Regierungs-Forderungen sind nachrangig!

Bereits am 26. Juni 2015 habe ich versucht, die „verkehrte Welt“ zu verdeutlichen, die die Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz z.B. durch den Staatssekretär der Mainzer Landesregierung im Finanzministerium, Salvator Barbaro, darzustellen versuchte. Man versucht im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der landeseigenen Nürburgring GmbH Forderungen die sich aus einem EU-Verfahren ergeben – auch(!) – als „vorrangig“ darzustellen. Unter Hinweis auf eine EU-Beurteilung, dass „Fördergelder“ des Landes an ihre GmbH nicht zulässig waren und zurückgezahlt werden müssen. Da sich diese GmbH, die Nürburgring GmbH, aber in Konkurs befindet, kann eine Rückzahlung nur aus der (noch) vorhandenen „Masse“ erfolgen. Aus der müssen aber entsprechend dem deutschen Insolvenzrecht zunächst einmal die vorrangigen Forderungen – z.B. die der Handwerker – beglichen werden. Die Forderungen der Landesregierung werden aber vom Insolvenz-Sachwalter aufgrund der vorhandenen Sachlage überwiegend als „nachrangig“ eingestuft. Da widerspricht dann ein Salvatore Barbaro, als Staatssekretär im Finanzministerium in Mainz tätig, und erfährt dabei – scheinbar – Unterstützung durch die EU-Kommission. - Motor-KRITIK hat auch in diesem Fall als einziges Medium über Anfragen und Antworten der EU-Kommissarin informiert. - Da sich inzwischen die Einstellung der RLP-Landesregierung zur Art ihrer Forderung durchzusetzen scheint, möchte Motor-KRITIK heute noch einmal etwas zur Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage eines EU-Abgeordneten schreiben, aber auch darstellen, warum eigentlich unverständlich ist, dass sich in dieser Sache nicht die Presse mit um die Klärung einer Frage bemüht, deren Antwort die an der Umsetzung des Monster-Projekt „Nürburgring 2009“ beteiligten Handwerker eventuell die Existenz kosten kann. Aber man feiert sich selbst gerne in „bunten Farben“ für guten Journalismus. - Motor-KRITIK-Meinung:

Regierungs-Forderungen sind nachrangig!

Um welche Zahlen es genau geht, habe ich in meiner ersten Geschichte zu dem Thema dargestellt. Wenn Sie noch mal einen Blick darauf werfen wollen: HIER.

In weiteren Geschichten war auch in insgesamt drei Folgen zu der Art und Weise etwas zu lesen, mit der die EU-Kommission das Thema behandelt. - So „gescheit“, wie das Politiker eben tun. - Und es gibt andere Politiker, die dann Beifall klatschen. - „Gleich und Gleich gesellt sich gern!“

Es ist fast unerlässlich, hier noch einmal aus meiner eingangs erwähnten „alten“ Geschichte den Schluss zu zitieren:

„Diese Veröffentlichung hier in Motor-KRITIK hat keinen anderen Sinn, als die Öffentlichkeit mit den wirklichen – unwirklichen (!) - Zahlen bekannt zu machen, die den Wahnsinn der unwirklichen Geldausgaben und Investitionen, Geld, das dann irgendwo versickerte, erst verdeutlichen.

Und wir warten – in dieser Sache – jetzt auf die offizielle Stellungnahme der europäischen Kommission in Brüssel.

Der rheinland-pfälzische politische Unsinn treibt nämlich inzwischen in Mainz unsinnige Blüten! - Und die Medien kochen darauf mit ihrem Halbwissen ihr Süppchen!

PS: Und sind Sie bitte nicht traurig, wenn Sie, lieber Leser, die o.g. Zahlen nicht inzwischen auch digitalisiert im Archiv des Landtages von Rheinland-Pfalz - und damit im veröffentlichten - Dokument 16/5046 finden. - Wähler müssen dumm gehalten werden! - Die „Anlagen“ fehlen! - Obwohl alles "öffentlich" ist!“

Nun - die Europäische Kommission hat reagiert. Und wie! - Aber man sollte das mal nicht oberflächig betrachten sondern ein wenig in inzwischen „alten Papieren“ lesen.

