2017-02

„Tatort“: „Babbeldasch“ ./. Nürburgring

Gestern Abend konnte man sich als Fernsehzuschauer in 90 min ein Bild machen und mit den Vorab-Kritiken professioneller Kritiker großer Zeitungen vergleichen. Das war oftmals – aber nicht immer – ein Verriss gewesen, der nach dem Erleben auf der Mattscheibe auch manchmal noch ein wenig korrigiert wurde. - Wie in der „Süddeutschen“ zum Beispiel. In einer Fernsehzeitschrift lautete die Beschreibung: „Die Darsteller spielen steif, die Story stockt“. In „Spiegel Online“ liest man: „Dieses Agatha-Christie-Szenario mit einem Dutzend Verdächtiger geht einfach nicht auf, weil die Spannung über den präzise gebauten und ebenso gespielten Plot erzielt werden müsste.“ - In der „Neue Osnabrücker Zeitung“ fragte man: „War der Tatort „Babbeldasch“ nun ein Grund zum Anstoßen oder lieber zum Betrinken?“ und versuchte mit einem Zitat aus den Sozialen Medien der „Stimme des Volkes“ Raum zu geben: „Oh nee..furchtbar! Schon abgeschaltet, das geht gar nicht. Amateurhaft und langweilig!“, um dann selbst durch einen „Tatort-Spezialisten“ festzustellen zu lassen: „So einen Tatort wie heute Abend hat’s noch nie gegeben: Die Folge „Babbeldasch“ mit Ulrike Folkerts hat Regisseur Axel Ranisch ohne Drehbuch, ohne Proben, mit mehr Laiendarstellern als Profis und mehr Mundart denn je gedreht.“ - Wir bei Motor-KRITIK haben beim Zuschauen gedacht: „Alles so wie im wirklichen Leben. - Also so, wie im „Abgas-Skandal bei VW“ oder dem „Nürburgring-Skandal“ in der Eifel. - Alles mit Laiendarstellern und mit Texten, die der Einzelne nicht exakt vorgegeben bekommt, sondern selbst, entsprechend seinem Niveau, im Rahmen seiner vorgegebenen Rolle entwickelt. Das wirkt dann schon mal steif, manchmal lächerlich; aber: So ist das Leben!

4.81818
Durchschnitt: 4.8 (bei 44 Bewertungen)

Kategorie: 

„Verdamp lang her“

Es gibt Automobile, die sind einfach Nutzfahrzeuge. Dazu gehört auch so manches Fahrzeug, das sich zur Gattung der Sportwagen zählen lässt. Es gibt aber auch solche, die man einfach nie vergisst. Dabei handelt es sich dann oft sogar um ganz unperfekte Schöpfungen. - Der Lamborghini Miura gehörte nicht dazu. Er hatte seine Macken, aber die wurden überdeckt von einer Ausstrahlung, die andere Sportwagen – vielleicht perfekter - niemals haben werden. Und so ist es für mich ein Bedürfnis, die nachfolgende Geschichte, im Jahre 1973 erlebt, auf schlechtem Papier in alten Mappen wiedergefunden, nun auf einer Computer-Festplatte zu verewigen. - Wir schreiben jetzt das Jahr 2017, inzwischen sind 44 Jahre vergangen, aber ich habe diese Fahrt mit dem Lamborghini Miura Jota ins Land seiner Väter nie vergessen. - Es gab auf den norditalienischen Autobahnen keine Leitplanken auf den Mittelstreifen, sondern niedrige Hecken. Ich saß als Fahrer in einem Jota so tief, dass ich z.B. in den schnellen Autobahn-Linkskurven dort eigentlich nicht sehen konnte, wer da vielleicht auch auf der linken Spur, aber langsam unterwegs war. Die Sitzposition in einem Jota war aber schon „serienmäßig“ so, dass man immer in einer „Allzeit-bereit-Position“ unterwegs war. - Beim Schreiben – 44 Jahre danach – fällt mir auf, dass ich mich nicht nur an diese Eindrücke, sondern auch an andere noch genau erinnern kann. - Dabei ist das…

5
Durchschnitt: 5 (bei 64 Bewertungen)

Kategorie: 

Trackdays: Eine „vertrackte“ Sache!

