Motor-KRITIK & Leser: Hilfe für die „PI“ in Adenau?

Eine Karfreitag-Vorschau habe ich eigentlich schon geschrieben. Aber es folgen dann schon die Osterfeiertage. Da gibt es wahrscheinlich sehr viele Ausländer, die diese Folge von vier freien Arbeitstagen (einschl. „Brückentag“) gerne nutzen, um sich am Nürburgring einmal auszutoben. Das macht man – leider – nicht nur auf der guten, alten Nordschleife, die an diesen Tagen gegen eine Gebühr von 35 Euro pro Runde zu einer „öffentlichen Straße“ wird, auf der dann die StVO gilt. Kontrolliert wird das auf der Strecke nirgendwo. Dabei gibt es Streckenteile, auf denen durchaus eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Aber es wird auch gedriftet und – wenn es „mal passt“ – auch rechts überholt. Kein Wunder, wenn es dann ab und zu mal kracht. - Aber selbst das wird zum Geschäft. Für Veranstalter, den Abschlepper und die Firma, die die Leitplanken repariert. Alle Automobile sollten – natürlich – mindestens haftpflichtversichert sein. Dass die deutschen Versicherer inzwischen beim Befahren einer Rennstrecke… - Dazu habe ich auch schon geschrieben, aber das scheint niemanden zu interessieren. - Mich interessiert aber z.B., wie man am Nürburgring die ausländischen „Touristenfahrer“ kontrolliert, die alle lt. AGB des Veranstalters  einen Versicherungs-Nachweis mitführen müssten. - Aber wer kontrolliert das? - Gesehen habe ich das noch niemals. - Darüber habe ich mir schon Gedanken gemacht und auch mit meinen Lesern, die in unterschiedlichen Fachgebieten unterwegs sind, das Thema schon diskutiert. - Weil die vielen Fahrer aus „Great Britain“ schon mal ein wenig auffällig sind, habe ich mich mit Hilfe meiner Leser versucht, mal speziell zu diesem Thema ein wenig schlau zu machen. - Das Ergebnis:

Motor-KRITIK & Leser: Hilfe für die „PI“ in Adenau?

Dieses Mal, zu Ostern 2026, scheint man nicht den auffallenden Aufwand zu betreiben, der schon in den Jahren vorher – sozusagen „im Vorfeld“ - das Schlimmste erwarten ließ. Es fehlen Absperrgitter und ähnliche Dinge, die deutlich machen, dass man ein Chaos vermeiden möchte.

Eigentlich hat man in den Jahren vorher damit schon die Bewohner im direkten Umfelds des Nürburgrings verunsichert. Auf so eine „allgemeine Verunsicherung“ hat man in diesem Jahr verzichtet. - Zumal sie das sich abzeichnende Chaos nicht mindert!

Da stehen ein paar Absperrbaken bereit. Wie hier z.B. am Kreisverkehr, an dem man auch direkt nach Nürburg abbiegen kann. Die Silhouette der Burg ist genauso unübersehbar, wie dann etwas später das „weiße Viereck“, das eine „runde Empfehlung“ der relativ wenigen Bewohner des Dorfes deutlich macht, die hier für alle Bürger im Umfeldes des Nürburgrings sprechen.

Der Nürburgring-Betreiber, bzw. die Pächterfirma des  Nürburgrings wollte da nicht abseits stehen und hat sich zu einer Alibi-Aktion aufgerafft, die – warum eigentlich? - wohl in erster Linie britische Staatsbürger ansprechen soll, weil man als deutsche Firma und damit deutscher  Veranstalter der „Touristenfahrten“, für den Text die englische Sprache verwendet.

An der Strecke selbst hat man inzwischen im Bereich der B 412 – wie z.B. an der Einfahrt zum Parkplatz „Brünnchen“ – die von mir schon gezeigten Parkplatzschilder entfernt, mit denen darauf aufmerksam gemacht wurde, dass hier 10 Euro Parkgebühren anfallen, wenn man im Besitz eines Veranstaltungs-Tickets ist.

Da die „Touristenfahrten“ an Karfreitag nach Darstellung des Veranstalters keine Veranstaltung ist, gibt es auch keine Tickets. Also hat man die Schilder entfernt.

  • Wird man an Karfreitag, wie in „Facebook“ angekündigt, nun doch 10 Euro Parkgebühren verlangen? 
  • Wurden deshalb die verwirrenden Parkschilder – vorübergehend – entfernt?

Natürlich hat sich auch die Polizei vorbereitet und lässt per Presse-Infos deutlich machen, dass man wieder – wie schon in den Jahren zuvor – mit Spezial-Kommandos zur Kontrolle der an Karfreitag und über Ostern anreisenden Automobile im Einsatz sein wird.

