Das leere Resultat einer hohlen Selbstdarstellung!

Ein Riese:in gebar einen Zwerg und stellte ihm schützend eine von ihm lancierte Zwergenfirma zur Seite, in der man selber Regie führte. Nun ist diese Stütze zur Jahreswende 23/24 weggezogen worden und der Zwerg, der sich jahrzehntelang als „starker Mann“ präsentierte, fällt zurück in das Stadium, in dem er sich befand, bevor der Riese ihn aufblies. Es bleibt eine Hülle, die man im neuen Jahr – in 2024 – mit neuem Leben erfüllen möchte. - Muss!  Und neues Leben blüht aus den Ruinen? - Es fehlt die Basis! - Eine Ruine wird so bestenfalls zu einem Denkmal. Ein Denkmal, das an eine Vergangenheit im deutschen Motorsport erinnert, in der ein „Behördentum“ regierte, das sich mit Ge- und Verboten durchzusetzen wusste. - Aber nun ist diese Zeit abgelaufen, in der man mit harter Hand und mit den Gesetzen eines Sport-Rechts durchgreifen konnte, das man selbst geschaffen hatte. - Vorbei? - Vorbei! - Es gibt diesen Zwerg zwar noch, aber er ist nicht mehr „einmalig“. - Anders: Man braucht ihn nicht mehr! - So könnte man eine aktuelle Entscheidung – Enscheidungen(!) - des Europäischen Gerichtshofs interpretieren, die nicht nur an den Grundfesten einer Fußball-Organisation rüttelt – bzw. an dem, was bisher als Fundament empfunden wurde. Die neue Basis ist: Europa-Recht geht vor Sport-Recht! - Und dann ist da noch das Monopolrecht! - Deutsche Gerichte haben dazu – und auch zu dem Thema „Sport-Hoheit“ – schon geurteilt. So ist der DMSB zum Ende des Jahres 2023 nur noch...

Das leere Resultat einer hohlen Selbstdarstellung!

Aber jetzt schreiben wir 2024. Und der DMSB verkündet, wie es aus seiner Sicht weiter geht? - Das wäre eigentlich zu erwarten gewesen, nachdem z.B. sich der DMSW, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, zum Jahresende 2023 aufgelöst hat, nicht mehr dem DMSB zuarbeitet, bzw. den wirtschaftlich positiven Teil des DMSB aber diesem Termin nicht mehr übernimmt, wovon der DMSB e.V. bisher steuerlich profitierte. - So kommen wir zu dem Thema „Gemeinnützigkeit“!

In der Vereinssatzung des DMSB e.V., die in überarbeiteter Form am 23. Juli 2023 (!) in Kraft trat, ist zu lesen:

§4
Gemeinnützigkeit

1. Der DMSB dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“, §§ 51 ff. der Abgabenordnung.

Der DMSB ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Dem ideellen Zweck der Förderung des Motorsports ist die zur Erreichung des Ver-bandszwecks erforderliche eigenwirtschaftliche Betätigung untergeordnet. Haushalts-mittel des DMSB dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des DMSB fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2. Die Mitglieder der Organe und Gremien arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist; nachgewiesene Auslagen werden im Rahmen einer Reisekostenordnung erstattet. Das Präsidium kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass
Mitglieder der Organe und Gremien entgeltlich auf Grundlage eines Dienstvertrags oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung tätig werden.

3. Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalt und Vertragsende ist der hauptamtliche Vorstand gem. § 26 BGB zuständig. Für das Präsidium entscheidet über die Höhe der Vergütung ein dreiköpfiger Ausschuss, der aus Mitgliedern der Trägervereine besteht die nicht dem Präsidium angehören. Näheres regelt eine vom Präsidium zu beschließende Geschäftsordnung. Eine Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden ist nicht zulässig.“

Im Gesellschaftsvertrag der jetzt – lt. Internet-Darstellung - zum 31. Dezember 2023 eingestellten DMSW GmbH ist zu lesen:

„Die Gemeinnützigkeit des DMSB als dem Spitzenverband für den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport darf für die Dauer der Gemeinnützigkeit-Anerkennung durch die Finanzverwaltung nicht durch die Tätigkeiten der Gesellschaft gefährdet werden.“

Da wäre doch aktuell – und vorab(!) - eine Erklärung des DMSB e.V. angebracht gewesen, wie es denn jetzt weiter gehen soll. Aber auch in den ersten Januartagen des Jahres 2024 rührt sich nichts! Man verhält sich in Frankfurt so, als hätte es das Jahr 2023 mit seinen für den DMSB geradezu vernichtenden Gerichts-Urteilen nicht gegeben. - Vielleicht hat man sie auch nicht verstanden, nicht verstehen wollen!

  • Dazu ist sogar dem verantwortlichen Pressesprecher offensichtlich nichts mehr eingefallen!

