2021-06

Der Motorsport ist immer schwerer zu verstehen!

Selbst nach so einer Veranstaltung wie dem NLS-Lauf Nr. 4 dauerte es Stunden, bis den Fans ein „endgültiges“ Rennergebnis mitgeteilt werden konnte. Rennfahrer haben es zwar während des Rennens eilig, weil es da darauf ankommt, möglichst der Schnellste zu sein. Aber nach dem Rennen beginnt dann oft erst das sportpolitische Bewertungs-Verfahren, das Abgleichen mit Regeln und die Korrektur des Ergebnisses, das – wenn man Pech hat und es Einsprüche gibt – erst nach Wochen zu einem endgültigen Ergebnis führt.

Da stimmt es – zumindest mich – schon nachdenklich, wenn ich vorgestern einer AvD-Informationen entnehmen kann, dass es auch beim ersten DTM-Lauf in Monza zu „Verzögerungen“ in der Wertung von Ergebnissen kommt. - In der AvD-Mitteilung ist zu lesen:

„Frankfurt am Main, 28. Juni 2021

DTM Monza: Ergebnis des Qualifying 1 noch nicht finalisiert
Schwebendes Verfahren wird erst am Lausitzring erörtert

Das Ergebnis des Qualifying 1 am Samstag des DTM-Auftaktwochenendes in Monza (Italien) kann aus sportrechtlichen Gründen noch nicht finalisiert werden. Der Grund für diese Verzögerung ist ein schwebendes Verfahren. Die nächsten Schritte in diesem Vorgang erfolgen vor Ort beim nächsten DTM-Wochenende auf dem Lausitzring (23.-25. Juli)“

Was ich nicht verstehe ist:

  • Wenn schon das Ergebnis des 1. Qualifying „nicht finalisiert ist“, wie kann dann das Rennergebnis endgültig sein? - Ist es evtl. irregulär?

In Monza war es – in diesem Fall – nicht die „BoP“, die aber von kaum einem Teilnehmer als gerecht empfunden wurde. Laut Veranstalter hat sie aber in Monza „performt“. - Was immer das heißen mag. - Warum lässt man sich von der Industrie Automobile für eine Rennkategorie aufzwingen, für die keine Zuordnung zu einer bestimmten Klasse möglich ist?

Die GT3-Kategorie entstand vor einigen Jahren aus dem Versuch eines Herstellers, auch „alte“ Sportwagen noch im Motorsport als konkurrenzfähig darzustellen und damit ihren Wert nicht zu  stark sinken zu lassen. Und man brachte – weil es da eine Verbindung gab - die SRO ins Spiel.

Darum konnte sich die SRO zu einer Prüfinstitution für GT3-Fahrzeuge aufschwingen, für die sie aktuell die Basis-“BoP“ erstellt. Die dann von den Veranstaltern „verfeinert“ wird. Angepasst an Strecken und „Bedürfnisse“. - Wirklich?

Die Veranstalter gehen sogar so weit, sich die Erstellung der entsprechenden „BoP“ dann von den „betroffenen“ Herstellern bezahlen zu lassen. Wie in einer offiziellen Ausschreibung zum 24h-Rennen am Nürburgring nachzulesen war.

Jetzt in 2021 ist dieser Veranstalter bemüht, den Marketing-Abteilungen der Automobilindustrie auch einen kleinen Gefallen zu tun und erstellt für die Langstrecken-Rennen am Nürburgring ein „Manufacturer ranking“. Der ADAC Nordrhein hat gerade – jetzt nach dem 4. NLS-Lauf - den aktuellen Wertungsstand veröffentlicht.

     Manufacturer ranking 2021
        Class SP9/SPX/SP-Pro after NLS2, NLS3, ADAC Qualy-race, 24h-race and NLS4

Position Manufacturer Points
1 Porsche 114
2 BMW 106
3 Audi 102
4 Mercedes-AMG 82
5 Lamborghini 73
6 Ferrari 67
7 Glickenhaus 38


Beeindruckend? - Ich verhalte mich als Journalist sicherlich nicht – wie mir immer empfohlen wird – pragmatisch, wenn ich zur Zukunft der GT3-Serie hier klar meine Meinung formuliere:

  • Die GT3-Serien werden „morgen“ keine Rolle mehr spielen. - Ihre Zeit ist vorbei! - Oder wie man in gepflegtem Motorsport-Englisch sagen würde: „The Party is over!“ - Daran ändert auch die große Schnauze des neuen BMW M4 GT3 nichts, der beinahe beim 4. NLS-Lauf erstmals zum Einsatz gekommen wäre. - Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!

Welchen Sinn haben eigentlich Sportwagen, die angeblich mal auf der Basis von Serien-Sportwagen entstanden sein sollen, wenn man bei deren Anlassvorgang gleich mehrere Ingenieure braucht? Bei solchen Sportwagen, sollte – wie beim Serienfahrzeug auch – eigentlich eine Zündschlüsseldrehung ausreichen.

