05. August 2016: Lieber Leser!

Es ist für einen Journalisten manchmal schon deprimierend, wenn er feststellen muss, dass er – zumindest – von einigen Lesern nicht verstanden wird, die seine Art der Berichterstattung nicht in der richtigen Art werten können, da die „moderne Art“ der Darbietung vom aktuellen Geschehen eine andere ist. Der Inhalt auf den Internetseiten von Motor-KRITIK wird von Menschen bestimmt, die in Zusammenhängen denken, Zusammenhänge herstellen können. „Moderne“ Verlage nutzen heute schon die künstliche Intelligenz ihrer Computer, um – auf den Leser ihrer Sparte zugeschnitten – sozusagen „passgenaue Texte“ zu erzeugen. Es gibt heute schon Software, die „suchmaschinenoptimierte Produkttexte“ erzeugen kann. Es können „automatisierte Texte“ in vielen Sprachen programmiert werden. - Damit verglichen ist natürlich Motor-KRITIK „arm dran“. Man spricht nur deutsch. Man schreibt nur deutsch. - Aber man verlässt sich nicht auf Computer, sondern denkt noch selbst! Da man – in der Branche – auch über eine jahrzehntelange Erfahrung verfügt, ist man in der Lage Verbindungen herzustellen, bei denen ein Computer versagen muss. - Aber manchmal versagt auch der mit „Computer-Texten“ inzwischen ein wenig unaufmerksam gewordene Leser. Denn Lesen wird heute oftmals so betrieben wie das Autofahren: Es wird schon gut gehen. Warum sollte man auf jede Kleinigkeit achten. Es wurden ja genügend Sicherheitssysteme eingebaut. Also erlaubt man sich das schnelle ‚“Querlesen“ genauso, wie ein Telefonieren beim Autofahren. - Zeit ist Geld. - Dabei gibt es einen Grundsatz, den man verinnerlichen sollte: Man sollte sich jeweils auf die Sache konzentrieren, die man gerade ausführt. - Weil man es nur so wirklich richtig machen kann.

05. August 2016: Lieber Leser!

Anlass für diesen „Lieber Leser“ ist ein Leser-Echo, das Motor-KRITIK vorhielt, dass man wohl im Fall des DMSB-Präsidenten Hans-Joachim Stuck ein wenig übertreiben würde. Was ich, Wilhelm Hahne, denn gegen Hans-Joachim Stuck persönlich haben würde? - „Was hat der Ihnen getan?“

Ich kenne Hans-Joachim Stuck seit gut 50 Jahren. Er war – glaube ich – 12 Jahre alt, als ihn sein Vater, der „Bergkönig“, auf der „Südschleife“ des Nürburgrings erstmals ein Automobil, ein BMW 700 Coupé fahren ließ. - Und er konnte das!

Später war er dann Rennfahrer. Ein sehr guter! - Auch als er – nach „modernen“ Maßstäben schon „alt war“, gehörte er z.B. auf dem VW-Scirocco zu den Schnellsten. Ich habe ihn durchaus kritisch beobachtet und kann nur sagen, dass er – obwohl damals schon der Älteste im Team – z.B. der Einzige war, der ein sehr gutes „Renn-ABS“ optimal zu nutzen verstand. Und er war entsprechend schnell.

Ich habe neben ihm – in seiner Porsche-Zeit – bei nasser Fahrbahn auf dem Nüŕburgring Grand-Prix-Kurs in einem Fahrzeug gesessen und war von seiner Art diesen Porsche im Grenzbereich zu bewegen schon beeindruckt. Ein Talent, das offensichtlich über eine besondere Sensorik und die Reaktionsschnelligkeit verfügte, die ihn jederzeit „Herr“ über das Fahrzeug sein ließ.

Das war Hans-Joachim Stuck als Rennfahrer!

Natürlich habe ich seine „Seitensprünge“ mitbekommen, die Vielzahl seiner Ehen. Man muss auch diese Seite eines Hans-Joachim Stuck kennen, wenn man ihn heute als DMSB-Präsident bewerten will.

