Eigentumsübertragung: Ein Problemfall?

Eine Erklärung vorweg: Diese Geschichte wurde schon einmal gestern Abend eingestellt und stieß offensichtlich nicht nur bei meinen Lesern auf Interesse. Ich musste feststellen, dass der Server, auf dem diese Geschichte lief, heute in der Frühe nicht mehr erreichbar war. - Da nach einem Backup nun die letzte von mir eingestellte Geschichte verschwunden ist, muss ich sie heute noch einmal einstellen und mache das dann direkt mit einem aktuellen Nachtrag, den ich unten anhänge. - Entschuldigung, wenn Sie in der Frühe diese Geschichte evtl. vergeblich gesucht haben!
Es geht um die Eigentumsübertragung des Nürburgrings in den Grundbüchern. Grundbücher sollen die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken registrieren und offenlegen, damit wesentliche Vermögensbestandteile wie Grundstücke den hieran Interessierten publik gemacht werden können. Erst durch einen entsprechenden Grundbucheintrag wird man zum Eigentümer eines Grundstücks. Besitzer ist man schon als Pächter. Aber daraus resultiert z.B. nicht das Recht, irgendwelche Veränderungen am gepachteten Besitz vorzunehmen. Das Recht dazu hat nur der Eigentümer. Im Fall des an eine weitgehend anonyme russische Investorengruppe verkauften Nürburgrings durch einen Insolvenz-Sachwalter, die immer noch unter einem Namen - „capricorn“ - firmiert, was bei flüchtigem Betrachten zu Fehlschlüssen führen kann, sind durch eine russische Besitzgesellschaft – mit ähnlich irreführender Bezeichnung „capricorn“ im Firmennamen - war schon Ende April 2016 die im Kaufvertrag festgeschriebenen Zahlungsvereinbarungen erfüllt worden, aber bis heute – Januar 2017 – ist keine Umschreibung in den Grundbüchern erfolgt. Man ist also – nach deutschem Recht – kein Eigentümer, hat keine Grunderwerbssteuer gezahlt, kann sich nicht um die Weiterentwicklung des Nürburgrings – z.B. in Sachen Sicherheit bemühen – auch wenn man den Eindruck zu erwecken sucht. - Wer erteilt den Auftrag? - Wer soll‘s bezahlen? - In diesem Zusammenhang fallen dann die Verlustzuwächse in der Bilanz einer seit Jahren insolventen Nürburgring GmbH auf. - Warum liegen -zig Millionen Euro bei einer Treuhandgesellschaft in Frankfurt? - Warum äußert sich der Insolvenz-Sachwalter nicht zur aktuellen Situation? - Warum versucht man in der Geschäftsleitung des Pächters eine Situation schönzureden, die offensichtlich verfahren ist? - Motor-KRITIK hat zu dem Thema schon im Oktober 2016 geschrieben und kein Echo erfahren! - RA Jens Lieser, der Insolvenz-Sachwalter, antwortet nicht! - Die capricorn NÜRBURGRING GmbH als Pächter des Nürburgrings antwortet nicht! - Aus den Reihen der Auch-Betroffenen Lokal-Politiker dringt auch kein Laut an die Öffentlichkeit! - Motor-KRITIK sucht nach einer Erklärung für die Verzögerung (?) bei der Eigentumsübertragung vom insolventen Besitzer – die Landesregierung von Rheinland-Pfalz – auf den Käufer, der nach offizieller Darstellung den im Kaufvertrag als Kaufsumme vereinbarten Millionenbetrag gezahlt hat.

Eigentumsübertragung: Ein Problemfall?

Ein Grundstücksverkauf wird über einen Notar abgewickelt. Der wird auch im Fall des Nürburgringverkaufs tätig geworden sein. Aber dann hat es Monate – bis nach den dummen Fragen von Motor-KRITIK im letzten Herbst auch an den Insolvenz-Sachwalter – gedauert, bis man überhaupt einmal Unterlagen den zuständigen Grundbuchämtern bei den entsprechenden Amtsgerichten eingereicht hat.

Eigentlich ist eine Eigentumsumschreibung dann eine reine Formsache, die auch keine lange Zeit in Anspruch nimmt. Im Fall des Nürburgring-Verkaufs ist das anders. Und niemand erklärt einer sicherlich interessierten Öffentlichkeit – schließlich wurde „Volksvermögen“ zu einem Sonderpreis verschleudert – warum bis jetzt das zuständige Finanzamt noch keine Grunderwerbssteuer beim angeblichen Käufer anfordern konnte.

Erst nach erfolgter Eintragung im Grundbuch erhält nämlich das Finanzamt eine Information von den Grundbuchämtern und es wird ein entsprechender Steuerbescheid aus- und zugestellt. Im Fall des Nürburgrings konnte das bisher nicht erfolgen.

