„Wildes“ Bankgeheimnis bald geklärt?

Einige Dinge sind am diesem 10. Dezember (2014) aufeinander getroffen. Zufällig – oder auch nicht. -  Da gab es eine Pressekonferenz von „Ja zum Nürburgring“ um 11:00 Uhr in Nürburg, eine Gläubigerversammlung in Sachen Nürburgring in Koblenz um 14:00 Uhr, eine große – und sehr gute – Geschichte in der „Wirtschaftswoche“ zum – offensichtlichen – Thema des Tages; und außerdem dann eine kurze Stellungnahme des Insolvenz-Geschäftsführers der (insolventen) Nürburgring GmbH im SWR-Fernsehen am frühen Abend zum „gelungenen Ablauf“ des Verkaufs der Rennstrecken samt „beihilfegetränkter“ Freizeit-Destination. Entsprechend den EU-Auflagen natürlich. - Transparent, offen und diskriminirungsfrei. - Versteht sich. - Mit nachstehender Geschichte möchte Motor-KRITIK den Blick auf eine Stelle „im System“ richten, die einen Ansatzpunkt für die Überprüfung eigentlich aller Darstellungen bietet. - Das könnte auch eine Hilfe für die EU und ihre neue Wettbewerbskommissarin, Margrethe Vestage, sein. Es handelt sich dabei um die immer wieder zitierte Kreditzusage an den ursprünglichen Käufer Capricorn durch die Deutsche Bank. - War die herbeigeredet, tatsächlich oder nur virtuell vorhanden? - Motor-KRITIK hat einmal – nein, eigentlich sogar zweimal - versucht, diese Frage in direktem Gespräch mit der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, zu klären. - Leider muss die wesentliche Frage auch nach dem heutigen Gespräch mit einem Beauftragten dieser Bank weiter offen bleiben. - Wobei Motor-KRITIK nachstehend eine bisher wohl übersehene Lösungsmöglichkeit aufzeigen möchte.

„Wildes“ Bankgeheimnis bald geklärt?

Eigentlich kann man die Abläufe beim Verkauf des Nürburgring inzwischen klar verfolgen. Dabei wird auch klar, dass so manches unklar ist. - Zumindest uns bei Motor-KRITIK.

Es folgt der Versuch einer Erklärung:

Am 29. Januar 2014 wurde auf diesen Internetseiten eine Geschichte mit dem Thema Capricorn, der später als Käufer des Nürburgrings bekannt gewordenen Firma, veröffentlicht. Der ist klar zu entnehmen, dass die Verantwortlichen der möglichen Käufer schon zu diesem Termin voll über alle Details aus dem „virtuellen Datenraum“ informiert waren.

Dabei war von den Insolvenz-Sachwaltern immer der Eindruck vermittelt worden, dass nur eindeutig solvente Firmen oder Einzelpersonen, die eine entsprechende Finanzierungsmöglichkeit nachweisen können, Einblick in den so genannten „virtuellen Datenraum“ erhalten würden.

Wie man dem – auf diesen Interntseiten veröffentlichten - „Beschluss der Kommission“ (Anmerkung: EU-Kommission) vom 01.10.2014 in deutscher Sprache – mit dem Hinweis: „Nur der deutsche Text ist verbindlich“ - auf Seite 24, Absatz 48 entnehmen kann, gab es im Juli und Oktober 2013 von Seiten der Insolvenz-Sachwalter u.a. folgende Information an „die interessierten Investoren“:

„Die Beurteilung der Abschlusswahrscheinlichkeit erfolgt auf der Grundlage
i) der ausstehenden Due-diligence-Erfordernisse,
ii) der Finanzierungssicherheit, die durch eine Finanzierungsbestätigung des Finanzierungspartners unterstützt wird,
iii) der notwendigen Schritte für eine regulatorische Freigabe,
iv) der erforderlichen internen Genehmigungen bis zu Durchführung der Transaktion und
v) der strategischen Rationale für die Akquisition oder die Zukunftspläne für die Vermögenswerte der Besitzgesellschaften N, MSR und CMHN und die Wahrscheinlichkeit ihrer Umsetzung.“

Auf Seite 25 ist dann unter Absatz 50 im EU-Beschluss (in deutscher Sprache) zu lesen:

