Unser Rechtssystem kennt feine Unterschiede. Ich habe anlässlich der Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe im Fall Billen noch einmal darüber nachgedacht. Über den Fall Billen wird noch zu sprechen sein, weil der gut in das Zerrbild von Demokratie passt, in dem wir uns zurechtfinden müssen. Bei Tötungsdelikten unterscheidet unser Rechtssystem auch feinsinnig zwischen Totschlag, Mord im Affekt und vorsätzlichem Mord. Etwas vorsätzlich zu Tun kann sowohl sehr gut als auch sehr schlecht sein. Auf einen Mord bezogen ist das schlecht. Schlecht ist das Ergebnis der z.T. zwanghaft krankhaften Bemühungen von Politikern im Fall „Nürburgring 2009“, so dass man sich die Frage stellen muss: