„Touristenfahrten“ am Ring: Mit Alibi-Fahrordnung?

Alles muss seine Ordnung haben. So gibt es für die „Touristenfahrten“ am Nürburgring eine „Fahrordnung“, die erst im Januar 2023 überarbeitet und „modifiziert“ wurde. Das ist sicherlich den meisten der „Touristenfahrer“ entgangen. Darum soll nachstehend im Wesentlichen auf relativ aktuelle Änderungen eingegangen werden, obwohl die Nutzer bisher auch die „alte Version“ kaum interessiert hat. Man muss aber auch den Eindruck haben, dass diese Fahrordnung für „Touristenfahrten“ vom Veranstalter, der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, nur als eine „Alibi-Fahrordnung“ begriffen wird. Eigentlich wird von jedem Nutzer in irgendeiner Form gegen die bestehende - offizielle (!) - Fahrordnung verstoßen. Aber diese Verstöße werden in der Mehrzahl weder vom Veranstalter noch von der Polizei geahndet. Man hat sich vielleicht darauf geeinigt, dass es genügt eine „Fahrordnung“ zu haben. - Das genügt offensichtlich! - Wobei sicherlich berücksichtigt werden sollte, dass bei den „Touristenfahrten“ das Verhalten der „Touristenfahrer“ von einigen Polizisten in ihrer Freizeit beobachtet wird, denn unter den Mitarbeitern des Veranstalters, bei der so genannten „Streckensicherung“ –  den „Stresis“ – sind immer Polizisten in ihrer Freizeit zu finden. Die stört offensichtlich nicht, was in ihrer (bezahlten!) „Freizeit“ so alles passiert! - Insgesamt muss schon die Frage erlaubt sein:

„Touristenfahrten“ am Ring: Mit Alibi-Fahrordnung?

Damit ein „amtlicher“ Eindruck entsteht, hat man beim Veranstalter der „Touristenfahrten“ die so genannte „Fahrordnung“ in §§ aufgeteilt und zur Sicherheit am Ende der - ziemlich willkürlich wirkenden – „Verordnungen“ noch aus einem offiziellen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung zitiert:

„Auszug aus der StVO § 3 Abs. 1
‚Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.‘ …“

Aber schon der § 1 der eigentlichen „Fahrordnung“, die das Thema „Fahrerlaubnis“ zum Thema hat, ist nicht unbedingt der „StVZO“ entlehnt, sondern entspricht den Vorstellungen der Verantwortlichen bei der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, ist also „privat“ verordnet.

Gerade in den letzten Tagen gab es Anlass, mal wieder etwas aufmerksamer auf den „Touristenverkehr“ auf der Nürburgring Nordschleife zu achten, einer Strecke, die nach Auffassung der Landesregierung in Mainz zwar eine Privatstraße ist, aber nach Ansicht der Polizei während der „Touristenfahrten“ von ihr als „öffentliche Straße“ wahrgenommen werden muss und damit – unabhängig von anderen Auflagen, die der Veranstalter dieser „Touristenfahrten“ vorschreibt- von den Verkehrsteilnehmern dort – weil dafür nun mal die StZVO gilt – dann auch zumindest  entsprechend deren Vorschriften eingehalten werden sollten.

  • Wer jemals die „Touristenfahrten“ auf der Nordschleife des Nürburgrings beobachtet hat weiß, dass das nicht der Fall ist. - Die Polizei interessiert sich primär nur für die Unfälle dort, zu denen sie jeweils vom Veranstalter der „Touristenfahrten“ gerufen wird. - Oder auch nicht. - Eine andere Überwachung ist von der Landesregierung in Mainz – wie auch ein Beispiel aus der Vergangenheit zeigt – wohl nicht erwünscht!

Motor-KRITIK möchte nachfolgend zunächst mal aus § 1 der „Nürburgring-Fahrordnung“ zitieren, wo es u.a. heißt:

„Das Befahren des Nürburgrings ist nur mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
Von den Touristenfahrten ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge,
> deren eingetragene Höchstgeschwindigkeit weniger als 130 km/h beträgt
> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.5t
> die nicht dem fahrdynamischen Charakter eines PKW entsprechen (z.B. Pick-Ups, Transporter, Wohnmobile, etc.).
  
