Weitere Beispiele aus dem Motorsport-Kindergarten!

In meiner letzten hier veröffentlichten Geschichte hatte ich u.a. den Satz geschrieben: „Dazu gäbe es noch weitere Details zu erzählen, die ich aber stattdessen im Ordner ‚Kindergarten‘ ablege.“ Dazu hat mir ein Leser – der mich aber aus einem anderen Grund anrief – gesagt, dass das schon sehr arrogant wirke. Solche und ähnliche Bemerkungen würde ich besser unterlassen, weil ich mich damit nicht glaubwürdiger machen würde. - Ich bedanke mich für den guten Rat und habe mich umgehend entschlossen mal auf aktuelle Geschehnisse hinzuweisen, die ich eigentlich in den schon erwähnten Ordner „Kindergarten“ abgelegt hätte, die jetzt aber als Beispiel dafür dienen können zu beweisen, dass ich meinen Satz in der letzten Geschichte wirklich ernst gemeint habe. Dazu muss ich aber – mal wieder – an eine „alte“ Geschichte von mir erinnern, um begreifbar zu machen, dass ich – verglichen mit „damals“ - so manche aktuellen Geschehnisse als reif für die Akte „Kindergarten“ empfinden muss. . - Aber mein o.e. Leser hat natürlich auch recht. Nicht nur für ihn, sondern für alle die, die sich schon mal nach dem Lesen meiner Geschichten lächelnd zurück lehnen, möchte ich nachfolgend aktuelle Beispiele notieren, die vielleicht den „Fortschritt“ im deutschen Motorsport deutlich machen. Natürlich kann auch ich nicht alles wissen, aber meine persönliche, jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Motorsports und mein ständiges Bemühen um Hintergründe auf diesem Sektor, ergibt schon einen Vorteil gegenüber meinen Kollegen, die oft – wie der Ex-BMW-Vorstandsvorsitzende Eberhard von Kuenheim einem „Kollegen“ in meinem Beisein einmal sagte, „von nichts etwas verstehen und über alles schreiben können“. - Ich schreibe darum heute über...

Weitere Beispiele aus dem Motorsport-Kindergarten!

Am Dienstag, dem 26. April 2022 veröffentlichte man auf der Internetseite, die mit „LSR-Freunde“ getitelt ist, eine interessante Geschichte, die noch interessanter wird, wenn man sich um die Hintergründe bemüht. Als Autor wird „Presse Service“ benannt. Der titelte die dort zu lesende Geschichte mit:

„‘Außer Spesen nichts gewesen!‘ - Mertens Motorsport durfte wegen der Batterie im Hyundai nicht starten“‘

Eine durchaus lesenswerte Geschichte! Interessant aber auch, wie diese Geschichte zu „LSR-Freunde“ kam und wer diese Internetseite – aus welchen Gründen – denn wirklich betreibt. - Aber das soll hier nicht Thema sein.

In der „LSR“-Geschichte ist zu lesen, dass der Hyundai, den Mertens Motorsport als Teilnehmer zum NLS 3-Lauf angemeldet hatte, nicht starten durfte, weil die im Wettbewerbsfahrzeug verbaute Batterie der Baureihe „Liteblox LB20“ nicht vom DMSB zugelassen war. Dafür hätte „Liteblox“ dem DMSB vorher 335 Euro zahlen müssen, wie man bei „LSR-Freunde“ lesen kann. Wenn meine Leser ca. „5 Minuten und 27 Sekunden“ Zeit haben (Angabe „LSR“), können sie mit einem Klick HIER die ganze Geschichte dort lesen.

So kam der Hyundai dann nicht durch die Abnahme. Das war entsprechend der gültigen – vom DMSB genehmigten – Ausschreibung durchaus richtig. Dort heißt es nämlich:

„Es sind nur Lithium-Ionen-Batterien erlaubt, die in der gültigen DMSB-Zulassungsliste aufgeführt sind.“

In dieser DMSB-Liste ist aber nur die Vorgänger-Batterie „Litebox LB19“ aufgeführt. Die 20er-Version unterscheidet sich sicherlich ähnlich von der „19er“-Version wie irgendein Automobil in den unterschiedlichsten Details der gleichen Baujahre, ohne dass dieses Automobil neu homologiert wurde. - Wurde jemals in einem solchen Fall eine neue Homologation verlangt?

