Privatgeheimnisse

4 StR 33/12: „Im Namen des Volkes“

Der Bundesgerichtshof hat meiner Bitte entsprochen und mir heute sein Urteil in der Strafsache gegen Michael Billen, CDU-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Untersuchungsausschusses in Sachen „Nürburgring 2009“ im Mainzer Landtag, u.a. (seiner Tochter) zugehen lassen. Es ist das Urteil in einer Strafsache in der es um die Verletzung von Privatgeheimnissen u.a. und des Verdachts der Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen u.a. geht. Damit sich meine Leser ein Bild machen können, wie geheimnisvoll man „das Volk“ informiert, wenn es um ein Urteil im Namen des Volks geht, hänge ich exakt die pdf-Datei unterhalb dieser Geschichte so an, wie sie mir auch vom BGH zugegangen ist.

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