Trackdays sind „in“. Es gibt Automobilhersteller, die sogar bestimmte Modelle ihren Kunden für den Einsatz bei „Trackdays“ empfehlen. Am Nürburgring reißen sich clevere Veranstalter um Termine für „Trackdays“. Mit „Trackdays“ lässt sich – scheinbar – Geld verdienen. Selbst die CNG ist schon mal auf einen „Einflüsterer“ hereingefallen, der ihnen schnellen Gewinn durch „Trackdays“ versprach. - Aber eigentlich sind „Trackdays“ nur etwas für eine besondere Gattung von Fahrern, die oft mit einer besonderen Gattung von Automobilen unterwegs sind. - Nicht immer, aber immer öfter. Das sind Leute, die auch bedenkenlos die Ausschreibungsbedingungen der Veranstalter akzeptieren. So ein „Trackday“ dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. - Mit einer solchen – und ähnlichen - Formulierung in der Ausschreibung wird z.B. die Versicherung für einen Veranstalter deutlich günstiger. Es wird der Eindruck erweckt, dass die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung auch ungefährlicher ist als die Teilnahme an einem Rennen. - Kann sein, kann auch nicht sein. - Zumindest kann die Teilnahme an einem „Trackday“ auch teurer werden, als die Teilnahme an einem Rennen. - Wie aktuell gerade der Ausgang einer Verhandlung vor dem OLG in Koblenz zeigt, dessen „Basis“ ein Unfall im Jahre 2015 bei einem „Trackday“ auf dem Nürburgring war. Dieser Unfall war auch schon mal einem Landgericht nahe gebracht worden. Das OLG hat dessen Ansicht jetzt „gerade gerückt“. - Wobei hier nicht nur die juristische Ein- und Zuordnung von „Trackdays“ interessant ist, sondern auch gegen Ende des Urteils - „Im Namen des Volkes“ - der kurze Satz: „Gründe, die Revision zuzulassen, liegen nicht vor.“ - Da kann man nur feststellen:

4.836365
Durchschnitt: 4.8 (bei 55 Bewertungen)

Kategorie: 

„Nicht angepasste Geschwindigkeit“!

Diese „Tateinheit“ gibt es in der StVO. §3, Absatz 1 und beginnt so: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ...“ - Natürlich findet dieser § nur auf öffentlichen Straßen Anwendung. Zum Beispiel auf Bundesstraßen. Und erfahrene Rechtsanwälte raten ihren Mandanten, nach einem Unfall aus diesem Grund nicht unbedingt gegenüber der Polizei zu kooperativ zu sein. Evtl. wird der den Unfall aufnehmende Polizeitbeamte nämlich ein Bußgeldverfahren wegen eines solchen Vergehens einleiten. Also sollte man dazu am Unfallort nichts sagen. - Aber jemand hat dazu mal etwas gesagt. Weil er auf der Nürburgring-Nordschleife unterwegs gewesen war und dort einen Unfall hatte. Er hielt den Nürburgring für eine Rennstrecke. In jedem Fall für eine Privatstraße. Selbst wenn es eine Bundesstraße – mit der Gültigkeit der StVO wäre, könnte man – weil eine Einbahnstraße – so schnell fahren, wie man es für richtig hält. Dachte er. Selbst wenn das zur Selbstüberschätzung führt. - Darum hat er auch einem nach dem Unfallgrund fragenden Polizeibeamten eine klare Antwort gegeben:

5
Durchschnitt: 5 (bei 51 Bewertungen)

Kategorie: 

Karl, blond, langhaarig, sucht Urteil!

