Frage: Wem gehört der Nürburgring?

Es gibt viele schwierige Fragen, auf die eine Antwort leicht fällt. Beispiel: Hat die DTM eine sportliche Zukunft? - Antwort: Nein. - Es gibt leichte Fragen, die nur schwer zu beantworten sind. Beispiel: Wem gehört derzeit der Nürburgring? - Da gilt es dann - rein rechtlich - bestimmte Begriffe zu trennen. Denn juristisch gesehen, beinhalten die Begriffe „Besitzer“ und „Eigentümer“ jeweils etwas anderes. Das ist vielen Menschen nicht bewusst. So ist dann auch die Antwort auf diese einfache Frage oft falsch. - Ich habe diese einfache Frage nicht nur am 30. September meinen Lesern gestellt, sondern auch am 1. Oktober dem Leiter der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch, am Sitz der Mainzer Landesregierung. Der ist aus Sicht von Motor-KRITIK doppelt qualifiziert, weil er nicht nur in der „Schaltzentrale der Macht“ sitzt, sondern auch Jura studierte und in dieser Sache – als Rechtsanwalt mit Erfahrung - exakt wissen sollte, wie die richtige Antwort auf diese einfache Frage lautet. Und dem Leser-Echo kann ich auch entnehmen, welche Antworten man „im Land“ geben würde. Hier also die Antworten zur...

Frage: Wem gehört der Nürburgring?

Motor-KRITIK-Leser haben meine Frage vom 30. September auch beantwortet. Unterschiedlich. Und das zeigt schon, dass diese einfache Frage eine richtige Antwort schwierig macht. Da hieß es z.B. vorsichtig:

„...meine Schätzung: einer Treuhand GmbH in Frankfurt“

Eine andere Auffassung, die übrigens von vielen Bürgern des Landes geteilt wird, wurde von einem anderen Leser so formuliert:

„nach meiner Meinung gehört der Nürburgring, trotz aller Kapriolen und Unmöglichkeiten, der Rheinland-Pfälzischen Allgemeinheit!
Er ist weder rechtmäßig verkauft und eine nachvollziehbare Bezahlung hat meines Wissens auch nicht stattgefunden, weil dieses Ereignis sicherlich mit einem großen Brimborium kundgetan worden wäre.“

Interessant ist auch die Auffassung eines Lesers, der das Problem der richtigen Beantwortung der o.g. Frage so angeht (es wird ein Ausschnitt zitiert):

„...Ich antworte wider besseren Wissens: Nichts genaues weiß man nicht oder darf man nicht wissen. Und lade jeden ein, sich in den einschlägigen Veröffentlichungen weiter zu informieren.
Viele geben allerdings leider auch entgegen wider besseren Wissens eine falsche Antwort. So entstehen Gerüchte. Aber im Endeffekt läuft es bestens für die Landesregierung. ...“

Damit meint der Leser sicherlich, dass die Landesregierung die „Problematik Nürburgring“ längst vergessen hat, offiziell jede Art von Beteiligung von sich weist und durch das Austauschen von Personen in der Regierungsmannschaft glaubt, einen Strich unter die Fehlleistung einer Landesregierung gezogen zu haben, die in der Region tiefe Wunden hinterlassen hat, deren Auswirkungen noch lange behandelt werden müssen. - Durch wen?

So kommt man wieder auf die im Titel genannte „einfache Frage“.

Motor-KRITIK kam auf die einfache Lösung, diese Frage doch durch die Landesregierung beantworten zu lassen. Schließlich sollte eine „Gerüchtebildung“ vermieden werden. Die Staatskanzlei in Mainz wäre da der richtige Ansprechpartner – dachten wir – nachdem wir uns mal im Internet umgeschaut hatten und z.B. dort auf der entsprechenden Internetseite fanden:

„Die Staatskanzlei ist die Regierungszentrale. Sie koordiniert die Arbeit der gesamten Landesregierung und unterstützt die Ministerpräsidentin bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben.“

Gegen Ende der Selbstdarstellung findet sich auch die Feststellung:

„Die Fülle ihrer Aufgaben und die Zuarbeit für die Ministerpräsidentin verleihen der Staatskanzlei eine zentrale Stellung im politischen Gefüge unseres Landes. Es ist deshalb nicht übertrieben, die Staatskanzlei als die "Schaltzentrale" der Regierungspolitik zu bezeichnen.“

Die „Schaltzentrale“ hat – nachdem sie fast sieben Tage die Motor-KRITIK-Frage bedacht und bearbeitet hat - uns folgende Antwort zukommen lassen, deren Kern wir nachfolgend einkopieren:

1. Wer ist rechtmäßiger Besitzer des Nürburgrings?

Rechtmäßiger Besitzer des Nürburgrings ist die Capricorn Nürburgring GmbH. Sie hat mit Pachtvertrag vom 29. Dezember 2014 zum 9. Januar 2015 den Nürburgring gepachtet.
 

2. Wer ist Grundstückseigentümer?

Grundstückseigentümer sind die drei insolventen Gesellschaften: Nürburgring GmbH, Motorsport Resort Nürburgring GmbH und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH. Mit Vollzugs- und Treuhandvertrag vom 29. Dezember 2014 wurden die gesamten Grundstücke im Eigentum dieser drei Gesellschaften mit Wirkung zum 9. Januar 2015 auf die NBR Ring GmbH & Co. KG übertragen. Im Grundbuch werden aktuell noch die drei insolventen Gesellschaften als Eigentümer ausgewiesen. Die Umschreibung ist aufgrund grundbuchrechtlicher Vorschriften noch nicht vollzogen.
 

3. Wer ist Gesellschafter der NBR Ring GmbH & Co. KG?

Die NBR Ring GmbH & Co. KG hat als Kommanditisten die Capricorn Nürburgring Besitz GmbH (95, 1 %) und die NR Treuhand GmbH (4,9 %). Komplementärin ist die NR Verwaltungs GmbH. Gesellschafter der NR Verwaltungs GmbH ist die NR Treuhand GmbH. Gesellschafter der NR Treuhand GmbH ist die Schultze & Braun Vermögensverwaltungs-GmbH, Achern. Geschäftsführer der NR Treuhand GmbH ist Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Beck, Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Achern.“

Damit wäre die einfache Frage, die mich in den letzten Wochen vielfach erreichte, dann kompetent von – bzw. im Auftrag - der Landesregierung Rheinland-Pfalz – beantwortet. Die muss es schließlich wissen, da sie mehrheitlich im Besitz der Nürburgring GmbH war, die auch von ihr in die Insolvenz geführt wurde. - Es ist also die derzeit (!) einzig richtige Antwort.

Diese Antwort wird sicherlich nicht nur einen Teil meiner Leser, sondern sogar Journalisten-Kollegen überraschen. Das ist das Ende von „Nichts genaues weiß man nicht oder darf man nicht wissen.“, wie es ein Leser formulierte.

Ich würde mich über ein Leser-Echo – wieder an service@motor-kritik.biz freuen.

MK/Wilhelm Hahne
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