Das habe ich in den letzten Wochen dann auch getan. Aber völlig losgelöst von all‘ seinen privaten Eskapaden. Dadurch wurde er in der öffentlichen Darstellung oft zum „Gaudibursch“. So konnte man ihn aber nur empfinden, wenn man nur eine einzige Seite von ihm beschreiben wollte.

Heute ist er Präsident des DMSB. Heute ist er auch Repräsentant des VW-Konzerns mit all‘ seinen Marken. Und er taucht – in welcher Eigenschaft eigentlich? – dann bei Motorsport-Veranstaltungen auf, wo er dann – in der Presse – als DMSB-Präsident genannt ist, während er tatsächlich vielleicht – gut bezahlt – im Auftrag des VW-Konzerns, als Repräsentant einer derer Konzernmarken dort unterwegs war.

Er dreht als DMSB-Präsident mit an den Stellschrauben des Motorsports. - Lässt er dabei die Interessen des VW-Konzerns und seiner Marken außer Acht?

Wenn ich Hans-Joachim Stuck in dieser Situation „zwischen zwei Stühlen“ beschrieben habe, dann schon, um darauf aufmerksam zu machen, dass es eigentlich – auch aus der Sicht des VW-Konzerns – einfach unmöglich ist, einen Menschen in eine derartige „Zwittersituation“ zu bringen. - Ohne sie zu nutzen?

Natürlich muss Hans-Joachim Stuck Geld verdienen. Als DMSB-Präsident reichen – wie er sagt - „die Diäten“ nicht, um leben zu können. Und er argumentiert:

„Die Präsidiumsmitglieder (des DMSB) haben alle ihren Job. Wieso soll ich als Präsident keinen haben?“

Mit einer solchen Argumentation macht er sich dümmer als er ist. Und noch dümmer ist es, dass Feigenblatt einer „Compliance-Prüfung“ durch den VW-Konzern mit den VW-Konzern mit den bewertenden Worten darzustellen:

„Da gibt es keine Probleme.“

Kann ein Hans-Joachim Stuck so dumm sein, die Problematik zu übersehen? - Ich habe jetzt in diesen Wochen darauf aufmerksam gemacht, da ich den Eindruck haben muss, dass sie auch bei der Konkurrenz von VW nicht wahrgenommen, begriffen wird.

Dabei ist das nur die Spitze des Eisbergs im deutschen Motorsport. Da hat gerade „Audi Holland“ das Sponsoring für einen Fahrer bei der „ADAC GT Masters“ eingestellt, weil man in Holland die in Deutschland angewendete „BoP“ als unsinnig und unfair empfindet, da sie Audi-Fahrzeuge benachteiligt. - Meint man.

Die allgemeine Darstellung der „BoP“ für die Öffentlichkeit:

  • Nur so werden doch gleiche Voraussetzungen für Alle geschaffen!

Ist das der Sinn des Sports? - Oder werden vielleicht die Voraussetzungen für das eine oder andere Fabrikat doch ein wenig in die eine oder andere Richtung verschoben? - Warum das sein kann?

Schauen Sie, lieber Leser, sich doch einmal die Zusammensetzung des Technikausschusses an, der über die Regularien der „BoP“ entscheidet. Zumindest zweien dieser – sicherlich hervorragenden – Techniker könnte man unterstellen, dass sie nicht neutral bewerten, weil sie „nebenbei“ für bestimmte Fabrikate arbeiten. Weil sie von Ihrer Tätigkeit für den „Technikausschuss“ nicht leben können?

Die Argumentation im Fall des Hans-Joachim Stuck lässt grüßen!

Ich muss den Eindruck haben, dass die Motorsportchefs der deutschen Automobilindustrie auch nicht mehr in der Lage sind Zusammenhänge herzustellen, weil sie die auch einfach nicht kennen. Und so sehen sie dann – bezogen auf die sportlichen Erfolge ihrer Firmen – dann schon mal „ganz alt aus“.

