Nürburgring: Die Ethik des Planens

Der Nürburgring leidet unter den „Altlasten“, die ihm in neuerer Zeit durch politische Visionäre ohne jede Vorstellung von den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen durch das geplante „Investitionsprogramm“ zugefügt wurde. Nun hat es – weil offiziell niemand alle wirklichen Käufer kennt – ein Russe übernommen, den Nürburgring wieder zurück in die Normalität zu führen. Keiner der in Mainz immer noch – oder neu – residierenden und herrschenden Politiker sieht sich in der Verantwortung, den Problemfall Nürburgring zu lösen. - Man hat sich durch eine Insolvenz der landeseigenen Betreibergesellschaft offiziell vom Nürburgring getrennt. - Geplant? - Wenn es nicht nur ein Wort ist, sondern sich auch ein Sinn hinter dem Begriff „Ethik“ verbirgt, dann war es wahrscheinlich Cicero, der es mit der verständlichen Umschreibung „philosophia moralis“ versah, die wir heute dann mit „Moralphilosophie“ übersetzen würden. Wenn das so ist, dann gibt es auch eine Ethik des Planens. Wobei den Bewohnern der Eifel, besonders denen im direkten Umfeld des Nürburgrings, nicht klar sein kann, was ein russischer Millionär, schon in jungen Jahren – also recht früh – dazu geworden, darunter überhaupt versteht, verstehen kann. Wir kennen seine Grundhaltung nicht, da es keine direkten Kontakte zu ihm gibt und sich keiner der Nürburgring-Interessierten ein Urteil über diesen Mann, seine Absichten und sein Pläne bilden kann. Da ist man auf die Darstellungen, auf die vom neuen Geschäftsführer, Mirco Markfort, genannten Planungen für die nächste Zeit angewiesen, der so zum Sprachrohr seines Chefs wird. - Was man da hört, sind aber leider Kurzzeit-Planungen. Erforderlich wäre aber ein Konzept, das für eine zuverlässige Langzeitplanung steht, für eine „Ethik des Planens“, wie wir sie von unseren Landespolitikern nicht erwarten konnten, obwohl gerade sie etwas Ähnliches als Basis für die Art ihrer Planung vorgeschoben hatten. - Ist nun derzeit am Nürburgring alles gut? - Weil man nun dort die Situation im Detail gerade „schönredet, um Ruhe zu haben?

Nürburgring: Die Ethik des Planens

Schon Mitte Mai 2016, nachdem der russische Investor die Bedingungen des von der EU „abgesegneten“ Kaufvertrags mit dem Insolvenz-Sachwalter durch „seine Firma“, capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft m.b.H., mit einer frühzeitigen Zahlung des noch offenen „Restbetrages“ erfüllt hatte, wurde durch Motor-KRITIK einmal nachgefragt, wie dort nun die ab diesem Zeitpunkt bestehende „Art des Besitzes“ empfunden wird. Auch in Details.

Immerhin laufen noch – soweit bekannt – vor einem europäischen Gericht zwei „Einsprüche“, die den Verkauf an diese Firma „capricorn“ - nun schon lange ohne „capricorn“ - in Frage stellen könnten. Gerade im Hinblick auf Nachlässigkeiten der EU-Kommission. - Evtl. ausgelöst durch „unvollkommene“ Informationen aus Deutschland?

Die Fragen von Motor-KRITIK an die Betreibergesellschaft CNG, eine Tochter der Besitzgesellschaft, waren durchnummeriert. Die Fragen wurden am 17. Mai 2016 gestellt und am 30. Mai 2016 beantwortet.

Um Fragen und die Antworten, die durch den Leiter Unternehmenskommunikation der Betreibergesellschaft „capricorn NÜRBURGRING GmbH“, Uwe Baldes, gegeben wurden, besser im Zusammenhang lesen zu können, haben wir sie zusammengefügt und mit „Frage MK“ und „Antwort CNG“ gekennzeichnet.

