„Touri-Fahrten“ nach StVO gibt es auch nach 14 Uhr!

Vor allen Dingen an einem Sonntag! - Da gibt es – evtl. - auch nach 14 Uhr noch Unfälle Wenn ich also in einer Polizeimeldung zum letzten Wochenende zum Thema „Verkehrsunfälle“ lese:

„Die Polizei Adenau musste bei bestem Spätsommerwetter am Wochenende wieder viele Verkehrsunfälle aufnehmen, darunter leider auch 6 Unfälle mit teils schweren Personenschäden (Stand 14.00 Uhr).“

...dann interessiert mich als Journalist schon, ob denn noch etwas nach diesem Termin z.B bei den Touristenfahrten am Nürburgring passiert ist, zumal bis 14 Uhr schon drei Unfälle durch die Polizei auf der Nürburgring-Nordschleife vermeldet werden. Darunter wieder einer am „Aremberg“, also ausgangs „Schwedenkreuz“. - Wo sollte ein Unfallwagen – meist nach einem „Rollover“ - aber auch anderswo landen als dort? - Bei dieser Gelegenheit wird wieder mal deutlich, wie klar die deutsche StVO von einem russischen Besitzer als Alibi , als Schutzschild für eigene  „Geschäftsmodelle“ verwendet wird.

In der Fahrpraxis wird auf der Einbahnstraße „Nordschleife“ entgegen aller „StVO-Hinweise“ in der Praxis „Ideallinie“ gefahren und übrigens auch bei so genannten „Trackdays“ gelehrt, obwohl auch hier oft in Ausschreibungen – widersinnig - darauf hingewiesen wird, dass auf der Nordschleife die StVO Gültigkeit hat.

Selbst der als „Chefinstruktor“ bei der Pächterfirma angestellte „Andy“ Gülden, bewegt „seinen“ Mercedes-AMG GT-R bei den so genannten „Co-Pilotenfahrten“ nur auf der „Ideallinie“, beachtet die Vorgaben seines Arbeitsgebers nicht, nach denen eigentlich – sagt der – das Rechtsfahrgebot auf der Nordschleife gilt – weil das auch auf deutschen Einbahnstraßen Gültigkeit hat!

Wenn Motor-KRITIK-Leser einen Eindruck davon gewinnen wollen, sollten sie das Werbe-Video auf Facebook anklicken, wo „Andy“ Gülden mit Olli Martini, „einem der bestem Botschafter unserer Region Adenau“ (Begleittext), im Touristenverkehr seinen „Dienst“-Werkswagen um die Privatstraße Nordschleife (lt Innenministerium Mainz) bewegt. - (Wen‘s interessiert: HIER KLICKEN) – So kommen dann verunfallte Touristenfahrer von der Polizei „aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit“ unter Hinweis auf die StVO zur Anzeige, während hier das in der StVO verankerte Rechtsfahrgebot (§ 2) ständig – und ungestraft - missachtet wird.

  • Richtig ist, was den „Mächtigen“ - oder die sich so darstellen -  in den Kram passt!

Nach 14 Uhr hat sich am Sonntag übrigens noch ein weiterer Unfall im Bereich „Schwedenkreuz“ ereignet. Nach dem ersten Unfall dort in der Frühe, gab es dort dann noch gegen Ende - vor 19:00 Uhr - einen Unfall mit drei Verletzten, deren Verletzungen z.T. so schwer waren, dass auch wieder der Hubschrauber zum Einsatz kommen musste.

Die Unfälle im Bereich „Schwedenkreuz“ mehren sich ab dem Zeitpunkt, nachdem durch die „Fachleute“ der Besitz- und Pächterfirma in diesem Bereich „Verbesserungen“ veranlasst wurden, die auch z.B. von „Botschaftern“ sehr gelobt werden. - Aber in der Praxis…!

(18. Oktober 2019 - 17:00 Uhr:
Ein hier stehendes Foto wurde auf Wunsch des Fotografen entfernt.
Hier in Motor-KRITIK wird es dazu in nächster Zeit noch eine
interessante Hintergrundgeschichte geben, die aber nicht nur die
aktuelle Situation in Sachen Film/Foto bei Touristenfahrten
auf der Nürburgring-Nordschleife schildert. - Es liegt "da oben" noch
mehr im Argen. - Dazu dann"demnächst mehr in diesem Theater"!)

Hier ein – nicht gutes – Foto von der Unfallstelle am Sonntag-Spätnachmittag, das durch den „zerknitterten“ Zustand des Fahrzeugs schon einen Eindruck davon vermitteln kann, warum bei solchen Unfällen im Hochgeschwindigkeitsbereich – und beim Missachten des Rechtsfahrgebots – so schwere Verletzungen möglich sind.

Würden sich auf der Nordschleife im Touristenverkehr die Fahrer evtl. an das in der StVO verankerte Rechtsfahrgebot halten, würden sie dann oft gegen § 3 der StVO verstoßen müssen, wo es in Absatz 2 heißt:

„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“

Es wird höchste Zeit, dass der Unterschied zwischen Straßen- und Verkehrsrecht durch einen Gerichtsentscheid im Hinblick auf die verwirrenden Abläufe auf der Nürburgring-Nordschleife deutlich gemacht wird!

MK/Wilhelm Hahne

 

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