Wie dem auch sei: Der DMSB benötigt jeden Euro. Zum Beispiel für unsinnig geführte Prozesse. - Wenn die denn überhaupt durch ihn – bei einem evtl. Verlust bezahlt werden! - Dazu später mehr.

Die Weiterentwicklung des Motorsports durch den DMSB, verglichen mit der Unterstützung des Motorsports durch die „alte“ ONS vor Jahrzehnten, wird an einem Beispiel deutlich, das ich kurz schildern möchte:

Es muss Anfang der 70er Jahre gewesen sein, als ich mit Erschrecken feststellen musste, dass Honda zwar einen auch technisch sehr interessanten Kleinwagen baute – den Honda N 600 – den aber niemals für den Motorsport homologiert hatte. Nun würde man – dachte ich damals – mit so einem Kleinwagen sicherlich relativ preiswert Motorsport betreiben können, aber wenn das Fahrzeug nicht homologiert war… - ??? - Ich habe nicht nur nachgedacht, sondern habe zunächst mit dem Honda-Importeur gesprochen, der inzwischen von Hamburg nach Offenbach umgezogen war.

Aber den hat eine Homologation des Honda N 600 für den Motorsport überhaupt nicht interessiert. Da habe ich dann mit dem damaligen Geschäftsführer der ONS, Sigismund von Kahlen, ein Gespräch zu diesem Thema gesucht.

Es war relativ kurz. Herr von Kahlen verstand mein Interesse, das Fahrzeug auch im Motorsport einsetzen zu können, war als nationaler Vertreter des Motorsports in Deutschland auch an einer Förderung von Einsteigern durch Zulassung von preisgünstigen Sportinstrumenten interessiert. Langer Rede kurzer Schluss:

Herr von Kahlen sah keine Möglichkeit, die durch die FIA geschaffene erste Hürde durch eine Homologation eines Automobil für den Motorsport zu ändern, sondern schlug mir eine einfache Lösung vor, die zu unseren beider Interessen passen würde:

„Sie müssen die einzelnen Veranstalter dazu bringen, eine Prototypenklasse auszuschreiben. Da können Sie dann starten, ohne dass der Honda N 600 homologiert sein müsste.“

Ich habe mich bedankt und seinen Vorschlag umgesetzt. Ohne Probleme und Zusatzkosten. Nicht nur ich, sondern auch andere Besitzer eines Honda N 600 haben so den N 600 im Motorsport einsetzen können. - Wir hatten damals mit Auto und Motorsport dann auch sehr viel Spaß!

Das wäre heute beim DMSB e.V., der sich als „Nachfolge-Organisation“ der ONS empfindet, nicht mehr möglich. Förderung des Motorsports? - Natürlich! - Aber nur nach Zahlung eines erheblichen Betrags in Euro!

Nun ist der DMSB auch keine „Nachfolge-Organisation“ der ONS, wie ich schon mal in einer „alten“ Geschichte nachgewiesen habe. - Und noch mehr habe ich „damals“ heraus gefunden! - Die Geschichte ist in 2020 erschienen und mit einem Klick HIER (mit der „Maus“) direkt zu erreichen. Auch eine gewisse ADAC-Abhängigkeit wird da vielleicht deutlich.

Wie das heute mit den Automobilen zugeht, die nicht nur aus homologierten Teilen bestehen, wird in der Ausschreibung zum diesjährigen 24h-Rennen deutlich, die auch – bitte nicht wundern – in der Ausschreibung für die NLS-Rennen der Saison 2022 eine Rolle spielt. Da geht es dann um die Gruppe „24h-Spezial“, in denen man auch (in der „Anlage 2“) die technischen Bestimmungen für die Klasse „SP-X“ findet, die eigentlich nichts anderes sind als „Prototypen“.

