Besitz & Eigentum juristisch betrachtet

Wer hätte das gedacht. Mit guter Kindergarten-Erziehung und auf Erfahrung beruhendem Bauchgefühl kommt man der Realität näher als mit lexikalischer Semantik. Diesen Eindruck musste ich gewinnen, nach dem dann gestern noch ein ausgebildeter Jurist, ein Rechtsanwalt mit Erfahrung, zu dem Thema eine andere Deutung der Begriffe „Besitz & Eigentum“ vornahm und sich dabei eng am Gesetz orientierte. - Wie man annehmen darf. - Danach ist alles anders. Aber man wird wahrscheinlich den Fall – in diesem Fall – auch mehr juristisch betrachten müssen.- Oder doch nicht? - Da kann ich Ihnen dann heute den folgenden „Lehrgang“ nicht ersparen. - Und der SWR hat der Hörerin wahrscheinlich deshalb nicht geantwortet, weil derenHaus-Juristen wohl auch den Redakteuren der Mainzer Anstalt einen Vortrag gehalten hatten, der den Titel trug:

Besitz & Eigentum juristisch betrachtet

Wir beginnen mal – um irgendwo verständlich einen Anfang zu finden– bei einem Beispiel, das sich – juristisch betrachtet – an dem Eigentumsverhältnis von Mieter und Vermieter orientiert. Der erklärende Jurist hat das auch gemacht und so ähnlich begonnen:

Ein Jurist wird rein sachrechtlich zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden. Insofern gibt es wohl keine Differenz zu der Auffassung, die aus der lexikalischen Semantik kommt. - Dann wird es schwierig.

Der Jurist unterscheidet beim Thema „Besitz“

a) zwischen dem „unmittelbaren Eigenbesitz“ (Eigentümer und Besitzer sind identisch) und
b) dem „unmittelbaren Fremdbesitz“ (Eigentümer und Besitzer sind nicht identisch)

Dazu der typische Fall: Eigentümer und Mieter einer Wohnung.
Der Mieter ist „unmittelbarer Besitzer“, er bewohnt die Wohnung. Damit ist er juristisch „unmittelbarer Fremdbesitzer“, nämlich Besitzer für jemanden anders, nämlich den Eigentümer. Dieser Eigentümer wird dann als „mittelbarer Eigenbesitzer“ bezeichnet, weil unmittelbar der Fremdbesitzer in der Wohnung sitzt.

Man braucht schon etwas Zeit, um das gedanklich so zu begreifen, wie es juristisch gemeint ist.

Zur „Erleichterung“ (?) jetzt dazu ein Beispiel aus dem Automobilbereich:
Eigentümer A verleiht sein Auto an seinen Freund B. Der macht sich ein paar Tage später mit dem Auto „aus dem Staub“, will das Auto nicht zurückgeben, was er ursprünglich mal vorhatte.

Da ist dann – juristisch betrachtet – folgendes passiert:

Vor dem Rechtsakt des Verleihens ist A Eigentümer und „unmittelbarer Eigenbesitzer“.
Nachdem B das Auto geliehen hat – mit dem Willen es wieder zurückzugeben - ist A weiterhin Eigentümer und B „unmittelbarer Fremdbesitzer“.
In dem Moment, wo sich B zur Unterschlagung des Autos entscheidet (wird strafrechtlich verfolgt) wird B „unmittelbarer Eigenbesitzer“, weil er (B) nicht mehr für A das Auto besitzen will, Damit wird aber die eigentliche Eigentümerstellung des A juristisch nicht tangiert, weil man anderen nicht – ohne oder gegen ihren Willen – ihre Sachen wegnehmen darf.

Das Problem ist nun, dass nach allgemeinem (nicht juristischen) Verständnis zwischen den beiden sachenrechtlichen Begriffen Eigentum und Besitz überhaupt nicht unterschieden wird. Wenn man von „Hausbesitzer“ oder „Autobesiter“ spricht, ist immer das Eigentum gemeint und niemals der Besitz im juristischen Sinne.

