Merkel zu Corona: „So kann es nicht weitergehen!“

Nein, sie hat das nicht auf den Nürburgring bezogen! - Irgendwie ist unsere Bundeskanzlerin trotzdem fassungslos, wenn sie auf die unterschiedlichen Aktionen der Bundesländer und Kreisverwaltungen „hin zur Normalität“ schaut. - Noch fassungsloser muss man eigentlich sein, wenn man auf das schaut, was – mit Blick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie – in der letzten Woche am Nürburgring geschah.

Da war ein Rennen angekündigt, für das keiner der nun „Betroffenen“ eine Genehmigung gesehen hat. Aber immer wieder wurde aus allen Richtungen bestätigt, dass das alles genehmigt sei. - Nur schriftlich wollte man denen, die unverschämter Weise danach fragten, dann nicht zeigen – erst recht nicht schriftlich bestätigen, dass es eine gibt. - Friss Kunde und zahle!

Immerhin haben auch oft Behörden argumentiert. Eigentlich oft, wie ahnungslose Osterlämmer, die auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht wussten, dass sie zu Ostern schon verspeist werden.

Da schreibt z.B. das „Bürgerbüro“ der Staatskanzlei in Mainz am 25. März 2021 einem meiner Leser:

„Gemäß Paragraph 10 Absatz 3 Satz 1 der derzeit geltenden 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports zulässig, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird.
Bei der Nürburgring Langstrecken-Serie handelt es sich für die Personen, die mit der eigenen Sportausübung überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten, um Profisport in diesem Sinne. Die NLS hat ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt.  
Denjenigen Personen, die als Fahrer / Sportler nicht überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten, ist die Teilnahme gemäß der Ziffer 5 der Allgemeinverfügung des Kreises Ahrweiler vom 18. März 2021 gestattet, da die Teilnahme insbesondere kontaktlos im Freien erfolgt und daher kein erhöhtes Infektionsrisiko birgt.
Nach Paragraph 10 Absatz 3 Satz 2 der 18. CoBeLVO sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gestattet. Aus diesem Grund sind die Parkplätze rund um die Rennstrecke gesperrt. Allen Fans der Rennserie ist es untersagt, das Rennen vor Ort zu verfolgen; eine digitale Übertragung ist sichergestellt.“

Man kann dem Mitarbeiter der Landesbehörde nicht böse sein, der eigentlich gar nicht wissen kann, welcher Hick-Hack veranstaltet werden musste, um selbst ihn, als Mitarbeiter der Mainzer Staatskanzlei, hinters Licht zu führen.

Was da geschrieben steht ist richtig. Aber die NLS ist kein Profisport! Und für den Amateursport war – auch das ist richtig – mit einer Allgemeinverfügung vom 18. März zwar die Teilnahme von Amateuren unter bestimmten Bedingungen gestattet, aber das war auf die 17. CoBeLVO des Landes RLP bezogen. Dr. jur. Jürgen Pföhler hat die durch eine neue Allgemeinverfügung dann am 20. März so ersetzt:

„1. in Ziff. 1 und 3 wird die Angabe ‚17. CoBeLVO‘ durch die Angabe ‚18. CoBeLVO‘ ersetzt“

Diese neue Allgemeinverfügung trat – wie darin nachzulesen – dann am 22.03.2021 um 0:00 Uhr in Kraft. Das war vor dem NLS-Lauf Nr. 1, für den dann das „Abweichend von § 10 Abs. 1“ vom 18. März nicht mehr gelten konnte, weil das – schon durch die Formulierung -  eindeutig und ausschließlich auf die „17. CoBeLVO“ bezogen war.

Dass beide „Allgemeinverfügungen“ des Kreises Ahrweiler nicht rechtsgültig unterschrieben waren, hatte ich schon in meiner „Sonntags-Geschichte“ zu dem Thema erwähnt.

Das „Bürgerbüro“ der Staatskanzlei war mit seiner Antwort auf Anfrage und Einwände des Motor-KRITIK-Lesers wohl auch nicht so glücklich – und hat hinzugefügt:

„Wahrscheinlich ist dies für Sie nicht zufriedenstellend. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine weitergehende Antwort geben kann.“

Ich möchte die obige Schilderung auch hier nicht weiter kommentieren. Mir fällt aber dazu schon ein, was Goethe seinen „Götz von Berlichingen“ u.a. im 1. Akt sagen lässt.

MK/Wilhelm Hahne

PS: Um Rückfragen zu vermeiden, hier nun doch noch das Zitat: „Die künftigen Zeiten brauchen auch Männer. Ich sage dir, Knabe, es wird eine teure Zeit werden.“

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