Die insolvente Nürburgring GmbH, eine landeseigene GmbH, ist also immer noch der gesetzliche Eigentümer des Nürburgrings. Aber dieser Eigentümer tut so, als habe er mit der Sache nichts zu tun. Dabei erfolgte bei der Nürburgring GmbH eine Insolvenz in Eigenverwaltung und es wurde ein Insolvenzgeschäftsführer eingesetzt, der monatlich ein fünfstelliges Gehalt erhält. Inzwischen seit Jahren! - Wofür?

Hat man etwa davon gehört, das sich die Landesregierung, als Letzter in einer Kette von staatlichen Eigentümern seit dem Bau des Nürburgrings sich nun an einer publikumswirksamen und werbeträchtigen 90-Jahr-Feier des Nürburgrings in diesem Jahr beteiligen würde? - Gibt es die darum in diesem Jahr nicht?

Wie man weiß, ist der neue private – immer noch (!) Besitzer – nicht bereit, dafür einen besonderen Aufwand zu treiben. Im Gegenteil! - Wie „hinter vorgehaltener Hand“ geflüstert wird, ist der noch nicht einmal bereit, die auflaufenden Kosten für die “Leuchtturmbauten“ der SPD-Landesregierung zu tragen. Ihn scheinen „ring°boulevard“ und andere überflüssigen Neubauten nicht zu interessieren, zumal deren Bausubstanz nach gutachterlicher Beurteilung nicht einwandfrei ist. - Motor-KRITIK berichtete darüber. -

Motor-KRITIK hat auch vor Kurzem erst mit der Veröffentlichung einer alten Unterlage von 1927 deutlich gemacht, dass das Deutsche Reich dem Nürburgring den Status einer “Reichsversuchsstraße“ verliehen hatte, was auch heute noch die berechtigte Frage stellen lässt:

  • Ist die Nürburgring- Nordschleife eigentlich eine öffentliche oder eine Privatstraße?
  • Wenn sie eine Privatstraße ist: Warum werden dann auf einem abgesperrten Privatgelände Unfälle polizeilich erfasst?
  • Wenn sie eine öffentliche Straße ist: Warum wird sie dann nicht vom Land Rheinland-Pfalz (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz – LBM - ) unterhalten?

Motor-KRITIK wird sich in nächster Zeit auch mit diesen Fragen befassen!

Zunächst haben wir einmal versucht, Entschuldigungen für den immer größer werdenden Zeitverzug bei der Eigentums-Umschreibung im Grundbuch zu finden. Dabei muss auffallen – und wir haben das schon mit der Veröffentlichung der vielen Flurstücke getan – dass das Gebiet des Nürburgrings – und das betrifft nicht nur die Nordschleife – einem Flickenteppich gleicht. Hier wurde noch niemals der Versuch gemacht, diese Stücke grundbuchlich zusammen zu führen.

Darum ist – zumindest Motor-KRITIK – auch nicht klar, ob in allen Fällen, die jetzt beim vorgesehenen Übergang von Staats- an Privatbesitz betroffen sind, die Eigentumsfragen eindeutig beantwortet werden können.

Wer – wie wir es bei Motor-KRITIK getan haben – mal per „Google Earth“ über den Nürburgring „fliegt“, der sieht große Waldflächen, große Parkplätze und erhält eigentlich ein Bild, wie man es auch der Öffentlichkeit zu vermitteln sucht: Der Nürburgring als eine Einheit in der Eifel. (So nebenbei auch von der Problematik die „Rock am Ring“ in Verbindung mit neuen Vereinbarungen im Umfeld des Nürburgrings 2017 verursachen wird.)

Aber ein Blick auf diese Karte – eine von vielen Möglichkeiten der Darstellung - macht z.B. deutlich, dass die Situation sich in den Grundbuchämtern auch anders darstellen kann. Hier gibt es nur einen kleinen Ausschnitt vom Bereich des Nürburgrings zu sehen, der aber schon die Problematik verdeutlicht: Nur die grünen Bereiche sind Staatswald, andere Bereiche gehören Städten oder Gemeinden und – weil es so viele Farben nicht gibt – sind die „hellen Stellen“ die Grundstücke in Privatbesitz.

Sehr oft handelt es sich bei den Besitzern von Waldgebieten im Umfeld des Nürburgrings um Erbengemeinschaften. Wenn da nun – was bei einer ordnungsgemäßen Prüfung aller Unterlagen eintreten kann – da etwas nicht exakt vermessen war, Unklarheiten im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse auftreten, dann kann eine Klärung Jahre dauern, da in „Korrekturfällen“ immer die Zustimmung aller Mitglieder der Erbengemeinschaften erforderlich ist. - Und die haben ihren Wohnsitz nicht alle unbedingt in der Eifel.