Darum war  - auch nach Ansicht des Rechtsanwalts – meine bisherige Auffassung (nach Bauchgefühl!) schon richtig, dass man in der öffentlichen Darstellung irgendwo bei Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernseh-Sendern nicht den Begriff „Besitzer“ in Verbindung mit Capricorn und Nürburgring nutzen solle, weil das – unabhängig von der juristischen Definition – auf Dauer zu Missverständnissen in der Öffentlichkeit führen kann.

Capricorn als (neuen) Besitzer des Nürburgrings zu bezeichnen ist aus dieser Sicht eine „fehlerhafte“ Ausdrucksweise, wie auch – per Saldo – der Rechtsanwalt findet.

Aber er meint abschließend auch, dass er der Meinung ist, dass der Capricorn NÜBBURGRING Besitzgesellschaft m.b.H. - juristisch betrachtet - „die tatsächliche Sachherrschaft“, der „unmittelbaren Fremdbesitz“ von der NBG (Nürburgring Betriebsgesellschaft m.b.H.) noch nicht eingeräumt wurde. Man hat – um bei der juristischen Definition zu bleiben – im Kaufvertrag mit Capricorn schuldrechtlich vereinbart, dass man sie als vorgesehener Käufer (mit ausstehender Genehmigung der EU) bei entscheidenden Maßmahmen innerhalb der (vielleicht) zukünftigen Firma mit hinzuziehen und die zu treffende Entscheidung gutheißen muss.

Aber das hat wiederum – juristisch betrachtet – nichts mit dem Besitz zu tun.

Damit wäre nun dieser Fall – so hoffen wir bei Motor-KRITIK – ein für alle Mal geklärt. Und zumindest Motor-KRITIK bleibt bei dem, was schon immer in den letzten Monaten klar zum Ausdruck kam:

Die Düsseldorfer Kombination Wild/Heinemann ist trotz vorliegendem unterschriebenen Kaufvertrag so lange nicht als Besitzer zu bezeichnen, wie:

a) die EU-Kommission über diesen Vertrag nocht nicht positiv entschieden hat, und
b) die Vertragsbedingungen, wie ursprünglich unterschriftlich bestätigt, nicht erfüllt werden.

Dazu wäre dann noch zu klären:

1)  Ob ein Pachtvertrag mit den Partnern im Kaufvertrag (Capricorn/GetSpeed in einer gemeinsam für den Kauf des Nürburgrings mit einem Eigenkapital von 25.000 Euro gegründeten Firma) im Hinblick auf die EU-Auflagen überhaupt zulässig war?
2) Ob nicht auch die „übliche Neujustierung“ (Zitat) eines vertraglich fest vereinbarten Zahlungstermins der Zustimmung des Gläubigerausschusses bedurft hätte und in der vorgenommenen Art eigentlich den Kaufvertrag als solchen entwertet?

Es bleiben viele – zu viele! - Fragen offen. Die Nürburgring-Affäre – ein Skandal! - geht in die nächste Runde. Und wie wir den Meldungen der Kollegen der LPK in Mainz entnehmen können, die ihr Treffen mit den Verantwortlichen Vertretern von Auch-Bieter NeXovation pünktlich – wie von Motor-KRITIK vorab vermeldet – vorgenommen haben, könnten noch eine Reihe von weiteren (Prozess-)Runden folgen.

Es ist ein Skandal, der die Wahlmüdigkeit der Bürger in dieser Region leider anwachsen lässt. Denn der Nürburgring-Skandal ist in erster Linie ein politischer Skandal. Und schafft nicht Vertrauen in die Arbeit der Politiker, die sich als gewählte Volksvertreter offenbar im Mainzer Tümpel der Macht suhlen.

MK/Wilhelm Hahne
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