Oder wurde er zum Schweigen verdammt? - Von wem?

Zur Sicherheit hatte ich noch im letzten Jahr die Internetseite des DMSW, mit ihrer im Dezember 2023 aktuellen Darstellung eingescannt. Das Gleiche habe ich dann am 1. Januar 2024 gemacht. Besser: Ich habe es versucht! - Das Ergebnis habe ich auch im Bild festgehalten. Es ist also alles so abgelaufen, wie es in Motor-KRITIK seit Ende November in einer kleinen Serie von Geschichten über die „Geschichten“, die ein kleiner Frankfurter e.V. macht, von mir  hier in Motor-KRITIK dargestellt wurde.

  • Nur würden wir – die wir dem Motorsport huldigen – ziemlich gerne wissen, wie man sich nun in Frankfurt eine Weiterarbeit vorstellt. - Wir sind zwar nicht „hörig“, würden aber gerne etwas dazu aus Frankfurt hören!

Auch am 2. Januar 2024, vormittags, war die DMSW-Internetseite erwartungsgemäß nicht mehr zu erreichen. Als ich dann abends – vor dem endgültigen Ausschalten des Computers – noch einmal einen Versuch machte und – wie vormittags – mit einem Nichterreichen der DMSW-Internetseite rechnete, da war sie wieder – wie oben schon gezeigt – da. - Mit einer kleinen Ergänzung:

Die Seite machte mir nun deutlich, dass das Copyright für das Jahr 2024 bei der Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH liegt. - Moment! - Eine Firma, die nach eigener Aussage „zum 31. Dezember 2023 geschlossen“ wurde, beansprucht ein Copyright für das Jahr 2024?  (Die entscheidende Stelle auf dem Scan der Internetseite, wurde von mir mit ROT markiert.) - Aber eigentlich entspricht das schon dem Niveau, das dort bisher zu verspüren war.

  • Der DMSB e.V. verfügt über die „Sport-Hoheit“ und der DMSW, der sich offiziell (!) Ende 2023 verabschiedete, verfügt über das „Copyright für das Jahr 2024“, wo es ihn nicht mehr gibt“

Oder ist das alles irgendwie ein Irrtum? - War nicht der neue „Herr über Server und Internetseiten“ kurz vor Jahresende noch an einem Mittwoch-Nachmittag (glaube ich) lange im Office des DMSB zu langen Gesprächen gewesen; auch um Anweisungen entgegen zu nehmen?

  • Was geht da hinter den Maxi-Kulissen einer Mini-e.V. eigentlich vor?

Frau Dr. Julia Walter, Vorstandsvorsitzende (eines e.V.!) und „gelernte“ Juristin, arbeitet schon seit Wochen geradezu verzweifelt daran, das „sinkende Schiff“ des DMSB „über Wasser zu halten“. Aber dazu bedarf es auch der Hilfe des ADAC. Aber das Verhältnis zwischen diesen beiden e.V., von stark unterschiedlicher Bedeutung, scheint gespannt.

  • Und niemand der deutschen „Investigativ-Journalisten“ bekommt das mit?

Es wurden auch weder in Presse, Rundfunk und Fernsehen bisher dazu auch die sonst gerne verwendeten „Experten-Meinungen“ verbreitet! - Ist der DMSW schon ohne jede Bedeutung?

Immerhin hat der DMSB e.V. in seiner im Juli 2023 korrigierten Fassung der Vereinssatzung vorgesorgt. Da ist unter § 23 zu lesen:

„Auflösung, Vermögensanfall

Die Auflösung des DMSB kann nur auf Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung ausgesprochen werden. Ein Auflösungsbeschluss muss mit ¾ der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Stimmenthaltungen sind nicht mitzuzählen; § 9 Ziffer 7 gilt entsprechend.
Die zum Zwecke der Auflösung einberufene Mitgliederversammlung ernennt die Liquidatoren. Bei Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an den DOSB mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich gemeinnützig i.S.d. §§ 52 ff. AO zur Förderung des Sports zu verwenden. Die Beschlüsse über die Verwendung des Verbandsvermögens sind vor ihrer Verwirklichung mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.
Bei Auflösung des DMSB werden die Trägervereine auf die FIA einwirken, dass die Motorsporthoheit für den Automobilsport in Deutschland an den AvD zurückfällt. Sofern der DMSB e.V. eine Nachfolgeorganisation haben sollte, an welcher der AvD beteiligt ist, fällt die Sporthoheit für den Automobilsport, vorbehaltlich der Zustimmung durch die
FIA, an die Nachfolgeorganisation und nicht an den AvD zurück.
Bei Auflösung des DMSB werden die Trägervereine auf die FIM einwirken, dass die Motorradsporthoheit für den Motorradsport in Deutschland an ADAC und DMV zurückfällt. Sofern der DMSB eine Nachfolgeorganisation haben sollte, an welcher ADAC und DMV beteiligt sind, fällt die Sporthoheit für den Motorradsport, vorbehaltlich der Zustimmung der FIM, an die Nachfolgeorganisation und nicht an ADAC und DMV zurück.“

Da schweigen dann sogar die „Experten“. Es gibt nämlich noch keine offizielle Pressemitteilung! -

  • Wer hat den DMSB e.V. zum Schweigen verdammt?