Dies gilt  unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
> wie Quads, Trikes, Karts sowie formelähnliche Fahrzeuge
> mit folgenden spezifischen Umbauten:
> umgerüstete bzw. nicht serienmäßige, abnehmbare Lenkräder

> Ohrensitzen (egal ob Fahrer- und Beifahrersitz)
> HANS-System (Head and Neck Support)> umgerüstete bzw. nicht serienmäßige, abnehmbare Lenkräder
> ungepolsterter Käfig
> Spoiler oder Aerodynamikbauteile, die über die eigentlichen
       Fahrzeugmaße hinausragen bzw. scharfkantig sind.“

Beeindruckend! - Aber wer der „Touristenfahrer“ hat die wirklich schon einmal bewusst wahrgenommen?

Genau so interessant sind die Bestimmung zur Fahrgeschwindigkeit während der „Touristenfahrten“. Man findet sie unter:

§ 3 – GESCHWINDIGKEIT
„Bei den Touristenfahrten müssen die Grundregeln der Fahrgeschwindigkeit gemäß § 3 Abs. 1 StVO eingehalten werden (siehe unteren Auszug aus der StVO).
Rennen mit Kraftfahrzeugen sind entsprechend § 29 Abs. 1 StVO verboten. Dies schließt Geschwindigkeitsrekordversuche einzelner Kraftfahrzeuge ausdrücklich ein.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind einzuhalten.“

Je weiter man in der „Fahrordnung“ liest, desto deutlicher wird der „Alibi-Charakter“, wenn man einmal die „Touristenfahrer“ als Besucher an der Nürburgring-Nordschleife beobachtet hat. So ist z.B. zu lesen:

„Bei den Touristenfahrten ist jegliche Art von Zeitmessung untersagt. Dies gilt auch für die sogenannten BTG-Zeiten. Alle Arten von Zeitmessgeräten sind vor Antritt der Fahrt außer Betrieb zu nehmen. Das Personal von NG ist berechtigt, bei Missachtung den Antritt der Fahrt zu verweigern bzw. ein generelles Fahrverbot auszusprechen. Die Touristenfahrten dienen generell nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.“

Schon dieser Abschnitt hat reinen „Alibi-Charakter“, da er in der Realität durch entsprechende Kontrollen gar nicht durchgesetzt werden kann! - Oder hat man schon mal Uhren- und Handy-Abgabe vor Fahrtantritt gefordert?

Man hat auch klar schon zu Anfang der so genannten „Fahrordnung“ zum Ausdruck gebracht:

„Der Nürburgring (Nordschleife und/ oder Grand-Prix-Strecke) wird an veranstaltungs- und testfreien Tagen für touristische Fahrten (Touristenfahrten) freigegeben. Für diese Fahrten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird."

Es wird auch versucht, sich in Sachen Lärm gegen Angriffe „von außen“ abzusichern. So schreibt man in der „Fahrordnung“ für „Touristenfahrten“ vor:

„Fahrzeuge, die die im Fahrzeugschein eingetragenen Lärmgrenzwerte bezüglich der Stand- und Fahrgeräusche nicht einhalten, sind vom Befahren des Nürburgrings ausgeschlossen. Außerdem dürfen der Lärmgrenzwert gemäß Nahfeldmessmethode (95 dB(A)) sowie der von der NG festgelegte maximale Schallleistungspegel (130 dB(A), gemessen bei der Vorbeifahrt) nicht überschritten werden. Die NG führt an der Strecke Schallmessungen durch und schließt Fahrzeuge, die die vorgenannten Lärmgrenzwerte überschreiten, von den Touristenfahrten aus. Dies erfolgt auch dann, wenn die Lärmgrenzwerte, die im Fahrzeugschein eingetragen sind, eingehalten werden. Ausgeschlossen werden ebenfalls Fahrzeuge mit defekter oder unzulässig veränderter Auspuffanlage.“

Allein zu diesem Abschnitt würde man – wenn es denn interessiert – selbst von „Fachleuten“ die unterschiedlichsten Kommentare hören. Denn was unterscheidet z.B. eine Erhöhung der „Schallintensität“ von einer Erhöhung der „Lautstärke“? - Wieviel dB(A) machen da einen Unterschied vom Unterschied? - Dieses Thema wird insgesamt sicherlich intern genau so behandelt, wie das Thema „Diesel-Skandal“ durch die Industrie. Aber auch beim Thema Lärm fühlt sich die Industrie nicht angesprochen!