Der moderne Motorsport entfernt sich immer weiter von den Fans, den normalen Menschen, Käufern und Nutzern von Automobilen. Das sollte man auch nicht mit dem nur so möglichen technischen Fortschritt zu erklären versuchen, der inzwischen immer deutlicher - ganz nach dem Willen der Industrie - zu einem „qualitativen Wachstum“ ausartet, das der Kunde zu bezahlen hat!

Zum Schluss noch eine dumme Frage: Kann man dem aktuellen Wertungsstand beim „Manufacturer ranking“ wenigstens entnehmen, wer beim nächsten NLS-Lauf – dank „BoP“ - nicht Gesamtsieger sein wird?

MK/Wilhelm Hahne
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Geständnis! - Ich hatte die Wahrheit geschrieben!

Ich muss meinen Lesern gestehen, dass ich eine Geschichte, die ich gestern fertig geschrieben hatte, einfach in den Papierkorb geworfen habe. Ich drucke nämlich nämlich zur Korrektur meine Geschichten zunächst noch auf Papier aus. Weil ich auf dem Bildschirm schon mal Fehler übersehe. - Wie ich aus Erfahrung in der Vergangenheit gelernt habe.

Ich habe auch gelernt, dass man sich in Deutschland strafbar machen kann, wenn man die Wahrheit schreibt. Wenn jemand, der mich – einen Journalisten als Einzelkämpfer – nicht nur als Konkurrenten empfindet, sondern das auch nachweist!

Das ist schon vor Jahrzehnten geschehen. Man hat mir nachgewiesen, dass Motor-KRITIK auch auf Vorstandsebene gelesen wird. Damit war ich vor Gericht als Konkurrent ausgewiesen. Und habe nach einer – aus meiner Sicht – überlangen Prozessführung (die natürlich sehr teuer war!) den Prozess verloren!

Es gab da einen sehr netten Richter, der mir – anders als die Richter vorher – klar machte, was ich vorher nicht verstanden hatte. Er erklärte mir das am Ende einer Verhandlung so, nachdem ich mal wieder meinen Widerspruch erklären wollte:

„Natürlich ist das die Wahrheit, die Sie geschrieben haben. Aber die Wahrheit zu schreiben ist Ihnen nach dem Wettbewerbsrecht verboten. Darum können Sie niemals diesen Prozess gewinnen, weil man Sie nach Wettbewerbsrecht verklagt hat!“

Ich bin wahrscheinlich auch der einzige deutsche Journalist, der jemals wegen einer Satire nicht nur verklagt, sondern auch rechtskräftig verurteilt wurde. Weil mir das Gerichtskostenrisiko bis zum Bundesgerichtshof, wo ich lt. meinem Anwalt spätestens gewonnen hätte, einfach zu hoch war. So haben sich zwei Vorstände der Automobilindustrie von mir dafür entschädigen lassen, dass sie  glaubten, sich in dieser Satire erkannt zu haben.

Wenn man als Journalist denkt, dass man durch das Grundgesetz geschützt ist, so ist das theoretisch sogar richtig. Aber bei mir gab es – auch das vergesse ich nie – eine staatsanwaltlich angeordnete Hausdurchsuchung! - Die durfte es lt. Grundgesetz nicht geben!

  • Aber beim „Nürburgring-Skandal“, über den ich ein Buch geschrieben habe, war vieles möglich!

Ich habe die Realität erlebt und erlitten. Und nach hohen Kosten, von denen ich durch den DJV (Deutscher Journalisten Verband) entlastet wurde, stellte man dann mit einer „netten“ Begründung das Verfahren gegen mich nach Monaten ein. - Gegen die kein Widerspruch möglich ist!

  • Womit bewiesen wäre, dass man als Journalist auch in einer Demokratie gefährlich lebt!

Natürlich nur, wenn man seinen Beruf ernst nimmt! - Noch nicht einmal bei „Wikipedia“ ist nach zu lesen, wie gefährlich das „Wettbewerbsrecht“ für einen Journalisten sein kann. - Aber wenn man sich Mühe gibt, ist das aber irgendwo im Internet schon zu finden:

  • Die Wahrheit offen darzulegen kann strafbar sein. - Laut Gesetz!

Darum habe ich gestern Abend meine – mit einigem Zeitaufwand recherchierte und geschriebene Geschichte – dann in den Papierkorb geworfen.

  • Weil ich mit Motor-KRITIK offenbar bedeutender bin, als bisher viele Leser annehmen!

Ich bin darum aber auch ein Verlierer. Ich scheitere schon mal an unserem Rechtssystem. Wenn es die Konkurrenz – die ich nicht als Konkurrenz empfinde – mich aber als Konkurrenz darstellt! - Mit   Unterstützung aus der Automobilindustrie!

Feine Gesellschaft! - Die Welt in der wir leben!

Da freue ich mich dann schon, wenn mir ein Leser am Ende einer e-Mail mit vielen guten Informationen in diesen Tagen – exakt am 26. Juni - schreibt:

...„Und DANKE Herr Hahne für die so tollen Berichte.“

MK/Wilhelm Hahne
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Warum? - Über kleine Unterschiede am Nürburgring!

