Green Hell & StVO & AGB & Lizenzen & Bienenstich!

Sie finden den Titel unsinnig? - Ich auch! - Aber darum ist er auch passend. Weil er zu der Situation passt, die ich beschreiben möchte. Das heißt, ich schreibe eigentlich zu einem Stück Zeitgeschichte. Die ist so wie sie ist! - Ich finde nur – vielleicht – einige „Stücke“ ungewöhnlich, beanstandenswert, bzw. gewöhnungsbedürftig. Da habe ich gerade etwas zu den „Touristenfahrten“ und den evtl. auftauchenden Versicherungsproblemen geschrieben. - Habe ich da etwas übersehen oder nicht begriffen? - Oder sind Leser von Motor-KRITIK besser informiert? - Ich habe jedenfalls allen Grund mir Gedanken zu machen. Und lasse gerne meine Leser teilnehmen. - Wobei ich beim Schreiben feststelle, dass ich mit „Leser“ auch Leserinnen meine! (Ohne „Sternchen“) Eine meiner Leserinnen, die nicht nur liest, sondern dabei auch denkt, hat mich mit ihrem Einwand gegen die Argumente in meiner letzten Geschichte zum Nachdenken gebracht. Die war von einem Leser  angeregt, der die Situation nach meiner Auffassung auch richtig begriffen hatte. Meine intelligente Leserin meint dagegen, dass vielleicht da ein kleiner Gedankenfehler vorliegt. - Das hat mich zwar zum Nachdenken angeregt, aber meine Einschätzung der Situation insgesamt nicht verändert - Vieles ist nur noch unverständlicher geworden. - Und das möchte ich allen Lesern nun verständlich dazustellen versuchen und habe deshalb nach einem „passenden“ Titel gesucht und – schließlich auch gefunden:

Green Hell & StVO & AGB & Lizenzen & Bienenstich!

Lassen Sie mich mit dem Bienenstich beginnen! - Der kann schmerzhaft sein und ich habe in meinem Leben schon erlebt, dass jemand  – es war ein Wespenstich, also so eine Art Bienenstich – daran gestorben ist. Ich kenne andere Leute, die für einen guten Bienenstich gerne sterben würden. - Sagen sie, aber sie meinen es natürlich nicht so. - Aber so ein gutes Stück Bienenstich… - Hmmmm!

Manchmal kommt es eben schnell zu Missverständnissen! - Nicht nur beim Bienenstich! - Genauso ist das – evtl. - mit AGB’s. Da ist nicht eine wie die andere. Aber alle dienen der Absicherung. So ist z.B. die AGB der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG kaum etwas anderes als ein Rundumschutz. Zum Beispiel dafür, dass die Nürburgring-Nordschleife zwar eine Rennstrecke, aber dann, wenn sie durch Erhebung einer Nutzungsgebühr dann wieder zu einer normalen Kraftfahrzeugstraße mit öffentlichem Verkehr wird, auf dem die StVO gilt. - Obwohl dann jeder darauf so fährt, wie es ihm gerade in den Kopf kommt! - Einschließlich der Nürburgring-Mitarbeiter!

Geschwindigkeit spielt keine Rolle. - Man ist niemals zu langsam. Und das angeblich vorgeschriebene Rechtsfahrgebot stört beim Einhalten der Ideallinie. Es wird gedriftet, durch den Dreck gefahren, evtl. rechts überholt, es wird behindert und gedrängelt, sich so verhalten, wie man es im Verkehr normalerweise nicht macht. Natürlich sind auch die Abstände zwischen den Fahrzeugen nicht geschwindigkeitsabhängig passend. - Man tobt sich für 25 oder 30 Euro pro Runde mal so richtig aus. Auf einer Landstraße, die eine Rennstrecke ist. - Kann auch sein, dass es sich um eine Rennstrecke handelt, die eine Landstraße ist. - So genau wurde das bis heute noch nicht definiert!

Aber exakt in diesem schmalen Spalt von Ungenauigkeit in der Definition von Rennstrecke und Landstraße mit StVO blüht das Blümchen „Touristenfahrten“. Die Landesregierung vertritt die Meinung – präziser hätte ich hier eigentlich „Wirtschaftsministerium“ schreiben müssen – dass diese Rennstrecke straßenrechtlich betrachtet eine Privatstraße ist. Was sie aber ist, wenn man die Nutzung zwar nicht allen, aber einer exakt definierten Art von Kraftfahrzeugen erlaubt, in dem man sie gegen eine Gebühr zur Nutzung freigibt, ist nirgendwo wirklich geklärt.

Wird eine Rennstrecke dann zu einer Kraftfahrtstraße, wenn z.B. ein entsprechendes Schild an der Einfahrt in Breidscheid zur Rennstrecke aufgestellt ist? Es ist ein „offizielles Schild“! - Wer hat es auf wessen Weisung aufgestellt? - Hat deswegen der neue Status einer Rennstrecke in einer  neuen Nutzungsphase Geltung?

Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG meint „Ja“! - Weil es ihr so in den Kram passt. Aber die muss z.B. die Reparaturen an der Strecke, die auch durch die Ab-Nutzung mit Kraftfahrzeugen während der langen Betriebszeiten als Kraftfahrzeugstraße entstehen, selber tragen. - Weil es eine Privatstraße ist, sagt das Wirtschaftsministerium. - Eigentlich müsste sich das Land aber dann doch den Kosten beteiligen. - Oder?

Nun müssen die Kraftfahrzeuge, die diese Strecke als normale „Kraftfahrzeugstraße“ nutzen auch alle haftpflichtversichert sein. Aber manche, die es auch sind, dürfen nicht auf die Strecke, weil es der Privatbesitzer lt. der angeblich geltenden AGB es nicht will! - Es heißt dort u.a., dass Fahrzeuge…

„...mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, mit Ohrensitzen (Fahrer und Beifahrer), mit umgerüsteten, bzw. nicht serienmäßigen, abnehmbaren Lenkrädern, mit HANS-System (Head and Neck Support), mit ungepolstertem Käfig, mit Ein- bzw. Anbauten, wie Spoiler oder Aerodynamikbauteile an Front und Heck des Fahrzeugs, die über die eigentliche Fahrzeugbreite bzw. -höhe hinausragen bzw. scharfkantig sind, mit Überführungs-Kennzeichen (rote Nummern), Kurzzeitkennzeichen (03 und 04er Nummern) und Oldtimer-Wechselkennzeichen (07er Nummern). Ebenso sind Quads, Trikes, Karts sowie Formel-Fahrzeuge und Formel-ähnliche Fahrzeuge von der Teilnahme ausgeschlossen. (sind.)“

Die private Nutzung der Rennstrecke wird mit den Reizen der Rennstrecke beworben, die einmal vor vielen Jahren von einem englischen Rennfahrer als „Green Hell“, eine „Grüne Hölle“ empfunden wurde. Das ist lange vorbei! - Die Strecke hat aktuell den Charme eines Zoos, umgeben von meterhohen Zäunen, eingefasst mit mindestens doppelstöckigen Leitplanken. Und selbst wenn sie offiziell als Kraftfahrzeugstraße für Jedermann genutzt wird, darf nicht Jedermann diese Kraftfahrzeugstraße fotografieren. Weil es Privatgelände ist. - Natürlich ist das nicht überall so, wo Zuschauer stehen können. - Eigentlich kommt man sich als Besucher der Rennstrecke wie ein nicht geduldeter Besucher eines militärischen Sperrgebiets vor!

Filmen und Fotografieren ist Besuchern nur gestattet, wenn man sich das Ergebnis zu Hause privat anschauen möchte. Die Verbreitung von Fotos und Videos ist nur dann erlaubt, wenn man eine Lizenz gelöst hat. Die verbietet aber das Fotografieren und Filmen von Unfällen. Die „Touristenfahrer“ selbst betreffend heißt es in der AGB:

„Foto-, Film- und Videoaufnahmen während der laufenden Touristenfahrten sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die NG. Inhaber von Fahrerlaubnissen gemäß § 1, die selbst während des Befahrens des Nürburgrings nicht von Dritten (auch kommerziellen Fotografen) fotografiert oder gefilmt werden wollen, haben vor Auffahrt auf den Nürburgring im Seitenbereich der Front- und Heckscheibe durch Anbringen von Hinweiszeichen zu dokumentieren, dass diese solchen Foto- oder Filmaufnahmen widersprechen. Die entsprechenden Hinweiszeichen erhalten Sie im Ticketcontainer an der Nordschleifen-Zufahrt Meuspath und am „Imbiss zur Nordschleife“ in Breidscheid.“

Unfälle bei „Touristenfahrten“ sind zwar an der Tagesordnung, aber die Verbreitung solcher Fotos würde vielleicht abschrecken. Darum sind aktuelle Videos „klinisch rein“! Mit einem Klick HIER kommt man zu solch einem „lizenzierten Video“, das aber auch zeigt, wie es z.Zt. auf der Nürburgring-Nordschleife während der Touristenfahrten zugeht. - Alles nach StVO und der AGB der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG. - Meine Leser können sich beim Anschauen des Videos, das am Sonntag, 20. Juni 2021, entstand selbst ein Bild machen. 

  • Touristenfahrer brauchen dazu ein Ticket und einen Führerschein.
  • Rennfahrer bei einer deutschen Rennveranstaltung zusätzlich eine Lizenz und ein DMSB-Nordschleifen-Permit.
  • Rennfahrer bei FIA-Veranstaltungen auf der Rennstrecke nur eine internationale Lizenz.

Das versteht doch jeder? - Mir ist das leider weder erklärlich noch verständlich! - Im normalen Straßenverkehr verstößt das Tragen eines Sturzhelms gegen das Vermummungsverbot. Am Nürburgring dient es während der „Touristenfahrten“ dem Schutz? - Es gilt die StVO! - Und lt. AGB ist auch das Tragen von „HANS“ verboten! - Ich habe noch niemals jemand beim Fahren gesehen, der „HANS“ trug, aber keinen Sturzhelm. - Bedeutet das, dass auch das Sturzhelmtragen lt. AGB während der „Touristenfahrten“ verboten sind?

Auf den „laufenden Bildern“ – im Beispiel-Video - sind auch zwei Fahrzeuge zu sehen, die von Mitarbeitern des Veranstalters der „Touristenfahrten“ gefahren wurden. Eins davon wird für die so genannten „Co-Pilot“-Fahrten eingesetzt, für die ein ein Taxifahrer im normalen Straßenverkehr einen „Personenbeförderungsschein“ besitzen müsste.

Das von einer Firma des Nürburgrings eingesetzte Renn-“Taxi“, ist auf den Hersteller des Fahrzeugs zugelassen und belastet die Kasse des „Taxi-Unternehmers“ real wohl nur mit den Benzinkosten. Die Kosten für eine Runde Nordschleife betragen für den „Taxi-Gast“, dem auch die feuerfeste Kleidung (+ Sturzhelm) kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ausweislich der Angaben auf der Internetseite 295 Euro. - Dafür wird aber auch etwas geboten!

Wie man nicht nur auf dem Video, sondern auch hier auf einer Internetseite sehen kann, wo die Teilnehmer an den „Touristenfahrten“ dann auch „ihr Foto“ kaufen können. - Natürlich stammen diese Fotos auch von Fotografen, die Lizenzgebühren zahlen!

HIER sehen Sie das vom Veranstalter der „Touristenfahrten“ eingesetzte „Taxi“ mit Fahrgast in Aktion! - Auch dieses Foto wurde am Sonntag, 20. Juni 2021 geschossen. - Ohne „Personenbeförderungsschein“ geht’s offensichtlich viel schneller! - Und brutal über die Curbs! - Man muss dem „Co-Piloten“ auch etwas für’s Geld bieten!

Auf der Internetseite des Veranstalters werden die „Co-Pilot“-Fahrten so beworben:

„Gehe auf Tuchfühlung mit der legendären Nordschleife an der Seite eines erfahrenen Rennfahrers und lasse Dich vom Geschwindigkeitsrausch packen!“

Nicht zu viel versprochen. Der Fahrer hat Erfahrung, ist im Besitz einer DMSB-Lizenz – Entschuldigung! - Natürlich mehrerer! - auch z.B. als Ausbilder, Lehrer! -Vorbild? - Und versicherungstechnisch… - Auch er im Geschwindigkeitsrausch? - Drängelt mit der Lichthupe die „Normalos“ auf die Seite. (Erzählen mir „Touristenfahrer“!)

