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Was ist wirklich von Bedeutung? Natürlich wird die plakathafte Wirkung der Zahl 100 favorisiert. An einigen Stellen in unserem Land wird auch schon an Jubiläumsschriften gearbeitet. Alle - wirklich alle – werden mit Sicherheit alle Besonderheiten dieser wirklich wunderbaren Rennstrecke herausarbeiten und in vielen interessanten Beiträgen verdeutlichen, wie „einmalig“ doch diese Rennstrecke ist, die in ihrer Charakteristik von der Eifel-Landschaft bestimmt wird. - Diese Rennstrecke hat jedes Lob verdient! - Aber mit dieser Rennstrecke sind – und waren - auch andere Entwicklungen verbunden, die nicht nur deshalb erwähnt werden sollten, weil sie auch einen Einfluss auf die Entwicklung hatten, die die Beziehung des direkten Umfeldes zur Rennstrecke mit beeinflussten. Da wäre eine Insolvenz in Eigenverwaltung der Nürburgring Gmbh, die auch bisher nach 14 Jahren noch nicht abgeschlossen ist. Da wäre eigentlich auch darauf aufmerksam zu machen, dass auch nach 13 Jahren der Verkauf des Nürburgrings zunächst an einen „umstrittenen“ mittelständischen, deutschen Unternehmer – der dann einem russischen Oligarchen Platz machte – bis heute von der gleichen EU-Kommission noch nicht genehmigt ist, die damals – richtig – die verdeckte Zuführung von Landeszuschüssen verurteilte. Das führte zunächst mal zum Ende einer landeseigenen GmbH. Darum wird heute hier in Motor-KRITIK schon im Titel zu dieser Geschichte die Frage gestellt, die man -mit hoher Wahrscheinlichkeit - in keiner der in 2027 erscheinenden Jubiläumsschriften zum 100jährigen Bestehen des Nürburgrings finden wird:
Nürburgring Jubiläum 2027: 100, 15 oder 13 Jahre?
Jetzt – in 2026 – müssen die Zahlen natürlich lauten: 99, 14 und 12 Jahre! - Aber macht das wirklich einen Unterschied, wenn hier schon in 2026 mit dem Finger „auf Löcher gezeigt“ wird, auf die mit hoher Sicherheit in den jeweiligen Jubiläumsschriften die Autoren nicht zeigen werden. Jubiläum hat schließlich zunächst so etwas von „Jubel“! - Aber schließen sich eine notwendige Kritik und Jubel wirklich aus?
- Soweit ich das feststellen konnte, wird derzeit an drei Nürburgring-Jubiläumsschriften gearbeitet!
Natürlich wird in diesen Schriften auch über den Niedergang einer landeseigenen GmbH informiert werden. Aber man darf schon darauf gespannt sein, wie eine Insolvenz in Eigenverwaltung der Nürburgring GmbH dort argumentativ „unterfüttert“ wird.
- Leider ist „keine Ahnung“ bei heutigen Politikern fast die Norm!
Auch hier haben sich alle mit schuldig gemacht, die den deutlich erkennbaren Irrsinn dieser Rennstrecken-Erweiterung durch „stille Hinnahme“ mit begünstigt haben, weil man sich – vielleicht – bei gewissen Politikern nicht unbeliebt machen wollte.
Natürlich kann man nun sagen:
- Aus! - Fertig! - Vorbei! - Warum muss man in diesem Fall noch „nachkarten“?
Weil kaum jemand den Irrsinn verfolgt, der immer noch in Verbindung mit dem inzwischen fast 100jährigen Nürburgring erfolgt, weil man eigentlich „nur so nebenbei“ an den Geschehnissen, die im Umfeld des Nürburgrings passieren, wirklich Anteil nimmt.
- Allgemeine „Stimmung“: Aber zur Zeit ist doch alles positiv am Nürburgring!
Man sollte sich nicht täuschen lassen. Auf das Jahr 2026 bezogen:
- ...ist die im Juli 2012 eingeleitete Insolvenz in Eigenverwaltung nach 14 Jahren immer noch nicht abgeschlossen!
- ...ist der etwas „eigenartig“ verlaufene Verkauf des Nürburgrings auch 12 Jahren nach dem ersten, bzw. zweiten Verkauf immer nicht von der EU-Kommission genehmigt!
Gerade im Hinblick auf das 100jährige Jubiläum des Nürburgrings im Jahr 2027 habe ich in diesen Tagen versucht, die aus meiner kurzen Darstellung oben resultierenden Fragen – auch im Interesse meiner Leser – zu klären.