Frage MK: Gelten lt. Kaufvertrag ähnliche Bedingungen wie „gekauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeder Gewährleistung"? Oder ist eine Abnahme der Gesamtanlage durch die CNBG erfolgt?

Antwort CNG: Der Kaufvertrag enthält umfangreiche Regelungen. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf diese Regelungen nicht weiter eingehen.

Frage MK: Ist die CNBG nun rechtmäßiger Besitzer aller Land- und Gebäudeteile?

Antwort CNG: Ja, die CNBG und deren Tochtergesellschaften sind nun rechtmäßige Besitzer aller Land- und Gebäudeteile.

Frage MK: Ist eine entsprechende Eintragung im Grundbuch beantragt oder gibt es irgendwo noch Klärungsbedarf?

Antwort CNG: Die entsprechenden Eintragungen in das Grundbuch sind beantragt.

Frage MK: Ist die „Katastersituation“ im Hinblick auf die „Nordschleife“, die nicht nur auf staatlichem, sondern auch – real betrachtet - über privaten Grund und Boden verläuft, eindeutig geklärt?

Antwort CNG: Es gibt keinerlei Einschränkungen der Rennstrecken-Nutzung aus Grundstücksrechten. Nach dem Kauf erforderliche Eintragungen sind beauftragt.

Frage MK: Wie werden die Bauschäden an den Nürburgring-Neubauten bewertet und behandelt? - Wie werden z.B. die Schäden am „Boulevard“ behandelt, die z.T. (ich schrieb darüber bereits in Motor-KRITIK) lt. vorliegendem Gutachten nur durch Abbau und Neuaufbau der Tribünen zu beseitigen sein sollen?

Antwort CNG: Eine Beweissicherung der Bauschäden durch Sachverständige ist in weiten Bereichen fortgeschritten. Zu den festgestellten Mängeln werden Baumängel-Prozesse geführt. Nach Abschluss der Prozesse wird die endgültige Mängelbeseitigung fachkundig geklärt werden.

Frage MK: Ist grundsätzlich die Möglichkeit eines Abbaus des „ring°racer“ geklärt?

Antwort CNG: Die Möglichkeit eines Rückbaus des ring°racers unter Berücksichtigung der baulichen Besonderheiten ist bereits in der Vergangenheit geprüft und geklärt worden.

Frage MK: Wie sieht man bei der CNBG bzw CNG die Zukunft des bestehenden Wärmekraftwerkes (z.Zt. im Besitz einer Tochtergesellschaft der RWE), das bisher noch niemals unter wirtschaftlichen Bedingungen betrieben werden konnte?

Antwort CNG: Es handelt sich hierbei nicht um ein Wärmekraftwerk, sondern um ein Heizwerk, das mit Holzhackschnitzeln mit Ölzufeuerung betrieben wird. Es dient u.a. der Wärmeversorgung des Eifeldorfs, der beiden Lindner-Hotels und des ring°boulevards inklusiv ring°arena, Bitburger event°center und business°center. Diese Energie kauft der Nürburgring zu marktüblichen Preisen ein. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit dieses Heizwerkes müssen wir Sie an den Betreiber verweisen.

Frage MK: Wie sieht die Zukunft der „Fernsehwand“ im „Boulevard“ aus, deren Betreiberkosten (Stromverbrauch - auch darüber war vor Jahren schon in Motor-KRITIK zu lesen) unsinnig hoch sind?

Antwort CNG: Die ring°wall (Videowand) ist fester Bestandteil unseres Veranstaltungskonzeptes und wird nach Bedarf und Publikumsaufkommen zielgerichtet eingesetzt.

Frage MK: Sind inzwischen in der „Arena“ die notwendigen Um- und Einbauten vorgenommen worden, um eine Nutzung (Vermietung) wieder möglich zu machen?

Antwort CNG: Diese Frage entbehrt jeder Grundlage. Die ring°arena war und ist uneingeschränkt nutzbar. Es gab und gibt keine "notwendigen Um- und Einbauten".

