Über Einheitsreifen & geistiges Eigentum!

Am 2. Mai 2017 habe ich hier eine Geschichte mit dem Titel „Ist das EU-Wettbewerbsrecht lückenhaft?“ veröffentlicht. Die ist genauso – bisher - ohne jedes Echo geblieben, wie mein Beitrag zu dem Thema vom 18. April dieses Jahres, das mit „ ‚DNP‘: DMSB-Willkür mit ADAC-Segen?“ überschrieben war. Dabei ist auch heute noch auf meinen Seiten zu lesen: „Die Kollegen – Verlage, Redaktionen, Rundfunkanstalten, Fernsehen oder einfach: Journalisten - können den Inhalt honorarfrei – jeder auf seine Art – nutzen.“ - Ich habe offensichtlich keine Kollegen, zumindest keine, die aufgrund von dokumentarisch belegten Informationen ungehindert schreiben können, was sie eigentlich – in Kenntnis der Sachlage – schreiben müssten. - So wird auch die folgende Geschichte logischer Weise ohne Echo bleiben, wenn man in Brüssel aufgrund der hier bei Motor-KRITIK öffentlich dargestellten Situation im deutschen Motorsport (und Europa!), nicht zu ergänzenden Regelungen findet, die eine auf den Reifenmarkt zu einer Wettbewerbsverzerrung führende „neue Masche“ im europäischen Motorsport ausgelöst hat und allgemein unter „Einheitsreifen“ bekannt wurde. Anmerkung eines Insiders: „In zwei Jahren wird es wahrscheinlich nur noch „Einheitsreifen“ geben!“ - Und er lächelt dazu. - Bekannt war bisher nicht, was sich dahinter verbirgt und – das möchte Motor-KRITIK auch mit folgender Geschichte deutlich machen – die normalerweise nicht ans Licht der Öffentlichkeit kommen sollte, da sich die „Auslöser“ dieser „neuen Masche“ hinter Copyright-Fassaden und Wortkonstruktionen zu verbergen suchen, indem sie – auch - juristische „Fallen“ einarbeiten. Das alles kann im folgenden Beitrag verdeutlicht werden, der den einfachen Titel trägt:

Über Einheitsreifen & geistiges Eigentum!

War die Beschaffung einer Ausschreibung für Einheitsreifen der Klasse SP10 zum Einsatz bei Rennen zur Deutschen Langstreckenmeisterschaft auf dem Nürburgring (VLN) und dem 24h-Rennen einschl. Qualifikations-Rennen schon sehr aufwendig und schwierig, so bin ich an der Beschaffung von Details zur Reifenausschreibung für die TCR-Klasse bei den gleichen Rennen bzw. Serie (fast) gescheitert.

Die veröffentlichte erste Ausschreibung (SP10) erfolgte aus - verständlich unverständlichen – Gründen, sozusagen aus „aus compliance-rechtlicher Sicht“ in englischer Sprache und wurde von einer Firma durchgeführt, die eigentlich nichts damit zu tun hat. (Wenn man vom Kassieren der Provision absieht!)

Die Ausschreibung für Einheits-Reifen der TCR-Klasse erfolgte von einer Firma, bzw. der Person, die im Besitz der Lizenzrechte für den TCR-Einsatz auf dem deutschen Markt ist.

Nun kenne ich den Inhaber dieser Lizenzrechte seit ungefähr 25 Jahren. Es hat mich überrascht, dass er in seinem Alter Fremdworte beherrscht, die eigentlich nur einer anderen, vorherigen Generation bekannt sein können, weil die z.B. noch „eine Besatzungszeit“ (nach 1945) erlebt hat.

Oder ist Ihnen, lieber Leser, z.B. das Wort…

  • ...“Kontribution“…

ein Begriff? - Selbst ich habe nur Kenntnis von diesem „Fremdwort“, weil es der Herausgeber dieser Einheitsreifen-Ausschreibung…

  • ...einem „geschlossenen Kreis bereits im Vorfeld selektierter Partner“ zugänglich gemacht hat,

indem er es dort nutzte. Das wurde mir von einem kenntnisreichen Insider berichtet, der sich zwar entsprechend den Vorgaben der Ausschreibung verhalten und diese Unterlage…

  • ...unaufgefordert vernichtet hat,

wie es auch lt. Ausschreibung von ihm verlangt wurde.

Das bezog sich aber – wie ich hörte – nur auf die gesamten Unterlagen, nicht aber auf wesentliche (wie er meint) „Bruchstücke“, die bei ihm nach dem Studium dieser Unterlagen im Kopf hängen geblieben waren.