Der „Touristenfahrer“-Veranstalter ist auch bei anderen Darstellungen sehr genau und vergisst aber auch nicht, schon mal auf die Rechte der „Touristenfahrer“ hinzuweisen. Da ist der Abschnitt „Foto-, Film- und Videoaufnahmen“ ein schönes Beispiel, wo dann zu lesen ist:

„Foto-, Film- und Videoaufnahmen während der laufenden Touristenfahrten sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die NG. Inhaber von Fahrerlaubnissen gemäß § 1, die selbst während des Befahrens des Nürburgrings nicht von Dritten (auch kommerziellen Fotografen) fotografiert oder gefilmt werden wollen, haben vor Auffahrt auf den Nürburgring im Seitenbereich der Front- und Heckscheibe durch Anbringen von Hinweiszeichen zu dokumentieren, dass diese solchen Foto- oder Filmaufnahmen widersprechen. Die entsprechenden Hinweiszeichen erhalten Sie im Ticketcontainer.“

Ich erinnere mich noch an Zeiten, als wirklich Touristen(!) um die Nordschleife kreisten, wo auch schon mal aus Omnibus-Fenstern Reisende staunend die Natur rings um die Rennstrecke bewunderten. Es gab zu dieser Zeit auch eine Bonner Fahrschule, die mit ihren Fahrschülern regelmäßig auf der Nordschleife ein paar Runden fuhr, um sie zu sicheren Fahrern zu machen. - Heute geht das nicht mehr. Da ist zu lesen:

„Jegliche Art der gewerblichen Nutzung der Touristenfahrten bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die NG. Fahrertrainings oder Einweisungsfahrten durch dritte Anbieter oder Privatpersonen sind während der Touristenfahrten grundsätzlich verboten. Dieses Verbot bezieht sich auch auf Fahrschulen.“

Heute macht dann vielleicht ein „frischer“ Führerscheinbesitzer mit „Papas“ GT3 seine ersten Erfahrungen auf der Nürburgring-Nordschleife. Aber da gibt sich die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG dann auch „ganz hart“, wenn sie droht:

„Für schuldhafte Verstöße des Nutzers gegen die Fahrordnung wird zwischen dem Benutzer und der NG eine Vertragsstrafe in Höhe von € 250 (in Worten: Euro zweihundertfünfzig) für jeden Verstoß zu Gunsten der NG vereinbart. Durch die Vertragsstrafe wird die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches neben der Vertragsstrafe ausdrücklich nicht ausgeschlossen.“

Damit wäre wir dann auch bei einem anderen „Anstoß“ zu dieser „Touristenfahrer“-Geschichte:

Der Pächter des Nürburgrings hatte als Veranstalter die „Touristenfahrten“ um den gerade hinter uns liegenden 1. Mai erfolgreich beworben. Die drei Tage vom 29. April bis 1. Mai hatte er zu den „Green Hell Driving Days“ umfunktioniert und versprochen:

„Drei ganze Tage Touristenfahrten rund um den 1. Mai: Bei den „Green Hell Driving Days“ (29.04 -01.05.) kommen Nürburgring-Fans das gesamte Wochenende in den Genuss, die Nordschleife selbst zu erfahren. Von morgens bis abends öffnen wieder die Tore zu den legendären 20,832 Kilometern für jedermann. Damit gehen die Feiertage für Touristenfahrer weiter: Bereits am Osterwochenende reisten zuletzt Zehntausende für den Mythos Grüne Hölle an den Nürburgring.“

Die Bewohner im Umfeld des Nürburgrings haben es sicherlich mit Grausen vernommen. Den  „Touristenfahrern“ ist das Grausen erst beim Erleben gekommen. Da waren dann auch schon mal vielleicht mehr als 400 „Touristenfahrer“ gleichzeitig mit ihren Fahrzeugen auf einer Strecke, die lt. „Sportbehörde“ (DMSB) für 210 Fahrzeuge (aufgeteilt in drei Startgruppen) zugelassen ist!

So kam es nicht nur zu Gelb-Phasen, Unfällen und Streckenschließungen, sondern auch zu richtigen Staus z.B. am Ende einer Runde Nordschleife. Auf „facebook“ berichten beeindruckte „Touristenfahrer“ von 45 min, die sie für eine einzelne Runde brauchten. Immerhin erreichten sie dabei eine Durchschnittsgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h!

  • Und der Veranstalter war bemüht daran zu erinnern, dass man – bitte – eine „Rettungsgasse“ frei halten solle!

Denn die Abfahrt, auf der „Döttinger Höhe“ platziert, war z.B. zur „Hochzeit“ der „Touristenfahrten durch einen Parallel-Stau in einer Dreier-Reihe schon mal - fast - blockiert!

