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Der Parlamentarische Geschäftsführer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nils Wiechmann, hat gestern sofort nach Kenntnisnahme des Inhalts eines Briefes von Herrn Almunia aus Brüssel, in dem der seine Meinung zu Vorschlägen der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz äußert, verkündet: „Beim Nürburgring auf gutem Weg“. - Leider konnten wir bei Motor-KRITIK nicht feststellen, ob er während dieser Feststellung gerade mit seinem kleinen Sohn spielte. Auch da ist Herr Wiechmann auf einem guten Weg, wie wir auch bei einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor einiger Zeit beobachten konnten. Sein Sohn findet sein ganzes Interesse. Zu Recht und verständlich. Und zum Nürburgring da fährt man auch mal hin. An einem Samstag. Mit Sohn und einer älteren Mercedes-E-Klasse. Und kann so auch aktuell schnell zu einer Meinungsbildung kommen. Weil man sich mal schnell vor Ort mal ein Bild gemacht hat? - Weil eigentlich auch die derzeitige Situation in Mainz die Meinung schon vorgibt? - Die Meinung in der Rot/Grünen-Koalition, eine Koalition, für deren Bestehen man genauso Verantwortung trägt, wie „für die Region und die Menschen“. - Sagt Nils Wiechmann.
„Grünes Echo“ auf private EU-Meinung
Bei der o.e. Sitzung des Wirtschaftsausschusses (in Nürburg, vor langer Zeit!) war das wirklich Erwähnenswerte, wie sich Nils Wiechmann um seinen Sohn kümmerte. Na klar. - Man sollte auch niemals vergessen: Am Wochenende gehört der Papi mir!
Es war eine eindrucksvolle Demonstration von Familiensinn. Und man hat auch zum Thema Nürburgring etwas gesagt. Das übliche Bla-Bla mit ein paar (damals) aktuellen Applikationen. Ich habe meine Eindrücke danach auch der Leiterin des Ausschusses mitgeteilt. Und sie hat mich informiert, dass das nur so fade gewesen sei, weil Mitglieder des Ausschusses durch meine Anwesenheit verunsichert waren. Außerdem wollten sie wohl „vertrauliche Informationen“ - die sie natürlich hatten (na klar!) – nicht vor mir ausbreiten.
Ich habe also einen guten Eindruck erhalten. Und weil ich auch die derzeitige stellvertretende Ministerpräsidentin über einige Zeit in ihrem jeweils der Situation optimal angepassten GRÜN beobachten konnte, weil ich das Verhalten der ihrem Ministerium zugeordneten Landeskartellbehörde in der zurückliegenden Zeit aufmerksam beobachtet habe, kann ich die spontanen Äußerungen eines Nils Wiechmann zur Situation am Nürburgring, wie sie sich aktuell darstellt, auch sehr gut der Großserienproduktion von Worthülsen zuordnen. - Werfen wir doch mal einen Blick darauf:
„Mit unserem Gesetzentwurf zur Gewährleistung des öffentlichen Zugangs zum Nürburgring sind wird auf einem guten Weg, dies bestätigt auch das Schreiben von EU-Kommissar Almunia von heute.“
Am Ende dieser Geschichte finden Sie, liebe Leser, den Vorentwurf (als pdf-Datei), so dass Sie sich selbst ein Urteil bilden können. Dieser Entwurf ist übrigens nicht der Entwurf einer bestimmten Fraktion oder Koalition der Landesregierung, sondern wurde im Innenministerium entwickelt und nun plakativ auf die richtige Schiene gesetzt. Damit eine „breite Öffentlichkeit nach der Privatisierung gegen angemessenes Entgelt weiter Zugang zu der Rennstrecke (Nordschleife und Grand-Prirx-Strecke) und den damit zusammenhängenden Einrichtungen hat.“ - Wie das Herr Almunia in seinem Brief (übrigens nicht von „heute“, wie das Herr Wiechmann gestern formulierte) vom 23. Mai 2013 beschrieb.