Motor-KRITIK hat aktuell verwundert zur Kenntnis genommen, dass sich der DMSB zusammen mit den „ ASN“ aus einer „bunten Mischung“ von Ländern, zu denen z.B. Dänemark, Polen und Irland zählen – tolle Mischung(!) - die Wortmarke für eine internationale SIM-Racing-Serie schützen ließ.

Vielleicht treffen wir die Präsidenten des DMSB demnächst – Anfang Februar 2024 – auf der Spielwarenmesse in Nürnberg, wo sie vielleicht Ausschau nach einer neuen Motorsport-Serie für den „Nachwuchs“ Ausschau halten könnten, die man dann gerne „gegen eine kleine Schutzgebühr – vielleicht? - lizenzieren würde.“

  • Der DMSB und der mit Copyright für 2024 versehene, ab 2024 „geschlossenene“ DMSW ist ab sofort für jede Überraschung gut! - Er war es eigentlich immer schon! - Man denke nur an das „Nordschleifen-Permit“!

Aber zurück in die Aktualität:

Motor-KRITIK möchte nachfolgend noch einmal – kurz - auf die unterschiedlichen Urteile von deutschen OLGs und dem Europäischen Gerichtshofs eingehen, die die „Einzigartigkeit“ und die besondere Position im deutschen Motorsport des DMSB e.V. eindeutig in Frage stellen.

Deutsche Gerichtsurteile hatten aber auch schon vorher die bisher vertretene „Monopolstellung“ des DMSB e.V. nicht nur in Frage gestellt, sondern sie ihm klar abgesprochen! - Das war das OLG Frankfurt. - Motor-KRITIK berichtete!

Das OLG Düsseldorf hat festgestellt, dass der DMSB rechtlich über keine „Sport-Hoheit“ verfügen kann. - Motor-KRITIK war bei der letzten mündlichen Verhandlung in Düsseldorf dabei, hat dort auch eine der "Leitenden", Frau Silke Langhorst gesehen. Sie muss also auch den „Weg dahin – zu dem Urteil – kennen. - Aber hat sie das Urteil – auch die anderen – obwohl von Juristen umgeben, einfach nicht registriert!

Der Europäische Gerichtshof hat dann mit einem „Fußball-Urteil“ auch den DMSB schwer getroffen. Damit ist eigentlich klar:

  • Der DMSB kann im deutschen Motorsport keine „Alleinstellung“ mehr einnehmen!

Gestern, am 3. Januar 2024 habe ich beim Amtsgericht Frankfurt – übrigens das größte Amtsgericht in Deutschland – noch einmal nachgeschaut, bzw. nachschauen lassen. Tatsächlich war zu diesem Termin im Handelsregister der DMSW, der Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst, noch immer  vorhanden. Dort war nichts von einer Auflösung zu finden!

Aber man findet dort den Hinweis – und ich möchte noch mal daran erinnern – dass diese GmbH als ONS schon mit einem Gesellschaftsvertrag vom 22. Juli 1975 gegründet wurde. Der Tag der ersten Eintragung unter der HRB-Nr. 15005, erfolgte dann – auch ein wenig zeitversetzt – am 22. September 1975 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt und ist dort heute in einem „Sonderband“ (Blatt 196 ff) zu finden. Denn auch die ONS war mal unter der „HRB 15005“ eine GmbH.

Die wurde „nur“ mit einem neuen Namen versehen:

  • Der DMSB ist darum auch „keine Nachfolge-Organisation“ der ONS. - Das ist übrigens – auch(!) eine gerichtliche Feststellung!

Inzwischen sind die Handelsregister-Eintragungen überall in Deutschland auf EDV umgestellt. Die Fortführungen der Eintragungen sind heute also auch digital zu erreichen.

Das „irre Leben“ des DMSB und das „vermeintliche Sterben“ des DMSW werden also von Motor-KRITIK auch relativ leicht weiter verfolgt werden können.

Es nutzt dem DMSB also – zumindest aus Motor-KRITIK-Sicht – wenig, wenn man inzwischen wohl zu einem Verhalten gefunden hat, das man „als Schweigen der Lämmer“ empfinden könnte.

  • The Party is over?

Die Geschichte dieser deutschen Motorsport-Organisationen hat etwas von der „Klarheit“ einer „Frankfurter Grünen Soße“!

MK/Wilhelm Hahne
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