So habe ich das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler am 2. August 2026 um Beantwortung folgender Fragen zur Insolvenz der Nürburgring GmbH gebeten:
„Nach meinen Unterlagen hat es von Ihrem Insolvenzgericht dazu am 24. Juli 2012 einen Beschluss gegeben.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung wurde von Fachanwalt Jens Lieser, Koblenz als Sachwalter begleitet, der von Ihnen
eingesetzt worden war.Die in Insolvenz in Eigenverwaltung befindliche Nürburgring GmbH hatte Herrn Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Trier als
Sanierungs-Geschäftsführer eingesetzt.Ein Sanierungsvorschlag wurde Ihnen aber niemals zur Genehmigung vorgelegt.
So weit mir bekannt, ist die Insolvenz der Nürburgring GmbH auch nach 14 Jahren bis heute noch nicht abgeschlossen.
Entspricht mein Wissensstand der Realität?Wird Herr Prof. Dr. Dr. Schmidt immer noch von der Landesregierung RLP - bzw. aus dem Insolvenzvermögen als Insolvenz-Geschäftsführer bezahlt?
Wann ist nach Ihrer Erfahrung mit einem offiziellen Abschluss dieser Insolvenz in Eigenverwaltung zu rechnen?
Ist in diesem Fall die Länge des Insolvenzverfahrens nach Ihrer Erfahrung eigentlich normal?
“Zum gleichen Termin habe ich auch folgende Fragen an EU-Kommission gerichtet:
...“am 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil eine Entscheidung der EU-Kommission zum Verkauf des Nürburgrings für nichtig erklärt.
Danach ist nichts - gar nichts - passiert!
Im April 2024 hat der Verein "Ja zum Nürburgring" e.V. der EU-Kommission dann – verständlicher Weise - mit einer Untätigkeitsklage gedroht!
Nach meinen Unterlagen hat es von Ihrem Insolvenzgericht dazu am 24. Juli 2012 einen Beschluss gegeben.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung wurde von Fachanwalt Jens Lieser, Koblenz als Sachwalter begleitet, der von Ihnen eingesetzt worden war.Die in Insolvenz in Eigenverwaltung befindliche Nürburgring GmbH hatte Herrn Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Trier als Sanierungs-Geschäftsführer eingesetzt.
Ein Sanierungsvorschlag wurde Ihnen aber niemals zur Genehmigung vorgelegt.
So weit mir bekannt, ist die Insolvenz der Nürburgring GmbH auch nach 14 Jahren bis heute noch nicht abgeschlossen.Entspricht mein Wissensstand der Realität?
Wird Herr Prof. Dr. Dr. Schmidt immer noch von der Landesregierung RLP - bzw. aus dem Insolvenzvermögen als Insolvenz-Geschäftsführer bezahlt?
Wann ist nach Ihrer Erfahrung mit einem offiziellen Abschluss dieser Insolvenz in Eigenverwaltung zu rechnen?
Ist in diesem Fall die Länge des Insolvenzverfahrens nach Ihrer Erfahrung eigentlich normal?“Mit welcher Maßnahme hat die EU-Kommission im Dezember 2024 dann mit einem Eröffnungsbeschluss "zur Sache" reagiert.
Inzwischen schreiben wir August 2026 - und zumindest ich - habe keine Kenntnis von einer neuen Entscheidung der EU-Kommission zum Verkauf des Nürburgrings erhalten.
Meine Fragen an die EU-Kommission: Steht eine Entscheidung der EU-Kommission aufgrund des Urteils des EuGH von September 2021 bis heute immer noch aus?“
Wenn es sie geben sollte: Wie lautet sie?
Wenn sie - 5 Jahre nach dem Urteil - immer noch nicht gibt: Wann ist mir ihr zu rechnen?“
Von Seiten der EU-Kommission habe ich praktisch umgehend folgende Antwort erhalten:
...“Die Untersuchungen dauern an. Wir können weder den Zeitraum noch das Ergebnis vorwegnehmen.“...
Das ist sicherlich kurz und knapp. Aber immerhin eine klare Antwort. Die 5 Jahre nach einem Gerichtsurteil eines EU-Gerichts (!) erfolgte!
Dabei legt die EU-Kommission umgekehrt den größten Wert auf eine schnelle Umsetzung ihrer Anordnungen, Beschlüsse. Und droht mit Strafen!
Aktuell sind wieder einige EU-Staaten durch die EU-Kommission angemahnt, weil sie Beschlüsse der EU-Kommission ganz oder zum Teil noch nicht umgesetzt haben.
Der Termin für Stellungnahmen dazu ist von der EU-Kommission auf zwei Monate begrenzt. Beschlüsse der EU-Kommission müssen – überwiegend – in zwei Jahren umgesetzt sein.