Eigentlich bedarf es keines Gesetzes, da das OLG Koblenz in einem Prozess 2012 (über den Motor-KRITIK berichtete), längst die „Monopolstellung“ der Rennstrecken in der Eifel bestätigt hat. Somit ist – schon aufgrund dieses Gerichtsbeschlusses – ein öffentlicher Zugang in Zukunft immer rechtlich durchsetzbar. Es bedarf dazu keines zusätzlichen Gesetzes.
Fast witzig ist, dass der neue Geschäftsführer der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH, Dr. Schmidt (vorher Hockenheim) nach Veröffentlichung des Urteils sofort äußerte, gegen dieses Urteil gerichtlich vorgehen zu wollen. Mit ihm wollte auch die inzwischen ausgeschiedene private Betreibergesellschaft – so der NBG-Geschäftsführer – die jetzt gerichtlich festgeschriebene Monopolstellung des Nürburgrings angreifen.
Davon ist nun nicht mehr die Rede, nachdem die NBG eine Hamburger Sozietät zur Prüfung eingeschaltet hatte, die wohl im Kartellrecht ihre besonderen Stärken hat und nun kenntnisreich agiert. Sie hat zu einer anderen Taktik geraten, der man gerade mit unerhörtem Geschick (andere sagen: auf dümmliche Art) folgt. Auch diese Facette hat – wie viele andere im Umfeld des Nürburgring-Skandals – den Charme einer tragisch endenden Komödie. (Bitte Taschentuch bereit halten.)
Ich werde zu gegebener Zeit über Details berichten. - Es darf dann aber auch gelacht werden.
Und die Politik bestimmt den Handlungsablauf. Im Drehbuch zu diesem „Akt“ ist nun mal ein neues Gesetz vorgesehen. Darum hat auch das Innenministerium in Mainz dazu zunächst mal eine passende Vorlage geliefert. Wie der „Vice-President“ der Europäischen Kommission („Vice-President“ ist übrigens nicht in allen Ländern mit „Vize-Präsident“ zu übersetzen!) dann die Vorlage für Herrn Nils Wiechmann liefert.
Wenn man den Brief mit den – so verstehe ich das – privaten Meinungsäußerungen eines Herrn Almunia liest, so vertritt der die Ansicht, dass man nicht die Rennstrecken aus einem „Bietverfahren“ herausnehmen kann. In dem durch die KPMG ausgeschriebenen „Bietverfahren“ sind die Rennstrecken aber schon getrennt von anderen Vermögenswerten ausgeschrieben, so dass aus meiner Sicht, ein getrennter Verkauf der Rennstrecke im gewählten „Bietverfahren“ wohl möglich ist.
Da die Sachwalter bisher auch offen gelassen haben, nach welchen Kriterien sie die möglichen Käufer für die Nürburgring-Vermögenswerte auswählen (die Entscheidung über den Zuschlag fällt nach ihren Aussagen definitiv im Gläubigerausschuss!), wäre also ein getrennter Verkauf im Rahmen des Bietverfahrens (wie es jetzt gewählt wurde) möglich. - Der Preis spielt nicht unbedingt eine Rolle. - Wobei eigentlich zur Zeit niemand weiß, was eigentlich für einen Zuschlag entscheidend ist. - Eben „diskriminierungsfrei, transparent und bedingungsfrei“. - Jeder übersetzt das auf seine Art.
