Wenn Hans-Joachim Schmitz, vor vielen Jahren als „Glücksbote“ der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Koblenz unterwegs, Glücksmomente bei Lotto-Gewinnern erlebte, die gerade Millionen gewonnen hatten, dann hat er diese Erlebnis z.T. danach in seiner Eigenschaft als Pressechef dieser zu 51 Prozent landeseigenen Firma in Pressemitteilungen, die vom Geschäftsführer der Firma abgenickt worden waren, den Medien weitergereicht. Dieser Geschäftsführer hat dann hochsensibel reagiert, als sein „Glücksbote“ 2006 in Altersteilzeit gehen wollte, hat seinem Entschluss dazu nur zugestimmt, nachdem der einen ihm vorgelegten – Motor-KRITIK meint: sittenwidrigen – Vertrag unterschrieben hatte, der angeblich „nur“ den Arbeitsvertrag ergänzen sollte.- Man versteht die Angst des Geschäftsführers, die in diesem „Knebelvertrag“ zum Ausdruck kommt, wenn man weiß, dass er Jahre später dann rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt wurde. - Jetzt, in 2017, hat das Arbeitsgericht Koblenz diesen „Geheimhaltungsvertrag“ aufgehoben. Die im ehemaligen Arbeitsvertrag zum Thema „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ enthaltenen Klauseln bleiben bestehen. - Motor-KRITIK berichtete exklusiv von dieser Verhandlung, war der einzige Journalist im Verhandlungsraum, der aus eigenem Erleben berichten konnte. Alle anderen dazu veröffentlichten Informationen waren sonst von einer Art, die von mir in meiner Geschichte dazu mit „Knapp daneben ist auch vorbei“ kommentiert wurden. - Während der wegen Betrugs rechtskräftig verurteilte Ex-Lotto-Geschäftsführer aktuell regelmäßig Geschichten in einem kostenlosen Anzeigenblatt schreibt und emsig um Eigen-PR bemüht ist, ist der Ex-“Glücksbote“ nach seinem Prozessgewinn praktisch abgetaucht.