Aber selbst wo die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks eindeutig sind, kann ein Blick in das Grundbuch – und die entsprechenden Eintragungen – dann manchmal für Verwirrung sorgen.

Motor-KRITIK möchte hier als Beispiel das Grundstück anführen, auf dem die „Grüne Hölle“ mit all ihren – im Zusammenhang mit dem Nürburgring - überflüssigen Restaurants, Kneipen und noch einem weiteren Hotel erbaut wurden.

Laut Grundbuch befindet es sich eindeutig im Besitz der Nürburgring GmbH und damit eigentlich aktuell immer noch im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz.

Aber die Nürburgring GmbH hat das Grundstück, mit einer Verkehrsfläche von 29.251 qm im Januar 2009 an die Motorsport Resort Nürburgring GmbH, Kirsbach auf 99 Jahre (Erbbaurecht) verpachtet, als diese Firma noch eine Gründung des großherzigen Investors, Beraters und Finanz-Jongleurs, Kai Richter, war.

Da wurde natürlich auch der vereinbarte Erbbauzins (43.867,50 Euro jährlich) im Grundbuch abgesichert.

Dann sind – um es platt zu formulieren - „noch jede Menge“ Grundschulden als Belastung eingetragen, die insgesamt so hoch sind (viele, viele Millionen Euro!), dass auch andere Grundstücke – auch solche die beim Amtsgericht Daun grundbuchlich geführt werden – belastet wurden.

Nun wurde aber die Motorsport Resort Nürburgring GmbH dann irgendwann von dem Juristen und damaligen Wirtschaftminister und heutigen Landtagspräsidenten von Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering, für das Land – bzw. deren Firma Nürburgring GmbH - aufgekauft. Günstig! (Motor-KRITIK berichtete damals darüber!)

Die Motorsport Resort Nürburgring GmbH ging darum als Beteiligung der Nürburgring GmbH (93,3 Prozent) aber auch 2012 mit in die Insolvenz. Mitgesellschafter war übrigens hier (mit 6,7 Prozent) die RIM, die Rheinland-Pfälzische Gesellschaft für Immobilien und Projektmanagement in Mainz.

Natürlich gibt es auch auch „beschränkte persönliche Grunddienstbarkeiten“ auf diesem Grundstück:

  • für das Schmutzwasserableitungsrecht
  • für das Regenwasserableitungsrecht
  • für das Gasleitungsrecht
  • für das Wärmefernleitungsrecht

Soll nun das Grundbuchamt hier mal schnell die capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH als neuen Eigentümer eintragen?

Wenn man so den insgesamt sich Motor-KRITIK darstellenden „Kuddelmuddel“ betrachtet, versteht man, dass eine Grundbucheintragung eines neuen Käufers Zeit braucht. Aus unserer Sicht wurde es in der Zeit, in der sich der Nürburgring in staatlichem Besitz befand versäumt, die einzelnen Puzzlestücke der Flurstücke zu einem Besitzstück der Nürburgring GmbH zu vereinen.

Aber da hat sich – in Kenntnis der Probleme – wohl keiner getraut! - Außerdem wäre das eine teure (!) Mammutaufgabe geworden!

Es wäre falsch, jetzt den Amtsgerichten, bzw. deren Grundbuchämtern den „Schwarzen Peter“ zuzuschieben. Der trägt in diesem Fall einen anderen Vornamen. Über seine Versäumnisse zu schreiben, wird es Mitte Februar wieder mal Anlass geben.

Mit dieser Geschichte wollten wir nur um Verständnis für die eigentlich „unmöglichen“ Eintragungszeiten bei dem Grundbuchämtern bitten, die eine Situation vorfinden, für die man eine Reihe anderer Leute verantwortlich machen sollte.

Aber kennt man in Mainz eigentlich den Begriff Verantwortung?

MK/Wilhelm Hahne

Nachtrag vom 23. Januar 2017, 10:00 Uhr: Durch einen Leser wurde ich telefonisch informiert, dass irgendwo in den „sozialen Medien“ Zweifel gegen meine obige Darstellung in einigen Punkten gestreut wurden. Ich hätte diese Ergänzung von heute zur Unterstreichung meiner obigen Darstellung gerne schon früher eingestellt, aber mein Server war seit 5:30 Uhr – nach meiner Feststellung - leider gestört; eine Störung, die erst jetzt beseitigt werden konnte. (s. auch mein erklärender „Einstieg“ am Anfang dieser Geschichte.)