Die Polizei bekam auch durch Unfälle – die bei einer solchen Veranstaltung dann anfallen – wahrscheinlich Arbeit. Gestern war leider im offiziellen Polizeibericht kein Eintrag zu dieser 3-Tage-Veranstaltung zu finden. - Da habe ich die Polizei um  eine entsprechende Auskunft gebeten. Ich habe sie heute – sozusagen umgehend - erhalten. Motor-KRITIK wurde informiert:

...“durch die Polizei wurden folgende Verkehrsunfälle aufgenommen.

Verkehrsunfall mit Personenschaden:
30.04.2023, 11:10 Uhr (Stefan-Bellof-S)
Alleinbeteiligter Pkw mit zwei Insassen, Bergung durch die Feuerwehr, zwei Personen schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Verkehrsunfall Sachschaden
30.04.2023, 14:05 Uhr: Nordschleife, Brünnchen
Pkw Fahrer befuhr die Nordschleife. Pkw kommt nach links von der Fahrbahn ab. Zusammenstoß mit der Schutzplanke. Es entsteht Sachschaden.

Verkehrsunfall Sachschaden, Flucht
30.04.2023, 18:30 Uhr, Nordschleife
Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Pkw, Streifschaden. Ein flüchtiger Pkw konnte ermittelt werden.
Geringer Sachschaden.“

Das Ergebnis auf meiner Strichliste war umfangreicher. Immerhin musste nach meinen Notizen fünfmal die Strecke nach Unfällen geschlossen werden. Aus Sicherheitsgründen wurden auch schon mal Motorradfahrer nicht zugelassen. Es standen viele Menschen – Zuschauer! - direkt hinter der Leitplanke oder ein Einzelner sammelte schon mal Teile auf der Strecke auf. Es wurde den Besuchern – gleich ob Teilnehmer oder Zuschauer – an diesen „Green Hell Driving Days“ sozusagen „eine Menge geboten“.

  • Auf den Bundes- und Landstraßen die die eigentliche Rennstrecke umgeben, sind auch aktuell noch die unnötig in den Asphalt gebrannten Reifenspuren – durch gewagte Fahrmanöver – deutlich zu sehen.

Bei einem Preis pro Runde von 35 Euro, dürfte auch der Veranstalter von seiner Idee, das Wochenende um den 1. Mai zu einer Sonder-Einnahmequelle zu machen, per Saldo begeistert gewesen sein. Man hat dieses Mal dann auch das so genannte „Rabatt-Marketing“ verwendet, das – wie man hört – in Deutschland besonders gut funktioniert.

Es ist den cleveren Geschäftsleuten am Nürburgring nämlich eingefallen, wie man aus Unfällen auf der Strecke auch noch durch den Einsatz dieses „Marketing-Ansatzes einen „Zusatznutzen“ generieren könnte und so aus den eigentlich negativen Unfällen (für die direkt betroffenen „Touristenfahrer) für die eigene Firma einen „Noch-mehr-Effekt“ erzielen kann.

Es ist ein „offenes Geheimnis“, dass die Nürburgring GmbH & Co. KG sich an den Abschleppkosten und z.B. den Leitplankenreparaturen mit einer zweistelligen Provision beteiligen lässt. Jetzt, zu den „Green Hell Driving Days“ hatte man noch eine Idee, die sich auf der Internetseite des Veranstalters so liest:

„Und wer sich unterdessen stärken möchte, findet auch hierfür rund um den Ring eine große Auswahl: unter anderem in den Restaurants LUCIA - Pollo Italiano, Bitburger Gasthaus oder Devil’s Diner. Übrigens: Sollte die Nordschleife zwischenzeitlich einmal gesperrt sein, bieten viele der genannten Locations spezielle Rabatte, um die Wartezeit zu verkürzen.“

Wenn man das System einmal kritisch beleuchtet und die Gesamtsituation nüchtern betrachtet, so wird der Erfolg solcher Veranstaltungen nicht daran gemessen, „wie gut alles gelaufen ist“, sondern es wird selbst aus Unfällen noch ein Geschäft gemacht.

Selbst wenn man diese drei irren Tage an der „Fahrordnung“ misst, so wie sie geschrieben ist – und wenn man sie mit der erlebten Realität vergleicht - dann kann man der leider tatsächlich nur eine „Alibi-Funktion“ zugestehen!

  • Und: Selbst Unfälle werden für die Veranstalter nun noch zum Zusatzgeschäft!

Und die Moral von der Geschicht’? - Da schweigt des Sängers Höflichkeit!

MK/Wilhelm Hahne
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