Der Nürburgring ist eine Rennstrecke, eine Teststrecke, eine Rekordstrecke und eine Landstraße. Es finden dort also Rennen, Tests, Rekordfahrten und „Touristenfahrten“ statt. Es sind auf dieser Strecke also Rennfahrzeuge, Testwagen, Rekordfahrzeuge und ganz normale, für den Straßenverkehr zugelassene Automobile unterwegs. - Die Fahrer sind überwiegend erfahrene Rennfahrer, inzwischen wie „Raumfahrer“ mit Sicherheitskleidung und vielen „Lizenzen“ ausgestattet. Die „Touristenfahrer“ sind evtl. auch erfahrene Autofahrer, die aber nichts weiter brauchen als ein „gutes Gemüt“, einen Führerschein und an Wochenenden 30 Euro für ein Ticket, damit sie die Nürburgring-Nordschleife so langsam oder so schnell umrunden können, wie sie es gerne möchten. - Die meisten möchten es gerne schnell. - Mit schnellen GT-Fahrzeugen, für den Straßenverkehr zugelassen, geht dass dann schneller, als mit den schnellsten GT3-Rennfahrzeugen, wie sie auch an diesem Samstag beim 4. NLS-Lauf wieder unterwegs sein werden. Die haben auch weniger PS als ein „Straßenfahrzeug“, werden auch durch eine „BoP“ und ihre dann auch vorgeschriebene Aerodynamik mehr oder weniger eingebremst. - Darüber soll nachstehend zu lesen sein:

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Oft schmerzhaft: „Touristenfahrer“ lernen dazu!

Das Echo auf meine letzten Geschichten ist vielfältig und – natürlich – different. Der Veranstalter sieht natürlich „seine Touristenfahrten“ anders als manche „Touristenfahrer“, die sich – obwohl Fans -  verantwortungsbewusst mit der Sache beschäftigen.

Ich habe heute z.B. gerade noch einmal meine Versicherung angerufen, die mir bestätigte, dass mein Automobil, schon aufgrund des Abschlussdatums meiner Haftpflichtversicherung auch bei Teilnahme an den „Touristenfahrten“ am Nürburgring im Falle eines Falles versichert wäre. - Ohne Beschränkung!

Aber, so der Sachbearbeiter:

„Da ändert sich gerade etwas. - Sie wissen ja wie das ist: Wenn da mal einer vorprescht….“

Und er verweist darauf, dass eine Versicherungsgesellschaft durchaus ihre Haftung unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen kann. Offensichtlich erinnern sich daran z.Zt. eine Reihe von Versicherungen. - Sie ändern ihre „VKB“ und schließen eine Haftung bei „Touristenfahrten“ u.ä. „Übungsfahrten“ aus!

Auf meine entsprechende Frage an meinen Versicherungspartner:

  • Nein, die Gesellschaft würde bei einer Umstellung der Geschäftsbedingungen nicht alle Kunden informieren, weil ‚Altkunden‘ auch nicht betroffen seien!

Es sind also nur Versicherungskunden von einer solchen Beschränkung betroffen, bei denen die Geschäftsbedingungen schon beim Abschluss ihrer Haftpflichtversicherung so lauteten, wie sie von mir z.B. vor Tagen schon veröffentlicht wurden. Ich stelle das Foto noch einmal ein, ergänze es aber durch ein weiteres Foto mit den Hinweisen aus dem „Inhaltsverzeichnis“ der  entsprechenden „VKB“, wie die Versicherungen ihre „Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Pkw ohne Vermietung“ bezeichnen.

So können meine Leser nun sicher sein, dass in dem schon von mir in einer früheren Geschichte genannten Fall wirklich die Haftpflichtversicherung betroffen ist.!Natürlich hat auch meine Leserin recht, dass eigentlich eine „normale“ Haftpflichtversicherung… - Aber was ist heute schon noch normal?

Ich verlinke mal zu einem Video, das auch am letzten Wochenende im Umfeld des Nürburgrings – auf einer normalen Bundesstraße aufgenommen wurde. - Bitte HIER klicken! - Ist das noch normal? - An dieser Stelle hat man inzwischen nicht nur die Bundesstraße durch eine „kleine Trenn-Mauer“ in zwei Fahrbahnen geteilt, sondern es gibt an dieser Stelle auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung. - Aber niemanden scheint das zu interessieren! - Die Situation hier an der Tankstelle ist auch den „Touristenfahrten“ geschuldet, die von den Bewohnern des Nürburgring-Umfeldes inzwischen als „Terroristenfahrer“ empfunden werden.

Die Situation ist genauso „normal“ wie die derzeitige Entwicklung am Nürburgring, wo man über Verbote und Lizenzen, Zutritts- und Aufenthaltsverboten geradezu stolpert. Aber wer soll das alles überwachen? - Die Entwicklung wird von mir als „krank“ empfunden! - Wer Verbote vorschreibt, Grenzen aufzeigt, der sollte dazu nicht nur legitimiert, sondern auch in der Lage sein, dann deren Einhaltung zu überwachen.