Die EU-Kommission verweist auf ihre Bekanntmachung vom 15. November 2007. Dort wird zu „zahlungsunfähigen Beihilfempfängern“ generell etwas in den Punkten 64 und 65 gesagt, die ich nachstehend einkopiere:

64. Der Mitgliedstaat muss seine Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens unverzüglich geltend machen. Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfolgt die Rückforderung nach den einzelstaatlichen Insolvenzvorschriften. Der geschuldete Betrag wird somit gemäß dem Status zurückgefordert, der ihm durch das einzelstaatliche Recht zuerkannt wird.

65. In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, in denen sich der Insolvenzverwalter aufgrund der Form der gewährten rechtswidrigen und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe (z. B. Beihilfen in Form von Kapitalzuführungen) geweigert hat, den Rückforderungsanspruch im Rahmen von Insolvenzverfahren anzuerkennen. Die Kommission hält dies insbesondere dann für problematisch, wenn die für die Durchführung der Rückforderungsentscheidung zuständigen Behörden durch diese Weigerung jede Möglichkeit verlieren sicherzustellen, dass dem Gemeinschaftsinteresse in Insolvenzverfahren gebührend Rechnung getragen wird. Daher sollte der Mitgliedstaat nach Auffassung der Kommission gegen die Weigerung des Insolvenzverwalters vorgehen, seine Forderungen anzuerkennen.“

Es geht also um das „einzelstaatliche Recht“, die „einzelstaatlichen Insolvenzvorschriften“. Unabhängig davon ist es doch sicherlich von Bedeutung, welche Zuordnung die Landesregierung – aus welchen Gründen auch immer – ihren „Beihilfen“ selber gegeben hat. - Nachweisbar!

Es ist da unerlässlich, mal wieder einen Blick zurück zu werfen. Zum Beispiel in die alten Bilanzen der Nürburgring GmbH. Wobei auch interessant ist, wann - zu welchem Termin – die z.T. erst erstellt wurden.

Ich möchte hier also aus alten Bilanzen zitieren und beginne einmal mit einem Text der in der veröffentlichten Bilanz der Nürburgring GmbH des Jahres 2006 zu finden ist:

„Obwohl die Nürburgring GmbH zum 31. Dezember 2006 eine bilanzielle Unterdeckung von 12.599 T€ ausweist, wird aufgrund einer positiven Fortführungsprognose das Unternehmensfortführungs-Prinzip zugrunde gelegt. Die rechtliche Überschuldung wird im Überschuldungsstatus, der auf Basis der Unternehmensfortführung erstellt wurde, durch die Verpflichtungserklärung der Hauptgesellschafterin, des Landes Rheinland-Pfalz, vermieden. Zur Beseitigung der Überschuldung im Rechtssinne hat das Land Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abgegeben, wonach von dem im Landeshaushaltsplan 2007/2008 vorgesehenen Gesellschafterdarlehen, die beiden ersten Tranchen über jeweils 6.670 T€ als nachrangige Darlehen gewährt werden. In Höhe der ausgezahlten Darlehensbeträge werden gleichzeitig Rangrücktrittserklärungen abgegeben.“

Hier steht es also klar und unmissverständlich geschrieben: Man hat „nachrangige“ Darlehen gewährt und „in Höhe der ausgezahlten Darlehensbeträge … Rangrücktrittserklärungen abgegeben“. - Bitte nicht übersehen: 12.599 T€ sind 12,599 Millionen Euro!

In der Bilanz 2007 ist zu lesen:

„Das Eigenkapital der Nürburgring GmbH wurde im Geschäftsjahr 2007 im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit einem Teilbetrag aufgestockt. Für das Folgejahr sind weitere Zuführungen beschlossen. Obwohl die Nürburgring GmbH zum 31. Dezember 2007 eine bilanzielle Unterdeckung ausweist, wird aufgrund einer positiven Fortführungsprognose das Unternehmensfortführungs-Prinzip zugrunde gelegt. Die rechtliche Überschuldung wird im Überschuldungsstatus, der auf Basis der Unternehmensfortführung erstellt wurde, durch die Verpflichtungserklärung der Hauptgesellschafterin, des Landes Rheinland-Pfalz, vermieden. Zur Beseitigung der Überschuldung im Rechtssinne hat das Land Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abgegeben, wonach von dem im Landeshaushaltsplan 2007/2008 vorgesehenen Gesellschafterdarlehen die beiden ersten Tranchen als nachrangige Darlehen gewährt wurden. In Höhe der ausgezahlten Darlehensbeträge wurden gleichzeitig Rangrücktrittserklärungen abgegeben.“

Auch hier wird die Nürburgring GmbH wieder durch „nachrangige“ Darlehen gerettet!