- EU-Befehlen ist immer sofort zu folgen! - Sonst gibt es Ärger!
Aber 5 Jahre (in Worten: fünf Jahre) nach einem Gerichtsentscheid, mit dem das ursprüngliche Urteil der EU-Kommission zum Nürburgring „für nichtig erklärt wurde“, hat sich bei der EU-Kommission nicht sgetan, außer dass sie mit der obigen Antwort auf meine Fragen „Aktivität heuchelt“!
Offenbar möchte man sich „selber nicht ins eigene Fleisch schneiden“, denn mit einem EU-Entscheid, wie er auch immer ausfällt, würden mehr als nur „alte Wunden aufgerissen“.
- Man sollte nicht vergessen, dass damit alles noch einmal aufgerührt wird, bei dem dann – unter den heutigen Aspekten – auch eine EU-Kommission nicht gut aussehen würde.
Also „spielt man auf Zeit“! - Man kennt das ja aus der aktuellen Politik. - Und die „Chefin“ der EU-Kommission ist eine erfahrene deutsche Politikerin, die immer schon mal – wenn es ihr richtig erschien – ein paar Gedächtnislücken hatte.
- Aber kann man damit entschuldigen, dass man auf ein Gerichtsurteil einfach nicht zeitlich korrekt reagiert?
Das nicht nur der Verkauf des Nürburgrings, sondern auch die Insolvenz etwas ganz besonderes zu sein scheint, ist auch daran zu erkennen, wie lange das Insolvenzgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler für die Beantwortung meiner Fragen braucht.
Wir haben heute – beim Einstellen dieser Geschichte auf die Seiten – den 5. August 2026. Inzwischen sind also nur Tage vergangen.
- Aber da die EU-Kommission bei meiner Nachfrage so schnell war… -
Es gibt bis dahin keine Antwort vom Insolvenzgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler, das inzwischen unter „neuer Leitung“ der Frau Dr. Susanne Dreyer-Mälzer steht. Der Leiter des Gerichts, der damals – 2012 - die Insolvenz in Eigenverwaltung in der beantragten Form genehmigte, ist längst in Ruhestand.
- Aber was soll Frau Dr. Susanne Dreyer-Mälzer auf meine o.g. Fragen auch antworten?
Vielleicht erreicht ihre Antwort noch rechtzeitig die Autoren, die an den Jubiläumsschriften zum 100jährigen Bestehen des Nürburgings arbeiten!
Die hätten eigentlich allen Grund – und nun auch Anlass – bei dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen, wie lange sich Jubilar schon in Insolvenz befindet – oder befunden hat!
- Es gibt sicherlich auch noch „unerledigte“ Gerichtsverfahren von Unternehmern, die sich vom Land Rheinland-Pfalz, bzw. der Landesregierung in Mainz durch die Art der Abwicklung betrogen fühlen.
Auch das ist ein Stück von einhundert Jahre Nürburgring! Der Nürburgring ist nicht nur ein Stück deutschen Kulturguts, sondern auch in diesem Teil ein Beispiel für den „Gebrauch“ durch eine Landesregierung und damit ein Beispiel für den rücksichtslosen Einsatz von Steuergeldern, wenn es denn Politikern gefällt.
Übrigens hat Dr. Pföhler auf die Beteiligung seines Landkreises an der Nürburgring GmbH in Höhe von zwei Millionen Euro rechtzeitig verzichtet. - Er wollte keinen Ärger. - Wie beim Ahr-Hochwasser! - Es hat ihn auch alles persönlich nicht betroffen. - Seinen Porsche hatte er schließlich – persönlich (!) - in Sicherheit gebracht!
- Wenn Sie, liebe Leser finden, dass diese Geschichte eigentlich unfertig ist, dann haben Sie recht“!
Aber ich lasse mir Einstellungstermine für meine Geschichten nicht vorschreiben, indem ich eine Antwort abwarte, die eigentlich auch schon erfolgt sein könnte – aber nicht ist!
Denn die Situation verändert sich dadurch nicht! - Sie wird vielleicht – hoffentlich verständlich – erklärt!
MK/Wilhelm Hahne
PS: Sollte sich die Amtsgerichtsdirektorin, Frau Dr. Dreyer-Mälzer, in den nächsten Tagen – oder irgendwann – mit einer Antwort auf meine Anfrage (s.o.) melden, werde ich selbstverständlich meine Leser sofort informieren! - Vielleicht ist sie noch mit einer „internen Abstimmung“ beschäftigt! - Und das dauert! - Wer weiß das schon?