Er hat sich außerstande gesehen, dieses Wissen auch noch zu vernichten, da das einem Selbstmord gleich gekommen wäre. - Weil man „ohne Kopf“ eigentlich nicht lebensfähig ist.

Nach eigener Darstellung hatte er bis dahin auch nicht das Wissen, um mit dem in den Unterlagen vorkommenden Begriff „Kontribution“ etwas anfangen zu können. Er hat im Duden nachschlagen müssen, um dort in einer „Bedeutungsübersicht“ zu lesen, dass dieses Wort:

von der Bevölkerung eines besetzten Gebietes erhobene Geldzahlung

(veraltet) für den Unterhalt der Besatzungstruppen erhobener Beitrag im besetzten Gebiet

(veraltet) Beitrag (zu einer gemeinsamen Sache)

bedeutet und weiß seit dem, dass die Veranstalter VLN und ADAC Nordrhein für die Einführung von Einheitsreifen für die Klasse TCR bei ihren Rennen eine „Reifenhersteller-Kontribution“ erwarten, also eine auf die Starterzahlen bezogene Geldzahlung (Kontribution) die – wie Motor-KRITIK – erfuhr, diesem auserwählten Hersteller dann eine...

  • ...umfassende Nutzung der Aktivitäten für seine Marketingstrategie möglich machen sollte.

Mit anderen Worten:

  • Andere Hersteller, die zu wenig „Kontribution“ geboten haben, haben sich so um die Chance gebracht – zumindest bis Ende 2019 – ihre Reifenprodukte in diesem Geschäftsfeld verkaufen zu können. Selbst wenn sie von besserer Qualität und evtl. auch preiswerter angeboten werden könnten. - Die Konkurrenz wird so ausgeschaltet!

Das ist es, was dann noch einmal an die Motor-KRITIK-Frage vom 2. Mai 2017 an die EU-Wettbewerbskommission erinnert:

„Ist das EU-Wettbwerbsrecht lückenhaft?“

Wie ich von meinem Informanten hörte, hat es die oben – leider - nur in wenigen Details beschriebene Ausschreibung sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache gegeben, wobei es bei evtl. entstehenden Differenzen in der Auffassung zu Details nur auf die Formulierungen in deutscher Sprache ankommt.

Seit den ersten VLN-Rennen dieser Saison (2017) ist bekannt, dass es der koreanische Reifenhersteller Hankook ist, der mit dem höchsten Gebot an „Kontributions“-Zahlung die Ausschreibung gewinnen konnte. - Natürlich sechsstellig!

Wie ich hörte, war von der ausschreibenden Firma eine Standzeit für die eingesetzten Reifen von 15 Runden gefordert. Auf diesen Internetseiten war bereits zu lesen, dass Hankook einem TCR-Teilnehmer an VLN-Rennen sogar eine Standzeit des Rennreifens über zwei „Stints“ (=18 Runden) am Nürburgring versprochen hatte. Das ist – so das TCR-Team – aber in der Praxis nicht möglich gewesen, da der Reifen bereits nach 8 Runden sehr stark einbricht. - Motor-KRITIK berichtete.

Eigentlich ist hier wirklich die EU-Wettbewerbskommission gefragt, weil diese besondere Art von Wettbewerbsverzerrung nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern stattfindet.

Allerdings ist Motor-KRITIK bisher das einzige Medium, das über solche Auswüchse berichten konnte und – auch dazu auch exakte Angaben, Details und Unterlagen veröffentlicht hat.

Die werden übrigens in der TCR-Ausschreibung als „geistiges Eigentum“ der Firma, der Person bezeichnet, die diese Ausschreibung erarbeitet und erstellt hat und sind – wie ich in Erfahrung bringen konnte - mit einem Copyright-Vermerk versehen.

„Geistiges Eigentum“, das also dazu dienen soll, das „materielle Eigentum“, mit den entsprechenden Effekten, die durch entsprechende „Kontribution“ des Reifenherstellers entstehen, der so „belohnten“ Rennveranstalter zu mehren.

Ellen Lohr, auch mal in der DTM unterwegs (Bitte nicht täuschen lassen: In dieser Serie sind keine Tourenwagen am Start!), hat vor Jahren einmal festgestellt:

„Motorsport ist immer noch ein Macho-Geschäft“

Das kann Motor-KRITIK nicht in vollem Umfang bestätigen.

  • „Kontribution“ ist lt. Duden feminin!

Und trotzdem ein Geschäft!

MK/Wilhelm Hahne
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