In der Bilanz 2008 ist folgender Passus enthalten:

„Obwohl die Nürburgring GmbH zum 31. Dezember 2008 eine bilanzielle Unterdeckung von -9.939 T€ ausweist, wird für die Bilanzierung das Unternehmensfortführungs-Prinzip zugrunde gelegt. Die rechtliche Überschuldung wird durch eine Verpflichtungserklärung der Hauptgesellschafterin, des Landes Rheinland-Pfalz, vermieden. Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz eine weitere Verpflichtungserklärung abgegeben, wonach von dem im Landeshaushaltsplan 2007/2008 vorgesehenen Gesellschafterdarlehen die beiden ersten Tranchen als nachrangige Darlehen gewährt wurden. In Höhe der ausgezahlten Darlehensbeträge wurden gleichzeitig Rangrücktrittserklärungen abgegeben.

Die Liquidität der Nürburgring GmbH ist durch die Teilnahme am Liquiditätspool des Landes Rheinland-Pfalz zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.“

Sollte die landeseigene Nürburgring GmbH durch „nachrangige Darlehen“ vorrangig über die Landtagswahlen 2011 gerettet werden? - Eigentlich war die Nürburgring GmbH zu diesem Zeitpunkt schon konkursreif!

Meine Leser langweilen sich hoffentlich nicht, wenn ich auch jetzt noch aus weiteren Bilanzen zitiere oder Daten nenne:

In der Bilanz 2009 liest der interessierte Leser:

„Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Unternehmensfortführung zugrunde gelegt, obwohl die Nürburgring GmbH in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 eine bilanzielle Unterdeckung in Höhe von T€ -15.827 ausweist. Die rechtliche Überschuldung wird im Überschuldungsstatus, der auf Basis einer positiven Fortführungsprognose erstellt wurde, durch die Verpflichtungserklärung der Hauptgesellschafterin zur Gewährung nachrangiger Gesellschafterdarlehen vermieden. Auf Basis der gegenwärtigen Finanzplanung und der Teilnahme der Nürburgring GmbH am Liquiditätspool des Landes Rheinland-Pfalz wird auch im Hinblick auf die Liquiditätslage von der Unternehmensfortführung ausgegangen.

Die Mittel aus dem Liquiditätspool wurden 2010 in ein langfristiges Darlehen bei der ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz GmbH) umgewandelt.“

Die Bilanz 2010 ist auch in anderer Hinsicht interessant. Sie wurde am 26. Oktober 2012 durch den Insolvenz-Geschäftsführer Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt erstellt und am 6. Februar 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Da liest man dann folgende Wahrheiten:

„Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2010 bilanziell überschuldet.

Aufgrund des eingeleiteten Insolvenzverfahrens kann für eine Vollständigkeit und Richtigkeit der Anhangangaben keine Garantie übernommen werden.

1. Angaben zur Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB)

Besondere Umstände führten dazu, dass der Jahresabschluss trotz Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt.

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind die nachfolgenden Angaben zu beachten:

Die Gesellschaft befindet sich seit dem 1. November 2012 im Insolvenzverfahren durch Eigenverwaltung.“

Die Bilanz des Jahres 2011 – wurde am 6. März 2013 durch Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt erstellt, aber erst am 1 Juli 2014 veröffentlicht:

„Im Geschäftsjahr 2011 wurde bei einer Gesamtleistung von € 27,7 Mio. ein Jahresfehlbetrag von €18,6 Mio. erwirtschaftet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich somit auf € 29,7 Mio. erhöht.