Darum kann man hier bei Motor-KRITIK lesen, wie es wirklich – oft hinter den Kulissen – zugeht. Obwohl das viele nicht wissen, andere nicht verstehen wollen. Denn es zwingt dazu, selbst Stellung zu beziehen. - Warum sollte man sich unbeliebt machen?; scheint eine Reihe von Sport-Funktionären zu denken.

Als Journalist kann ich so nicht argumentieren. Ich versuche mich an der Realität zu orientieren und meine Leser teilnehmen zu lassen. - Da war z.B. die Geschichte mit Stuck und der „Ennstal-Classic“ fast eine „Nebensache“. - Ich schaue nicht nur dahin, worauf gerade der Focus für die Öffentlichkeit durch sicherlich hervorragende Pressearbeit gerichtet wird, sondern ich schaue auch „ins Dunkle“, weil mich Zusammenhänge interessieren.

Wenn es Sie interessiert, mache ich mal beispielhaft – auch in Verbindung mit der „Ennstal-Classic“ auf einen Zusammenhang aufmerksam, zu dem es keine Presseinformation, keinen Hinweis im Fernsehen oder bei Google gibt. - Da genügt es auch nicht, „intelligente Computer“ zu haben. Erfahrung und „Intimkenntnisse“ der Branche sind durch nichts zu ersetzen. Da braucht man dann einen Fachjournalisten, der – wie ich z.B. - die Szene seit Jahrzehnten kennt und begleitet.

Da fand gerade am 3. August vor dem Krefelder Landgericht ein Klageverfahren gegen einen Krefelder VW- und Audi-Händler statt (Name der Redaktion bekannt), wo es um die Ansprüche aus einem Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Audi A6 und einen Audi A1 geht, die beide vom so genannten „Diesel-Abgasskandal“ betroffen sind, der eigentlich ein „VW-Skandal“ ist.

Der Vorsitzende des Gerichts sprach in diesem Zusammenhang übrigens von einem „massenhaften Betrug“. Daraus ergibt sich schon: VW hatte schlechte Karten!

Die Ansprüche der Kläger wurden durch die Düsseldorfer Kanzlei Roger & Ulbrich vertreten. Der VW-Händler als Beklagter (da Vertragspartner) hatte vor Gericht nicht nur eine lokale Kanzlei an seiner Seite, sondern auch Anwälte einer seit mehr als 175 Jahren in Deutschland tätigen Großkanzlei, die aktuell unter dem Namen „Freshfield“ bekannt ist, aber schon damals ihre Wurzeln in unseren Landen hatte.

„Freshfield“ ist die Kanzlei, die für den VW“-Konzern die rechtliche Aufarbeitung des Diesel-Skandals (der eigentlich ein VW-Skandal ist) außerhalb der USA übernommen hat. „Freshfield“ ist eine renommierte Großkanzlei, die in Europa zu den Größten zählt, weil sie – zwar für viel Geld – aber auch sehr gute Ergebnisse liefert.

Es war „Freshfield“, die – von Österreich (Wien) aus – die Schaffung eines „integrierten Automobilkonzerns von VW und Porsche ermöglicht haben. Da ist es auch kein Wunder, wenn der VW-Konzern „Freshfield“ im Fall des „Diesel-Skandals“ zum Berater gemacht hat. - „Gegen eine kleine Schutzgebühr!“ -

Wenn wir nun mal zur „Ennstal-Classic“ schauen, denn ist es auch kein Zufall, wenn dort der Herr Wolfgang Porsche mit einem Herrn Günther Horvath in einem Porsche 356 Carrera 2 (1966 ccm, 130 PS) unterwegs war. Mit der Start-Nummer 96. Eigentlich hätte dort – korrekt – Dr. Wolfgang Porsche und Dr. Günther Horvath stehen müssen.

Dr. Günther Horvath ist in Wien ein „Partner“ von „Freshfields Bruckhaus Dreringer“, wie die Großkanzlei exakt beschrieben ist, und hat von Wien aus die Familien-Aktionäre und die Porsche Automobil Holding SE bei der Schaffung eines „integrierten Automobilkonzerns“ aus Porsche und VW beraten. Sein Fahrer bei dieser „Ennstal-Classic“, Dr. Wolfgang Porsche, ist zufällig Sprecher des Familien-Clans.