„Das Polizeipräsidium Koblenz kündigt über die Osterfeiertage verstärkt Kontrollen an, um Verstöße konsequent zu verfolgen.“

Das hat man in entsprechenden Pressemeldungen verbreitet – wie das obige Zitat aus der „Rhein-Zeitung“ zeigt und darauf hingewiesen, dass sie auch in diesem Jahr auch wieder technische Kontrollen durchführen wird, die evtl. dann auch zur Stilllegung des Fahrzeuges führen können.

Natürlich will man auch ein Auge auf die Drifter und Produzenten von „burn-outs“ und von unnötigem Lärm haben. Da droht man mit Bußgeldern. Die Polizeidirektion Mayen weist in diesem Zusammenhang besonders auf den § 315d des Strafgesetzbuches hin.

Es sind insgesamt also zwar optisch weniger krasse Vorbereitungen, die aber das eigentlich von den Bewohnern befürchtete Chaos kaum verhindern – mindern - können.

Der Veranstalter der „Touristenfahrten“ lässt nun mal gerne „das Herz rasen“, eine Aufforderung, die man dann im Umfeld der Rennstrecke dann zu dämpfen versucht. Womit man deutlich machen möchte, dass… - 

  • Wie mit den aktuell „abgenommenen“ Parkschildern auch verdeutlicht wird? - Oder nicht? - Oder doch?

Seit Jahren habe ich mir persönlich Gedanken gemacht, weil nach meiner Auffassung, viel zu viele gerade junge Führerscheinbesitzer und Fahrer PS-starker Automobile gar nicht begreifen, welche Risiken sie mit dem Befahren der Nürburgring-Nordschleife nach dem Zahlen von 35 Euro pro Runde eingehen.

Oft kennen sie nicht mal die Grenzen ihres eigenen Versicherungsschutzes, aber sie kennen erst recht nicht die Grenzen des Versicherungsschutzes von anderen Teilnehmern an den „Touristenfahrten“. 

Da sind mir tatsächlich schon in der Vergangenheit besonders „Touristenfahrer“ von den britischen Inseln durch ein eigenartiges Verhalten aufgefallen, über das ich auch schon mal geschrieben habe.

So waren z.B. nach einem Unfall auf einer Bundesstraße beim Eintreffen der Feuerwehrleute, die alarmiert worden waren, schon die „Nummernschilder“ durch die kaum verletzten Fahrer an den Fahrzeugen entfernt worden. - So wurde mir von den eingesetzten „Rettern“ berichtet.

Ich habe auch darüber geschrieben, aber den eigentlichen Hintergrund – einen eventuellen – nicht verstanden. Das ist mir erst durch das Zuarbeiten von Lesern deutlich geworden und hat  Möglichkeiten der Kontrolle aufgezeigt, die bisher von den immer wieder tagenden Gremien aus allen Bereichen offensichtlich übersehen worden sind.

    • Da geht es zunächst einmal um den wichtigen Punkt der grundsätzlichen Haftpflichtversicherung von ausländischen Kraftfahrzeugen, wie sie gerade an „langen Wochenenden“ – wie es auch die Osterfeiertage sind – verstärkt bei den „Touristenfahrten“  finden kann.

Inzwischen habe ich auch dazu lernen können, dass es ein "Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz" (AuslPflVG.) gibt.

„§ 19 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 12 Absatz 1 einen Versicherungsnachweis nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder
2. entgegen § 12 Absatz 3 eine dort genannte Handlung gestattet.
(2)Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.“

Im o.e. § 12 ist zum Thema „Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises 2 zu lesen:

„(1) 1Der Fahrer hat bei Gebrauch des Fahrzeugs im Inland einen Nachweis über den hierbei nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 erforderlichen Versicherungsschutz (Versicherungsnachweis) mitzuführen. 2Der Fahrer hat den Versicherungsnachweis auf Verlangen den zuständigen Beamten zur Prüfung auszuhändigen.
(2) Absatz 1 ist auf die Fahrer von Fahrzeugen nicht anzuwenden, wenn diese von der Pflicht zum Mitführen und zur Aushändigung eines Versicherungsnachweises ausgenommen sind
1. durch eine Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 2,
2. durch eine Rechtsverordnung nach § 16 Absatz 2 Nummer 2 oder
3. durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 17.
(3) Der Halter darf nicht gestatten,
1. dass der Fahrer entgegen Absatz 1 Satz 1 den vorgeschriebenen Versicherungsnachweis nicht mitführt oder
2. dass der Fahrer entgegen Absatz 1 Satz 2 den Versicherungsnachweis nicht auf Verlangen den zuständigen Beamten zur Prüfung aushändigt.“

Ich erwähne das nur so ausführlich, weil ich so gleichzeitig sowohl den Veranstalter der „Touristenfahrten“, als auch die „PI Adenau“ informieren kann, damit man dort vielleicht einmal gemeinsam überlegt, wie man so eine Kontrolle – im Interesse aller Teilnehmer - vor Beginn der „Touristenfahrer“ bei ausländischen Nürburgring-Fans durchführen kann.