Die im Rahmen der erstellten Businessplanung prognostizierten Pachterlöse konnten im Geschäftsjahr 2011 nicht in der geplanten Höhe realisiert werden. Die tatsächlichen Pachterlöse betrugen € 3,3 Mio. Darüber hinaus wurden Zahlungen auf fällige Pachtforderungen der Gesellschaft durch die Nürburgring Automotive GmbH nicht geleistet. Zudem wurden die Ticketerlöse aus der Formel 1 2011 nicht an die Gesellschaft weitergeleitet.“

Ein eindrucksvoller Ausschnitt aus der Bilanz – wie ich finde. Man hat einen „Jahresfehlbetrag erwirtschaftet“! - Toll! - Und was ist eigentlich aus den Ticketerlösen des Jahres 2011 geworden?

Dann soll auch das Ende – so wie es in der Bilanz 2012 dargestellt wurde – nicht fehlen. Die wurde natürlich wieder von Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, dem Insolvenz-Geschäftsführer verantwortet, von dem am 25. September 2013 erstellt und am 12. September 2014 veröffentlicht. - Es wird sicherlich Gründe für diesen Zeitverzug geben.

Aber lesen Sie selbst: Ein Stück aus einer Bilanz, in der „trotz Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt“ werden konnte. - So was gibt’s nicht nur im Film, sondern auch dank dem Zusammenwirken aller am Nürburgring-Fiasko Beteiligten auch in Rheinland-Pfalz. - Zitat:

„Besondere Umstände führten dazu, dass der Abschluss trotz Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt.
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind die nachfolgenden Angaben zu beachten:
Die Gesellschaft befindet sich seit dem 1. November 2012 im Insolvenzverfahren durch Eigenverwaltung.

In diesem Zusammenhang sind folgende Positionen im Abschluss keiner abschließenden Beurteilung unterzogen worden:
Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber der Nürburgring Automotive GmbH.
Verbundforderungen und -verbindlichkeiten sowie Beteiligungsansätze der von der Gesellschaft beherrschten Gesellschaften (Motorsport Resort Nürburgring GmbH i. Ins., Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH i. Ins., Cash Settlement & Ticketing GmbH i. L.).

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte entsprechend den uns vorgelegten Gutachten. Eine eigenständige Bewertung und abschließende Beurteilung unsererseits unter der Prämisse "Going-Concern" ist damit nicht verbunden.“

Wenn man das jetzt alles gelesen hat (der Versuch es zu begreifen ist nicht strafbar!), dann versteht man weder die Argumentation des Herrn Barbaro, aber auch nicht, warum die Nürburgring GmbH nicht schon vorher – vor 2012 - in den Konkurs geschickt wurde. - Wegen der Wahlen 2011?

Es war sozusagen die letztmögliche Lösung für die Brandstifter der Nürburgring-Katstrophe, die sich dann möglichst unauffällig aus der Öffentlichkeit zurück zogen.

Den Namen Salvatore Barbaro wird man sich aktuell merken müssen. Wer zur Sicherheit nachrangige Forderungen bei einem Insolvenzverfahren auch vorrangig anmeldet, obwohl nicht nur der damalige Regierungschef, Kurt Beck, betont hatte, dass – trotz der Insolvenz – alle Handwerker ordnungsgemäß entlohnt werden, der ist auch für andere „nette Spielchen“ gut. Zumal Salvatore Barbaro auch – als Staatssekretär im Finanzministerium (!) - die „alten Bilanzen“ einer landeseigenen(!) GmbH kennen sollte.

Man sollte das Wirken dieses Mannes einmal aufmerksam beobachten! - Nicht nur mit einem Blick voraus, sondern auch zurück!

Motor-KRITIK wäre seinen Lesern - die diesen Politiker schon erleben konnten - sehr dankbar, wenn sie über ihre Erfahrungen – gleich ob positiv oder negativ – einmal berichten würden. Natürlich genießen sie den gesetzlich zugestandenen Informantenschutz! - Hier noch mal meine E-mail-Adresse:

wilhelm@hahne-eifel.de

Nach angemesser Zeit – und nach eigenen Recherchen zu diesem Thema – wird dann dieser Salvatore Barbaro sicherlich Stoff für – mindestens - eine interessante Geschichte liefern. -

Es ist zu befürchten!

MK/Wilhelm Hahne
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