DMSB: Unqualifiziert und ohne Qualifikateure!

Eigentlich hatte ich mit hohem Zeitaufwand die mehr als 700 Seiten des DMSB-Handbuches durchgearbeitet – und nichts gefunden. - Jedenfalls nicht das, nach dem ich gesucht hatte. Dann bin ich per Zufall auf Formulierungen gestoßen, die mir sehr gefallen haben. Wie wäre es z.B. mit: „Die in der Ausbildung einer qualifizierten Arbeitskraft geronnene Arbeitszeit ließe sich abschätzen, indem man die Arbeitszeiten der Qualifikateure in ihren unterschiedlichen Qualifikationsstufen auflistet.„ - Mir hat bei dieser Formulierung das Wort „Qualifikateure“ gut gefallen. Denn nach denen hatte ich im „DMSB-Handbuch“ gesucht und sie schließlich in der „Sackgasse Liberalismus“ gefunden, wo man – wenn ich das richtig verstanden habe - „den Marktliberalen ein kohärentes marxistisches Projekt entgegenstellt“. - Nun bin ich unsicher, ob das „DMSB Nordschleifen-Permit“ ein „kohärentes marxistisches Projekt“ ist. - Jedenfalls braucht man Qualifikateure, die Qualifikanten perfektionieren. - Aber über welche Qualifikationen müssen die verfügen? - Das habe ich auf mehr als 700 Seiten im DMSB-Handbuch, gültig für das Sportjahr 2017, wirklich nicht gefunden. Darum kann eigentlich Jeder ein Qualifikateur eines Qualifikanten auf dem Weg zum Erreichen der Qualifikation sein, die ihm – nach Zahlung der entsprechenden Gebühren – den Erhalt eines „DMSB Nordschleifen-Permit“ gestatten.

DMSB: Unqualifiziert und ohne Qualifikateure!

Eigentlich ist diese Geschichte vollkommen überflüssig, denn es wurde in einer gutachterlichen Bewertung – die hier bei Motor-KRITIK veröffentlicht wurde – längst nachgewiesen, dass der DMSB keinerlei Berechtigung hat, für das rennmäßige Befahren der Nürburgring-Nordschleife die Vorlage eines DMSB-Nordschleifen-Permit zu verlangen, das von ihm – einem in Frankfurt eingetragenen Verein – vorgeschrieben wird. - Einfach nach dem Motto: Wer nichts zu sagen hat, ist selber schuld!

Und alles kuscht, weil doch der DMSB ein Stück ADAC ist. Und der ADAC ist ein mächtiger e.V., der eine ganze Anzahl von Profit-Center betreibt und Millionen von Mitgliedern hinter sich weiß. Die – eigentlich ahnungslos – den „Anweisungen“ der Mächtigen im ADAC folgen.

Nun möchte der DMSB auch mächtig sein und er stellt Schranken auf, die z.B. von denen zu überwinden sind, die auf der Nürburgring-Nordschleife Rennen fahren wollen. Der Nürburgring ist eine Rennstrecke wie viele andere auf der Welt. Nur etwas länger, etwas grüner, etwas bergiger, mit einem – so muss man sagen – schlechten Sicherheitssystem – was z.B. die „Überwachung“ der Teilnehmer bei Rennen betrifft.

Nun kümmert sich der DMSB nicht etwa um die Perfektionierung des – nicht – vorhandenen Sicherheitssystems, sondern verlangt – typisch deutsch – um die Verantwortung im Falle eines Falles delegieren zu können – ein DMSB Nordschleifen-Permit. Das ist eine Plastikkarte, zusätzlich zur auch als Voraussetzung verlangten Fahrerlizenz, die die Qualifikation des Fahrers zum Befahren der Nürburgring-Nordschleife bestätigen soll. - Aber natürlich ohne jede Gewähr! - Vielleicht ist ein solcher Fahrer ja auch nicht geeignet, hat nur die Bedingungen des DMSB erfüllt!

Mit einer solchen Zusatz-Lizenz des DMSB ausgestattet, hat z.B. ein Fahrer am 28. März 2015 dann einen Unfall verursacht, der den Tod eines Zuschauers zur Folge hatte. - Und der DMSB hat natürlich sofort weitere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. - Ergreifend!

Geblieben ist aber das DMSB-Nordschleifen-Permit. Als Voraussetzung, auf der Nordschleife mit einem Automobil Rennen fahren zu können. Damit man auch die Bedeutung dieses Permit erkennt, ist das auch nach Kategorien in A, B und – inzwischen auch – C gegliedert. Und der DMSB hat „Firmen“ benannt, die zur Ausbildung der Fahrer in diesen Kategorien zum Erhalt eines DMSB-Permit berechtigt sind.

Aber nirgendwo – so habe ich (nicht) gefunden – ist irgendwo vorgeschrieben, über welche Qualifikation ein solcher „Ausbilder“ verfügen muss. Das müsste eigentlich im DMSB-Handbuch festgehalten sein, wo man z.B. auch lesen kann, welche Voraussetzungen zur Ausbildung eines „Sportwartes“ beim Ausbilder vorhanden sein müssen.