„24 Interessenten gaben bis Anfang Februar 2014 ein indikatives Angebot ab. Von diesen qualifizierten sich 18 für die Due Diligence.“

Hier gibt es dann einen Verweis auf die Fußnote Nr. 66, in der man u.a. folgende Information erhält:

„Da fünf der sechs qualifizierten Gesamtangebote zur Zeit der Abgabe der indikativen Angebote eine noch unklare Finanzierung aufwiesen, wurden diese aufgefordert, die Finanzierbarkeit der Transaktion darzustellen.“

Wie konnte also Capricorn im Gespräch mit Motor-KRITIK schon Ende Januar mit Details aus dem „virtuellen Datenraum“ glänzen, wenn diese Firma bis dahin noch keinen Finanzierungsnachweis erbracht hatte?

Oder genügte ein persönliches Gespräch mit der Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 16. Januar 2014, das Ende Januar von Motor-KRITIK schon versuchsweise hinterfragt wurde, inzwischen aber offiziell bestätigt ist?

Motor-KRITIK wurde im Hinblick auf ein Gespräch in Mainz jedenfalls – wenn man es vorsichtig formuliert – von den Herren Dr. Axel Heinemann und Robertino Wild ausweichend beschieden. - Man könnte auch von einem Vertuschungsvesuch sprechen, da man ein knapp 14 Tage vorher geführtes Gespräch nicht vergessen haben kann.

Dann wird in Absatz 51 (auf Seite 25 des EU-Beschlusses) klar festgehalten:

„Am 11. März 2014 genehmigte der Gläubigerausschuss der insolventen Gesellschaften die Veräußerung an Capricorn (insbesondere an die capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft GmbH), zu, da Capricorn das eindeutig beste Angebot einschließlich eines Finanzierungsnachweises erbracht hatte.“

Interessant, wie vorausschauend die EU-Kommission schon am 1. Oktober 2014 war: Die capricron NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH steht lt. Handelsgerichtseintragung erst seit dem 22. Oktober 2014 im Handelsregister und ist in Koblenz unter HRB 24274 eingetragen.

Eine capricron NÜRBURGRING GmbH ist dagegen lt. Gesellschaftsvertrag vom 27. März 2014 zunächst in Düsseldorf, dann – nach entsprechenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag vom 15. Oktober 2014, nun seit dem 4. Dezember 2014 unter der HRB-Nr. 24344 nach Nürburg (Amtsgericht Koblenz) verlegt worden.

Auch hier wird die gute Information der Insolvenz-Sachwalter (ohne Nachprüfung durch die EU-Kommission?) spürbar.

Vorher war im EU-Beschluss (vom 1. Oktober 2014) in Absatz 50 zu lesen:

„...am 11. März 2014 übermittelte Capricorn den Veräußerern ein an Capricorn gerichtetes verbindliches Schreiben der Deutschen Bank AG vom 10. März 2014, in dem die Deutsche Bank AG Capricorn zusagt, den Erwerb der in Rede stehenden Vermögenswerte mit einem Kredit von 45 Mio. EUR zu unterlegen.“

Könnte es sein, dass die EU-Kommission auch diese Darstellung nach Angaben der Insolvenz-Sachwalter übernommen hat, ohne sie einer Nachprüfung zu unterziehen?

Am 10. Dezember (2014) konnte man nämlich in Nürburg, auf einer Pressekonferenz von „Ja zum Nürburgring“ durch Herrn Dr. Frey (von „Frey Rechtsanwälte“, Köln) erfahren:

„Sachlage ist anders als Beschluss der Kommission voraussetzt

  • niemals Vertrag mit Deutscher Bank
  • Mitte August: Verpflichtung auf neuen Kreditgeber“

Diese Zusammenfassung war auf einem der „Slides“ zu lesen, die für alle Anwesenden sichtbar auf die Stirnwand projiziert und von Dr. Frey persönlich erläutert wurde.