Ich weiß nicht was Herr Nils Wiechmann gelesen und verstanden hat, wenn er in seinem „Echo“ schreibt:
„Wir nehmen die Hinweise der Kommission sehr ernst. Die formulierten Bedingungen werden im weiteren parlamentarischen Verfahren intensiv geprüft und eingearbeitet.“
Das würde bedeuten, dass man in Mainz versucht, die Vorgaben umzusetzen die Herr Almunia so beschreibt:
„Es soll ein diskriminierungsfreies, transparentes und bedingungsfreies Bietverfahren durchgeführt werden. Die Vermögenswerte wurden in Vermarktungseinheiten aufgeteilt, die an einen oder mehrere Investoren verkauft werden sollen.“
Aber wo bitte ist das jetzt am 15. Mai angelaufene Verfahren „diskriminierungfrei, transparent und bedingungsfrei“?
Ich hatte bereits darüber geschrieben, dass die KPMG eigentlich kein „Neutrum“ ist, sondern eine ganze Reihe von Kontakten z.B. in der Automobil- und Zuliefer-Industrie hat. Wie man aktuell in der „Wirtschaftswoche“ (Internet) lesen kann, hat die KPMG auch inzwischen einige ihrer guten Kunden auf das Nürburgring-Projekt aufmerksam gemacht. Und ist es „transparent“, wenn in der „Ausschreibung“ z.B. das Fahrsicherheitszentrum erst garnicht unter den veräußerbaren Vermögenswerten der Nürburgring GmbH auftaucht, obwohl es nach einem Gutachten des Herrn Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser dazu gehört?
Und Herr Almunia möchte nichts aus dem normalen „Bietverfahren“ herausnehmen (s. Rennstrecken). - Hallo Brüssel, bitte aufwachen!
Da wird in dem KPMG-Prospekt der OFFROAD PARK mit einem „Grund und Boden“ von ca. 67.400 m² angeboten, für die angeblich ein Erbbaurechtsvertrag mit Laufzeit bis 2045 existiert. Tatsächlich sieht dieser Erbbbaurechtsvertrag lt. Gutachten des Herr Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser vor, dass Grund und Boden bei Eintreten einer Insolvenz – und das ist ja wohl der Fall – an die Gemeinde Drees zurückfällt. - Und die hat nicht von ihrem vertraglichen Recht Gebrauch gemacht?
Es ist erstaunlich, welche „kleinen Fehler“ in dieser KPMG-Unterlage stecken, für die man in Frankfurt natürlich im Hinblick auf Inhalt und Richtigkeit der Angaben nicht verantwortlich ist. Weil ich mir über die Jahre eine Menge Detailskenntnisse in Sachen Nürburgring erworben habe, habe ich mal stichprobenartig recherchiert.
Da stolpere ich z.B. darüber, dass zu den „Kernmarken des Nürburgrings“ auch die „Grüne Hölle“ gehört. Dabei war ich eigentlich sicher, dass sich Kai Richter mit seiner Firma Mediinvest diese Marke sichern ließ. Überraschung: Er hat sie zwar angemeldet, aber dann die Anmeldung zurückgenommen. - Ein netter Mann. - Ob das auch der Hersteller des namensgleichen Likörs im Münsterland weiß?
Hätten Sie gewusst, dass z.B. „Scuderia Stuck“ als europäische Marke und Logo für die Nürburgring GmbH geschützt und nun mit im Angebot ist? - Da tauchen dann Fragen auf. Ein "Stück DMSB-Präsident" ist also aktuell mit im Angebot der Insolvenz-Sachwalter des Nürburgrings. - ??? - (Zur Leser-Info: Der DMSB ist eine Motorsportbehörde.)
Auffallend für mich ist auch, dass „Südschleife“ als Marke und Logo mit zum Angebot gehört. Eigentlich glaubte ich sicher zu sein... - Also mal nachgeschaut: Für Deutschland ist diese Marke „Südschleife“ einer anderen Firma seit 2008 geschützt. Die Nürburgringring GmbH hat erst danach (wahrscheinlich durch die Eintragung aufmerksam geworden) einen Markenschutz für Europa (der andere gilt „nur“ für Deutschland) beantragt. Und dann jetzt in 2013 – exakt am 7. Mai, kurz vor Herausgabe der KPMG-Unterlage – eintragen lassen. - Um die Markenrechte mit anbieten zu können?