Zufällig treten solche Störungen gerade dann auf, wenn neue kritische Anmerkungen zur aktuellen Situation am Nürburgring auf meinen Internetseiten gibt. Von Seiten des Serverbetreibers gibt es auch für den aktuellen Ausfall keine plausible Erklärung. - Er hat ein Backup aufspielen müssen, in der die obige Geschichte nicht enthalten war. - Aber nun zum eigentlichen Grund des Nachtrags:

Ich habe gerade die Kopie eines Grunderwerb-Steuerbescheids in anderer Sache vorliegen. Ich möchte daraus die Begründung zitieren:

„Sie haben durch Vertrag vom …., beurkundet von Notar ….., URNr. ….., folgenden Grundbesitz von den unten aufgelisteten Vertragspartnern erworben. ….
Der Erwerbsvorgang unterliegt gemäß §1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) der Grunderwerbsteuer.“


Im Internet ist nachzulesen:

Grunderwerbsteuer
Die Rechnung über die Grunderwerbsteuer erhält man etwa sechs bis acht Wochen nach Beurkundung und hat dann genau einen Monat Zeit, um zu bezahlen. Den zugehörigen Zahlungsbescheid erhält man vom Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die neue Immobilie liegt (daher „Liegenschaftsfinanzamt“ genannt). Auch wenn der Immobilienkauf zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart wurde, ist die Grunderwerbsteuer mit Erhalt des Grunderwerbsteuer-Bescheids fällig.“

Ich habe bei einem Abgleich mehrerer Infomationen zu diesem Thema als „Beurkundung“ die Eintragung im Grundbuch empfunden, mit der man in Deutschland erst als Eigentümer einer Liegenschaft ausgewiesen wird. - Andere empfinden die Entstehung des Notar-Vertrages als den Zeitpunkt der Beurkundung. Nun liegen normalerweise der Zeitpunkt der Vertragsunterschrift und die Eintragung im Grundbuch auch eng zusammen. In „etwa sechs bis acht Wochen“ ist da viel passiert.

Im Fall des Nürburgringverkaufs ist das aber alles ein wenig anders. - Wie man oben lesen konnte.

Richtig ist, dass man als Käufer eines Grundstücks, z.B. unter Vorlage eines Vorvertrages eine Kaufsperre für das jeweilige Grundstück im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eintragen lassen kann. Davon können z.B. die Verkäufer (!) von Grundstücken „ein Lied singen“, die einem „Investor“ für den im von der SGD-Nord, Koblenz genehmigten Flächennutzungsplan im Zusammenhang mit „Nürburgring 2009“ auch geplanten Golfanlage, ihre Grundstücke mit einem Vorvertrag zu einem eigentlich überhöhten Preis „vorvertraglich“ zugesagt hatten.

Der „Investor“ hatte daraufhin notariell eine „Verkaufssperre“ ins Grundbuch eintragen lassen. Nun fehlte dem „Investor“ offensichtlich eine finanzielle Basis, so dass das zuständige Finanzamt z.B. einen Teil der rückständigen Steuern durch eine Pfändung des Inventars im „Investor“-Büros am Nürburgring vornahm. - Der „Investor“ selbst hatte seinen Wohnort im europäischen Ausland.

Mehr „Masse“ war leider nicht vorhanden; die Notarrechnungen blieben so durch ihn unbezahlt. Nach geltendem Recht wurden jetzt die Verkäufer (!) zur Begleichung der Notarrechnungen herangezogen. Sie mussten auch die Löschung der Verkaufssperre im Grundbuch bezahlen. Ich habe mich von der Richtigkeit dieser Abläufe bei einem Besuch im Grundbuchamt Daun und in Gesprächen mit „Verkäufern“ persönlich überzeugt!

Noch heute bekommen diese „Fast“-Verkäufer eine belegte Stimme, bzw. leicht gerötete Augen, wenn man sie auf den Bau einer Golfanlage oder Namen wie Dr. Kafitz, Kurt Beck, Hendrik Hering, Prof. Deubel u.a. anspricht.

Aber für die Herren Politiker ist der „Fall Nürburgring“ längst abgeschlossen. Dass die genehmigten Änderungen des Flächennutzungsplans nicht erfüllt wurden, stört auch niemanden mehr. - Außer: Die direkt Betroffenen!

So findet die Affäre „Nürburgring 2009“ auch heute kaum noch ein mediales Echo. Die an der Abwicklung der Affäre im Sinne der Politik mitverantwortliche Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, lässt sich gerade heute als „Mit-Demonstrantin“ gegen das Treffen europäischer Rechtspopulisten in Koblenz feiern und wird mit der Aussage zitiert:

„Ich freue mich, dass ihr so zahlreich gekommen seid. Aus meiner Sicht ist das die beste Antwort, die man geben kann!“

Bei Demonstration gegen den Verkauf des Nürburgring – am Nürburgring und in Mainz - hat man ähnliche Anmerkungen aus ihrem Mund nicht gehört. - Auch da waren Tausende „auf die Straße gegangen“!

Wilhelm Hahne
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