In der AGB des Veranstalters der Touristenfahrten ist zu dem Thema „Taxi-Fahrten“ zu lesen:

„Die Durchführung kommerzieller Taxifahrten ob entgeltlich oder unentgeltlich, im Rahmen der Touristenfahrten ist ohne Genehmigung durch die NG untersagt.“

Der im Video und Bild zu sehende „Taxi“-Fahrer gehört als Angestellter zu den Mitarbeitern einer Firma, die den neuen Besitzern des Nürburgrings zu gerechnet werden muss. Außerdem haben in 2021 noch vier Firmen „Taxi-Lizenzen“ gegen Zahlung eines „saftigen“ Höchstgebots gelöst und sind während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife im Einsatz.

  • Natürlich ohne Personenbeförderungsschein!
  • Natürlich mit Sturzhelm und feuerfester Kleidung!
  • Mit einer Zusatzversicherung wegen des erhöhten Risikos beim Befahren einer Rennstrecke?

Dazu kann ich leider nichts sagen! - Damit wären wir dann aber beim Thema, das ich mit meiner letzten Geschichte schon angerissen hatte. Die Versicherungsgesellschaften sind nicht unbedingt begeistert von dem, was so bei den „Touristenfahrten“ abläuft. Nun gibt es bei der Versicherung eines Kraftfahrzeugs eine Reihe von Möglichkeiten das Fahrzeug zu versichern. Die Haftpflicht ist – wie der Name sagt – eine Pflichtversicherung; dann gibt es die Teilkasko und eine Vollkasko. - Es gibt auch noch eine Insassen-Unfallversicherung, und, und, und.

  • Aber es gibt nur eine AGB bei einer Kfz-Versicherung!

Eine aufmerksame Leserin hat mich – in einem „Echo“ auf meine letzte Geschichte - darauf aufmerksam gemacht.

In dieser AGB muss nun jede Versicherung auf ihre Art ihre Vorstellung von den Voraussetzungen niederschreiben, die den Versicherungen insgesamt zugrunde liegen. Es gibt zwar eine „Vorlage“, trotzdem gibt es Variationen. Es gibt inzwischen aber eine Reihe von Versicherungen, die ihre angebotenen Leistungen dann ausschließen, wenn der Versicherungsfall auf einer Rennstrecke – auch bei „nur“ Touristenfahrten – eintritt.

Dazu schreibt mir aktuell ein kenntnisreicher Leser:

„...der Ausschluss bei der Haftpflichtversicherung kann dramatische Konsequenzen haben. Ein selbstverschuldeter Unfall auf der Nordschleife bei der ein Beifahrer verletzt wird. Das volle Programm mit Schmerzensgeld,  Verdienstausfall, Behandlungskosten etc. muss nun vom Halter/Fahrer aus eigener Tasche bezahlt werden....“

Nun kommt der Einwand der aufmerksamen Leserin von Motor-KRITIK, die mir auch zum Thema meiner letzten Geschichte hin schrieb:

„.... sprechen wir hier nicht eher von der Kasko-Versicherung als von der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Die von dem Leser eingesandten Bedingungen entsprechen wörtlich den "Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2019)" und sind Bestandteil aller KFZ-Haftpflichtversicherungen, die in Deutschland angeboten werden. Der zitierte Absatz  bezieht sich aber lediglich auf die freiwilligen Kasko-Versicherungen.“

Da hat sie natürlich recht, wie ich bei einer Nachprüfung feststellen musste. Aber mein Leser, auf dessen Angaben und Zusendung meine letzte Geschichte basierte hat natürlich auch recht, weil die Haftpflichtversicherung zwar – wie der Name sagt – eine Pflichtversicherung ist, aber die Versicherungsgesellschaft kann den Versicherungsnehmer – nach dem sie ihre „Pflicht“ erfüllt hat – natürlich „in Regress nehmen“, um Rückzahlung der gezahlten Summe (oder eines Teil-Betrages) bitten, wenn der Versicherungsnehmer gegen die AGB in irgendeinem Punkt verstoßen hat. Das wird sich natürlich bei einem „Touristenfahrer“-Unfall mehrheitlich um einen Kaskobetrag handeln, kann aber auch eine Haftpflichtleistung oder eine Insassenversicherung betreffen, wenn der Versicherungsnehmer zum Unfall z.B. bewusst falsche Angaben gemacht hat. - Es hat hier in den letzten Jahren auch schon mal Gerichtsverfahren gegeben.

  • Leider ist dabei das Thema: „Ist der Nürburgring während der Touristenfahrten“ nun eine Privatstraße oder eine Straße des öffentlichen Verkehrs“ niemals eindeutig behandelt oder definitiv geklärt worden!