Dr. Wolfgang Porsche ist aber nicht nur das, sondern auch der Enkel von Ferdinand Porsche, der Cousin von Ferdinand Piech, war nicht nur geschäftsführender Gesellschafter der Porsche Holding AG, Salzburg, bis 2011, sondern ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Porsche AG und auch der Porsche Automobil Holding, sitzt auch im Aufsichtsrat der VW AG und der Porsche AG.

Da ist dann ein „Beifahrer“ bei der „Ennstal-Classic“, der nicht zufällig auf den Beifahrersitz kam, eigentlich nur für „alte Beobachter“ auffällig.

In Krefeld hat „Freshfields“ aber vor dem Landgericht zunächst eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht erkannte auf „Sachmangel“. Der berechtige auch zum sofortigen Rücktritt nach Nacherfüĺlungsverlangen.

Das Gericht ging davon aus, dass die „Nacherfüllung unzumutbar wäre“. Die wäre nämlich nicht vom Vertragspartner VW-Händler, sondern von einem betrügerischen Konzern angeboten worden. Man könne dem Kläger nicht zumuten, sein Fahrzeug von einem Betrüger reparieren zu lassen!

Außerdem bestehe die begründete Befürchtung, dass der Mangel wegen des chemischen Zielkonflikts zwischen NOx- und CO2-Ausstoß nicht zu beseitigen sei. - Wenn doch, dann nur auf Kosten eines erneuten Mangels. Darauf müsse sich der Kläger nicht einlassen.

„Freshfields“ überreichte – durch den „lokalen Anwalt“ - dann eine E-mail des KBA, der man entnehmen konnte, dass die Fahrzeuge, bei denen es in diesem Fall ging, „nach dem Software-Update alle „öffentlich-rechtlichen Normen“ einhalten würde.

Das Gericht hat die Angaben des KBA (Kraftfahrtbundesamtes, Flensburg) als „nicht sonderlich glaubwürdig“ empfunden! (Das KBA untersteht übrigens dem Verkehrsministerium, das auch nicht glaubwürdig wirkt. - Empfindet Motor-KRITIK.)

Realistisches Ende dieser Abwägung von Plus und Minus der Argumentationen vor Gericht:

  • Die Kläger können von ihren Kaufverträgen zurücktreten und die Fahrzeuge gegen Rückzahlung des Kaufpreises – unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung – zurückgeben!

Das Urteil wird aber erst am 14. September 2016 verkündet. - Und es wird sicherlich nicht sofort rechtskräftig, weil die VW AG natürlich – bzw. der Händler, beraten von „Freshfields“ - Einspruch einlegen wird.

Da wird dann der „Kontaktmann“, Dr. Günther Horvath, der "Co-Pilot" von der „Ennstal-Classic“, nicht unbedingt eine Rolle spielen. Seit dem 27. Juni 2016 ist übrigens ein Dr. Helmut Bergmann als Managing-Partner für die Region Deutschland, Österreich und Mittel- und Osteuropa gesamthaft verantwortlich.

Wenn Anwälte Mörder verteidigen, kann man denen nicht übel nehmen, wenn sie das auch bei Betrügern tun. Im Fall VW wird sicherlich Dr. Rolf Trittmann und ein weiterer „Partner“ von „Freshfields“, Wilfried Schäfer eine Rolle spielen, die beide schon für den VW-Konzern tätig waren und sind.

Das wird aber nichts an der Tatsache ändern, dass der Volkswagen Konzern, inzwischen ohne Ferdinand Piech (!), als Betrüger dasteht.

Das Ergebnis der Verhandlung in Krefeld vom 3. August 2016 ist insofern für alle vom VW-Diesel-Abgasskandal betroffene Automobilbesitzer ein wichtiges Signal, als es nach Auffassung der Düsseldorfer Rechtsanwälte „auf der Linie der obergerichtlichen Rechtsprechung“ liegt.

Fortsetzung folgt!
Wilhelm Hahne

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