  • Am  Nürburgring scheint man noch nicht einmal die eigenen Mitarbeiter unter Kontrolle zu haben! (s. Video & Foto in meiner vorhergehenden Geschichte.)

Soweit dieses ganze „Touristenfahrer“-Versicherungs-Theater meine Leser betrifft, kann ich nur dringend raten, vor Besuch der Nürburgring-Nordschleife als „Touristenfahrer“ in das „Kleingedruckte“ des Versicherungsvertrages – auch der Haftpflicht (!) - zu schauen! - Je jünger dieser Vertrag ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Haftungsausschluss bei Teilnahme an den „Touristenfahrten“ gibt!

  • Und das kann dann sehr teuer werden!

Eigentlich sind die „Touristenfahrten“ – und das Umfeld - ein Thema, zu dem immer wieder geschrieben werden muss, wenn man als Motor-Journalist seinen Beruf ernst nimmt. - Zudem ich die Aufgabenstellung – wenn man als Journalist für einen Informationsdienst ohne jede Fremd-Anzeige (und damit -Einfluss!) arbeitet – ganz klar auf die Information meiner Leser ausrichten kann.

Bei dieser Gelegenheit - wenn es Ihnen noch nicht aufgefallen sein sollte: Meine Internetseite gehört auch sicherlich zu den ganz wenigen, bei denen die interessierten Leser nicht der Verwendung von „Cookies“ zustimmen müssen. - Bei Motor-KRITIK werden keine Kundendaten gewinnbringend verarbeitet!

Aber natürlich gerne neue Abonnenten freigeschaltet!

MK/Wilhelm Hahne
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Green Hell & StVO & AGB & Lizenzen & Bienenstich!

Sie finden den Titel unsinnig? - Ich auch! - Aber darum ist er auch passend. Weil er zu der Situation passt, die ich beschreiben möchte. Das heißt, ich schreibe eigentlich zu einem Stück Zeitgeschichte. Die ist so wie sie ist! - Ich finde nur – vielleicht – einige „Stücke“ ungewöhnlich, beanstandenswert, bzw. gewöhnungsbedürftig. Da habe ich gerade etwas zu den „Touristenfahrten“ und den evtl. auftauchenden Versicherungsproblemen geschrieben. - Habe ich da etwas übersehen oder nicht begriffen? - Oder sind Leser von Motor-KRITIK besser informiert? - Ich habe jedenfalls allen Grund mir Gedanken zu machen. Und lasse gerne meine Leser teilnehmen. - Wobei ich beim Schreiben feststelle, dass ich mit „Leser“ auch Leserinnen meine! (Ohne „Sternchen“) Eine meiner Leserinnen, die nicht nur liest, sondern dabei auch denkt, hat mich mit ihrem Einwand gegen die Argumente in meiner letzten Geschichte zum Nachdenken gebracht. Die war von einem Leser  angeregt, der die Situation nach meiner Auffassung auch richtig begriffen hatte. Meine intelligente Leserin meint dagegen, dass vielleicht da ein kleiner Gedankenfehler vorliegt. - Das hat mich zwar zum Nachdenken angeregt, aber meine Einschätzung der Situation insgesamt nicht verändert - Vieles ist nur noch unverständlicher geworden. - Und das möchte ich allen Lesern nun verständlich dazustellen versuchen und habe deshalb nach einem „passenden“ Titel gesucht und – schließlich auch gefunden:

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„Touri“-Fahrer: Auch richtig haftpflichtversichert?

Es gibt Leser, die waren mit meinen Informationen zu den erhöhten Risiken bei den „Touristenfahrten“ am Nürburgring nicht zufrieden. Natürlich fanden sie interessant, wie die Gerichte argumentieren. Man sollte auch ein solches Risiko kennen. - Sicher! - Aber: Ist es nicht wichtiger die Leute zu warnen, die bei einer Tour durch die Eifel mal zufällig an der Nürburgring-Nordschleife vorbei kommen und – sozusagen unvorbereitet – beschließen: Fahren wir mal ein kleines Ründchen? Schon so viel von der „Grünen Hölle“ gehört! - Schau’n wir doch mal!

  • Es genügt einfach nicht, wenn sich ein solcher Fahrer vernünftig verhält!

Dann kann es besonders gefährlich werden, meint einer meiner Leser, der wohl erst neu hinzu gekommen ist und meine schon vor Jahren – und nicht nur einmal – immer wieder veröffentlichten  Warnungen nicht kennt. Er schreibt mir:

„Es gibt m.E. noch ein viel größeres Problem, etliche Versicherungen schließen mittlerweile den Haftpflichtschutz aus. ... Theoretisch müsste von jedem Fahrer ein entsprechender Versicherungs-Nachweis gefordert werden.“

Damit ich ihn verstehe, hat er mir einen Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Versicherung mit geschickt, deren Namen ich hier nicht nennen will, weil andere V-Gesellschaften genauso handeln.