Meine Leserin hat mich an eine Motor-KRITIK-Geschichte vom 17. Februar 2017 erinnert, wo ich ein Mainzer Ministerium um eine Darstellung aus der Sicht des Landes Rheinland-Pfalz gebeten hatte und sie ist der Meinung:

„...solange es noch keine Privatstraße in Privatbesitz ist (siehe Motor-Kritik vom 7.2.2017), wird sich gewiss kein Gericht mit einem solchen heißen Eisen befassen und den gesetzlichen Haftungsausschluss befürworten.“

Wie bei mir (fast) gewohnt, kommen meine Leser HIER mit einem Klick zu meiner „alten“ Geschichte mit dem Titel „Nürburgring: Privat- oder Landes-Straße?“

Tatsächlich ist die Klärung einer solchen Frage wohl ein „sehr heißes Eisen“, das aber nun langsam wirklich einmal „geschmiedet werden sollte“. - Diese Frage müsste dringend gerichtlich – und damit gesetzlich – geklärt werden! - Das würde nicht nur für die „Touristenfahrer“ Klarheit bringen, sondern auch z.B. für die Polizei, in im Hinblick darauf, ob ihr kostenloser Einsatz auf der Rennstrecke Nürburgring im Interesse der Allgemeinheit nun erforderlich ist oder nicht.

Jedenfalls versucht sie sich im Moment ziemlich pragmatisch zu verhalten, in dem sie eigentlich die Ansprüche aller Seiten zu erfüllen sucht. - Und hält sich mit Meldungen zu Unfällen, die das Thema noch mal anheizen könnten, vornehm zurück.

Wenn man das einmal auf das letzte Wochenende bezieht, wo es z.B. lt. den Polizeiberichten vom Wochenanfang keine Unfälle im „Touristenverkehr“ auf der Nürburgring-Nordschleife gab, aber von Motor-KRITIK welche vermeldet wurden, so kann der Eindruck entstehen, dass Motor-KRITIK bewusst Falschmeldungen in die Welt setzt. - Das ist – leider? - nicht so!

Um meinen Lesern einen Eindruck von der Realität zu verschaffen, habe ich die Polizei in Adenau um die Information gebeten, welche Unfälle sie am Wochenende des 19./20. Juni 2021 während der „Touristenfahrten“ offiziell registriert hat. Die aktuelle Information an mich lautet:

„19.06.2021, 10:00 Uhr
Abschnitt Metzgesfeld,
Gestürzter Motorradfahrer aufgrund einer Betriebsmittelspur Der Motorradfahrer wird mittels Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus verbracht.

19.06.2021, 13:00 Uhr
Verkehrsunfall mit Sachschaden, keine Verletzten.

Verkehrsunfall Sonntag:
20.06.2021, 11:35 Uhr
Verkehrsunfall im Streckenabschnitt Wehrseifen mit einem beteiligtem PKW. Beide Insassen aus Pkw befreit.
Ein Insasse wurde mit Rettungshubschrauber und ein Insasse mit Rettungswagen in Krankenhäuser verbracht.
Der PKW hatte nach dem Unfall Feuer gefangen und konnte schnell durch die Feuerwehr gelöscht werden.“

Ich habe als Journalist an diesem Wochenende noch fünf weitere Unfälle (Einschläge in Leitplanken u.ä.) registriert, die offenbar der Polizei nicht zur Kenntnis gelangten.

  • Das lässt Rückschlüsse auf den Wert der bei der Polizei geführten Statistik über die auf dem Nürburgring während der „Touristenfahrten“ erfolgten Unfälle zu, die jährlich veröffentlicht wird!

Finden Sie nicht auch, lieber Leser, dass dieses wirre Durcheinander von „Green Hell & StVO & AGBs & Lizenzen & Bienenstich“ langsam mal geklärt werden müsste?

Man sollte mal mit den „Touristenfahrten“ beginnen, womit sich dann auch das Versicherungsthema entspannen und das mit der AGB geklärt würde. - Die Taxifahrten auf Lizenzbasis wären dann noch ein weiteres Thema. - Und was den „Bienenstich“ betrifft:

  • Ich bin demnächst von einem meiner Leser zu einem Stück Bienenstich eingeladen!

Ich freu’ mich drauf!

MK/Wilhelm Hahne
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