Was der LRH am 9. Februar schreibt:

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Natürlich war es nicht einfach, vorab an die entscheidenden Seiten mit den Feststellungen des Landesrechnungshofes von Rheinland-Pfalz zur Situation des Nürburgrings zu kommen. Aber ich darf als einer der ganz wenigen Journalisten in RLP die von der Staatsanwaltschaft in Koblenz  abgenickte Auszeichnung tragen: Rechtsstaatlich überprüfter Geheimnisverräter (AZ 2050 JS 17314/09 StA.Koblenz) Sie erinnern sich vielleicht der nun schon Jahre zurück liegenden Hausdurchsuchung bei mir. Da möchte ich der Staatsanwaltschaft keine Schande machen. Darum lesen Sie heute – am 8. Februar schon EXKLUSIV bei mir, was man gemeinhin erst Morgen um 10:30 Uhr zu Gesicht bekommt:

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