Eigentlich hatte ich bisher von einer Insolvenz immer eine klare Vorstellung. Auch wenn es eine Insolvenz in Eigenverwaltung war. Da war dann meine Vorstellung schon mal zu der einer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz – heute eine „Ex“ – schon mal ein wenig different. - Also schon ein wenig anders. - Aber nun hatte ich, nach einem Blick auf eine englische Internetseite allen Grund, mal bei „Wikipedia“ nachzuschlagen, wann denn eine Firma in Deutschland den Zustand erreicht hat, dass man eine Insolvenz nicht nur anmelden kann, sondern auch muss! - Dort habe ich gelesen: „Eine Insolvenz (lateinisch insolventia, zu solvere ‚zahlen‘) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit kann faktisch festgestellt werden, wohingegen die Überschuldung als Ergebnis ökonomischer Einschätzungen (ggf. unter Einhaltung buchhalterischer Vorschriften) nicht immer eindeutig ist.“ - Aber ich war – natürlich nur zufällig – auf eine Insolvenz in England (GB) gestoßen. Dort scheint aber alles ganz anders zu sein. - Denn ohne weitere, ergänzende Information glaubte ich schon fast an...