Ein anderer Leser macht mich darauf aufmerksam, dass gerade ausländische Versicherungen… - und bei dem großen Anteil an im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen… - und bei dem hohen Anteil der Versicherungen, die einen Haftpflichtschutz ausschließen, wenn… -

Ach ja – da füge ich denn einfach mal das kleine Foto von der für das Fahrzeug eines meiner Leser gültigen AGB bei, auf der seine Haftpflichtversicherung basiert:

Da ist die Aussage sehr klar. Aber ehrlich: Wer hat schon mal in „seine AGB“ geschaut? Es werden im hier gezeigten Beispiel sogar die „Touristenfahrten“ namentlich erwähnt! Da ist der Fahrzeughalter – der meist auch der Fahrer ist – dann ohne jede Ausrede. - Auch vor Gericht! - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Man sollte also schon – und das habe ich auch in meiner letzten Geschichte zum Thema „Touristenfahrer“ erwähnt – in jedem Fall das „Kleingedruckte“ seines Versicherungsvertrages kennen. Auch wenn es „nur“ eine Haftpflichtversicherung sein sollte! - Natürlich ist für viele der „Touristenfahrer“ eine Kaskoversicherung von noch größerer Bedeutung. - Hier hilft nur lesen – und dann die richtige Entscheidung treffen!

Natürlich kann man sich um eine andere Versicherung bemühen oder – wenn man unsicher ist – sich von seiner Versicherung bestätigen lassen – schriftlich! - dass sie im Falle der „Touristenfahrten“ am Nürburgring ganz anders handelt.

  • Oder aber, die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG müsste zu jedem Rundenticket einen Versicherungsschutz mit anbieten. - Zumindest: Anbieten!

Der „Touristenfahrer“ sollte so wenigstens auf das Risiko aufmerksam gemacht werden, dass er persönlich mit dem Befahren der Nürburgring-Nordschleife eingeht. - Wenn er keinen zusätzlichen Versicherungsschutz braucht oder will (!): Dann wäre dem Veranstalter der „Touristenfahrten“ auch kein Vorwurf zu machen!

Aber natürlich würde darunter wahrscheinlich „das Geschäft leiden“! - Und darum geht’s doch eigentlich!

Übrigens: Auch am vergangenen Wochenende kam es während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife zu einigen Unfällen, die auch zu Streckenschließungen – auch zu einer besonders langen – führten. - Einschlag, Brand, Überschlag: Alles dabei!

Der Veranstalter der „Touristenfahrten“ kassiert und schweigt! - Auch andere sind zum Schweigen verdonnert!

Die „Dummen“ zum Zahlen!

MK/Wilhelm Hahne
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Glückwunsch zu 75 Jahre „auto motor und sport“!

Natürlich habe ich mir das Sonderheft, die „GROSSE JUBILÄUMSAUSGABE“ gegönnt, auf dem auch die Zahlen „1946“ und „2021“ erscheinen. Aber so lange ist „auto motor und sport“ noch nicht „auto motor und sport“. Ich habe schon den Vorgänger dieser Zeitschrift „Das Auto“ im Jahre 1946 gelesen. Man ging immer mit der Zeit. Die Geschichten „früher“ waren anders, weil die Zeit auch anders war. - Und man hatte immer die richtigen Chefredakteure zur richtigen Zeit.

Man kaufte Zeitschriften zu, beteiligte andere Verlage, kaufte die Anteile wieder zurück. Unter dem Einfluss vieler „Macher“ veränderte sich auch der Charakter der Zeitschriften. Wurden bei „Das Auto“ auch Lkw- und Motorrad-Themen mit behandelt, so wurden die einzelnen Themen dann später von Spezial-Zeitschriften aufgegriffen. - Manche wurden auch nicht mehr gebraucht. So ist z.B. „mot“ aus dem Angebot verschwunden. Auch andere aufgekaufte Zeitschriften und Titel sind irgendwo versandet.

So wurde auch der mal mit gekaufte Titel „Motor-Kritik“ beim Motor-Presse-Verlag still zur Ruhe gelegt. Er passte genau so wenig in die Zeit, wie eine Zeitschrift „mot“, die sich bemühte, fachlich gut und kritisch zu sein. Das war nicht unbedingt im Sinne der Anzeigenkunden. Auch die Leser hatten es gerne wohl „besser lesbar“. - Gemessen an der Auflage.

So habe ich, nachdem „Motor-Kritik“ lange genug bei "Motor-Presse" – wie wir den Verlag nannten – geruht hatte, dann für mich schützen lassen und unter diesem Titel erscheinen inzwischen – nach der Print-Version – in meinem Internet-Informationsdienst seit Jahrzehnten Geschichten, die zumindest ein kleiner Leserkreis zu schätzen weiß.

Mich verwundert, wenn jetzt im „Jubel-Heft“ viele Namen aus der Vergangenheit und der Entwicklung der Zeitschrift auftauchen, aber ein Name nicht. Er ist auch nicht bei „Wikipedia“ zum Thema „auto motor und sport“ zu finden: Helmut Luckner.