Nein, das ist nicht der Text aus einer Suchanzeige, sondern der passende Titel zu einer ernsthaften Geschichte: Karl ist eine Dame. Karl ist ihr Nachname. Sie ist Richterin, Vorsitzende Richterin, bei der 4. Zivilkammer beim Landgericht in Mainz. Am 15. Februar 2017, einen Tag nach dem Valentinstag, hatte sie sich mit einer Feststellungsklage mit dem Aktenzeichen 4 O 136/16 zu befassen. Da hatte eine Landschaftsgärtner GmbH, Grünbau, Remagen, das Gericht gebeten festzustellen, dass das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten. Der Kläger muss befürchten, dass seine Forderung, die eigentlich gegenüber der landeseigenen Firma, der inzwischen insolventen Nürburgring GmbH (in Eigenverwaltung!) besteht, evtl. ausfällt, weil das Land seine Forderung gegenüber der Nürburgring GmbH inzwischen mit Hilfe von Insolvenz-Geschäftsführer und Insolvenzverwalter in Höhe von um 300 Millionen als gleichberechtigt gegenüber den anderen Forderungen durchgesetzt hat. Dabei müsste diese Forderung eigentlich als „nachrangig“ eingestuft werden – meint Motor-KRITIK – weil die Zusage der Landesregierung gegenüber „ihrer“ Firma zum Zeitpunkt der Zusage, bzw. Gewährung des Darlehns, eindeutig als nachrangig – von der Landesregierung selbst (!) - eingestuft worden war. - Aber man zieht sich mal wieder hinter das Schutzschild EU zurück. - Ich war zu dieser Verhandlung in Mainz angereist, weil ich befürchten musste, dass dort von den Kollegen die übliche – ganz auf diese Verhandlung zugeschnittene – Berichterstattung erfolgen würde. - Tatsächlich habe ich auch nur eine einzige Kollegin dort getroffen, die aufgrund ihrer Vorkenntnisse in der Lage wäre, die Situation objektiv zu beurteilen. - Was sicherlich auch dem Gericht schwerfallen wird. - Wie mir dann auch als Beobachter dieses Verfahrens klar wurde – der ich mich seit mehr als einem Jahrzehnt mit den skandalösen Abläufen bei der Schaffung eines „Leuchtturmprojekts“ in der Eifel durch die SPD-Landesregierung von Rheinland-Pfalz beschäftige. - So bleibt mir auch nur die Feststellung:

4.960785
Durchschnitt: 5 (bei 51 Bewertungen)

Kategorie: 

„Der Nürburg-Ring“: Die Zeitschrift!

„Wer die Vergangenheit vergißt, ist gezwungen, sie zu wiederholen.“ Das hat Prof. i.R. Dr. Heinz Gess, Soziologe und Herausgeber der sozialwissenschaftlichen Online-Zeitschrift „Kritiknetz“ einmal geschrieben. Die Wenigsten werden diese wichtige und zutreffende Feststellung kennen, wenn sie nicht schon selbst – durch eigene Erfahrung - auf den harten Kern dieser Feststellung gestoßen wurden. - Aber wer von den jungen Leuten ist das schon? - So wird das Rad gerne neu erfunden. - Sagt man. - Und schafft eigentlich nur Kopien, die wieder so fehlerhaft sind wie „damals“. - Wenn man einmal im 90. Jahr seines Bestehens die Abläufe um den Nürburgring Revue passieren lässt und überlegt, was man so alles aus der Geschichte des Nürburgrings lernen kann, so begreift man z.B. beim Lesen der alten Geschichten schnell, dass man auch das Weiße zwischen den Zeilen noch durch eigene Erfahrung auffüllen muss, um das beste Ergebnis im Sinne der eingangs genannten Feststellung zu erreichen. - Aber man begreift auch – lächelnd - warum in den aktuellen Abläufen oben am Nürburgring die älteren Beobachter der „Grünen Hölle“ so Einiges an einen Kindergarten erinnert: Man ist bei der Wiederholung der Vergangenheit. - Vergangenheit scheint etwas, was nicht interessiert. Darum pflegt man auch nicht die „Schätze der Vergangenheit“, wie das gerade beim Bestehen eines Kultur-Denkmals von 90 Jahren der Fall sein sollte. - Es könnte dazu Anlass bieten. Es ist – nicht zufällig - ein Leser von Motor-KRITIK, der es als seine Aufgabe betrachtet hat, für die Suchenden „in der Zeit danach“ eine Basis zu schaffen, die den Inhalt einer Zeitschriften-Reihe nutzen lässt, die schon mal um Nuancen über die Jahrzehnte ihren Titel veränderte, um nach 1974 gänzlich eingeschlafen zu sein. Es wird immer wieder von Transparenz gesprochen, aber eigentlich ist sie im Falle Nürburgring offensichtlich nicht erwünscht. Dahinter können sich auch politische Gründe verbergen! - Motor-KRITIK blättert – dank der Mithilfe einiger Leser (!) - heute einmal in einer Reihe von Zeitschriften über Jahre zurück. - Und erinnert sich – dem Nürburgring aus den verschiedensten Gründen eng verbunden – auch selbst!