Aber heute haben die – lt. ADAC Nordrhein – nicht nur eine andere Bezeichnung, sondern werden auch langatmig vor einer Zulassung – und teuer! - geprüft. - Da heißt es z.B.:

„Über die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge entscheidet alleine der Veranstalter in Abstimmung mit dem DMSB.
Anträge auf Zulassung in der Klasse SP-X können ohne Begründung abgelehnt werden.
Zur Einstufung von Fahrzeugen in der Klasse SP-X ist eine vorangehende umfassende Dokumentation aller vom Veranstalter geforderten Informationen bzw. Parameter gefordert.
Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor dem ersten Einsatz im Rahmen des 24h-Rennens oder der VLN in schriftlicher Form gestellt werden. Maßgebend hierfür ist der Zeitpunkt des Posteingangs beim Veranstalter. Verspätete Anträge können nur in Ausnahmefällen bearbeitet werden.“

Schon aus diesen Gründen wäre bei NLS 3 eine schnelle Entscheidung im Sinne des Motorsports durch die Sportkommissare nicht möglich gewesen, die da hätte lauten können:

  • Wir können die VLN-Ausschreibung, da vom DMSB im Fall der Batterie so genehmigt nicht ändern, aber wir könnten das Fahrzeug in der SP-X-Klasse starten lassen.

Das wäre so nicht gegangen! - Denn für die Zulassung eines „modernen Prototyps“ wird aktuell sehr viel Geld fällig. In der „Anlage 2“ zur Ausschreibung des 24h-Rennens 2022 – die auch für die NLS gilt!!! - steht auch geschrieben:

  • „Datenblatterstellung bei vorhandener nationaler /internationaler Homologation bzw. technischem Reglement der entsprechenden Fahrzeuggruppe: 1.190,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
  • Anfertigung einer vollumfänglichen Fahrzeugdokumentation nach Vorgaben des Veranstalters: 4.760,00 Euro inkl. 19 % MwSt.

Die DMSB-Genehmigungsgebühr beträgt 125,00 Euro inkl. 19 % MwSt. Weiterhin ist ein DMSB-Wagenpass für die Gruppe 24h-Spezial erforderlich.
Nach Antragsstellung ist eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ausgeschlossen.“

Da gibt es dann tatsächlich keine Möglichkeit für die Technischen Kommissare, in Abstimmung mit dem Beauftragten des DMSB dem abgewiesenen Teilnehmer einfach den Tipp zu geben, doch in der „Prototypen-Klasse“ zu starten.

  • Hat sich die „Gesetzgebung“ der Sportbehörden in den letzten Jahrzehnten wirklich im Sinne des Motorsports verbessert?

Bei dieser Betrachtung wären wir dann auch sehr schnell beim DMSB, der sich als „Nachfolger“ der ONS empfindet, während es die ONS tatsächlich  – aber nun unter anderem Namen – noch unter der alten ONS-Handelsgerichts-Nummer gibt! - Das alles ist in meiner „alten“ Geschichte genau nachzulesen, zu der ich oben schon verlinkt habe.

Schon in dieser Geschichte wird eine gewisse Abhängigkeit des DMSB vom ADAC deutlich. Dieser Eindruck hat sich bei mir aber noch verstärkt, nachdem ich mich in diesem Woche mal nach Düsseldorf, zu einer Verhandlung vor dem OLG begeben habe.

Ich hatte da zunächst leider „nur undeutliche Fäden“ in der Hand und war auf die Mitarbeit des
„Dezernat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ beim OLG angewiesen. Das gestaltete sich zunächst zwar etwas holperig, hat aber dann doch gut funktioniert!

Interessant fand ich in der zugesendeten e-Mail mit der Bestätigung meiner Anmeldung als Journalist dann den Satz:

„Den Vorsitzenden haben wir über Ihr Interesse an der Verhandlung informiert.“

Von den inzwischen in „Investigativ-Redaktionen“ zusammen arbeitenden Kollegen, auch nicht von denen ich gelesen hatte:

„Das ZDF-Politmagazin Frontal 21, der Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung sowie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel sind die drei meist gefürchteten Investigativredaktionen bei deutschen PR-Profis.“

...war niemand vor Ort. Man hat den „Fall“ einem einzigen Provinz-Journalisten überlassen. - Danke! - Es ging auch nur um eine Klage des DMSB e.V. gegen einen kleinen Rallye e.V. Der DMSB hatte den in der ersten Phase, in der vom Düsseldorfer LG gegen den DMSB entschieden worden war, mit einer Berufungsklage und  – so sehe ich das – einer Erweiterung der ursprünglichen Klage in Richtung Produkthaftung die bisherige Klage ausgeweitet.