Er war zunächst mal Chefredakteur der Zeitschrift „auto motor und sport“ und wurde dann – als sich sonst niemand – der passte – fand, zum Chefredakteur der Zeitschrift „Motorrad“. Nein, Luckner war nicht der Typ eines Motorradfahrers, aber der wurde auch wohl nicht gebraucht. Luckner segelte gerne, hatte übrigens auch von mir keine gute Meinung, aber war ein Mann, der „damals“ in die Verlagsstruktur passte. - Schließlich sogar als „Herausgeber“!

Um so erstaunlicher, dass man inzwischen vergessen hat, dass Helmut Luckner mehr als 20 Jahre für die Stuttgarter Verlagsgruppe tätig war. Er ist 2012 gestorben. Dass er zufällig farbenblind war, hat niemanden gestört und die ihm unterstellten Redakteure höchstens belustigt. - Vergessen, wie der IVW-Skandal!

Ich erinnere mich noch, dass ich in einem Test über ein gerade erneuertes Modell eines deutschen Automobilherstellers vor Jahrzehnten mal anderer Meinung – über das Fahrverhalten - war als die Fachredakteure von „auto motor und sport“. (Luckner mochte übrigens die gerne verwendete Akürzung „ams“ gar nicht!) Ein Firmenvorstand machte mich darauf aufmerksam und bat um Korrektur. - Ich hatte nichts zu korrigieren, hatte nur nicht „abgeschrieben“, wie das heute noch vielfach in Zeitungen und Zeitschriften geschieht: Man orientiert sich an den Großen.

In meinem Fall musste das Vorstandsmitglied nach eigener Überprüfung zugeben, dass ich – leider – recht hatte. Denn die „Umrüstung“ der Serie hat den Hersteller eine siebenstellige Summe gekostet.

So etwas – und noch mehr – ist mir beim Durchblättern, aber auch interessiertem Lesen der Jubiläumsausgabe von „auto motor und sport“ eingefallen. Aber heute möchte ich nicht besonders kritisch sein, da ich der Nachlässigkeit dieses Verlages schließlich den großartigen Titel  „Motor-Kritik“ verdanke, der allerdings bei mir zu „Motor-KRITIK“ mutiert ist und den von mir hinzu gestellten Zusatz: „...mehr als schöne Worte!“ trägt.

Wenn ich so an meine Jugend zurück denke, dann konnte ich mir auch nichts Schöneres zum Lesen vorstellen, als „Das Auto“. - Gab es „damals“ nicht auch einen Fortsetzungs-Roman in dieser Zeitschrift? - Ich glaube mich erinnern zu können, dass der den sehr kritischen Titel trug: „Der Krieg ist ein Geschäft, Mary!“

Man ist eben immer mit der Zeit gegangen! - Und die aktuellen Ausgaben von „auto motor und sport“ passen genauso exakt in unsere Zeit, wie deren „Leitung“.

Unter uns: Die aktuelle Ausgabe von „auto motor und sport“, das „Jubel“-Heft, war die erste Ausgabe dieser Zeitschrift, die ich mir seit Jahren gekauft habe. - Aber ich weiß eben schon seit vielen Jahrzehnten:

  • Es ist nicht empfehlenswert, die Beurteilungen und Einschätzungen anderer zu übernehmen.

Ich verantworte „Motor-KRITIK“ und weiß, dass ich immer bemüht sein werde, meine Leser objektiv zu informieren. - Wie sagte doch mal das Vorstandsmitglied, das sich „damals“ an meiner Beurteilung orientieren musste, einmal erklärend:

„Eine menschliche Meinung ist immer subjektiv. Nur wenn jemand auf seinem Gebiet richtig gut ist, kann seine subjektive Meinung auch objektiv sein.“

Wilhelm Hahne
sagt Danke für „Motor-KRITIK“, ein Titel, der beim Motor-Presse-Verlag „lagerte“ und „eingeschlafen war“.
Und: Herzlichen Glückwunsch!

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OLG Koblenz: „Touristenfahrten“ sind risikoreich!

Das sei vorhersehbar und darum habe der Fahrer im Falle eines Unfalls das höhere Risiko mit zu tragen. Das Landgericht Koblenz  hatte vorher in einem Urteil im gleichen Fall ebenfalls diese Auffassung vertreten und von einem „Rennmodus“ gesprochen, der hier berücksichtigt werden müsse. Das LG Koblenz hatte eine Risikobeteiligung von 25 Prozent an den entstandenen Unfallkosten als angemessen empfunden, was dann im verhandelten Fall für den Fahrer gleich die Übernahme einer Summe in fünfstelliger Größenordnung bedeutete.

  • Das Urteil ist rechtskräftig!