5
Durchschnitt: 5 (bei 38 Bewertungen)

Kategorie: 

Der Nürburgring: Das unbekannte Wesen?

Für Oswalt Kolle war es – je nach Buch oder Film – mal der Mann oder die Frau. Ein „unbekanntes Wesen“ nämlich. Für andere war es „die Kuh“, der „Feminismus“ oder auch „Industrie 4.0.“ - Da soll hier einmal der Nürburgring dazu gemacht werden, bzw. beschrieben sein, so dass man, wenn man in Zusammenhängen denkt, ihn auch den „unbekannten Wesen“ zurechnen kann. Denn was von ihm bisher öffentlich dargestellt wurde – oder in seinem Umfeld auch geschah – blieb oft weitgehend unbekannt, weil es auch darum ging, den Nürburgring jeweils in einer „passenden Art“ ins Rampenlicht zu stellen. Aktuelle Versuche, dem Geschehen um die „Sache Nürburgring“ herum eine gewisse Stimmung zu geben, veranlasst Motor-KRITIK ein wenig den Vorhang zu heben, der „zur Abschirmung“ von den unterschiedlichsten Akteuren – und evtl. „Betroffenen“ - genutzt wird. - Also schauen wir doch mal zurück in eine Zeit, in der auch nicht alles besser war und vergleichen mit aktuellen Abläufen. Eigentlich hat sich wenig geändert: Die Einen schauen nicht genau hin; die Anderen schauen lieber weg. Weil es da sehr oft um persönlich Vorteile geht oder darum, keine persönlichen Nachteile zu erfahren. - So liegen eigentlich bis heute viele Details im geheimnisvollen Dunkel. - Da sei Motor-KRITIK dann die Frage erlaubt:

5
Durchschnitt: 5 (bei 49 Bewertungen)

Kategorie: 

Nürburgring: Privat- oder Landes-Straße?

Seit vielen Jahren wird diese Frage unter den Nürburgring-Fans und -Nutzern diskutiert. Auch Motor-KRITIK wurde immer wieder mit der Frage konfrontiert. Bisher hat sich niemand um eine Klärung auf „amtlicher Ebene“ bemüht. Auch privaten Kaufinteressenten schien diese Frage unbeachtlich, da scheinbar längst durch die Art der Nutzung und die über Jahrzehnte erfolgte Praxis geklärt. - Motor-KRITIK hat aktuell einmal das Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz um eine Stellungnahme gebeten, um entstandene Unsicherheiten in der Zuordnung der „Straße Nordschleife“ zu klären. - Heute ist die offizielle Stellungnahme der Landesregierung, vertreten durch das Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, bei Motor-KRITIK eingegangen. Weil in diesem Fall von erheblicher Bedeutung, möchte Motor-KRITIK mit der bisher geübten Praxis brechen und dieses „Statement“ eines Landes-Ministeriums nicht als Anhang, sondern in voller Länge – sozusagen „unverdeckt“ - veröffentlichen. - Und die Thesen der Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz zur Diskussion stellen! - Bitte schreiben Sie Ihre Meinung, argumentativ untermauert, unter dem Betreff: „Straßenrechtliche Einstufung des Nürburgrings“ an: info@motor-kritik.de – Danke!

4.87342
Durchschnitt: 4.9 (bei 79 Bewertungen)

Kategorie: 

Nürburgring GmbH: „Fließender“ Übergang?

