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Marktbeherrschende Stellung

Es ist 14 Uhr. Am 8. November 2012. Ich sitze auf dem Gang vor Saal 10 des Oberlandesgerichts in Koblenz. Die Verhandlung soll um 14:30 Uhr beginnen. Zeit zum Nachdenken. Der Verkehr auf der B 9 war auch über die Moselbrücke zügig gelaufen, ich hatte die Innenstadt (an der Mosel entlang) umfahren, gleich einen Parkplatz gefunden und – war zu früh. Es würde heute bei der Verhandlung um die Frage gehen, ob die NAG (Nürburgring Automotive GmbH) als Betreibergesellschaft auch „Herr“ über die Nürburgring-Nordschleife, eine „marktbeherrschende Stellung“  ausgenutzt hat. Ich muss lächeln, wenn ich daran denke, wie unterschiedlich man an diese Frage herangehen kann. Abhängig davon, wer sie wie stellt. - „Da stelle ma uns mal janz dumm...“, sagt Heinz Rühmann in der „Feuerzangenbowle“. - Der Anwalt der Beklagten scheint den Film zu kennen, wie ich später erfahren sollte.

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