Diese klare Feststellung, der – da sie von Seiten eines Rechtsanwalts erfolgte – besondere Bedeutung zukommt, da sie sicherlich aufgrund von vorliegenden zuverlässigen Informationen erfolgte, kann leider durch die Recherchen von Motor-KRITIK nicht unbedingt bestätigt werden, denn:

Aufgrund gewisser Verdachtsmomente hatte Motor-KRITIK die Deutsche Bank AG – und in diesem Fall den Vorstand - direkt am 24. April 2014 angeschrieben. Grund war die – angebliche – Finanzierungszusage der Deutsche Bank an Capricorn. Ich schrieb u.a.:

„Ich weiß um die Bedeutung des Bankgeheimnisses, aber mir geht es hier nur um journalistisch-fachliche Korrektheit.“

Man hat mir – im Auftrag des Vorstandes – telefonisch geantwortet, auf das Bankgeheimnis verwiesen und einen Kommentar zu dem Thema abgelehnt.

Ich war mit dieser Information zufrieden, da ich damit sichergestellt hatte, dass sich der Vorstand der Deutschen Bank eines Tages nicht darauf hinausreden kann, dass man natürlich über solche „Peanuts“ von 45 Mio EURO nicht informiert sei, bzw. man sich nicht an einen solchen „kleinen Fall“ erinnern könne.

Um das Erinnerungsvermögen in Frankfurt wach zu halten, habe ich die Deutsche Bank AG, dieses Mal die Presseabteilung, noch einmal am 9. Dezember 2014 um ein paar Informationen zu dem Thema „Finanzierungszusage der Deutschen Bank AG über 45 Mio EURO“ gebeten. Man hat mich direkt danach nicht telefonisch erreichen können, mir eine E-mail geschrieben, so dass ich heute, am 11. Dezember 2014 noch einmal in Frankfurt angerufen habe. - Es gab wieder eine klare Aussage:

„Wir möchten das nicht kommentieren.“

Ich habe darauf hingewiesen, dass das Bankgeheimnis sicherlich nicht unter allen Umständen ein Geheimnis bleiben muss und daran erinnert, dass die Mitarbeiter einer Bank zwar sogar gegenüber der Polizei eine Aussage mit Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern können, aber dann nicht...

...wenn eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens in der Sache erfolgt.

Der Mitarbeiter der Deutschen Bank fand, das es doch einen Unterschied zwischen Motor-KRITIK und der Staatsanwaltschaft geben würde. - Stimmt! - Zum Glück!

Liest man einmal die Geschichte vom 10. Dezember in der „Wirtschaftswoche“ (zu der ich oben verlinkt habe) sehr aufmerksam, so ist das Verkaufsverfahren, wie es durch die Insolvenz-Sachwalter abgewickelt wurde durchaus nicht so „offen, transparent und diskriminierungsfrei“ zu sehen, wie es immer wieder dargestellt wird.

Eigentlich sollte hier schon die Staatsanwaltschaft – gleiche welche sich in diesem Falle zuständig fühlt – im allgemeinen öffentlichen Interesse tätig werden. Hier böte sich dann auch der neuen EU-Kommissarin eine Chance einzuhaken, damit ihr das derzeitige Beschlussergebnis nicht eines Tages – wie es die „Wirtschaftswoche“ formuliert“ - „auf die eigenen Füße fällt“.

Nachdem ich meine Sicht der Dinge auch heute dem Mitarbeiter der Deutschen Bank AG dargestellt hatte, gab es noch mal eine Bitte um Verständnis – und ein:

„Wir möchten das nur – ungern – kommentieren.“

Warten auf den Staatsanwalt?

MK/Wilhelm Hahne
Durchschnitt: 4.7 (bei 58 Bewertungen)

Kategorie: 

+ Hinweis für Leser – nicht nur an einem Abonnement Interessierte! +

 

Lieber Leser,

 

Motor-KRITIK ist vollkommen werbefrei, aber – darum – auch ein wenig abhängig von seinen Lesern. - Oder anders: Von Einnahmen. - Nicht alle Leser mögen sich gleich für ein Abo entscheiden.

Wenn Sie ab und an mal auf diesen Seiten vorbei schauen und Ihnen der hier gebotene investigative Journalismus gefällt, dann machen sie doch einfach ihre Zustimmung durch eine kleine Spende deutlich. - Auch kleine Beträge können – per Saldo – eine große Hilfe und Unterstützung sein!

Meine Kontendaten – auch wenn Sie Abonnent werden wollen - finden Sie HIER.

 

Danke!