Aber der DMSB hat inzwischen eine Reihe von „Firmen“ benannt, die eine solche Ausbildung vornehmen dürfen. Und da gibt es dann auch „interne“ Informationen – für diese „Firmen“ - die vorschreiben, wer und warum… - aber eigentlich dann doch nicht! - Ich möchte mal daraus zitieren:

Bestimmungen zur Durchführung von
DMSB anerkannten Fahrerlehrgängen für die Erlangung der
‚DMSB Permit Nordschleife (Stufe A oder B)‘“

Stand 09. Januar 2016

Hier ist u.a. zu lesen:

„Diese Fahrerlehrgänge dürfen nur von solchen Organisationen ausgeschrieben und durchgeführt werden, die vom DMSB hierzu ausdrücklich autorisiert werden (siehe DMSB-Homepage).“

Da ist dann auch ausgeführt:

„Lehrgangsleiter und damit persönlich beim Lehrgang anwesend, muss mindestens ein DMSB-Instruktor Stufe A sein. Der Lehrgangsleiter und alle weiteren Instruktoren müssen im Besitz der DMSB Permit Nordschleife Stufe A sein.“

Überraschenderweise ist dann weiter zu lesen:

„Für jeweils 6 Lehrgangsteilnehmer ist im Praktischen Teil ein Instruktor Stufe A oder B vorgeschrieben.“

Was denn nun?

  • „...mindestens Stufe A“
  • „…oder ist „ein Instruktor Stufe A oder B vorgeschrieben.“

Später ist auch in diesem DMSB-Papier zu lesen:

„Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Instruktor-Lizenz der Stufe A oder B, sowie der DMSB Permit Nordschleife Stufe A sind in den DMSB-Lizenzbestimmungen festgelegt.“

Leider muss ich feststellen, dass ich – trotz Brille – nicht in der Lage war, im DMSB-Handbuch die entsprechenden Stellen zu finden. - Sie ist auch vom DMSB nirgendwo benannt. Ich lasse mich gerne belehren, kann aber nach meinem derzeitigen Wissenstand nur feststellen:

  • Es gibt nur Regeln, wie ein Lehrgang durchgeführt werden muss.
  • Es gibt aber keine Regeln im DMSB-Handbuch, wer wie Permit-Instruktor werden kann.

Das ist zwar im Fall der Rennlizenz-Instruktoren geregelt. Aber wo steht – bitte – welche Voraussetzungen ein „Nordschleifen-Permit-Instruktor“ mitbringen muss?

Ich lasse mich wirklich gerne belehren! Aber diese Belehrung ist eigentlich auch überflüssig. Genauso wie das DMSB-Nordschleifen-Permit. Eine sinnlose Plastikkarte, die man für Geld kaufen kann. (Muss!)

Oder vielleicht auch „so“ erhält, wenn man die richtigen Leute beim DMSB kennt!

Oder auch nicht braucht, wenn eine FIA-Veranstaltung auf der Nürburgring-Nordschleife durchgeführt wird, weil die FIA – die vorgesetzte Behörde des DMSB - sich nicht an „nationale Bestimmungen“ gebunden fühlt.

  • Logische Schlussfolgerung: Das DMSB-Nordschleifen-Permit gehört „in die Tonne geklopft“!

Aber eigentlich war das schon nach der Veröffentlichung der gutachterlichen Bewertung dieser DMSB-Vorschrift hier bei Motor-KRITIK klar. (Hier nachzulesen.)

Bezeichnend für die Situation ist, dass niemand – auch von der Fachpresse (!) - die Veröffentlichung in Motor-KRITIK überhaupt offiziell zur Kenntnis genommen hat.

  • Das Schweigen der Lämmer?

Unverständlich, dass dieser „Blödsinn“ weiterhin von Rennfahrern – aber auch von den „Fachleuten“ der Fachpresse (?) akzeptiert wird.

Es wird Zeit, dass jemand mit einer „Einstweiligen Verfügung“ den Start ohne diese unsinnige Plastikkarte erstreitet. - Spätestens in 2018!

Aber – leider – gehen bisher alle den einfachen und teuren (!), nicht den richtigen Weg!

Schade!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Motor-KRITIK hat auf die Nordschleife bezogen noch 3 AMG-SL (= allgemein merkbar genutzte Sicherheits-Lücken) festgestellt. 1) Der Busfahrer, der die Qualifikanten und Qualifikateure während des Lehrgangs zur Erlangung des „DMSB Nordschleifen-Permit“ um die Nordschleife fährt, ist zwar im Besitz eines Personenbeförderungs- bzw. Busführer-Scheins, aber nicht des „DMSB Nordschleifen Permit A“. - 2) Die Renntaxi-Fahrer sind alle nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheins bzw. ersatzweise einer kostenpflichtigen Sonder- und Ausnahme-Genehmigung des DMSB. - 3) Der DMSB hat in Verbindung mit der „BoP“-Kommission bisher noch kein Gewichts-Limit für Renntaxi-Fahrgäste vorgeschrieben. - Und noch eine Bitte zu o.G.: U. A. w. g. - Ich könnte schließlich etwas übersehen haben! - Jean & H.-J. können sich ja – wie gewohnt – kurz telefonisch abstimmen!

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