Gespeichert von wh am
Die „Rhein-Zeitung“ verkündete es heute in der Freitagsausgabe, schreibt von erteilter „Betriebsgenehmigung“. Motor-KRITIK hat um 9:19 Uhr bei der Kreisverwaltung Ahrweiler nachgefragt und versucht, kritische Details zu hinterfragen. Danach im Gebiet um Nürburg unterwegs, war zu hören, dass man bei der NBG nichts von einer Genehmigung wusste. Und angeblich berichtete RPR (ein lokaler Radiosender), dass auch die Kreisverwaltung von einer Genehmigung nichts wisse. Umso erstaunter war ich, bei meiner Rückkehr eine Antwort der Pressestelle von 12:59 Uhr auf dem Computer vorzufinden, die den Titel trägt: „Kreisverwaltung entscheidet pro Ring-Racer“. - Was wiederum Journalisten-Kollegen von „Grünes Licht für Achterbahn am Nürburgring“ schwärmen lässt. - Es handelt sich da offensichtlich um Zukunftsvisionen, die die Verkaufsabsichten der Insolvenz-Sachwalter stützen sollen, aber leider in der Realität keine Basis haben.
„ring°racer“: Genehmigungs-Attrappe
Bezeichnend für die wirkliche Situation ist der letzte Satz in der gegen Mittag versendeten Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler:
„Die Baugenehmigung sei der Nürburgring GmbH wegen der Auflagen zur Anhörung zugestellt worden, die jetzt vier Wochen Zeit habe, dazu Stellung zu beziehen.“
Eine Genehmigung ist eine Genehmigung. Was hier der Öffentlichkeit als Genehmigung verkauft wird, muss von Motor-KRITIK als Attrappe empfunden werden. Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat sich auch auf die Zusendung dieser Presse-Information beschränkt und keine der detailierten Fragen von Motor-KRITIK beantwortet.
Es steht in der Presse-Info geschrieben:
„Alle von der Nürburgring GmbH als Bauherrin beauftragten Prüforganisationen (unter anderem TÜV Rheinland, TÜV Nord und TÜV Süd) hätten erklärt, dass keine Bedenken gegen die Inbetriebnahme bestehen, wenn alle Auflagen eingehalten werden.“
Welche Auflagen?
Der Lautsprecher der Nürburgring-Insolvenz-Sachwalter, Pietro Nuvoloni, hatte noch vor Kurzem erklärt:
„Der Ringracer ist ein wichtiges Symbol für den Neustart des Nürburgrings.“
Das erklärt dann auch die wachsweiche Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler, die keinerlei klare Aussagen enthält und quasi die Möglichkeit einer eventuellen Betriebsgenehmigung nur andeutet.
Laut dpa erklärte der Nürburgring-Insolvenzsachwalter Jens Lieser:
„Nun wollen wir versuchen, dass er noch in diesem Jahr laufen wird, auch wenn sich die Saison bereits dem Ende zuneigt.“
Verständlich, da zu den Auflagen nach Informationen von der Basis z.B. gehört, dass eine 42 Meter hohe Feuerwehrleiter stets in Bereitschaft steht, um den vom TÜV vorgeschriebenen „Rettungsplan“ erfüllen zu können. Die gibt es derzeit aber nicht. Außerdem würde ausgebildetes Fachpersonal sowohl zum Betrieb des „ring°racer“, als auch qualifiziertes Sicherheitspersonal erforderlich sein, das es derzeit im Umfeld der insolventen Nürburgring GmbH bzw. der „Tochter“ Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH (NBG) nicht gibt.
Außerdem sind z.B. derzeit evtl. doch vorhandene Besucher des „Boulevard“ gegen herabfallende Teile (auch Wassertropfen bei Regen draußen) vom durchfahrenden „ring°racer“ ungeschützt.
Fragen auch zu diesem Thema hatte Motor-KRITIK heute gestellt, die aber mit der Zusendung der „Genehmigungs-Attrappe“ nicht beantwortet sind.
Nachdem die „Rhein-Zeitung“ die Betriebsgenehmigung für heute, Freitag den 4. Oktober 2013 vermeldet hatte, die dann noch mal durch einen „Facebook“-Eintrag des RZ-Chefredakteurs, Christian Lindner, um 11:27 Uhr unterstrichen wurde, ist eigentlich klar – wenn man den Inhalt der Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler gegenüberstellt – in welchem Interesse dieser Versuch einer Genehmigungs-Darstellung eigentlich gestartet wurde: Er dient dem Schönreden eines Komplexes, der seit vier Jahren still vor sich hinrostet.
So wie sich die Situation realistisch darstellt, wird aus einer wirklichen Betriebsgenehmigung für den „ring°racer“ nur etwas werden, wenn ein evtl. Käufer des Gesamtkomplexes noch mal – auch für den „ring°racer“ – tief in die Tasche gegriffen hat. - Ob sich das lohnt, ist dann eine andere Frage.
Theoretisch können mit dieser Achterbahn dann pro Stunde 400 Besucher befördert werden. Aus solchen Zahlen würde sich bestimmt auch eine wirtschaftliche Nutzung der Bahn errechnen lassen. Wenn man aber berücksichtigt, dass diese Achterbahn nicht bei Rennveranstaltungen genutzt werden darf, dass man praktisch sechs Monate Winter, dann noch die eifeltypischen Schlechtwettertage berücksichtigen muss, dann wird die Rechnung am Ende so ROT, wie sie auch unter Berücksichtigung des Personalaufwandes bei der „Grüne Hölle“ ROT sein wird. - Für einen künftigen Käufer.
Denn alle noch auflaufenden Kosten, für die jetzt die Weichen gestellt werden (s. Verdi, s. Kreisverwaltung, s. Streckenposten Nordschleife) wird der neue Käufer geradezustehen haben. Der von den Insolvenz-Sachwaltern jetzt schon verkündete finanzielle Erfolg für das Geschäftsjahr 2013 wird dank deutlich geringerem Aufwand erreicht.
Mögliche Zusatzbelastungen wurden von den Insolvenz-Sachwaltern elegant ins nächste Jahr – und damit in die Kasse eines möglichen Käufers – verlagert.
Wie man jetzt auch an der Genehmigungs-Attrappe für den „ring°racer“ erkennen kann. - Eine Genehmigung ist eine Genehmigung. Punkt. - Hat man jemals davon gehört, dass man zu einer Genehmigung vier Wochen Zeit hat, um „Stellung zu beziehen“?
Nur bei der „Rhein-Zeitung“ scheint man zu glauben, was dort wörtlich geschrieben steht:
„Vier Jahre, zwei Monate und 29 Tage nach der feierlichen Eröffnung des „Nürburgrings 2009“ wird die Achterbahn – das Symbol für das gescheiterte Freizeit- und Geschäftszentrum am Ring – heute für den Publikumsbetrieb freigegeben.“
Wer's glaubt wird selig. - Der ring°racer bleibt der Region zunächst noch als Symbol (wie oben geschildert) erhalten. Und die Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler wird so in nächster Zeit als Symbol für eine Genehmigungs-Attrappe dienen können. - Verantwortlich: Dr. Pföhler, ehemals auch stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender der Nürburgring GmbH.