„Touri“-Fahrer: Auch richtig haftpflichtversichert?

Es gibt Leser, die waren mit meinen Informationen zu den erhöhten Risiken bei den „Touristenfahrten“ am Nürburgring nicht zufrieden. Natürlich fanden sie interessant, wie die Gerichte argumentieren. Man sollte auch ein solches Risiko kennen. - Sicher! - Aber: Ist es nicht wichtiger die Leute zu warnen, die bei einer Tour durch die Eifel mal zufällig an der Nürburgring-Nordschleife vorbei kommen und – sozusagen unvorbereitet – beschließen: Fahren wir mal ein kleines Ründchen? Schon so viel von der „Grünen Hölle“ gehört! - Schau’n wir doch mal!

  • Es genügt einfach nicht, wenn sich ein solcher Fahrer vernünftig verhält!

Dann kann es besonders gefährlich werden, meint einer meiner Leser, der wohl erst neu hinzu gekommen ist und meine schon vor Jahren – und nicht nur einmal – immer wieder veröffentlichten  Warnungen nicht kennt. Er schreibt mir:

„Es gibt m.E. noch ein viel größeres Problem, etliche Versicherungen schließen mittlerweile den Haftpflichtschutz aus. ... Theoretisch müsste von jedem Fahrer ein entsprechender Versicherungs-Nachweis gefordert werden.“

Damit ich ihn verstehe, hat er mir einen Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Versicherung mit geschickt, deren Namen ich hier nicht nennen will, weil andere V-Gesellschaften genauso handeln.

Ein anderer Leser macht mich darauf aufmerksam, dass gerade ausländische Versicherungen… - und bei dem großen Anteil an im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen… - und bei dem hohen Anteil der Versicherungen, die einen Haftpflichtschutz ausschließen, wenn… -

Ach ja – da füge ich denn einfach mal das kleine Foto von der für das Fahrzeug eines meiner Leser gültigen AGB bei, auf der seine Haftpflichtversicherung basiert:

Da ist die Aussage sehr klar. Aber ehrlich: Wer hat schon mal in „seine AGB“ geschaut? Es werden im hier gezeigten Beispiel sogar die „Touristenfahrten“ namentlich erwähnt! Da ist der Fahrzeughalter – der meist auch der Fahrer ist – dann ohne jede Ausrede. - Auch vor Gericht! - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Man sollte also schon – und das habe ich auch in meiner letzten Geschichte zum Thema „Touristenfahrer“ erwähnt – in jedem Fall das „Kleingedruckte“ seines Versicherungsvertrages kennen. Auch wenn es „nur“ eine Haftpflichtversicherung sein sollte! - Natürlich ist für viele der „Touristenfahrer“ eine Kaskoversicherung von noch größerer Bedeutung. - Hier hilft nur lesen – und dann die richtige Entscheidung treffen!

Natürlich kann man sich um eine andere Versicherung bemühen oder – wenn man unsicher ist – sich von seiner Versicherung bestätigen lassen – schriftlich! - dass sie im Falle der „Touristenfahrten“ am Nürburgring ganz anders handelt.

  • Oder aber, die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG müsste zu jedem Rundenticket einen Versicherungsschutz mit anbieten. - Zumindest: Anbieten!

Der „Touristenfahrer“ sollte so wenigstens auf das Risiko aufmerksam gemacht werden, dass er persönlich mit dem Befahren der Nürburgring-Nordschleife eingeht. - Wenn er keinen zusätzlichen Versicherungsschutz braucht oder will (!): Dann wäre dem Veranstalter der „Touristenfahrten“ auch kein Vorwurf zu machen!

Aber natürlich würde darunter wahrscheinlich „das Geschäft leiden“! - Und darum geht’s doch eigentlich!

Übrigens: Auch am vergangenen Wochenende kam es während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife zu einigen Unfällen, die auch zu Streckenschließungen – auch zu einer besonders langen – führten. - Einschlag, Brand, Überschlag: Alles dabei!

Der Veranstalter der „Touristenfahrten“ kassiert und schweigt! - Auch andere sind zum Schweigen verdonnert!

Die „Dummen“ zum Zahlen!

MK/Wilhelm Hahne

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