Vom Corona-Kindergarten am „Ring“ und dem -Gärtner!

Natürlich haben meine Leser recht, wenn sie nach dem Lesen dieser Titelzeile anmerken: „Aber es gibt doch gar keinen Kindergarten am Nürburgring!“ - Richtig! - Das ganze Hin und Her oben am Nürburgring mit „Touristenfahrten“, mit Rennen – mal so, mal so – was die Zuschauerbeteiligung unter Corona-Bedingungen betrifft, erinnert mich aber an die lustigen Zufallsergebnisse bei den Spielen in einem bunten, gemischten Kindergarten.  Auch da versucht dann eine Kindergärtnerin Ordnung in die Abläufe zu bringen. - Was die Abläufe am Nürburgring betrifft, scheint hier ein „Kindergärtner“ für ein richtiges Durcheinander zu sorgen. Also versuche ich meine Eindrücke von den Abläufen „oben am Ring“ für meine Leser mit einem passenden Titel zu visualisieren.

Vom Corona-Kindergarten am „Ring“ und dem -Gärtner!

Eigentlich bin ich erst heute morgen darauf gekommen, nachdem ich in die Samstag-Ausgabe der „Rhein-Zeitung“ geblickt habe. - Dort war zu lesen:

Formel 1 fährt am Ring vor bis zu 20 000 Zuschauern
Genehmigungsbehörde im Kreis Ahrweiler gibt Grünes Licht für eine große Kulisse am 11. Oktober“

Diese Meldung steht auf Seite 19 unter dem Obertitel „Region Mayen“. - Da atmet man dann tief durch, weil man beim Lesen der Zeitung auf Seite 1 schon mit einem Abschnitt aus der Titelgeschichte eingestimmt wurde, der da lautete:

„Unterdessen soll es in Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen für Veranstaltungen geben,  sofern es kein auffälliges Infektionsgeschehen gibt und die Abstandsregeln eingehalten werden können. Ab sofort ist es möglich, 20 Prozent der Plätze zu vergeben – bisher galt das nur für 10 Prozent. Für den Nürburgring bedeutet dies, dass 20.000 Besucher kommen können. Mitte Oktober steht das Formel 1-Rennen in der Eifel an.“

Auf Seite 6 liest man dann als „Hintergrund“ zu den Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz:

Öffentliche Veranstaltungen
In Innenräumen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 250 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden.“

Ein wenig verwirrt blättert man wieder zu Seite 19, wo man als „Auflösung“ präsentiert bekommt:

„Die für den Nürburgring verantwortliche ‚Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung in Ahrweiler. Deren Landrat Jürgen Pföhler sagte gegenüber der RZ: ‚Die Landesregierung hat jetzt beschlossen dass bei sportlichen Großveranstaltungen deutlich mehr Zuschauer zugelassen werden können. Dadurch haben wir erstmals die Möglichkeit, für das Rennen am 11. Oktober rund 20 000 Zuschauer zu genehmigen. Wir werden dabei auch das vorgelegte Hygienekonzept berücksichtigen und jetzt schnell entscheiden.‘“

Also ist aktuell noch nichts entschieden? - Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat – so ist in der „Rhein-Zeitung“-Information (Seite 19) zu lesen, „am Freitag beschlossen“…

„...bei sportlichen Großveranstaltungen bis zu 20 Prozent der jeweiligen Stadien oder Hallenkapazitäten zuzulassen, wenn es kein auffälliges Infektionsgeschehen gebe und die Infrastruktur die Einhaltung des Abstandsgebotes ermögliche.“

Die Geschichte basiert – wie man dem Kürzel „red“ am Ende entnehmen kann, einer Eigenrecherche der Lokalredaktion der „Rhein-Zeitung“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Am Nürburgring scheint man davon nichts zu wissen. Dort ist man – soweit ich informiert bin – noch zu keinen endgültigen Beschlüssen gekommen. Und das nicht nur in Sachen Formel 1, sondern auch im Hinblick auf das 24h-Rennen, das vorher, am Wochenende vom 24. bis zum 27. September, durchgeführt wird.

