Wertgutachten für den Nürburgring präsentiert (höher!) als im Fall „capricorn“?

Man könnte diese Reihe von Fragen noch um viele andere – bisher unbeantwortet – erweitern. Wenn ich meine Erfahrungen vom letzten Freitag zugrunde lege, dürfte die Antwort immer lauten:

„Das ist in diesem Fall nicht relevant!“

Ich war als Journalist übrigens bei der Gerichtsverhandlung am Freitag, dem 19. Februar 2016 der einzige Zuhörer in Raum 2.125 beim Landgericht in Düsseldorf. Für meine Kollegen ist dieses LG-Verfahren wahrscheinlich nur ein „Schneebällchen“.

Motor-KRITIK geht es darum, den für die meisten Beobachter der „damaligen Zeit“ überraschenden Verkauf des Nürburgrings an „capricorn/Wild/Heinemann zu verstehen. Zumal aktuell nichts mehr von dem Konzept dieses „Käufers“ zu verspüren ist, das auch für die EU-Kommission so überzeugend schien.

Hätte ich das Format eines Kurt Beck (SPD), hätte ich wahrscheinlich alles verstanden!

So muss ich wohl noch ein wenig weiter graben!

MK/Wilhelm Hahne
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