  • Technisch müsste sogar – nachdem man die folgenden Abschnitte gelesen hat – auch ein automatischer Abgleich durch Kameras möglich sein!

Es muss aber noch auf den § 14 dieses Gesetzes hingewiesen werden, mit dem auch auf die Konsequenz beoi fehlendem Versicherungsnachweis hingewiesen wird:

„(1) Wenn der Fahrer des Fahrzeugs den Versicherungsnachweis entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 nicht mitführt oder entgegen § 12 Absatz 1 Satz 2 nicht aushändigt, so
1. kann das Fahrzeug bei der Einreise aus dem Gebiet eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums von den Grenzzollstellen zurückgewiesen werden,
2. muss das Fahrzeug bei der Einreise aus dem Gebiet eines Drittstaats von den Grenzzollstellen zurückgewiesen werden.
(2) Stellt sich das Fehlen eines nach § 12 Absatz 1 Satz 1 mitzuführenden Versicherungsnachweises während des Gebrauchs des Fahrzeugs im Inland heraus, so kann das Fahrzeug solange sichergestellt werden, bis der Versicherungsnachweis vorgelegt wird.“

Dieses Gesetz bekommt im Fall der von den britischen Inseln anreisenden „Touristenfahrer“ einen besonderen Sinn, wenn man weiß, dass es – wir befinden uns im „Digitalen Zeitalter“ – sogar per Internet möglich ist zu kontrollieren, ob ein Kraftfahrzeug in England überhaupt für den normalen Straßenverkehr zugelassen ist.

  • Wenn ein Fahrzeug in „GB“ nicht zugelassen ist, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht versichert!

Um das Nutzen dieser Internet-Möglichkeit allen Lesern – auch Polizei und Veranstalter der „Touristenfahrten“ - zu ermöglichen, für ich nachfolgend einmal die komplette Internetadresse ein, mit der eine solche Überprüfung leicht möglich ist:

https://vehicleenquiry.service.gov.uk/?locale=en

Es scheint real möglich, dass es nach Eingabe des Nummernschild-Inhalts dann zu einer Meldung kommt, die kurz mit „SORN“ dargestellt wird. Das bedeutet, dass das entsprechende Fahrzeug in England als stillgelegt gemeldet wurde und weder versteuert noch versichert ist.

  • Ein stillgelegtes Fahrzeug (SORN) darf aber weder auf öffentlichen Straßen geparkt noch gefahren werden!

"SORN" steht übrigens für „Statutory Off Road Notification“ (gesetzliche Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs). Es handelt sich also um ein in Great Britain geläufiges Verfahren, mit dem die Fahrerlaubnisbehörde (DVLA) darüber informiert wird, dass ein Fahrzeug außer Betrieb genommen wird.

  • Theoretisch kann das auch für die relativ kurze Zeit eines Nürburgring-Besuchs erfolgen!

Die deutsche Polizei – in diesem Fall die Polizei-Inspektion Adenau (PI Adenau) hätte also durchaus die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG hier einmal durch eine über einen längeren Zeitraum durchgeführt „konzertierte Aktion“ ein Zeichen zu setzen.N

  • Das würde nicht nur die Wahrhaftigkeit der bisher durchgeführten Maßnahmen unterstreichen, sondern auch das Bemühen verdeutlichen, die „Touristenfahrten“ im Interesse aller Teilnehmer sicherer und „vernünftiger“ zu machen.

Um es noch einmal zu unterstreichen: Hier in Motor-KRITIK hätte ein solche „Hilfe“ niemals erscheinen können, gäbe es nicht die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Redaktion und Leser.

  • Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal dafür herzlich bedanken und anregen, auch scheinbar sinnlose Informationen an info@motor-kritik.de zu senden.

Sie werden von uns immer(!) überprüft und nach bestem Wissen und Gewissen dann redaktionell bearbeitet.

Wie auch die Basis-Informationen zu dieser Geschichte!

Danke!

MK/Wilhelm Hahne
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