Es gibt eine offizielle Pressemitteilung des Veranstalters, die – davon kann man ausgehen – nur in direkter Abstimmung mit der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG erfolgte, die zur Zuschauerbeteiligung an dieser Großveranstaltung exakt am gleichen Freitag, an dem die RLP-Landesregierung eine Lockerung beschloss, die Öffentlichkeit mit folgender Information versorgte:

24h-Rennen öffnet die Tribünen für Fans

  • Genehmigungsbehörde gibt grünes Licht für Teilbelegung durch Zuschauer auf den Tribünen des Grand-Prix-Kurses
  • Strenge Gesundheits- und Hygieneregeln, die sich schon bei anderen Veranstaltungen bewährt haben
  • Vorverkauf ausschließlich online über Webseite des Nürburgrings
  • Nordschleife bleibt in diesem Jahr ausnahmsweise für Fans tabu“

Hier werden keinerlei Zuschauerzahlen genannt! - Dabei wird in Nürburgring-Kreisen von 2.500 Zuschauern gesprochen, die aber nur auf den Tribünen des Grand-Prix-Kurses Platz finden sollen. Und das nur tagsüber! - Nachts sollen die Tribünen geräumt sein! - Auch von den 20 000 Besuchern, die bei der F1 genehmigt sein sollen, ist oben am Nürburgring nichts zu hören.

Soweit Motor-KRITIK das recherchieren konnte, gab es bisher auch keine schriftliche Genehmigung der Kreisverwaltung Ahrweiler, die von Landrat Dr. Jürgen Pföhler, einem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied der insolventen Nürburgring GmbH geleitet wird. - Es gab wohl nur eine Duldung der von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG gewünschten Zuschauerzahlen, die ihren Wunsch mit einem so genannten Hygienekonzept argumentierte, das in Zusammenarbeit mit einem Bonner Hygiene-Institut entwickelt worden war.

Motor-KRITIK möchte hier noch einmal deutlich machen, was – wie ich in Gesprächen heute  feststellen musste – vielen Interessierten z.B. am Besuch des 24h-Stunden Rennens gar nicht klar ist:

Man kann z.B. ein Wochenend-Ticket, gültig von Freitag bis Sonntag für 52 Euro kaufen, man kann sogar dann am Donnerstag – wenn diese Veranstalter-Info stimmt – auf „seinem Tribünenplatz“ an der Grand-Prix-Strecke sein, aber man kann das Rennen von dort z.B. nicht in der Nacht verfolgen. Denn lt. Anordnung (von wem eigentlich?) ist klar vorgeschrieben:

Der Besitzer einer Wochenendkarte muss „seinen Sitzplatz“

  • am Donnerstag, 24.09.2020,  um 23:30 Uhr geräumt haben,

  • am Freitag, 25.09.2020, um 21:00 Uhr seinen Sitzplatz verlassen,

  • darf am Samstag, 26.09.2020,  ab 23:00 Uhr nicht mehr dem Rennen zuschauen,

  • darf aber am Sonntag, 27.09.2020, immerhin sogar das Rennende erleben!

Und die Zwischenzeit verbringt der Kartenbesitzer dann wo? - Wohnwagen und Zelten soll – angeblich – verboten sein!

Es kam schon beim Oldtimer-Grand-Prix zu Beschwerden bei Motor-KRITIK, weil die Ordner an den Eingängen zu den Tribünen Zuschauer-Taschen und -Rucksäcke kontrollierten, weil entsprechend den „Bedingungen“ weder Brote oder andere Nahrungsmittel, noch Getränke mitgebracht werden dürfen! - Auch hier sollte eine klare Zuschauer-Information vor Verkauf von Eintrittskarten erfolgen!