Herr Almunia, der Herr Vice-President hat in seinem Schreiben die Arbeit der Insolvenz-Sachwalter sehr gelobt und u.a. geschrieben:
„Der Sachwalter hat begründet, warum die Vermögenswerte in Vermarktungseinheiten aufgeteilt wurden, und es scheint, dass dies im Interesse der Gesamterlösmaximierung geschah.“
Otto Flimm („Ja zum Nürburgring“) hat das schon richtig eingeschätzt. Aber er wird sicherlich erstaunt gewesen sein, dass die Herrn Sachwalter auch taktische Absichten und Pläne der Landesregierung bei ihren Besuchen in Brüssel richtig vorbereitet haben. Herr Almunia schreibt:
„In seinen Kontakten mit meinen Dienststellen hat der Sachwalter geltend gemacht, dass sich die Möglichkeit einer kommerziellen Nutzung des Rings positiv auf den Wert der anderen im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum Verkauf stehenden Vermögenswerte auswirke und dass die Unsicherheit über den künftigen Zugang der Öffentlichkeit die Maximierung des Gesamterlöses der Privatisierung gefährden könne.“
So ist dann auch – ganz im Sinne der Landesregierung von Rheinland-Pfalz – Herr Almunia der Meinung, dass eine nun bevorstehende neue gesetzliche Regelung für den öffentlichen Zugang der Rennstrecke „grundsätzlich nicht als staatliche Beihilfe“ anzusehen sei. Aber er macht auch darauf aufmerksam:
„Alle potenziellen Bieter sollten natürlich darauf hingewiesen werden, dass die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage geplant ist.“
Nils Wiechmann, parlamentarischer Geschäftsführer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht das so:
„Die Botschaft, dass der öffentliche Zugang zum Nürburgring rechtlich sichergestellt werden kann, ist eine Bestätigung für die Arbeit von Rot-Grün in den vergangenen Monaten.“
Ich bin eigentlich ganz sicher, dass es nicht der Arbeit von Rot-Grün zu verdanken ist, wenn das OLG Koblenz eine Monopolstellung der Rennstrecken am Nürburgring bestätigt hat. Man sollte einmal Frau Schwartz von der Landeskartellbehörde in Mainz fragen.
Wenn Malu Dreyer auch für die bisherigen Mitarbeiter (um 300!) der am Nürburgring tätigen Firma eine Beschäftigungsgarantie bis 2016 gewünscht hat (weil da zufällig Landtagswahlen sind?), so hat Herr Almunia da ein paar sachliche Einwände:
„Eine solche Garantie würde per definitionen über den Arbeitnehmerschutz nach deutschem Arbeitsrecht hinausgehen und könnte daher Fragen hinsichtlich einer möglichen wirtschaftlichen Kontinuität und ihrer Auswirkungen auf den Preis aufwerfen, den die potentiellen Käufer für die Vermögenswerte zu zahlen bereit ist.“
Na ja, immerhin hat Mainz so ein Argument gegenüber „ver.di“. Und Nils Wiechmann stellt – ganz allgemein – fest:
„Der Dialog mit der Region und der EU-Kommission wird fortgesetzt, die Anregungen in die Überlegungen des Parlaments intensiv mit einbezogen.“
Und dann findet er zu einem Schluss, der zwar in Richtung CDU ausgesprochen wird, aber sogar die Bewohner der Eifel-Region ein wenig nachdenklich macht:
„Auch wenn der Arm inzwischen schmerzt, die ausgestreckte Hand der Koalition ist weiterhin da.“
Danke! - Wir haben begriffen. - Und begreifen: Es ist nicht der Arm der uns Hilfe bringt.
Man lässt uns am durchtrainierten, ausgestreckten Arm verhungern.
MK/Wilhelm Hahne
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Entwurf: Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings | 241.79 KB |