Ich war davon ausgegangen, dass dieser Fall nun zu diesem aktuellen Termin vor dem OLG in Düsseldorf seinen Abschluss finden würde. Grund genug für einen engagierten Journalisten, einen ganzen Arbeitstag darauf zu verwenden.

Die Verhandlung begann mit ein paar Minuten Verzögerung und der Vorsitzende, flankiert von zwei Richterinnen, bemühte sich in der ersten Viertelstunde, dem zusammen mit der Justiziarin und stellvertretenden Vorsitzenden des DMSB e.V. angereisten Rechtsanwalt der Frankfurter Lawyering Rechtsanwalts AG zu erklären, warum die Berufungsklage gegen das Düsseldorfer LG-Urteil wohl wenig Aussicht auf Erfolg hätte.

Eine der neben dem Vorsitzenden platzierten Richterinnen fasste am Ende dieser verständlichen  Erklärung den Inhalt mit dem freundlichen – und sachlich begründeten - Vorschlag an den DMSB-Anwalt zusammen:

„Sie können die Klage ja noch zurückziehen!“

Ich bin als interessierter Zuhörer schon ein wenig zusammen gezuckt, als ich als Antwort des Anwalts auf diesen Vorschlag hören musste, das ginge schon „aus politischen Gründen“ nicht! - Aha! - Im weiteren Verlauf wurde dann auch klar, was damit gemeint war, als der Anwalt des DMSB nämlich argumentativ nachlegte und anbot, das detailliert noch einmal in einer Ergänzung nachzureichen.

  • Der Vorsitzende fragte interessiert, wie lange er dafür brauchen würde. Antwort: „Vier Wochen“.

Da wurde der Richter etwas ungehalten. Eine solche Verzögerung würde von ihm nicht akzeptiert. Und man einigte sich auf 10 Tage. Wobei der Anwalt glaubte, sich dem Richter –  entschuldigend – dann erklären zu müssen, warum er so eine lange Frist vorgeschlagen hätte und warum er jetzt unter besonderem zeitlichen Druck stehen würde:

  • Man müsse den Schriftsatz schließlich noch mit München abstimmen!

Das ist dann so ein Moment, in dem mir einfiel, dass eine solche weitere Klageerweiterung wohl nicht mit dem „Hofbräuhaus“ abgestimmt wird. Und was gibt’s sonst noch in München, zu dem sich eine Verbindung zum DMSB e.V. herstellen lassen würde?

Ach ja, der ADAC! - Ich habe früher schon zu dieser „Verbindung“ geschrieben, aber dass man offiziell so klar darüber sprechen würde, hatte ich nicht erwartet. - Das war immerhin die Aussage eines den DMSB e.V. in seiner Berufungsklage vertretenden Anwalts!

Der Vorsitzende beim OLG Düsseldorf ermahnte den Anwalt dann noch: „Bitte nur Neues!“ - Und verkündete dann den Tag der Entscheidung (!) mit dem 2. Juni 2022. - Es wird also nicht mehr verhandelt!

  • Diesen Termin überlasse ich dann meinen „Investigativ-Kollegen“!

Weil sich das auch mit einem Telefonanruf „recherchieren“ lässt, nenne ich denen auch gerne noch die Uhrzeit der Verkündung: 11:00 Uhr!

Wenn meine Leser jetzt noch alles Gelesene – einschl. der „alten“ Geschichten – langsam – wie die Hausfrau sagen würde, „bei mittlerer Hitze“, in sich zu einer Meinung verarbeiten, dann werden sie – vielleicht – meine eindeutige Beurteilung der deutschen Motorsport-Szene im Titel zu dieser Geschichte verstehen.

Eigentlich hätte ich einen Teil dieser Geschichte erst zu meinem Rennbericht über NLS-Lauf 3 veröffentlicht. Nun finden Sie die „Basis“ aber jetzt schon im Anhang zu dieser Geschichte: Eine pdf-Datei mit der offiziellen Entscheidung zum auch beschriebenen Fall „Merten/Hyundai/Batterie“.

Den Rennbericht zu NLS 3 gibt’s dann später auch noch. Schon wegen der vielen Fotos, die ich dazu veröffentlichen kann. Diesel Mal waren es – wieder mal - auch nur viele, viele Worte.

MK/Wilhelm Hahne
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