Aus dem Urteil wörtlich – ausschnittweise – zitiert:

„Nach seinen eigenen Angaben überfuhr der Kläger vor der Kollision eine Bergkuppe mit einer sich anschließenden (allenfalls beschränkt einsehbaren) Linkskurve mit einer Geschwindigkeit von ca. 160 bis 170 km/h. Der Kläger befuhr die Nordschleife des Nürburgrings, deren Gefahrträchtigkeit dem Senat aus vielen weiteren Verfahren gerade im Zusammenhang mit Touristenfahrten bekannt ist, somit durchaus im „Rennmodus“. Dass dies ein „aus seiner Natur heraus besondere Gefahren beinhaltetes Fahrmanöver“ darstellt, entzieht sich nach der Überzeugung des Senats einer Diskussion. Weiter war zu beachten, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass im Falle des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, grundsätzlich von dem Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen ist, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (OLG Koblenz 12 U 1181/05, Urteil vom 08.01.2007, juris; OLG Koblenz 12 U 313/13, Urteil vom 14.10.2013, juris). Ein Befahren der Nordschleife beinhaltet nach der Überzeugung des Senats ein wesentlich höheres Gefahrenpotential als ein Befahren der Autobahn. Der Unfallvermeidungsspielraum ist somit dort noch wesentlich geringer.“

Eigentlich sollte sich der Veranstalter der „Touristenfahrten“ verpflichtet fühlen, die Interessenten auch auf die evtl. von ihnen zu übernehmenden Kosten im Falle eines Unfall hinzuweisen. Da spielen dann die Gebühren, die für das Befahren der Nürburgring-Nordschleife in Höhe von 25 oder 30 Euro erhoben werden, kaum eine Rolle. - In vielen Fällen – aber nicht in allen (Bitte auch das „Kleingedruckte“ im Versicherungsvertrag lesen!) - haftet die Versicherung. - Aaaber!!! - Es folgt wieder ein wortgenaues Zitat aus dem OLG-Urteil:

„Erhöht ist die Betriebsgefahr, wenn die Gefahren, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Kraftfahrzeugbetrieb verbunden sind, durch das Hinzutreten besonderer unfallursächlicher Umstände vergrößert werden (BGH in NZV 2005, 249; BGH in NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 17 StVG Rdnr. 11). So ist von einer erhöhten Betriebsgefahr unter anderem bei, „aus ihrer Natur heraus besondere Gefahren mit sich bringenden Fahrmanövern“ auszugehen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 17 StVG Rdnr. 11 ff.).“

In dem zitierten Fall hat das Gericht die „Haftungsbeteiligung“ des „Touristenfahrers“ so begründet:

„Wie bereits oben ausgeführt, fuhr der Kläger nach seinen eigenen Angaben mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 170 km/h. Im Ergebnis ist somit eine „Haftungsbeteiligung“ der Klägerin in Höhe von 25 % unter keinem Gesichtspunkt zu beanstanden. Ein Zurücktreten der Betriebsgefahr kam aus den oben aufgezeigten Gründen vorliegend nicht in Betracht.“

Weil das evtl. die mit einer Beratung beauftragten Rechtsanwälte in Sachen „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife interessiert, folgen hier noch die Aktenzeichen:

  • LG Koblenz, Urteil vom 24.09.2020, Az. 10 O 223/19
  • OLG Koblenz, Urteil vom 05.01.2021, Az. 12 U 1571/20

Noch eine Motor-KRITIK-Anmerkung: Weil solche Unfälle – und ähnliche – wie oben geschildert praktisch in jeder Veranstaltungswoche mehrfach passieren, versucht die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG über das Gebiet der Nürburgring-Nordschleife praktisch ein Fotografierverbot zu verhängen. - Fotografieren kann in diesem Fall „geschäftsschädigend“ sein! - Ist wohl die Meinung des Veranstalters! - Weil an vielen Stellen des Nürburgrings das Fahrkönnen und die Sicherheitseinrichtungen der genutzten Automobile nicht ausreichen, um Unfälle – auch schwere, mit Personenschäden - zu vermeiden. Die öffentliche Darstellung solcher Unfallsituationen – die durchaus „abschreckenden Charakter“ haben kann, möchte der Nürburgring-Pächter wohl ausschließen, da der aktuelle Gewinnanteil durch „Touristenfahrten“ an den Jahresüberschüssen derzeit wohl bei über 50 Prozent liegt!

Da schien Motor-KRITIK der journalistische Hinweis auf rechtsgültige Gerichts-Urteile, die „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife betreffen, durchaus angemessen – und notwendig!

MK/Wilhelm Hahne
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24h-Rennen & Fluglärm: NITRO antwortet nicht!

Man erzählt uns, dass die 24h-Rennen bis 2028 auf der Nürburgring-Nordschleife gesichert sind. Aber mit welchen Automobilen? - Da wird sich bis dahin einiges ändern! - Auch der Lärm, die Geräusche, die übrigens von den Bewohnern im Umfeld des Nürburgrings nicht als „lästig“ empfunden werden. Man weiß, dass man im Umfeld einer Rennstrecke lebt. - Allerdings hat sich die Anzahl der Rennen gegenüber „früher“ schon verändert! - Sie ist größer geworden! - Immerhin sind die Rennfahrzeuge aber nun auch leiser. Aber jetzt – ganz aktuell in 2021 – fiel einem Besucher des 24h-Rennens, der auf einer Tribüne während des 24h-Rennen saß auf, dass es noch „eindrucksvollere“ Geräusche gibt, die sogar den Rennlärm überlagern: Flugzeuglärm, wenn er konstant – und dann auch noch mit unangenehmen Frequenzen – das menschliche Ohr erreicht. Er ist sogar im Umkreis von 10 – 15 Kilometer um den Nürburgring unangenehm wahrgenommen worden. Obwohl er „über den Wolken“ entstand, „wo die Freiheit wohl grenzenlos ist“! - Das scheint auch § 1 des Luftverkehrgesetzes zu vermitteln. - Wenn man nur den ersten Halbsatz liest! - Aber ich wollte eigentlich mehr wissen, habe nicht nur im Gesetz weiter gelesen, sondern wollte auch wissen, was sich eigentlich NITRO dabei denkt. - Soll das im nächsten Jahr – und evtl. vertraglich garantiert – dann bis 2028 so weiter gehen?

