Nicht beschlussfähige e.V.-Mitgliederversammlung?

Zugegeben, ich hatte mir schon ein wenig Sorgen gemacht, weil keinerlei Informationen zu einer Mitgliederversammlung des DMSB e.V. bei mir eingegangen waren. Sonst hatte ich schon im Vorfeld mal Dieses oder Jenes gehört. Schließlich muss rechtzeitig eine Einladung erfolgen, es muss eine Tagesordnung vorliegen und, und, und. - Irgendwie sickert da immer etwas durch. Aber in diesem Jahr gab es eine absolute „Funkstille“. - So etwas ist nicht normal. - Darum kann auch die Situation nicht normal sein, in dem sich ein Verein befindet, der zwar auf die Öffentlichkeit angewiesen ist, aber es – aus welchen Gründen auch immer – ablehnt, mit dieser Öffentlichkeit zu kommunizieren. - Ich kenne zwar die aktuelle Situation des DMSB nicht im Detail. Aber wer an Wunder glaubt, der weiß auch, dass es auch auf folgende Frage eine Antwort gibt:

Nicht beschlussfähige e.V.-Mitgliederversammlung?

Irgend etwas ist im Vorfeld der Mitgliederversammlung eines Vereins, der mich als Journalist besonders interessiert, bisher immer bei mir als Informations-Fetzen gelandet. In diesem Jahr war alles still und stumm. Da habe ich dann aktuell einmal angefragt, weil ich mich zu erinnern glaubte, dass sonst die Mitgliederversammlungen im DMSB e.V. schon m April eines Jahres stattgefunden haben.

Und siehe da! - Die aktuelle Antwort des DMSB e.V. bestätigte meine Erinnerung. In der Antwort-e-Mail war zu lesen:

...„die 28. Ordentliche Mitgliederversammlung des DMSB hat online am 9. April 2025 stattgefunden.“…

Der 9. April war doch... - schnell nachgeschaut...: Wieso eine Mitgliederversammlung an einem Mittwoch? Man wählt doch meistens ein Wochenende, weil dann doch bei vielen Mitgliedern auch bestimmt die Zeit vorhanden ist… - Und wieso online? - Corona müsste doch auch in Frankfurt vorbei sein. - Sie verstehen?

Ich habe jedenfalls das alles nicht so recht verstanden. - Dann ist mir eingefallen, dass doch der DMSB e.V. vielleicht im Lobby-Register des Bundestages in Berlin zu finden sein müsste. - Ist er auch:

DMSB e.V.
Registernummer: R004894
Ersteintrag: 06.07.2022
Letzte Änderung: 17.09.2024

Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Interessen- und Vorhabenbereiche (7): Breitensport; Profisport; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"

Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23: 1 bis 10.000 Euro

Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23: 0,05

Hatte der DMSB e.V. dem Deutschen Bundestag noch keine „Ergebnisrechnungen“ gleich welcher Art für das Geschäftsjahr 2024 vorgelegt? Die letzten Eintragungen bezogen sich nur auf das Geschäftsjahr 2023. Auch die letzte Änderung (s.o.) wurde mit September 2024 notiert. - In 2025 gab es noch nichts?

Da habe ich dann mal beim Bundestag angefragt, ob der DMSB e.V., wie das  - und ich zu wissen glaube - auch den Vorschriften zum Lobby-Register entspricht, schon die „Geschäftszahlen“ zum Geschäftsjahr 2024 in Berlin eingereicht hat. - Die Antwort aus Berlin hätte auch von der Deutschen Bundesbahn kommen können.

Also irgendwann… - 

„...weshalb die Beantwortung Ihrer Nachricht einige Zeit in Anspruch nehmen kann.“

Auf den Internetseiten des DMSB e.V. habe ich dann – Kinderüberraschung! - die Abhandlung eines Wiesbadener Steuerberaters gefunden, der – schon interessant – die Motorsportvereine wohl einmal steuerrechtlich informieren soll. - Das ist zufällig (?) ein ganz neuer Service des DMSB e.V.!

Nein, man hat dazu nicht den Frankfurter Steuerberater ausgewählt, der auch bisher schon – und das seit vielen Jahren - für den DMSB e.V. tätig ist und z.B. in dessen Auftrag den direkten Nachfolger der „alten“ ONS GmbH, die DMSW GmbH, liquidiert hat. - So ist das im Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt nachzulesen.

Aber dessen Ausführungen zum Thema „Gemeinnützigkeit“ – die der wohl seinen Frankfurter Mandanten warnend vorgehalten hat, hat man wohl – zur Sicherheit - noch einmal mit dem „Steuerleitfaden für den Motorsport“ eines Rainer Wehner, Steuerberater in Wiesbaden überprüfen wollen. Dort ist zum Inhalt zu lesen:

„Die Ausführungen betreffen die neueste Rechtslage und den Stand der Verwaltungsanweisungen bis Mai 2023. - Für frühere Veranlagungszeiträume sind zum Teil geringere Freibeträge zu berücksichtigen.“

Man kann dort auch lesen:

„Das Finanzamt prüft - in der Regel nach jeweils drei Jahren - ob die Voraussetzungen der
Gemeinnützigkeit nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung erfüllt sind. Zu diesem Zweck wird das Finanzamt von den Vereinen Tätigkeitsberichte sowie Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben oder die Abgabe von Steuererklärungen fordern (Muster siehe Anlage 2).
Ergeben sich bei dieser Überprüfung keine Beanstandungen, erteilt das Finanzamt für die geprüften Jahre Freistellungsbescheide, die für die maximal nächsten fünf Jahre (vom Ausstellungsdatum angerechnet) als amtliche Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Vereins gelten.“

Nur hier in „Motor-KRITIK“ hat man von Herbst 2024 an in unregelmäßígen Abständen – aber exklusiv – lesen können, wie ein „kleiner“ Verein mit „großen“ Schritten einem Abgrund entgegen schreitet, der von seinen Lenkern – weil „kurzsichtig“ (?) - bisher nicht wahrgenommen wurde.

Ein ADAC Sportpräsident, aktuell gerade wieder dazu „erwählt“ (wie er finden wird), kann trotz seiner juristischen Erfahrung auch schon mal teure Fehler machen. Wie auch sein „Traumprojekt“, die „Central European Rallye“ mit ihrem bisherigen „tollen“ finanziellen Erfolg beweist.

Dieser selbstbewusste Jurist half als Präsident des DMSB e.V. auch mit, die „alte“ ONS endgültig aus dem Blickfeld aller alten Motorsportler zu verbannen. Den wirklichen Hintergrund zu dieser Entscheidung, die auch auf dem Oktoberfest getroffen sein könnte, den kenne ich nicht. Aber, aber:

  • Der DMSB e.V. ist nun zwar – endlich? - vom Schatten der ONS GmbH, der mit DMSW GmbH benannt war, befreit! - Aber nun sitzt der DMSB e.V. in einer „Gemeinnützigkeitsklemme“!

Hat man da bei der letzten Mitgliederversammlung – die dann „geheim“ im Internet durchgeführt wurde, nun zu einer Lösung gefunden? - Es gab – und gibt - dazu keinerlei offizielle Informationen!

Zu diesem Thema habe ich bei meiner Recherche nur ermitteln können:

„Auch eine Mitgliederversammlung, die nicht beschlussfähig ist, ist eine gültige Versammlung, die aber keine Beschlüsse fassen kann und deshalb wiederholt wird.“

Das wäre doch was!

MK/Wilhelm Hahne
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