Soll da vielleicht eine aktuelle Presse-Information der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG ausreichend sein? - Dort ist u.a. im Hinblick auf das 24h-Rennen – für Zuschauer - zu lesen:

„Eine weitere Besonderheit: Vor Ort wird kein Alkohol ausgeschenkt, auch das mitgebrachte Bier ist tabu. Natürlich sind Speisen- und Getränke-Catering aber sichergestellt. Auch, dass die Tribünen täglich nach Abschluss des Programms bis zum nächsten Morgen geräumt werden, hat es bis dato nicht gegeben. In den späten Nachtstunden - auch während des Rennens - müssen die Sitzschalen laut der Vorgaben der zuständigen Behörden geräumt und anschließend desinfiziert werden.“

Insgesamt entsteht beim Hören und Lesen mal dieser, mal jener Information der Eindruck, dass es keine Abstimmung und Absprachen zu einer verantwortbaren – und sinnvollen - Regelung unter den derzeitigen Corona-Bedingungen gibt. Keiner stellt sich als der wirklich Verantwortliche gegenüber der Öffentlichkeit für entsprechende Anweisungen oder Beschränkungen dar.

Aus Motor-KRITIK-Sicht hat das alles ein wenig „Kindergarten-Charakter“! - Und es ist aus meiner Sicht erstaunlich, was Zuschauer, die wirklich Fans sind, alles mit sich machen lassen!.

Aber nicht nur die, sondern auch die Teilnehmer am 24h-Rennen. Da gibt es z.B. eine Änderung zur Basis- Ausschreibung zum 24h-Rennen, die jetzt den Teilnehmern noch in einem „Bulletin Nr. 3 vom 18. September“ noch mal nahe gebracht wird und zu einen gewaltigen  – zusätzlichen -Kostenfaktor für die Teilnehmer (Bewerber) werden kann:

Art. 15.8
Im Falle der Nichtübereinstimmung des Fahrzeugs mit dem Reglement trägt der Bewerber alle anfallenden Kosten für z.B. Schlussabnahme, Demontage, Transportkosten, Leistungsmessung usw.
Die Kosten für Demontage und Montage auf Grund von Nachuntersuchungen sowohl während als auch nach einer Veranstaltung trägt der Bewerber.“

Auch in der Basisausschreibung findet sich schon die Formulierung:

„Die   Vorführung   eines   Fahrzeuges   zur   Technischen   Abnahme wird als eine stillschweigende Bestätigung der Teilnehmer angesehen, dass das betreffende Fahrzeug in allen  Punkten  dem  Technischen  Reglement  und  der  entsprechenden Homologation entspricht.“

Das bedeutet aber, weil es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, dass auch dann die Kosten z.B. für eine Motor-Demontage übernommen werden müssen, wenn sich ein Verdacht des Veranstalters nicht bestätigt. - Und eine Motoren-Demontage kann z.B. bei einem Porsche-Motor schnell die Höhe von 20.000 Euro erreichen.

Aber es wird genug Teilnehmer geben, die das nicht interessiert, es wird genug Zuschauer geben, die erst nach der Anreise merken, dass sie als Zuschauer bei einem 24h-Rennen nur den „hellen Teil“ sehen dürfen.

Und die „Macher“ sind wohl der Meinung, dass das alles „irgendwie normal“ ist. - Richtig! - In keinem Kindergarten wird man über so ein Durcheinander erstaunt sein. - Und die Kindergärtnerin, die im Zeitalter der Gleichberechtigung auch ein Kindergärtner sein kann, wird aus der Sicht der „Kinder“ sicherlich oft noch ein größeres Durcheinander verursachen.

Es ist eben alles eine Sache des Blickwinkels.

Ich überlasse es meinen Lesern zu entscheiden, was als normal und richtig empfunden werden kann. Aus meiner Sicht jedenfalls,  ist – und bleiben – viele Entscheidungen und Anordnungen in Verbindung mit Rennen am Nürburgring unverständlich, haben „Kindergarten-Charakter“!

MK/Wilhelm Hahne
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