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Der Nürburgring: Ein „Bermudadreieck“ für Unfälle?

Eigentlich liegt das „Bermudadreieck“ irgendwo nördlich der Karibik. Das Seegebiet dort steht in dem mysteriösen Ruf, dass dort ganze Schiffe, aber auch Flugzeuge verschwunden sind. Weder Schiffe noch Flugzeuge – oder deren Besatzungen – wurden jemals gefunden. Es sind Unfälle, die bisher niemals restlos aufgeklärt wurden!

Nun muss man nicht bis in die Karibik reisen, um einen Unfall zu erleben. Das geht z.B. auch in der Eifel. Wenn der Unfall allerdings während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife passiert kann es sein, dass zwar nicht das Auto oder Motorrad verschwindet – aber es verschwindet gleich der ganze Unfall.

  • Das schönt die Statistiken, macht weniger Arbeit und gefährdet nicht die weitere Durchführung von „Touristenfahrten“.

Wenn man heute z.B. einen Blick in die aktuellen Unfallmeldungen der Polizeidirektion wirft, die eigentlich Unfälle, Diebstähle u.a. „Fehlleistungen“ von Mitgliedern unserer Gesellschaft – auch in solchen „Nürburgring-Fällen“ - öffentlich macht und so auch ein wenig für Abschreckung sorgt, dann findet man für keinen Tag der letzten Woche irgendeinen Hinweis darauf, dass sich während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife irgendein Unfall ereignet hat. - Dazu ist die Polizei übrigens auch nicht verpflichtet!

Dabei habe ich bei Motor-KRITIK sogar Hinweise auf schwerere Unfälle dadurch, dass auch ein Hubschrauber zum Einsatz kam:

  • Einmal im Bereich „Brünnchen“, einmal im Bereich „Schwedenkreuz“.

Es gibt von der Nordschleife auch nicht immer so nette Meldungen, wie die, dass „links von der Strecke im Bereich „Flugplatz“ ein Reh steht. Es gab in der vergangenen Woche auch die Info, dass ein totes Tier auf der Strecke lag.

Es gab immer wieder Öl oder Betriebsmittel auf der Fahrbahn, die Strecke war dann auch – sicherheitshalber - für Motorradfahrer gesperrt. Natürlich gab es auch „Einschläge“ in die Leitplanken:

  • In der „Hatzenbach“, am „Schwedenkreuz“, in der „Fuchsröhre“, im Bereich „Kallenhardt“, am „Wippermann“, am „Brünnchen“.

Und hat nicht auch am Samstagvormittag noch in der „Hatzenbach“ ein Porsche gebrannt?

Bei der Polizei hat man das entweder nicht mitbekommen, weil eine Meldung des Nürburgring-Pächters und Veranstalter der „Touristenfahrten“ ausgeblieben war oder aber man hat zwar einen Vermerk in die Unfallstatistik – speziell für die Nordschleife! - eingetragen, aber es nicht für notwendig gehalten, die Öffentlichkeit zu informieren.

Vielleicht interessiert die auch das Geschehen am Nürburgring derzeit weniger, weil man immer noch genug mit dem Thema Corona zu tun hat.
Auch bei der Freiwilligen Feuerwehr in Adenau finde ich für 2021 – heute am 14. Juni 2021 – noch keinen einzigen Einsatz – auch nicht am Nürburgring - auf deren offizieller Internetseite vermeldet. - Wegen Corona?

Diese Pandemie muss derzeit für Vieles als Grund dienen. Viele sind ja auch im „Home-Office“. Da läuft es dann – vielleicht – noch nicht so perfekt in Sachen Kommunikation.

Darum wird hier in Motor-KRITIK auch in den nächsten Wochen das Unfallgeschehen auf der Nürburgring-Nordschleife aufmerksam beobachtet werden. Denn man sollte doch nicht die Nürburgring-Nordschleife zu einem „Bermudadreieck“ zweiter Klasse verkommen lassen.

  • Die Nürburgring-Nordschleife ist auch beim „Touristenfahrer“-Unfallgeschehen erstklassig!
MK/Wilhelm Hahne

PS: Warum „lizenziert“ wohl die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG inzwischen Video- und Fotoaufnahmen auf „ihrem“ Gelände?

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