Frage MK: Wie sieht die Zukunft der CNG aus, nachdem eigentlich die „Pächter-Funktion“ abgeschlossen sein sollte?

Antwort CNG: Die CNG bleibt auch in Zukunft die Betriebsgesellschaft des Nürburgrings.

Diese Fragen und Antworten werden heute veröffentlicht, ohne aktuell darauf einzugehen, ob und wo die Antworten „Lücken“ zeigen. Dazu wird sich sicherlich auch noch im nächsten Jahr die eine oder andere Gelegenheit ergeben.

Heute habe ich einmal – aus anderem Anlass – auf die Internetseiten der Betreibergesellschaft des Nürburgrings geschaut.

Da habe ich dann die vorstehende Feststellung gefunden, die dann die – aus meiner Sicht – ungenügende Antwort Mitte Mai 2016 auf meine Frage zum Thema „ring°racer“ ergänzt.

Natürlich ist es schon ein wenig verwirrend, wenn vom neuen Geschäftsführer des CNG, Mirco Markfort, dann Anfang Juli 2016 vor den „Freunden des Nürburgrings“ (ein von Hendrik Hering, damals SPD-Wirtschaftsminister „angeregter“ Freundeskreis!) Zukunftsaussichten in Verbindung mit diesem „ring°racer“ dargestellt werden, die sich niemals bestätigen werden.

Um es hier noch einmal klar darzustellen:

  • Der „ring°racer“ wird niemals mehr am Nürburgring seinen normalen Betrieb aufnehmen können, da sein Betrieb – jede Fahrt, jeder „Abschuss“ - unwirtschaftlich wäre.
  • Der „ring°racer“ kann auch niemals verkauft werden, da seine Teile – z.B. im „Boulevard“ - Teil der Statik sind.
  • Der Gesamtaufwand für den „ring°racer“ dürfte bis heute bei 15.000.000 Euro liegen.

Der „ring°racer“ wird uns also als (teure!) Erinnerung, als Denkmal an das unselige „Leuchtturmprojekt“ einer verantwortlungslosen Mainzer Regierungsmannschaft erhalten bleiben, das auch dem jetzigen Besitzer in jedem Jahr betriebswirtschaftlich Verluste bescheren wird, um die Auswirkungen von „Nürburgring 2009“ einmal deutlich zu beschreiben.

Oder um es anders zu formulieren: Mögliche Gewinne durch die eigentliche Anlage als Rennstrecke, werden durch die unseligen Baumaßnahmen der Mainzer Politiker auch in den nächsten Jahren minimiert werden.

Und die – wie man oben lesen kann – noch nicht abgeschlossene „Mängelbeseitigung“ an den Neubauten (!) wird sicherlich noch zu Nachlässen beim Kaufpreis führen. - So vermutet Motor-KRITIK.

Da wäre die Öffentlichkeit schon daran interessiert, etwas zur Langzeitplanung des neuen Besitzers zu hören, zumal sich „das neue Konzept“ sehr von dem zu unterscheiden scheint, das am 1. Oktober 2014 im Beschluss der EU-Kommission (SA.31550 (2012/C) (ex 2012/NN) als richtig und „passend“ bestätigt wurde. Das war die Basis für eine Anerkennung des Nürburgring-Käufers, den es als wichtige Person (Einer von Zweien) und Namensträger der Kauffirma (!) nun schon lange nicht mehr gibt. Nur sein inzwischen aktuell zum „Mitläufer“ gewordener „Mit-Käufer“, nimmt mit einer Ein-Prozent-Beteiligung noch eine Alibi-Funktion gegenüber der EU-Kommission ein. - Jetzt noch!

Das wird sich dann bald ändern, wenn neue GmbH‘s mit neuen Namen entstehen! (Eine Motor-KRITIK-Vorhersage.)

Soviel zur „Ethik des Planens“ am Nürburgring.

MK/Wilhelm Hahne
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