Im Umfeld des Nürburgrings versucht man den Eindruck zu erwecken, dass nun – nach einem „Verkauf“ ohne jedes Beispiel (!) - „alles in trockenen Tüchern ist“. Dabei funktioniert nur eins: Der Geldfluss des Landes aus Steuermitteln. Aktuell scheint man eine Lösung gefunden zu haben, wie man fast unauffällig seinen Verpflichtungen den „kleinen Gläubigern“ gegenüber nachkommt. - Man erinnere sich an das Spektakel das vor vielen Monaten die Öffentlichmachung der „Restforderungen“ von kleinen Handwerkern u.a. auslöste. Zeitungen und Fernsehen berichteten und es gab auch offizielle Stellungnahmen der Landesregierung dazu. - Staatssekretär Barbaro – damals noch im Finanzministerium - hat sich auch dazu geäußert. - Dann hörte man nichts mehr. - Was bei Politikern nichts bedeutet, weil auch eine Landesregierung sehr oft „eine Untergrundbewegung“ sein kann. Man hat die Lösung eines bestimmten Problems nicht „an die Große Glocke gehängt“. - Motor-KRITIK möchte dafür einen „stillen Beweis“ liefern.

4.87097
Durchschnitt: 4.9 (bei 31 Bewertungen)

Kategorie: 

Was stinkt hier nicht nur vom Kopf her?

Richtig! - Das kann kein Fisch sein! - Hier ist auch mehr ein Automobilhersteller gemeint, der als enttarnter Betrüger so sorgsam mit der Aufklärung dieses Falles umgeht, dass die Sache inzwischen stinkt. Inzwischen sogar „vom Kopf her“. Eigentlich war das geflügelte Wort, „Ein Fisch fängt vom Kopf her an zu stinken“ niemals wirklich auf den Fisch bezogen, sondern gab die Meinung von normalen Menschen wieder, die das Wort „Fisch“ als Synonym verwendeten, um mit wenigen – und einfachen – Worten daran zu erinnern, dass es oft sogenannte „Führungspersönlichkeiten“ sind, die mit ihrer „Verderbtheit“, ihrer Geltungssucht, Machtbesessenheit und Größenwahn, nicht nur ganze Völker in Verruf bringen können, sondern – wie das Beispiel VW zeigt – auch bedeutende Industriekonzerne. Das zeigt nicht nur die Aufklärungsarbeit, die sich „von außen“ immer deutlicher dem „Kopf der Firma“ nähert, sondern wird nun auch realer, weil ein VW-Vorstand „für Recht und Integrität“ mit einer „Abfindung“(!) von 12 Millionen Euro Wolfsburg verlässt und nun – nur kurze Zeit später - eine „Fisch-Manufaktur“ das Volkswagenwerk wegen „arglistischer Täuschung“ am 3. Februar 2017 verklagt hat. Man hat an diesem Tag Klage beim zuständigen Landgericht Braunschweig eingereicht, gestützt auf § 123 BGB und fordert – gemessen an der „Abfindung“ lächerliche 11,9 Millionen Euro. Nicht nur für Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wird die Situation langsam brisanter, sondern auch für das Volkswagenwerk, da hier nicht irgendein Kunde klagt, den man mit dem Hinweis „abwimmeln“ kann, dass nicht das Werk, sondern der Händler Vertragspartner ist. Zwischen der Volkswagenwerk AG und der Deutsche See GmbH existiert ein „Flottenvertrag“, d.h. es besteht eine direkte vertragliche Verbindung. Und es geht um fast 500 VW-Fahrzeuge. - Und wie die Deutsche See GmbH enttäuscht feststellen muss, um nicht gehaltene Versprechen von VW. - Was erwartet man eigentlich von einem weltbekannten Betrüger? - Wie eng sind die Maschen des Netzes, mit denen man in Wolfsburg nach Betrügern fischt? - Die Öffentlichkeit fordert: „Butter bei die Fische!“ und stellt die berechtigte Frage:

5
Durchschnitt: 5 (bei 10 Bewertungen)

Kategorie: 

Seiten

RSS - 2017-02 abonnieren